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Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.07.2018

Antrag Ortsbeirat

Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS OF_907-5_2018
10.08.2018

Anregung Ortsbeirat

Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS OM_3471_2018
08.10.2018

Stellungnahme des Magistrats

Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten

Details im PARLIS ST_1966_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3471 entstanden aus Vorlage: OF 907/5 vom 23.07.2018

Betreff: Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation im Strahlenberger Weg und an der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: 1. Das verbotswidrige Parken in der Kurve Strahlenberger Weg/Im Bärengarten ist durch Einrichtung einer Sperrfläche und Installation von Pollern zu unterbinden. 2. Es ist zu prüfen, ob an der oben genannten T-Kreuzung eine abknickende Vorfahrtstraße eingerichtet werden kann, sodass im Verlauf des Strahlenberger Wegs Vorfahrt besteht, während der Verkehr aus der Straße Im Bärengarten wartepflichtig wird. 3. Es ist zu prüfen, ob im gesamten Verlauf des Strahlenberger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden kann, wie diese schon im südlichen Abschnitt des Strahlenberger Wegs besteht.

Begründung:

Im Bereich der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen können vom Strahlenberger Weg nicht auf den Gehsteig der Straße Im Bärengarten gelangen, weil dieser durch parkende Pkw blockiert ist. Sie müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Die Falschparker erschweren aber auch das Abbiegen von Kraftfahrzeugen aus dem südlichen Teil des Strahlenberger Weges, weil sie die Sicht behindern. Da Fahrzeuge aus dem Bärengarten an der Kreuzung nicht wartepflichtig sind, rasen diese oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Der Bärengarten ist jedoch eine Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsbeziehung geht vom Strahlenberg Weg in den Strahlenbergerer Weg. Es erscheint daher sinnvoll, durch eine abknickende Vorfahrt diese Verkehrsrichtung zu unterstützen. Dadurch wäre der Verkehr aus dem Bärengarten wartepflichtig. Fahrzeuge müssten langsam an die Kreuzung heranfahren. Andererseits ist eine Beschleunigung des Verkehrs im Strahlenberger Weg nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Um die Wahrnehmung des Strahlenberger Weges als zusammenhängenden Verkehrsbereich weiter zu fördern, sollte die Höchstgeschwindigkeitsregelung des südlichen Strahlenberger Weges in den westlichen Teil fortgesetzt werden. Dies ist auch geboten, weil viele Kinder den Strahlenberger Weg nutzen, um ihre Schule im Länderweg zu erreichen, auch wenn diese Strecke nicht Teil des offiziellen Schulweges ist. Zudem müssen Fußgänger die Straße queren, um die Brücke über die Bahngleise zu benutzen. Dazu müssen sie zwischen den parkenden Fahrzeugen ungesichert die Straße betreten. Vor allem Kinder können von Kraftfahrern leicht übersehen werden. Der vom Magistrat immer wieder vorgebrachte Einwand, dass dort kein erhöhtes Unfallgeschehen festzustellen sei, erscheint absurd. Das hieße ja, dass erst ein Opfer im Krankenhaus liegen muss, bevor gehandelt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1966 Aktenzeichen: 66 0