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Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer

Vorlagentyp: OM
65 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 entstanden aus Vorlage: OF 783/5 vom 09.02.2018

Betreff: Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer Vorgang: OM 2137/17 OBR 5; ST 2532/17 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Hochkai des Deutschherrnufers zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke einen asphaltierten Fahrradweg anzulegen. Soweit der Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 einem solchen Vorhaben entgegensteht, ist zu prüfen, ob eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt werden kann.

Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 in der Vorlage vom 15.09.2017, OM 2137, einen durchgängigen, asphaltierten Fahrradweg (Breite circa zwei Meter) am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim zu schaffen, in seiner Stellungnahme vom 22.12.2017, ST 2532, abgelehnt. Zur Begründung der Ablehnung der Asphaltierung bezüglich des Teilstückes am Deutschherrnufer hat der Magistrat angeführt, dass nach dem für den Bereich geltenden Bebauungsplan Nr. 691 vom 07.03.1995 Wege und Plätze außerhalb der Erschließungsstraßen mit wasserdurchlässigen Belägen auszustatten sind (Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfugen, wassergebundene Decke). Zunächst ist festzuhalten, dass ein Teil der zu asphaltierenden Fläche derzeit bereits durch Kopfsteinpflaster versiegelt ist (siehe Foto), insofern steht der genannte Bebauungsplan einer Asphaltierung nicht entgegen. Hochkai des Deutschherrnufers Im Übrigen bietet es sich an zu prüfen, ob eine Befreiung von den genannten Festsetzungen bezüglich des Fahrradweges gemacht werden kann. Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans insbesondere dann befreit werden, wenn ein Gemeininteresse, das bei der Festsetzung des Bebauungsplanes noch nicht oder nicht in seiner konkreten Stärke abschätzbar ist, eine Art Randkorrektur der planerischen Festsetzung erforderlich macht. Dies ist hier der Fall. Der zunehmende Fahrradverkehr war Anfang der 1990er-Jahre in seiner heutigen Gestalt noch nicht absehbar. Dies zeigt auch, dass Fahrradverkehr in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 691 nicht genannt wird (http://www.planas-frankfurt.de/planAS_Daten/Staedtebauliche_Satzungen/Bebauungs plan/Dokumente/B691/Bgr-B691.pdf). Zudem handelt es sich bei der Asphaltierung des Fahrradweges um eine verhältnismäßig kleine Fläche, sodass von einer Art Randkorrektur vorliegend ausgegangen werden kann. Bezüglich der Notwendigkeit des Ausbaues des Fahrradweges entlang des Mainufers wird auf die Anregung des Ortsbeirates 5 an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137, verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2017OFOF 497/5Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. September 2017OFOF 577/5Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, FDP
  3. 15. September 2017OMOM 2137Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis SchwanheimDirektanregung
  4. 22. Dezember 2017STST 2532Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis SchwanheimStellungnahme
  5. 9. Februar 2018OFOF 783/5Asphaltierter Fahrradweg am DeutschherrnuferOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 16. März 2018Sie sind hier
    OMOM 2923Asphaltierter Fahrradweg am Deutschherrnufer
    Direktanregung
  7. 27. August 2018Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1653Asphaltierter Fahrradweg am DeutschherrnuferStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

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