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Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNEFDP
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Begründung

Stahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrssituation im Strahlenberger Weg und an der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - Das verbotswidrige Parken in der Kurve Strahlenberger Weg/Im Bärengarten ist durch Einrichtung einer Sperrfläche und Installation von Pollern zu unterbinden. - Es ist zu prüfen, ob an der oben genannten T-Kreuzung eine abknickende Vorfahrtstraße eingerichtet werden kann, sodass im Verlauf des Strahlenberger Wegs Vorfahrt besteht, während der Verkehr aus der Straße "Im Bärengarten" wartepflichtig wird. - Es ist zu prüfen, ob im gesamten Verlauf des Strahlenberger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden kann, wie diese schon im südlichen Abschnitt des Strahlenberger Wegs besteht. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen können vom Strahlenberger Weg nicht auf den Gehsteig der Straße "Im Bärengarten" gelangen, weil dieser durch parkende Pkw blockiert ist. Sie müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Die Falschparker erschweren aber auch das Abbiegen von Kraftfahrzeugen aus dem südlichen Teil des Strahlenberger Weges, weil sie die Sicht behindern. Da Fahrzeuge aus dem Bärengarten an der Kreuzung nicht wartepflichtig sind, rasen diese oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Der Bärengarten ist jedoch Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsbeziehung geht vom Strahlenberg Weg in den Strahlenberger Weg. Es erscheint daher sinnvoll, durch eine abknickende Vorfahrt diese Verkehrsrichtung zu unterstützen. Dadurch wäre der Verkehr aus dem Bärengarten wartepflichtig. Fahrzeuge müssten langsam an die Kreuzung heranfahren. Andererseits ist eine Beschleunigung des Verkehrs im Strahlenberger Weg nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Um die Wahrnehmung des Strahlenberger Weges als zusammenhängenden Verkehrsbereich weiter zu fördern, sollte die Höchstgeschwindigkeitsregelung des südlichen Strahlenberger Weges in den westlichen Teil fortgesetzt werden. Dies ist auch geboten, weil viele Kinder den Strahlenberger Weg nutzen, um ihre Schule im Länderweg zu erreichen, auch wenn diese Strecke nicht Teil des offiziellen Schulweges ist. Zudem müssen Fußgänger die Straße queren, um die Brücke über die Bahngleise zu benutzen. Dazu müssen sie zwischen den parkenden Fahrzeugen ungesichert die Straße betreten. Vor allem Kinder können von Kraftfahrern leicht übersehen werden. Der vom Magistrat immer wieder vorgebrachte Einwand, dass dort kein erhöhtes Unfallgeschehen festzustellen sei, erscheint absurd. Das hieße ja, dass erst ein Opfer im Krankenhaus liegen muss, bevor gehandelt werden kann.

Inhalt

Antrag vom 23.07.2018, OF 907/5

Betreff: Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrssituation im Strahlenberger Weg und an der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - Das verbotswidrige Parken in der Kurve Strahlenberger Weg/Im Bärengarten ist durch Einrichtung einer Sperrfläche und Installation von Pollern zu unterbinden. - Es ist zu prüfen, ob an der oben genannten T-Kreuzung eine abknickende Vorfahrtstraße eingerichtet werden kann, sodass im Verlauf des Strahlenberger Wegs Vorfahrt besteht, während der Verkehr aus der Straße "Im Bärengarten" wartepflichtig wird. - Es ist zu prüfen, ob im gesamten Verlauf des Strahlenberger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden kann, wie diese schon im südlichen Abschnitt des Strahlenberger Wegs besteht.

Begründung: Im Bereich der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen können vom Strahlenberger Weg nicht auf den Gehsteig der Straße "Im Bärengarten" gelangen, weil dieser durch parkende Pkw blockiert ist. Sie müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Die Falschparker erschweren aber auch das Abbiegen von Kraftfahrzeugen aus dem südlichen Teil des Strahlenberger Weges, weil sie die Sicht behindern. Da Fahrzeuge aus dem Bärengarten an der Kreuzung nicht wartepflichtig sind, rasen diese oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Der Bärengarten ist jedoch Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsbeziehung geht vom Strahlenberg Weg in den Strahlenberger Weg. Es erscheint daher sinnvoll, durch eine abknickende Vorfahrt diese Verkehrsrichtung zu unterstützen. Dadurch wäre der Verkehr aus dem Bärengarten wartepflichtig. Fahrzeuge müssten langsam an die Kreuzung heranfahren. Andererseits ist eine Beschleunigung des Verkehrs im Strahlenberger Weg nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Um die Wahrnehmung des Strahlenberger Weges als zusammenhängenden Verkehrsbereich weiter zu fördern, sollte die Höchstgeschwindigkeitsregelung des südlichen Strahlenberger Weges in den westlichen Teil fortgesetzt werden. Dies ist auch geboten, weil viele Kinder den Strahlenberger Weg nutzen, um ihre Schule im Länderweg zu erreichen, auch wenn diese Strecke nicht Teil des offiziellen Schulweges ist. Zudem müssen Fußgänger die Straße queren, um die Brücke über die Bahngleise zu benutzen. Dazu müssen sie zwischen den parkenden Fahrzeugen ungesichert die Straße betreten. Vor allem Kinder können von Kraftfahrern leicht übersehen werden. Der vom Magistrat immer wieder vorgebrachte Einwand, dass dort kein erhöhtes Unfallgeschehen festzustellen sei, erscheint absurd. Das hieße ja, dass erst ein Opfer im Krankenhaus liegen muss, bevor gehandelt werden kann.Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2018, OF 748/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Juli 2018Sie sind hier
    OFOF 907/5Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  2. 10. August 2018OMOM 3471Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im BärengartenDirektanregung
  3. 8. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1966Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im BärengartenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3471 2018 1. Die Vorlage OF 748/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 907/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Mitdiskutieren

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