Etwaiges Baugebiet Berkersheim-Ost
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Planungen für das Baugebiet Berkersheim-Ost derzeit eingestellt. Bei einer Wiederaufnahme der Planungen wird der Ortsbeirat frühzeitig informiert. Zudem gibt es keine aktuellen Planungen für das Baugebiet Berkersheim-Süd aufgrund von Bedenken hinsichtlich Lärmschutz und städtebaulicher Aspekte.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Seitens des Magistrats ruhen derzeit die Planungen für das neue Baugebiet Berkersheim-Ost. Zu
- Sollten Planungen wiederaufgenommen werden, wird der Ortsbeirat frühzeitig informiert und einbezogen. Zu
- Der Magistrat betreibt aktuell keine Planung für ein neues Baugebiet Berkersheim-Süd. Wir verweisen hierzu auf die die Berichte des Magistrats B 451 und B 452, beide vom 11.12.2015 sowie unsere Stellungnahme vom 15.02.2016, ST
- Einer Bebauung der Flächen entlang der Straße am Dachsberg stehen nach wie vor schallschutztechnische sowie städtebauliche Bedenken bezüglich der hohen Lärmemissionen durch die höher gelegene A661 sowie die landschaftsschutzrechtliche Bewertung der Flächen entgegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 193/10Etwaiges Baugebiet Berkersheim-OstOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2022OMOM 1453Etwaiges Baugebiet Berkersheim-OstDirektanregung
- 20. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1221Etwaiges Baugebiet Berkersheim-OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab