Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Siemensstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Fußgängerampel an der Ecke Gerbermühlstraße, Seehofstraße und Siemensstraße zeitnah wieder in Betrieb nehmen07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Siemensstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 29.08.2017
Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf Grün schaltet.
Begründung: Mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2014, OA 540, hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In seiner Stellungnahme vom 26.05.2014, ST 727, argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 284, eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der Ortsbeirat aber bisher vergebens. Die Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284, lautet: "Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2013MM 237Grunderneuerung Deutschherrnufer mit Bau eines Zweirichtungsradwegs zwischen Alte Brücke und Flößerbrücke Umgestaltung des Frankensteiner Platzes und der Frankensteiner StraßeBau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 7. Januar 2014OFOF 772/5Grunderneuerung DeutschherrnuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2014OAOA 462Grunderneuerung DeutschherrnuferAnregung
- 26. Mai 2014STST 727Grunderneuerung DeutschherrnuferStellungnahme
- 23. Juni 2014OFOF 871/5Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juli 2014OAOA 540Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)Anregung
- 20. Februar 2015STST 284Grunderneuerung Deutschherrnufer (II)Stellungnahme
- 29. August 2017OFOF 559/5Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2017Sie sind hierOMOM 2148Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)Direktanregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 210 WochenSTST 2472Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats