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Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.02.2017

Anregung Ortsbeirat

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

Details im PARLIS OM_1208_2017
12.05.2017

Stellungnahme des Magistrats

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

Details im PARLIS ST_882_2017
08.11.2017

Antrag Ortsbeirat

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

Details im PARLIS OF_660-5_2017
19.01.2018

Anregung Ortsbeirat

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

Details im PARLIS OM_2604_2018
09.04.2018

Stellungnahme des Magistrats

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

Details im PARLIS ST_718_2018
06.11.2019

Antrag Ortsbeirat

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

Details im PARLIS OF_1477-5_2019
22.11.2019

Anregung Ortsbeirat

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße III

Details im PARLIS OA_502_2019
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 660/5 vom 08.11.2017

Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II
Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen.

Begründung:

Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208
Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 718 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5
Anregung vom 22.11.2019, OA 502
Aktenzeichen: 61 0