bis zum Bärengarten durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns auf dem der Böschung zugewandten Bürgersteig dahin gehend zu sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, die DB Netz AG aufzufordern, die Diensttreppe neben der Fußgängerüberführung entweder unzugänglich zu machen oder an einen anderen Ort zu versetzen. Sonst soll diese ebenfalls durch den Stabmattenzaun unpassierbar gemacht werden. Nördlich der Gleisanlage zur
hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Es wird angeregt, dass das zuständige Dezernat eine Ortsbegehung unter Einbeziehung der Bewohnerfamilien unternimmt, um sich die Problematik aufzeigen zu lassen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Der Ortsbeirat bezieht sich auf seine Anregung an den Magistrat vom
19.01.2018,
OM 2610, und die betreffende Stellungnahme des Magistrats vom
09.04.2018, ST 726. Diese führt zu keiner Lösung der Probleme und bringt die Anwohner in keiner Weise weiter. Man kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass hier einfach abgewiegelt werden soll. Muss erst etwas passieren, muss ein Gleisübertritt erst tödlich verlaufen, damit der Magistrat seinen Schutzauftrag wahrnimmt? Würden die Kampagnen der DB und der Bundespolizei komplett fruchten, dann gäbe es die Vielzahl von Übertritten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht. Wären die Schilder ausreichend, hätten die Anwohner nicht schon Eltern daran hindern müssen, die Abkürzung über die Gleise mit vorgehaltenem Kinderwagen zu nehmen. Dass die Anwohnerfamilien ihre Kinder so weit wie möglich sensibilisieren, versteht sich von selbst. Es muss aber auch gewährleistet werden, dass die Kinder in bestimmtem Alter ihren Schulweg ohne Begleitung von Erwachsenen antreten können. Solange sich der ungeschützte Abschnitt der sehr leicht zu betretenden Gleisanlage direkt gegenüber des Hofausgangs eines Hauses mit mehreren Kindern befindet, ist dies nicht möglich. Der Ortsbeirat dankt für die Klärung, dass sich die Böschung doch im Besitz der DB befindet. Es trifft jedoch einfach nicht zu, dass die Bahnanlage die gesamte genannte Strecke entlang "deutlich erhöht vom Straßenniveau verläuft". Der
Strahlenberger Weg und der Bärengarten weisen zwei sich im Besitz der Stadt Frankfurt befindliche Bürgersteige auf. Die Seite, die am Bahndamm entlangführt, ist permanent von Vegetation überwuchert und so schmal, dass diese von Fußgängern ohnehin nicht benutzt wird. Dort ist genügend Platz zur Aufstellung/Anbringung eines Stabmattenzauns durch die Stadt Frankfurt, wie es der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land Hessen in seinem Schreiben vom
05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Feldmann auch vorschlägt. "Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Diese Chance sollte man nutzen. Kindersicherheit sollte der Stadt Frankfurt einen Stabmattenzaun und lösungsorientiertes Verhalten wert sein. Weiterhin wird in der Stellungnahme auch auf den defekten und lückenhaften, sich auf kommunalem Gelände befindlichen Zaun nördlich der Gleisanlage zur
Gerbermühlstraße direkt bei den Sportanlagen nicht eingegangen, wo die Gleisanlage ebenerdig verläuft und äußerst leicht zugänglich ist. Auch dort besteht immer noch dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610
Stellungnahme des Magistrats vom
09.04.2018, ST 726 Stellungnahme des Magistrats vom
06.08.2018, ST 1468 Aktenzeichen: 66 0