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Meine Nachbarschaft: Zum Gipelhof

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten

10.08.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3471 entstanden aus Vorlage: OF 907/5 vom 23.07.2018 Betreff: Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im Strahlenberger Weg und an der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Das verbotswidrige Parken in der Kurve Strahlenberger Weg/Im Bärengarten ist durch Einrichtung einer Sperrfläche und Installation von Pollern zu unterbinden. 2. Es ist zu prüfen, ob an der oben genannten T-Kreuzung eine abknickende Vorfahrtstraße eingerichtet werden kann, sodass im Verlauf des Strahlenberger Wegs Vorfahrt besteht, während der Verkehr aus der Straße Im Bärengarten wartepflichtig wird. 3. Es ist zu prüfen, ob im gesamten Verlauf des Strahlenberger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden kann, wie diese schon im südlichen Abschnitt des Strahlenberger Wegs besteht. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen können vom Strahlenberger Weg nicht auf den Gehsteig der Straße Im Bärengarten gelangen, weil dieser durch parkende Pkw blockiert ist. Sie müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Die Falschparker erschweren aber auch das Abbiegen von Kraftfahrzeugen aus dem südlichen Teil des Strahlenberger Weges, weil sie die Sicht behindern. Da Fahrzeuge aus dem Bärengarten an der Kreuzung nicht wartepflichtig sind, rasen diese oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Der Bärengarten ist jedoch eine Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsbeziehung geht vom Strahlenberg Weg in den Strahlenbergerer Weg. Es erscheint daher sinnvoll, durch eine abknickende Vorfahrt diese Verkehrsrichtung zu unterstützen. Dadurch wäre der Verkehr aus dem Bärengarten wartepflichtig. Fahrzeuge müssten langsam an die Kreuzung heranfahren. Andererseits ist eine Beschleunigung des Verkehrs im Strahlenberger Weg nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Um die Wahrnehmung des Strahlenberger Weges als zusammenhängenden Verkehrsbereich weiter zu fördern, sollte die Höchstgeschwindigkeitsregelung des südlichen Strahlenberger Weges in den westlichen Teil fortgesetzt werden. Dies ist auch geboten, weil viele Kinder den Strahlenberger Weg nutzen, um ihre Schule im Länderweg zu erreichen, auch wenn diese Strecke nicht Teil des offiziellen Schulweges ist. Zudem müssen Fußgänger die Straße queren, um die Brücke über die Bahngleise zu benutzen. Dazu müssen sie zwischen den parkenden Fahrzeugen ungesichert die Straße betreten. Vor allem Kinder können von Kraftfahrern leicht übersehen werden. Der vom Magistrat immer wieder vorgebrachte Einwand, dass dort kein erhöhtes Unfallgeschehen festzustellen sei, erscheint absurd. Das hieße ja, dass erst ein Opfer im Krankenhaus liegen muss, bevor gehandelt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1966 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße

10.08.2018 · Aktualisiert: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 18.07.2018 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anbringen von Fahrradpiktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße i m Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenberger Weg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, sodass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegenzuwirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten, die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten

23.07.2018 · Aktualisiert: 23.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2018, OF 907/5 Betreff: Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrssituation im Strahlenberger Weg und an der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - Das verbotswidrige Parken in der Kurve Strahlenberger Weg/Im Bärengarten ist durch Einrichtung einer Sperrfläche und Installation von Pollern zu unterbinden. - Es ist zu prüfen, ob an der oben genannten T-Kreuzung eine abknickende Vorfahrtstraße eingerichtet werden kann, sodass im Verlauf des Strahlenberger Wegs Vorfahrt besteht, während der Verkehr aus der Straße "Im Bärengarten" wartepflichtig wird. - Es ist zu prüfen, ob im gesamten Verlauf des Strahlenberger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden kann, wie diese schon im südlichen Abschnitt des Strahlenberger Wegs besteht. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen können vom Strahlenberger Weg nicht auf den Gehsteig der Straße "Im Bärengarten" gelangen, weil dieser durch parkende Pkw blockiert ist. Sie müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Die Falschparker erschweren aber auch das Abbiegen von Kraftfahrzeugen aus dem südlichen Teil des Strahlenberger Weges, weil sie die Sicht behindern. Da Fahrzeuge aus dem Bärengarten an der Kreuzung nicht wartepflichtig sind, rasen diese oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Der Bärengarten ist jedoch Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsbeziehung geht vom Strahlenberg Weg in den Strahlenberger Weg. Es erscheint daher sinnvoll, durch eine abknickende Vorfahrt diese Verkehrsrichtung zu unterstützen. Dadurch wäre der Verkehr aus dem Bärengarten wartepflichtig. Fahrzeuge müssten langsam an die Kreuzung heranfahren. Andererseits ist eine Beschleunigung des Verkehrs im Strahlenberger Weg nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Um die Wahrnehmung des Strahlenberger Weges als zusammenhängenden Verkehrsbereich weiter zu fördern, sollte die Höchstgeschwindigkeitsregelung des südlichen Strahlenberger Weges in den westlichen Teil fortgesetzt werden. Dies ist auch geboten, weil viele Kinder den Strahlenberger Weg nutzen, um ihre Schule im Länderweg zu erreichen, auch wenn diese Strecke nicht Teil des offiziellen Schulweges ist. Zudem müssen Fußgänger die Straße queren, um die Brücke über die Bahngleise zu benutzen. Dazu müssen sie zwischen den parkenden Fahrzeugen ungesichert die Straße betreten. Vor allem Kinder können von Kraftfahrern leicht übersehen werden. Der vom Magistrat immer wieder vorgebrachte Einwand, dass dort kein erhöhtes Unfallgeschehen festzustellen sei, erscheint absurd. Das hieße ja, dass erst ein Opfer im Krankenhaus liegen muss, bevor gehandelt werden kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2018, OF 748/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3471 2018 1. Die Vorlage OF 748/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 907/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße

18.07.2018 · Aktualisiert: 23.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 923/5 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Ortbeirat 5 fordert den Magistrat dazu auf durch Anbringen von Fahrrad-Piktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin bittet der Ortsbeirat darum, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenbergerweg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. Östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf Östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle Heister-/Seehofstraße vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, so dass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegen zu wirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3482 2018 Die Vorlage OF 923/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)

08.06.2018 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 883/5 vom 22.05.2018 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer/Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von zehn Monaten bis drei Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten im o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, sodass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2023 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II)

22.05.2018 · Aktualisiert: 19.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 883/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung - Deutschherrnufer/Wasserweg (II) Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Kreuzungsbereich Deutschherrnufer und Wasserweg eine Absperrung zur Fahrbahn hin anzubringen, die es verhindert, dass Kinder, die die Kindertagesstätte Sachsenhausen verlassen, auf die Straße laufen. Begründung: Die AWO-Kindertagesstätte liegt an einem wichtigen und verkehrsreichen Knotenpunkt direkt am Sachsenhäuser Mainufer. Der Haupteingang dieser Einrichtung befindet sich an der Kreuzung Deutschherrnufer/Wasserweg, direkt gegenüber der Flößerbrücke. In der Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 10 Monaten bis 3 Jahren betreut, denen es durchaus noch an Kenntnissen der Verkehrsregeln mangelt. Sie sind auf den Schutz der Betreuungspersonen und auf die sichere Gestaltung des unmittelbaren Verkehrsraumes angewiesen. Die Gefahr, dass die kleinen Kinder auf die Straße laufen, ist gegeben, da der Bürgersteig nur von Pollern begrenzt wird (siehe Bild). Bereits am 26.06.2015 sowie am 11.09.2015 hat der Ortsbeirat 5 die gleichlautende Vorlage OF 1100/5 diskutiert, diese aber schließlich nicht weiterverfolgt, um das Ergebnis der damals sich im Gange befindlichen Bauarbeiten in den o. g. Straßenabschnitt abzuwarten. Nach Einschätzung von Eltern und Erzieher-/innen der Kindertagesstätte hat sich an der ursprünglichen Gefahreneinschätzung jedoch nichts geändert, so dass eine Absperrung hier Abhilfe schaffen kann. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3306 2018 Die Vorlage OF 883/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II)

04.05.2018 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 entstanden aus Vorlage: OF 859/5 vom 17.04.2018 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, die DB Netz AG aufzufordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf seine Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610, und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726. Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würden die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber des Hofausgangs eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Der Ortsbeirat dankt für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1468 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II)

17.04.2018 · Aktualisiert: 16.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße (II) Vorgang: OM 2610/18 OBR 5; ST 726/18 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahingehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Der Magistrat soll die DB-Netz AG auffordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun in Stand gesetzt bzw. verbessert werden, so dass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Begründung: Der Ortsbeirat bezieht sich auf die Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018 (OM 2610) und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018 (ST 726). Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähnen, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würde die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber dem Hofausgang eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Wir danken für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o.dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3094 2018 Die Vorlage OF 859/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit im Länderweg/Strahlenberger Weg/Am Bärengarten

16.03.2018 · Aktualisiert: 26.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2913 entstanden aus Vorlage: OF 705/5 vom 30.12.2017 Betreff: Mehr Sicherheit im Länderweg/Strahlenberger Weg/Am Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, mehrere Bremsschwellen im Bereich Strahlenberger Weg in Sachsenhausen (siehe Grafik) zu installieren, und zwar wie folgt: 1. An der Ecke Strahlenberger Weg/Am Bärengarten; 2. zwei Bremsschwellen zwischen dem Strahlenberger Weg 30 (VW Sachsenhausen) und dem Strahlenberger Weg 26A (erstes Wohnhaus); 3. im Bereich Strahlenberger Weg 10, wo demnächst Wohnhäuser entstehen sollen; 4. im Länderweg vor der Containerschulanlage (Mühlbergschule). Begründung: In das Gewerbemischgebiet Länderweg/Strahlenberger Weg/Am Bärengarten ist eine Vielzahl von Familien mit Kindern zugezogen. Außerdem wird der Weg den Bahndamm entlang stark von Spaziergängern (darunter viele Familien), Joggern und Radfahrern frequentiert. Auch durch die Auslagerung der Mühlbergschule in die Containerschule sind dort viele Kinder als Fußgänger unterwegs. Viele Pkw- und Lkw-Fahrer, darunter auch große Lastfahrzeuge eines Abrissunternehmens und Autotransporter, die das dortige Autohaus anfahren, sind in der verengten Straße mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die Bremsschwellen sind geeignet, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich zu erhöhen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1183 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer

16.03.2018 · Aktualisiert: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 09.02.2018 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der Vorlage vom 15.09.2017, OM 2137, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (Breite circa zwei Meter) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme vom 22.12.2017, ST 2532, abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bezüglich des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er-Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, sodass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die Anregung des Ortsbeirates 5 an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1653 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Mühlbergschule im Strahlenberger Weg

16.03.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2916 entstanden aus Vorlage: OF 752/5 vom 30.01.2018 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Mühlbergschule im Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, um den Verkehr um die Mühlbergschule im Strahlenberger Weg zu beruhigen. Begründung: Im vergangenen Herbst ist die Mühlbergschule in die Containeranlage im Strahlenberger Weg eingezogen. Durch den starken Verkehr mit Schwerlastfahrzeugen, welche die anliegenden Firmen bedienen, besteht hier ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für die Schülerinnen und Schüler. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, welche Möglichkeiten (Bremsschwellen zweimal im Bereich der Schule) genutzt werden können, um den Verkehr zu beruhigen. Das sollte schon im Sinne der Schülerinnen und Schüler passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1127 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer

09.02.2018 · Aktualisiert: 22.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der OM 2137 vom 15.09.2017, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (breite ca. 2m) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme St 2532 vom 22.12.2017 abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bzgl. des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplans B 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan B 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, so dass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die OM 2137 des Ortsbeirates 5 vom 15.09.2017 verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2923 2018 Die Vorlage OF 783/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Zum Bärengarten/Strahlenberger Weg

01.02.2018 · Aktualisiert: 23.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 748/5 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Zum Bärengarten/Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, einen Verkehrsspiegel an der Ecke Bärengarten/Strahlenberger Weg aufzustellen. Der Spiegel soll Sicht in den Bärengarten und in beide Richtungen des Strahlenberger Wegs bieten. Begründung: Diese Straßenecke ist, wenn man von der Offenbacher Landstraße über den Strahlenberger Weg nach links abbiegen möchte, um dem Strahlenberger Weg zu folgen, wegen einer Hecke, einem Zaun und parkenden Fahrzeugen völlig uneinsichtig (siehe Abb.). Von rechts bzw. vom Bärengarten kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt, aber können vom Strahlenberger Weg aus praktisch nicht gesehen werden. Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, wird das Risiko häufig unterschätzt und ungebremst nach links abgebogen, obwohl dies ein erhebliches Unfallrisiko mit sich bringt. Zumal die Anliegerstraße genauso wie der Strahlenberger Weg wegen der dort ansässigen Unternehmen auch von LKWs, Fahrzeugtransportern etc. genutzt werden. Der Verkehrsspiegel würde aufgrund der verbesserten Sicht des von rechts kommenden Verkehrs die Verkehrssicherheit an dieser Straßenecke erhöhen. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.07.2018, OF 907/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3471 2018 1. Die Vorlage OF 748/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 907/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Mühlbergschule im Strahlenberger Weg

30.01.2018 · Aktualisiert: 22.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 752/5 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Mühlbergschule im Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen möglich sind, um den Verkehr um die Mühlbergschule im Strahlenberger Weg zu beruhigen. Begründung: Im vergangenen Herbst ist die Mühlbergschule in die Containeranlage im Strahlenberger Weg eingezogen .Durch den starken Verkehr mit Schwerlastfahrzeugen, welche die anliegenden Firmen bedienen, besteht hier ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Schülerinnen und Schüler. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, welche Möglichkeiten (Bremsschwellen 2x im Bereich der Schule) genutzt werden können, um den Verkehr zu beruhigen. Das sollte schon im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 752/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2916 2018 Die Vorlage OF 752/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 entstanden aus Vorlage: OF 706/5 vom 30.12.2017 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden; 2. Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet; 3. Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht; 4. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmainischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm mit mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

19.01.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 660/5 vom 08.11.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 718 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2628 entstanden aus Vorlage: OF 733/5 vom 04.01.2018 Betreff: Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen Die Stadt Offenbach beteiligt sich am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr". Im Zuge dieses Projekts will Offenbach Millionensummen investieren, um ausdrücklich auch Berufspendler aus und nach Offenbach zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen. Dazu sollen überörtliche Radwegverbindungen ausgebaut werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, diese Initiative aufzugreifen, um in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach eine Direktverbindung von Offenbach Zentrum über die Frankfurter Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen zum Mainufer zu erstellen. Begründung: Die Zeiten für Partikularismus und die Pflege lokaler Animositäten sind vorbei. Offenbach hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte in der Fahrradförderung erreicht und konnte, z. B. im ADFC Fahrradklimatest, mit Frankfurt gleichziehen. Frankfurt sollte freudig jede Möglichkeit aufgreifen, um den überörtlichen Fahrradverkehr zu verbessern. Seit Langem ist das Mainufer die meistgenutzte Verbindung für Radfahrer zwischen Frankfurt und Offenbach, obwohl der Weg nicht optimal ist, weil er den Windungen des Mains folgt und nicht direkt in das Zentrum Offenbachs führt. Auch eine direktere Verbindung müsste in jedem Fall die Autobahn 661 kreuzen, wofür wohl nur die Brücke der Offenbacher Landstraße infrage kommt. Davon ausgehend kann auf Frankfurter Gemarkung eine Verbindung nach Offenbach zu minimalen Kosten erstellt werden: Von der Stadtgrenze bis hinter der Autobahn besteht bereits ein Radweg. Danach könnte er auf bestehenden Wirtschaftswegen entlang der Eisenbahnlinie, dann weiter über die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg geführt werden. Lediglich die Seehofstraße müsste umgestaltet werden, deren Umbau aber ohnehin in Planung ist. Ab Einmündung Siemensstraße könnte der Weg wieder auf bestehenden Radwegen bis zum Mainufer geführt werden. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, in Kooperation mit der Stadt Offenbach einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Kommunen zur Förderung des Radverkehrs zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 689 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen

04.01.2018 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 733/5 Betreff: Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen Die Stadt Offenbach beteiligt sich am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr". Im Zuge dieses Projekts will Offenbach Millionensummen investieren, um ausdrücklich auch Berufspendler aus und nach Offenbach zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen. Dazu sollen überörtliche Radwegverbindungen ausgebaut werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, diese Initiative aufzugreifen, um in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach eine Direktverbindung von Offenbach Zentrum über die Frankfurter Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen zum Mainufer zu erstellen. Begründung: Die Zeiten für Partikularismus und die Pflege lokaler Animositäten sind vorbei. Offenbach hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte in der Fahrradförderung erreicht und konnte z.B. im ADFC Fahrradklimatest mit Frankfurt gleichziehen. Frankfurt sollte freudig jede Möglichkeit aufgreifen, um den überörtlichen Fahrradverkehr zu verbessern. Seit langem ist das Mainufer die meistgenutzte Verbindung für Radfahrer zwischen Frankfurt und Offenbach, obwohl der Weg nicht optimal ist, weil er den Windungen des Mains folgt und nicht direkt in das Zentrum Offenbachs führt. Auch eine direktere Verbindung müsste in jedem Fall die Autobahn 661 kreuzen, wofür wohl nur die Brücke der Offenbacher Landstraße in Frage kommt. Davon ausgehend kann auf Frankfurter Gemarkung eine Verbindung nach Offenbach zu minimalen Kosten erstellt werden: Von der Stadtgrenze bis hinter der Autobahn besteht bereits ein Radweg. Danach könnte er auf bestehenden Wirtschaftswegen entlang der Eisenbahnlinie, dann weiter "Im Bärengarten" und Strahlenberger Weg geführt werden. Lediglich die Seehofstraße müsste umgestaltet werden, deren Umbau aber ohnehin in Planung ist. Ab Einmündung Siemensstraße könnte der Weg wieder auf bestehenden Radwegen bis zum Mainufer geführt werden. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, in Kooperation mit der Stadt Offenbach einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Kommunen zur Förderung des Radverkehrs zu setzen. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2628 2018 Die Vorlage OF 733/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße

30.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 706/5 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: - Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. - Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet. - Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht. - Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun in Stand gesetzt bzw. verbessert werden, so dass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kinder zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u.a. vom ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in seinem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmanischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o.dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm von mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2610 2018 Die Vorlage OF 706/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Sicherheit Länderweg-Strahlenberger Weg/Am Bärengarten

30.12.2017 · Aktualisiert: 22.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 705/5 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg-Strahlenberger Weg/Am Bärengarten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mehrere Bremsschwellen im Bereich Strahlenberger Weg in Sachsenhausen (siehe Graphik) zu installieren, und zwar wie folgt: 1. An der Ecke Strahlenberger Weg / Am Bärengarten 2. Zwei Bremsschwellen zwischen dem Strahlenberger Weg 30 (VW Sachsenhausen) und dem Strahlenberger Weg 26A (erstes Wohnhaus) 3. Im Bereich Strahlenberger Weg 10, wo demnächst Wohnhäuser entstehen sollen 4. Im Länderweg vor der Containerschulanlage (Mühlbergschule) Begründung: In das Gewerbemischgebiet Länderweg-Strahlenberger Weg - Am Bärengarten ist eine Vielzahl von Familien mit Kindern zugezogen. Außerdem wird der Weg den Bahndamm entlang stark von Spaziergängern (darunter viele Familien), Joggern und Radfahrern frequentiert. Auch durch die Auslagerung der Mühlbergschule in die Containerschule sind dort viele Kinder als Fußgänger unterwegs. Viele Pkw- und Lkw-Fahrer, darunter auch große Lastfahrzeuge eines Abrissunternehmens und Auto-Transporter, die das dortige Autohaus anfahren, sind in der verengten Straße mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die Bremsschwellen sind geeignet, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich zu erhöhen. Quelle: Google-Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 705/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 705/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2913 2018 Die Vorlage OF 705/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz vor dem Kuhhirtenturm

24.11.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434 entstanden aus Vorlage: OF 657/5 vom 07.11.2017 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Magistrat wird gebeten, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen. Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Halteverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In seiner Antwort auf die Frage vom 10.06.2017, F 64, hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1365, hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 643 Antrag vom 10.03.2023, OF 698/5 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

08.11.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden, als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung an den Magistrat vom Ortsbeirat 5 vom 10.2.2017, OM 1208 (Neues Wohnen in Gerbermühlstraße) wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.5.2017, ST 882 eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand wie vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll um Möglichkeiten aufzuzeigen der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 660/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2018 Die Vorlage OF 660/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Platz vor dem Kuhhirtenturm

07.11.2017 · Aktualisiert: 22.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 657/5 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Haltverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In der Vorlage F 64/2011 hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In der Stellungnahme ST 1365/2014 hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1365 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2434 2017 Die Vorlage OF 657/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad

06.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschilder im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 607/5 vom 17.10.2017 Betreff: Straßenschilder im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Straßenecken Schilder mit den Straßennamen anzubringen: 1. Oberräder Fußweg am Beginn des Weges an der Offenbacher Landstraße; 2. ebenso am Ende des Weges an der Balduinstraße; 3. Im Bärengarten am Strahlenberger Weg. Begründung: An den genannten Stellen fehlen Straßenschilder zur Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 369 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenschilder im Ortsbezirk 5

17.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 607/5 Betreff: Straßenschilder im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an folgenden Straßenecken Schilder mit den Straßennamen anzubringen: - "Oberräder Fußweg" am Beginn des Weges an der Offenbacher Landstraße, - ebenso am Ende des Weges an der Balduinstraße, - "Im Bärengarten" am Strahlenberger Weg. Begründung: An den genannten Stellen fehlen Straßenschilder zur Orientierung. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2334 2017 Die Vorlage OF 607/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)

15.09.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 29.08.2017 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf Grün schaltet. Begründung: Mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2014, OA 540, hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In seiner Stellungnahme vom 26.05.2014, ST 727, argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 284, eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der Ortsbeirat aber bisher vergebens. Die Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284, lautet: "Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2472 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 557/5 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch eine überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2462 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 09.09.2017 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Fernradweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist; 2. auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen; 3. d er Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Google Maps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur einen Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder Ufers als auch des Niederräder Ufers ist der Fernradweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden, z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittel angefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Fernradweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat )

Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim

09.09.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2017, OF 577/5 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Radweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "Grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. 2. Auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen. 3. Der Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Googlemaps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur der Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf den Hochkai auf den dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "Grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder- als auch des Niederräderufers ist der Radweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittelangefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Radfernweg handelt. Antragsteller: SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße

29.08.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 557/5 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch überhöhte Geschwindigkeit von PKW und bitten den Ortsbeirat dringend um Abhilfe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2146 2017 Die Vorlage OF 557/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)

29.08.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 559/5 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf "grün" schaltet. Begründung: Im Antrag OA 540 aus dem Jahr 2014 hat der Ortsbeirat vorgeschlagen entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In der ST 727/2014 argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner ST 284/2015 eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der OBR aber bisher vergebens. Text der ST 284/2015 "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2148 2017 Die Vorlage OF 559/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung des südlichen Mainuferradwegs

01.08.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 507/5 Betreff: Verbesserung des südlichen Mainuferradwegs Der hessische Fernradweg R3 verläuft in Frankfurt am Mainufer auf dem südlichen Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlerinnen intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer insbesondere in Innenstadtnähe von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Erfreulicherweise gibt es auf dem Hochkai inzwischen eine Alternativroute. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zwischen Deutschherrnbrücke und Schaubstraße auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Radweg R3 auszuweisen. Auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen. Begründung: Da Berufspendler und zu Fuß gehende Freizeitnutzer den Tiefkai zu unterschiedlichen Zeiten nutzen, verläuft das Nebeneinander weitgehend konfliktfrei. Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksichtnehmen und entsprechend langsam fahren. Wer zügiger fahren möchte, kann den Hochkai nutzen. Dies sollte durch Ausschilderung und Verbesserung des Fahrbahnbelags unterstützt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim

01.06.2017 · Aktualisiert: 25.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2017, OF 497/5 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den entlang des Mains von Offenbach nach Schwanheim verlaufenden Fahrradweg dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft. Darüber hinaus ist der Radweg, soweit noch nicht geschehen, zu asphaltieren und damit besser befahrbar zu machen. Weiterhin ist der Radweg an der Kreuzung Stresemannallee unter der Friedensbrücke hindurchzuführen. Quelle: Googlemaps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und PKWs vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Um dies zu gewährleisten ist darauf zu achten, dass Fahrradfahrer sich den Weg möglichst nicht mit Passantinnen und Passanten teilen. Eine gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit auch eine haptische Trennung geschaffen werden z.B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des Mains. Der von Offenbach nach Schwanheim verlaufende Fahrradweg ist allerdings an vielen Stellen verbesserungsbedürftig. Da die Strecke zugleich Teil des hessischen Radfernweges R3 ist, könnten Mittel zur Sanierung des Weges auch vom Land angefordert werden. Beginnend an der Stadtgrenze zu Offenbach ist zunächst festzustellen, dass der Fahrradweg hier als gemeinsamer Rad- und Gehweg gestaltet ist und somit erhebliches Konfliktpotenzial aufweist. Hier sollte durch Markierung eines Mittelstreifens und Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen eine Trennung von Rad- und Gehweg hergestellt werden. Soweit der Weg hierzu nicht die erforderliche Breite besitzt, ist dieser entsprechend zu verbreitern. Am Deutschherrnufer verlässt der Fahrradweg das Mainufer und verläuft nun auf dem Hochkai. Allerdings ist er nunmehr unbefestigt (siehe Foto). Hier ist ein asphaltierter Streifen zu schaffen. Dieser ist auch in dem mit Kopfsteinpflaster versehenem Bereich des Deutschherrnufers fortzuführen bis zur Einmündung auf den entlang des Wasserweges verlaufenden Fahrradweg. Entlang des Sachsenhäuser Mainufers verläuft der Radweg dann tadellos bis zur Friedensbrücke. Hier bricht er aber abrupt ab. Ein Weiterfahren Richtung Niederrad ist offenbar nicht vorgesehen. Da eine direkte Querung der Stresemannallee an dieser Stelle auf Grund des Straßenverlaufs nur mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen einhergehen würde und zudem eine weitere Ampelanlage installiert werden müsste, bietet sich an, den Fahrradweg unter der Friedensbrücke hindurch und danach auf den Hochkai zurückzuführen (siehe Abbildung). Quelle: Googlemaps Der am Theodor-Stern-Kai auf dem Hochkai verlaufende Fahrradweg wird nach ca. 200 Metern auf Höhe der Uniklinik für ca. 150 Meter zu einem gemeinsamen Rad- und Gehweg. Es ist ebenfalls zu überlegen, ob hier eine Trennung herbeigeführt werden kann. Der Ortsbeirat übersieht dabei nicht, dass dies auf Grund der Enge des dortigen Bürgersteiges nur begrenzt möglich ist. Kurz vor der Kreuzung des Theodor-Stern-Kais mit der Deutschordenstraße wird die Trennung zwischen Geh- und Radweg erneut aufgehoben, obwohl sich auf dem Weg bereits eine farbliche Trennung (grün/rot) befindet. (siehe Bild). Hier ist daher eine Trennung durch Installation des entsprechenden Verkehrszeichens wieder zu verfügen. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.08.2017, OF 507/5 Antrag vom 09.09.2017, OF 577/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 497/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 507/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2137 2017 1. Die Vorlage OF 497/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 507/5 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 577/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg

19.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 entstanden aus Vorlage: OF 446/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes befürworten diese Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke

03.05.2017 · Aktualisiert: 30.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Betreff: Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke Vorgang: OM 3357/14 OBR 5; ST 1536/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die in der ST 1536/2014 zugesagte Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße erfolgt. Begründung: Die Decke der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße besteht aus Verbundsteinpflaster. Besonders an der zu den Bäumen gelegenen Seite sind die Pflastersteine an vielen Stellen durch Baumwurzeln mehrere Zentimeter angehoben. Der ohnehin viel zu schmale Radweg ist daher nicht in voller Breite befahrbar. Besonders im Bereich der Osthafenbrücke hat der Radverkehr auf der Gerbermühlstraße erheblich zugenommen. Der Fahrbahnbelag für den Kraftfahrzeugverkehr ist in einwandfreiem Zustand. Im Zuge des Baus der Brücke konnte z.B. auch ein Linksabbieger in den Mainwasenweg gebaut werden. Es besteht wenig Verständnis dafür, warum Fußgänger und Radfahrer noch immer auf einer Rumpelstrecke unterwegs sein müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 468 2017 Die Vorlage OF 440/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen

03.05.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg

03.05.2017 · Aktualisiert: 30.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 446/5 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbauftragten des Ortsbeirats befürworten diese Maßnahme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1647 2017 Die Vorlage OF 446/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 409/5 vom 05.04.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude wird der Magistrat gebeten, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1278 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch

05.04.2017 · Aktualisiert: 28.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 409/5 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat in der Dreieichstraße in Sachsenhausen, zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer, schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels "Viacount" zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude bittet der Ortsbeirat, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1473 2017 Die Vorlage OF 409/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2017 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtunge n digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße Zum Laurenburger Hof die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren, oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

10.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1210 entstanden aus Vorlage: OF 317/5 vom 23.01.2017 Betreff: Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG in Verbindung zu setzen zwecks Bahngleisabsicherung im Strahlenberger Weg und in der Straße Im Bärengarten. Begründung: Im Strahlenberger Weg und in der Straße Im Bärengarten sind die Bahngleise gegen unerlaubtes Überqueren mangelhaft oder gar nicht gesichert. Da sich inzwischen Familien mit Kindern dort niedergelassen haben, ist die mangelhafte Sicherung nicht hinnehmbar. Auf Drängen des Ortsbeirates 5 wurden in Höhe der Firma Späth und Knoll seitens der Deutschen Bahn AG Bretterzäune angebracht, die ein Überqueren der Gleise verhindern sollen. Nur wird dort nichts verhindert. Die Bretterzäune sind sehr leicht zu überwinden, wie es in der Vergangenheit zu oft vorgekommen ist. Dort sollte und muss dringend Abhilfe geschaffen werden, da beide Straßen sehr stark von Fußgängern, Familien und Joggern frequentiert werden. Allein schon der Gedanke, ein Kind hält sich in der Nähe der Gleise auf, ist schockierend genug. Ein kompletter durchgehender Metallzaun würde dieses Problem komplett lösen, schon im Sinne der Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 983 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der KiTa Krachmacherstraße

25.01.2017 · Aktualisiert: 21.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 323/5 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der KiTa Krachmacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat an der Straße in der Nähe des Kindergartens "Krachmacherstraße" am Deutschherrenufer in beide Fahrtrichtungen digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1215 2017 Die Vorlage OF 323/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtungen digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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