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Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2900 entstanden aus Vorlage: OF 136/16 vom 11.09.2022 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Vorgang: OM 2485/22 OBR 16 In Ergänzung zur Vorlage OM 2485 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Im Bereich des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße/Kasseler Straße umgesetzt (siehe Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße/Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 536 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2102 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66-2
Gedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2876 entstanden aus Vorlage: OF 326/11 vom 26.09.2022 Betreff: Gedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt T ausende Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor, einen Gedenkstein oder eine Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Der Magistrat wird um die Erarbeitung eines Vorschlags gebeten. Begründung: Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.04.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung ist im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich-Kraft-Parks. In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin, einen Gedenkort zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 41
Gedenkort in Fechenheim- Nord für ermordete Zwangsarbeiter
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 326/11 Betreff: Gedenkort in Fechenheim- Nord für ermordete Zwangsarbeiter Der Ortsbeirat möge beschließen: Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt tausende Zwangsarbeiter*innen aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor einem Gedenkstein oder einer Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Wir bitten das Kultur Dezernat um die Erarbeitung eines Vorschlags. Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.4.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung war im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich Kraft-Parks. Begründung: In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiter*innen. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin einen Gedenkort zu errichten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2876 2022 Die Vorlage OF 326/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Tenors, der erste Absatz der Begründung wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
Weiter lesenZusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2703 entstanden aus Vorlage: OF 132/16 vom 20.08.2022 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/ Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße ist circa fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert, aber nie ersetzt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2683 Aktenzeichen: 79 4
Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger!
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 136/16 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Der Ortsbeirat möge beschließen, in Ergänzung zu der vom Ortsbeirat 16 am 05.07.2022 verabschiedeten OM 2485/2022 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße Bereich kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße umgesetzt (siehe Antragsrückseite, Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2900 2022 Die Vorlage OF 136/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP, LINKE und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenEnergiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2626 entstanden aus Vorlage: OF 568/1 vom 21.06.2022 Betreff: Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, die nächtliche Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen und Straßen im Ortsbezirk 1 kurzfristig wie folgt zu reduzieren, um der Energiekrise entgegenzutreten, Lichtsmog zu verringern und dennoch keine Angsträume zu schaffen: 1. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Wohn- und Mischgebieten zwischen 01:00 Uhr und 03:30 Uhr. Das spart Energie und Kosten in beträchtlichem Umfang. 2. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Gewerbe- und Industriegebieten zwischen 00:00 Uhr und 05:30 Uhr. Hier halten sich nachts kaum Menschen auf und eine Beleuchtung wird nicht benötigt. 3. Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung insbesondere in den Grünanlagen um circa 60 bis 70 Prozent durch Dimmen der Beleuchtung auf die notwendige Beleuchtungsstärke oder Abschalten einzelner Leuchten sowie Entfernen einzelner Leuchtmittel. 4. Reduzierung der tatsächlichen Helligkeit auf die notwendige Leuchtstärke. Dadurch können weitere Energie und Kosten eingespart werden. Begründung: Einige Straßen und Wege in Wohngebieten sowie die meisten öffentlichen Grünanlagen - insbesondere die Wallanlagen - sind in der Nacht außerordentlich hell ausgeleuchtet. Um der zunehmenden Lichtverschmutzung zu entgegnen, muss das gesamte Beleuchtungskonzept der Grünanlagen ohnehin auf den Prüfstand gestellt werden. Im Lichte der kriegerischen Auswirkungen auf die Energieversorgung wird zurzeit jede Möglichkeit zum Einsparen von Energie in Erwägung gezogen. Elektrischer Strom wird in Deutschland zu einem nicht unerheblichem Teil aus Gas erzeugt. Daher sind alle Einsparmöglichkeiten auch beim Verbrauch von elektrischer Energie zu nutzen. Die oben genannten Maßnahmen können schnell und einfach - auch vorübergehend - umgesetzt werden und dulden keinen Aufschub mehr. Der Mangel an Dunkelheit hat zahlreiche störende Einflüsse auf die Flora und insbesondere als Insektensterben auch auf die Fauna. In den letzten zehn Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben, da diese durch künstliche Lichtquellen in der Nacht fehlgeleitet oder abgelenkt werden. Weiterhin bestehen erhebliche Auswirkungen auf die biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere. Zumal Lichtsmog zunehmend Schlaflosigkeit bei Menschen verursacht. Bei allen Maßnahmen muss die Verhältnismäßigkeit zwischen Energieeinsparung und der Vermeidung von Angsträumen gewahrt werden. In schlecht einsehbaren Bereichen wie Unterführungen sollte die Beleuchtung möglichst während der gesamten Nachtstunden angeschaltet bleiben. Des Weiteren tragen die Kosteneinsparungen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts bei. Weitere Informationen und Planungsempfehlungen: www.paten-der-nacht.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2664 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2828 Antrag vom 31.01.2023, OF 749/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3588
Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 132/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Bank am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße-Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße zusätzlich einen weiteren Mülleimer anzubringen. Begründung: Am o. g. Kreisverkehr ist ca. 5 bis 6 m von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, so dass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2703 2022 Die Vorlage OF 132/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zusätzlicher Mülleimer am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße ist ca. fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert aber nie ersetzt wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 131/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Lebensmittelmarkt Tegut zusätzlich einen weiteren Mülleimer an zubringen. Begründung: Gerade zu Schulbeginn und/oder am Ende gehen manche Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried zu dem o. g. Lebensmittelmarkt und kaufen dort ein. Die Umverpackung werfen sie bei dem Geschäft dafür angebrachten Mülleimer ein, der dann schnell voll ist. Was nicht reinpasst, wird auf die beiden anderen Mülleimer in der Triebstraße Richtung U-Bahnstation verteilt, manches fällt auch auf den Gehweg, weil diese oft auch überfüllt sind. Das muss nicht sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 131/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenbeleuchtung im Nordend energieeffizient umgerüstet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 363/3 Betreff: Straßenbeleuchtung im Nordend energieeffizient umgerüstet? Vorgang: V 233/12 OBR 3; ST 725/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wann werden die restlichen Straßenleuchten im Sandweg durch energieeffiziente neue ersetzt? In der ST 725 aus 2012 wurde die Möglichkeit bereits erwähnt. b) Gibt es im Nordend Straßenleuchten die noch mit ähnlich veralteter, sehr energieineffizienter Technik ausgestattet sind? Wenn ja, in welchen Straßen und wann ist dort ein Austausch geplant? c) Ist geplant den Austausch der Gaslaternen nun mit noch mehr Nachdruck zu verfolgen als bisher? Wann werden alle Gaslaternen im Nordend umgerüstet sein? Begründung: In der erwähnten Stellungnahme wird erläutert, dass bereits 2012 der Austausch der Leuchten im Sandweg alleine 13.000 kWh pro Jahr eingesparen würde. Der durchschnittliche Stromverbrauch pro Person liegt bei 1.300 kWh p.a. D.h. die Ersparnis würde den Strombedarf von immerhin 10 Personen decken. In der aktuellen Situation sollten diese Maßnahmen jetzt zügig umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2012, V 233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 725 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 363/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 522 2022 Die Vorlage OF 363/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 216/4 Betreff: Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Parkmöglichkeiten für PKWs, die hohen ökologischen Standards gerecht werden - sei es durch Begrünung, sei es durch möglichst geringe Flächenversiegelung -, bei einer Neubebauung des Festplatzgeländes mit einer Schule in Bornheim mit eingeplant werden können. Sowohl unterirdische Parkflächen als auch oberirdische Parkmöglichkeiten in Form eines Parkhauses auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind dabei in den Blick zu nehmen. Begründung: Die Planungen, das aktuelle Festplatzgelände in Bornheim, auf dessen Gelände ein Familienbad entsteht und das an die Eissporthalle angrenzt, mit einem in Prüfung befindlichen Schulneubau der Europäischen Schule einer neuen Funktion zuzuführen, werfen die Frage nach der verkehrlichen Erreichbarkeit und Nutzung des Geländes auf. Eine deutliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung neben der U-Bahn Anbindung U7, der Straßenbahnlinie 12 und bereits vorhandene Busverbindungen über eine mögliche weitere Straßenbahnlinie von Bornheim Mitte über den Ratsweg zur mittleren Hanauer Landstraße (OF 194/4), über die sanierte Schwedlerbrücke und eine mögliche Anbindung an das Schnellbahnnetz über eine Osttangente sprechen für die Nutzung des Platzes als Sport- und Schulgelände. Die sehr gute Anbindung des Geländes an das Netz des ÖPNV führt voraussichtlich dazu, dass der PKW-Verkehr mit dem Ziel das Gelände anzufahren moderat sein wird. Der zu erwartende Parkraum für PKW kann unter dem aktuellen Bedarf veranschlagt werden, wenn Besucher von Veranstaltungen in der Eissporthalle und im nahegelegenen Stadion des FSV auf das Park-and-ride-Angebot an der Borsigallee - gegebenenfalls durch dessen Erweiterung - umgeleitet werden. Besucher und Mitarbeiter des Familienbads Bornheim sowie die Angestellten der Europäischen Schule sollen neben der Möglichkeit der Unterstellung von Fahrrädern die Möglichkeit zum Parken eines PKW auf dem derzeitigen Festplatzgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe vorfinden. In die Prüfung miteinzubeziehen ist, inwiefern der zu schaffende Parkraum von Anwohnern und Berufspendlern aufgrund dessen sehr guter Anbindung an den ÖPNV in Form eines Kombitickets mit dem ÖPNV genutzt würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., Volt und dFfm gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenMarkierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2485 entstanden aus Vorlage: OF 118/16 vom 12.06.2022 Betreff: Markierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Ecke Victor-Slatosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Ecke Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrradfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Fahrradfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, den Fahrradweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2806 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2486 entstanden aus Vorlage: OF 119/16 vom 19.06.2022 Betreff: Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet "Leuchte" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Neubaugebiet "Leuchte", welches derzeit erschlossen wird, eine energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung, idealerweise mittels insektenfreundlicher LED-Solarstraßenleuchten, zum Einsatz kommt. Begründung: Das Neugebiet "Leuchte" bietet die für Bergen-Enkheim einmalige Chance, mit dem Einsatz nachhaltiger Technologie im Bereich der Straßenbeleuchtung einen aktiven Beitrag zur Energiewende und damit auch für die Schonung von Klima und Umwelt zu leisten. Dazu bietet sich der Einsatz von insektenfreundlichen LED-Solarstraßenleuchten an. LED-Solarstraßenleuchten benötigen zudem keinen Anschluss an das Stromnetz und verbrauchen keinen Strom, den sie nicht selbst erzeugen. Darüber hinaus sind sie langlebig und weniger wartungsintensiv. Somit werden nicht nur Klima und Umwelt geschont, sondern auch Energie- und Wartungskosten eingespart. LED-Solarstraßenleuchten mögen in der Anschaffung im Durchschnitt zwar etwas teurer sein als konventionelle Straßenleuchten, jedoch amortisiert sich die Investition in diese Technik aufgrund der Selbstversorgung mit Strom und den deutlich niedrigeren Wartungskosten innerhalb weniger Jahre, wodurch der städtische Haushalt unterm Strich entlastet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2454 Aktenzeichen: 66-0
Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 125/16 vom 21.06.2022 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender, aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand); 2. an der Einmündung Jean-Kempf-Weg auf die Vilbeler Landstraße; 3. an der Einmündung im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße. Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten, Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2177 Aktenzeichen: 79 4
Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2491 entstanden aus Vorlage: OF 126/16 vom 21.06.2022 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/Poller so zu versetzen, dass auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, sodass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und viel befahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2463 Aktenzeichen: 66 5
Spielplätze in Bergen-Enkheim II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2
Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2431 entstanden aus Vorlage: OF 520/1 vom 21.06.2022 Betreff: Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, die nächtliche Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen und Straßen im Ortsbezirk 1 kurzfristig wie folgt zu reduzieren, um der Energiekrise entgegenzutreten, Lichtsmog zu verringern und dennoch keine Angsträume zu schaffen: 1. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Wohn- und Mischgebieten zwischen 01:00 Uhr und 03:30 Uhr. Das spart Energie und Kosten in beträchtlichem Umfang; 2. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Gewerbe- und Industriegebieten zwischen 00:00 Uhr und 05:30 Uhr. Hier halten sich nachts kaum Menschen auf und eine Beleuchtung wird nicht benötigt. 3. Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung insbesondere in den Grünanlagen um circa 60 bis 70 Prozent durch Dimmen der Beleuchtung auf die notwendige Beleuchtungsstärke oder Abschalten einzelner Leuchten sowie Entfernen einzelner Leuchtmittel; 4. Reduzierung der tatsächlichen Helligkeit auf die notwendige Leuchtstärke. Dadurch können weitere Energie und Kosten eingespart werden. Begründung: Einige Straßen und Wege in Wohngebieten sowie die meisten öffentlichen Grünanlagen - insbesondere die Wallanlagen - sind in der Nacht außerordentlich hell ausgeleuchtet. Um der zunehmenden Lichtverschmutzung zu entgegnen, muss das gesamte Beleuchtungskonzept der Grünanlagen ohnehin auf den Prüfstand gestellt werden. Im Lichte der kriegerischen Auswirkungen auf die Energieversorgung wird zurzeit jede Möglichkeit zum Einsparen von Energie in Erwägung gezogen. Elektrischer Strom wird in Deutschland zu einem nicht unerheblichem Teil aus Gas erzeugt. Daher sind alle Einsparmöglichkeiten auch beim Verbrauch von elektrischer Energie zu nutzen. Die oben genannten Maßnahmen können schnell und einfach - auch vorübergehend - umgesetzt werden und dulden keinen Aufschub mehr. Der Mangel an Dunkelheit hat zahlreiche störende Einflüsse auf die Flora und insbesondere als Insektensterben auch auf die Fauna. In den letzten zehn Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben, da diese durch künstliche Lichtquellen in der Nacht fehlgeleitet oder abgelenkt werden. Weiterhin bestehen erhebliche Auswirkungen auf biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere. Lichtsmog verursacht zunehmende Schlaflosigkeit bei Menschen
Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 297/11 vom 25.06.2022 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22 Der Magistrat wird gebeten, für die Freiflächen der Park-and-ride-Anlage Borsigallee umgehend ein Nutzungskonzept für elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs) die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden fünf Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien noch gibt es ein Konzept der PBG, sich um die Schnellladeinfrastruktur auf ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen diese an Steckdosen anschließen zu können, sei es z. B., um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In der Anregung vom 10.01.2022, OA 120, ging es darum, ungenutzte Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema der Anregung. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das Park-and-ride-Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen mit einer sehr hohen Garantie, dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205, wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand, "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man die Anregung, die zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2 MW bereits ad hoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazugekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahre zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50 kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahin gehend geradezu lächerlich, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort, zwischen den Rechenzentren, steht das Park-and-ride-Parkhaus, vor dem ein E-Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150 kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr, an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in zwölf Jahren (ab 01.01.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen, da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch zwei Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten, um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollten Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Aktenzeichen: 60 10
Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2022, OF 297/11 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Bezugnehmend auf B205/22 Der Vorlage B205/22 wird zugestimmt, unter der Maßgabe, für die Freiflächen der P+R Anlage Borsigallee ist umgehend ein Nutzungskonzept für Elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs), die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft GmbH soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden 5 Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung, in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt, zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges Konzept nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien, noch gibt es ein Konzept der PBG sich um die Schnellladeinfrastruktur auf Ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen, diese an Steckdosen anschließen zu können. Sei es z.B. um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In dem Antrag zur B205 ging es darum, ungenutzte Freiflächen am P+R Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG, abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema des Antrags. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das P+R Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen, mit einer sehr hohen Garantie dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin- und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht der B205 wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes, jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man den Antrag, der zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2MW bereits adhoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazu gekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahren zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahingehend geradezu lächerlich an, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort mittendrin, zwischen den Rechenzentren, steht das P+R Parkhaus, vor dem ein E- Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) immer viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in 12 Jahren (ab 1.1.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen. Da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. . In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch 2 Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollte Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2332 2022 1. Die Vorlage B 205 dient unter Hinweis auf OM 2332 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 297/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenEnergiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 520/1 Betreff: Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, die nächtliche Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen und Straßen im Ortsbezirk 1 kurzfristig wie folgt zu reduzieren, um der Energiekrise entgegenzutreten, Lichtsmog zu verringern und dennoch keine Angsträume zu schaffen: 1. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Wohn- und Mischgebieten zwischen 1:00 Uhr und 3:30 Uhr. Das spart Energie und Kosten in beträchtlichem Umfang. 2. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Gewerbe- und Industriegebieten zwischen 0:00 Uhr und 5:30 Uhr. Hier halten sich nachts kaum Menschen auf und eine Beleuchtung wird nicht benötigt. 3. Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung insbesondere in den Grünanlagen um ca. 60-70% durch Dimmen der Beleuchtung auf die notwendige Beleuchtungsstärke oder Abschalten einzelner Leuchten sowie Entfernen einzelner Leuchtmittel. 4. Reduzierung der tatsächlichen Helligkeit auf die notwendige Leuchtstärke. Dadurch können weitere Energie und Kosten eingespart werden. Begründung: Einige Straßen und Wege in Wohngebieten sowie die meisten öffentlichen Grünanlagen - insbesondere die Wallanlagen - sind in der Nacht außerordentlich hell ausgeleuchtet. Um der zunehmenden Lichtverschmutzung zu entgegnen, muss das gesamte Beleuchtungskonzept der Grünanlagen ohnehin auf den Prüfstand gestellt werden. Im Lichte der kriegerischen Auswirkungen auf die Energieversorgung wird zur Zeit jede Möglichkeit zum Einsparen von Energie in Erwägung gezogen. Elektrischer Strom wird in Deutschland zu einem nicht unerheblichem Teil aus Gas erzeugt. Daher sind alle Einsparmöglichkeiten auch beim Verbrauch von elektrischer Energie zu nutzen. Die oben genannten Maßnahmen können schnell und einfach - auch vorübergehend - umgesetzt werden und dulden keinen Aufschub mehr. Der Mangel an Dunkelheit hat zahlreiche störende Einflüsse auf die Flora und insbesondere als Insektensterben auch auf die Fauna. In den letzten zehn Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben, da diese durch künstliche Lichtquellen in der Nacht fehlgeleitet oder abgelenkt werden. Weiterhin bestehen erhebliche Auswirkungen auf biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere. Lichtsmog verursacht zunehmende Schlaflosigkeit bei Menschen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEnergiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 568/1 Betreff: Energiekrise und Lichtsmog entgegentreten - Beleuchtung reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, die nächtliche Beleuchtung von öffentlichen Grünanlagen und Straßen im Ortsbezirk 1 kurzfristig wie folgt zu reduzieren, um der Energiekrise entgegenzutreten, Lichtsmog zu verringern und dennoch keine Angsträume zu schaffen: 1. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Wohn- und Mischgebieten zwischen 1:00 Uhr und 3:30 Uhr. Das spart Energie und Kosten in beträchtlichem Umfang. 2. Abschalten der nächtlichen Straßenbeleuchtung in Gewerbe- und Industriegebieten zwischen 0:00 Uhr und 5:30 Uhr. Hier halten sich nachts kaum Menschen auf und eine Beleuchtung wird nicht benötigt. 3. Reduzierung der nächtlichen Beleuchtung insbesondere in den Grünanlagen um ca. 60-70% durch Dimmen der Beleuchtung auf die notwendige Beleuchtungsstärke oder Abschalten einzelner Leuchten sowie Entfernen einzelner Leuchtmittel. 4. Reduzierung der tatsächlichen Helligkeit auf die notwendige Leuchtstärke. Dadurch können weitere Energie und Kosten eingespart werden. Begründung: Einige Straßen und Wege in Wohngebieten sowie die meisten öffentlichen Grünanlagen - insbesondere die Wallanlagen - sind in der Nacht außerordentlich hell ausgeleuchtet. Um der zunehmenden Lichtverschmutzung zu entgegnen, muss das gesamte Beleuchtungskonzept der Grünanlagen ohnehin auf den Prüfstand gestellt werden. Im Lichte der kriegerischen Auswirkungen auf die Energieversorgung wird zur Zeit jede Möglichkeit zum Einsparen von Energie in Erwägung gezogen. Elektrischer Strom wird in Deutschland zu einem nicht unerheblichem Teil aus Gas erzeugt. Daher sind alle Einsparmöglichkeiten auch beim Verbrauch von elektrischer Energie zu nutzen. Die oben genannten Maßnahmen können schnell und einfach - auch vorübergehend - umgesetzt werden und dulden keinen Aufschub mehr. Der Mangel an Dunkelheit hat zahlreiche störende Einflüsse auf die Flora und insbesondere als Insektensterben auch auf die Fauna. In den letzten zehn Jahren sind in Europa viele nachtaktive Insektenarten ausgestorben, da diese durch künstliche Lichtquellen in der Nacht fehlgeleitet oder abgelenkt werden. Weiterhin bestehen erhebliche Auswirkungen auf biologischen Tag-Nacht-Zyklen vieler Tiere. Lichtsmog verursacht zunehmende Schlaflosigkeit bei Menschen. Bei allen Maßnahmen muss die Verhältnismäßigkeit zwischen Energieeinsparung und der Vermeidung von Angsträumen gewahrt werden. In schlecht einsehbaren Bereichen wie Unterführungen sollte die Beleuchtung möglichst während der gesamten Nachtstunden angeschaltet bleiben. Des Weiteren tragen die Kosteneinsparungen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts bei. Weitere Informationen und Planungsempfehlungen: www.paten-der-nacht.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 55 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 568/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2626 2022 Die Vorlage OF 568/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: 3 GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung); 2 GRÜNE Ziffer 3. und 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundespielplatz am Enkheimer Freibad
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 124/16 Betreff: Hundespielplatz am Enkheimer Freibad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Erweiterungsfläche des Enkheimer Riedbades umgewidmet und als Hundespielplatz genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob das Beach-Volleyballfeld im Zuge der Sanierung des Freibades in das Kerngelände des Riedbades verlegt werden kann. Für den Fall, dass das Beach-Volleyballfeld nicht verlegt werden kann, oder dass eine vollständige Umwidmung in einen Hundespielplatz nicht möglich sein sollte, wäre zu prüfen, ob ein Teil der Riedbad-Erweiterungsfläche, die dann durch einen Zaun abgetrennt werden müsste, als Hundespielplatz genutzt werden könnte. Falls auch dies nicht ganzjährig möglich sein sollte, wäre weiterhin zu prüfen, ob eine Doppelnutzung ermöglicht werden kann. In den Wintermonaten (z.B. von September bis März), in denen die Erweiterungsfläche ohnehin meist vom Riedbad aus nicht begehbar ist, könnte das Gelände als Hundespielplatz genutzt werden, in den heißen Sommermonaten (z.B. von Mai bis August) nach einer Reinigung weiterhin als Spiel- und Sportbereich für das Freibad. Auch in diesem Fall müsste das Volleyball-Feld vom restlichen Gelände durch einen Zaun getrennt werden. Begründung: Bereits in seinen Stellungnahmen ST 1383 vom 02.08.2021 und ST 1240 vom 30.05.2022 hat sich der Magistrat mit der Schaffung von Hundespielplätzen in Bergen-Enkheim beschäftigt, ohne jedoch einen geeigneten Standort gefunden zu haben. Der Wunsch nach einem Hundefreilaufgelände, gerade auch mit Umzäunung, ist in der Bergen-Enkheimer Bevölkerung deutlich vorhanden. Dies zeigt zum Beispiel auch die gerade laufende Petition "EIN HUNDESPIELPLATZ FÜR BERGEN-ENKHEIM" auf openpetition.de. Das bisherige Erweiterungsgelände des Riedbades wäre als Hundespielplatz hervorragend geeignet, da es bereits umzäunt ist, so dass die Umwidmung problemlos möglich wäre. Zudem wird das Gelände nur an wenigen sehr heißen Sommertagen bzw. Sommer-Sonntagen überhaupt genutzt, in den Wintermonaten ist es vom Riedbad aus gar nicht zu erreichen. Aber selbst an den sehr heißen Sommer-Sonntagen ist die Nutzung so überschaubar, dass auf eine Nutzung durch die Schwimmbadbesucher ggf. verzichtet werden kann. Eine Verlegung der Beach-Volleyballanlage ins Kerngelände würde die Attraktivität der Anlage deutlich steigern. Es würde sicherlich wesentlich häufiger genutzt werden. Vereinssportler, die zeitweilig die Anlage ebenfalls nutzen, könnten dann über den Schwimmbadeingang dorthin gelangen. Das hätte den Vorteil, dass sogar hier vorhandene Umkleidekabinen genutzt werden könnten. Zudem blockiert die Verbindung der Erweiterungsfläche mit dem Kernbereich den Fußweg vom Riedbad-Parkplatz zum Enkheimer Ried (Verlängerung des Riedweges zur Leuchte). Dies beeinträchtigt eine Vielzahl an Spaziergängern, die vom Riedbad-Parkplatz aus loslaufen wollen. Das gesamte Gelände der Erweiterungsfläche ist deutlich über 2000 qm groß. Selbst eine Teilnutzung von z.B. 1000 qm würde eine attraktive Möglichkeit für Hunde zum Spielen und Freilaufen bieten. Sollte dies nur im Winterhalbjahr möglich sein, wäre es dennoch eine deutliche Verbesserung für alle Hundehalter im Osten von Frankfurt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Antwort auf die Vorlage OM 1654/22 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Antwort auf die Vorlage OM 1654/22 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE, FDP, LINKE und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenÖffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 125/16 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand) 2. An der Einmündung Jean-Kempf-Wege auf die Vilbeler Landstraße 3. An der Einmündung Im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2022 Die Vorlage OF 125/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Partei: FDP
Weiter lesenEngstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 126/16 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/ Poller so zu versetzen, dass auch Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (Siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Telekom-Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, so dass ein Durchkommen für Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und vielbefahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2491 2022 Die Vorlage OF 126/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenEnergieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 119/16 Betreff: Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet "Leuchte" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Neubaugebiet "Leuchte", welches derzeit erschlossen wird, eine energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung, idealerweise mittels insektenfreundlicher LED-Solarstraßenleuchten, zum Einsatz kommt. Begründung: Das Neugebiet "Leuchte" bietet die für Bergen-Enkheim einmalige Chance, mit dem Einsatz nachhaltiger Technologie im Bereich der Straßenbeleuchtung einen aktiven Beitrag zur Energiewende und damit auch für die Schonung von Klima und Umwelt zu leisten. Dazu bietet sich der Einsatz von insektenfreundlichen LED-Solarstraßenleuchten an. LED-Solarstraßenleuchten benötigen zudem keinen Anschluss an das Stromnetz und verbrauchen keinen Strom, den sie nicht selbst erzeugen. Darüber hinaus sind sie langlebig und weniger wartungsintensiv. Somit werden nicht nur Klima und Umwelt geschont, sondern auch Energie- und Wartungskosten eingespart. LED-Solarstraßenleuchten mögen in der Anschaffung im Durchschnitt zwar etwas teurer sein als konventionelle Straßenleuchten, jedoch amortisiert sich die Investition in diese Technik aufgrund der Selbstversorgung mit Strom und den deutlich niedrigeren Wartungskosten innerhalb weniger Jahre, wodurch der städtische Haushalt unterm Strich entlastet wird. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2486 2022 Die Vorlage OF 119/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenVerlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplätze in Bergen-Enkheim II
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2022, OF 128/16 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen, aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993/22: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993/22: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993/22: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. Der Anregung OM 993/22: Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der/die im Ortsbezirk die geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2493 2022 Die Vorlage OF 128/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenMarkierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 entstanden aus Vorlage: OF 288/11 vom 22.05.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Vorgang: OM 1955/22 OBR16 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil, einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach zu errichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrern häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbezirke 11 und 16. Der Ortsbeirat 16 hat die entsprechenden Anregung vom 26.04.2022, OM 1955, beschlossen. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1905 Aktenzeichen: 32 1
Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2022, OF 288/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Dies ist eine Änderung (Abzweig Seckbach anstatt Marktstraße) zur Vorlage OF263/11. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Der OBR 16 hat der entsprechenden OF 106/16 (Radweg bis zur Marktstraße) zugestimmt. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2189 2022 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 369/2 Betreff: Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2022 * (18.-26.12.22) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisrenen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 129 2022 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße (südlich der Guiollettstraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 378/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße (südlich der Guiollettstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße südlich der Guiollettstraße zu überprüfen und zu verbessern. Dies sollte folgende Massnahmen umfassen: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3. Ggf. Aufbau zusätzlicher Strassenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Die Beleuchtung der Ulmenstraße südlich der Guiollettstraße ist unzureichend. Das Licht der beiden Laternen ist viel zu funzelig. Dies ist in den Abendstunden gerade für ältere Anwohner, aber auch für diejenigen, die allein zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und zusätzliche Laternen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2
Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 entstanden aus Vorlage: OF 106/16 vom 08.04.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrer häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1797 Aktenzeichen: 66 2
Mehr Licht am Willi-Petri-Steg - „Adaptives Beleuchtungssystem“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1957 entstanden aus Vorlage: OF 131/7 vom 03.03.2022 Betreff: Mehr Licht am Willi-Petri-Steg - "Adaptives Beleuchtungssystem" Der Magistrat wird gebeten, ein sogenanntes "Adaptives Beleuchtungssystem" am Willi-Petri-Steg zu installieren und damit in den dunklen Abendstunden die Sicherheit an dieser Brücke zu erhöhen. Begründung: Der Willi-Petri-Steg wird den ganzen Tag über und gerade auch in den Abendstunden von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern frequentiert, weil er eine gebietsübergreifende Funktion hat. Viele Nutzerinnen und Nutzer der Brücke beklagen jedoch die schlechte Sichtbarkeit der Wegstrecke an der Brücke und an der Brückentrasse selbst. Im Ortsbeirat 8 wurde ein entsprechender Antrag für den Steg am Bubeloch einstimmig beschlossen. Das Besondere an dem intelligenten Beleuchtungssystem sind spezielle Sensoren, die an der Unterseite der Leuchten angebracht sind. Sie können Radfahrerinnen und Radfahrer oder Passantinnen und Passanten erfassen - sowohl deren Bewegungsrichtung als auch deren Geschwindigkeit - und steuern per Funk die Beleuchtung entlang des Weges so, damit es vor ihnen hell wird und das Licht hinter ihnen wieder zurück gedimmt wird. Auf dem Radschnellweg Darmstadt-Frankfurt ist das System bereits im Einsatz. Ein solches Beleuchtungssystem sollte auch auf dem Willi-Petri-Steg erprobt werden - ein guter Kompromiss zwischen nötiger Verkehrswegsicherheit und Vermeidung von Energie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1743 Aktenzeichen: 91 52
Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 106/16 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16, weswegen ein gleicher Antrag auch im OBR 11 besprochen wird. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1955 2022 Die Vorlage OF 106/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufenthaltsqualität in Bockenheim und Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2022, OF 346/2 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z.B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgänger*innen im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürger*innen entgegengewirkt wird: · Wege für Fußgänger*innen unter dem Katharinenkreisel, v.a. stadteinwärts · Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee · Ginnheimer Straße · Markgrafenstraße 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird. 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können. 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z.B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürger*innen auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürger*innen auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2085 2022 Die Vorlage OF 346/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 1. um die Straße Parrotweg ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenRadweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSitzbänke in der Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2022, OF 105/16 Betreff: Sitzbänke in der Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, drei Seniorenbänke in Enkheim aufzustellen. Die Standorte sind im Anhang aufgeführt. Die Maßnahme wird aus dem OBR-Budget mit maximal 4.800 Euro finanziert. Begründung: In den letzten Jahren hat der OBR-16 in unserem Stadtteil einige Bänke aufstellen lassen. Diese werden sehr gut angenommen. Hier können sich z.B. ältere Bürger:innen bei einem Spaziergang oder auf dem Weg zum/vom Einkauf ausruhen. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 108 2022 Die Vorlage OF 105/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenProvisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1858 entstanden aus Vorlage: OF 93/16 vom 22.02.2022 Betreff: Provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden möglich ist, damit die Baufahrzeuge für das Neubaugebiet Leuchte über die Leuchte zur Baustelle gelangen können. Hierfür bittet der Ortsbeirat um einen sehr zeitnahen Ortstermin an dieser Stelle. Begründung: Der Baustellenverkehr für das Neubaugebiet gelangt zurzeit nur von Norden, Süden und Westen durch die Barbarossastraße hin zur Leuchte. Diese Straße ist schon durch den Durchgangsverkehr und Busverkehr sehr belastet und ist auch nicht für schwere Baufahrzeuge geeignet. Von Westen und Norden her ist eine direkte Einfahrt in die Leuchte nicht möglich. Die Leuchte ist eine breite Straße, gut geeignet für schwere Baufahrzeuge die zur Baustelle wollen. Es wurde mit der Erschließung (Dauer circa zwei Jahre) des Baugebiets Leuchte bereits begonnen und täglich fahren schon viele Baufahrzeuge zum Neubaugebiet. Hier muss schnellstens eine unbürokratische Lösung gefunden werden. Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1650 Aktenzeichen: 66 0
Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1859 entstanden aus Vorlage: OF 103/16 vom 18.03.2022 Betreff: Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren Der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort sämtlichen Baustellenverkehr für das Neubaugebiet Leuchte und die beiden weiteren Baustellen im Umkreis ausschließlich durch die Leuchte anfahren zu lassen. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bis Anfang Ostern abgeschlossen sein. Begründung: Vor gut zwei Jahren wurden dem Ortsbeirat 16 die genauen Erschließungsmaßnahmen im Ortsbezirk vorgestellt. Hier haben wir schon eindringlich darauf hingewiesen, dass der Baustellenverkehr, egal für welche Baustelle, in diesem Gebiet ausschließlich über die Leuchte zu erfolgen hat. Auch wurde in mehreren Anträgen der letzten Jahre immer wieder auf dieses Problem hingewiesen. Da es nun drei dicht beieinander liegende Baustellen (Baugebiet Leuchte, Neubau der Schule am Ried und Neubau Justizbau) zeitgleich gibt, muss hier umgehend gehandelt werden. Einen Grund, dass die Baustellenfahrzeuge einen weiten Umweg fahren müssten, können wir nicht gelten lassen. Die Anwohner der Barbarossastraße und Riedstraße werden schon durch den normalen Alltagsverkehr genug belastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1097 Aktenzeichen: 32 1
Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 104/16 Betreff: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ab sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden sollte, im Detail abzustimmen sind: 1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann. (siehe Planskizze). 2. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die "Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle genutzt werden dürfen. Begründung: Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet. Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden. Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte, am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgekommen ist. Planskizze: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte aus westlicher und nördlicher Richtung Karte (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 2012 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.02.2022, OF 93/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2022 1. Die Vorlage OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 104/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP
Partei: BFF
Weiter lesenBaustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2022, OF 103/16 Betreff: Baustellenverkehr darf ausschließlich durch die Leuchte fahren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, ab sofort sämtlichen Baustellenverkehr für das Neubaugebiet Leuchte und die beiden weiteren Baustellen im Umkreis ausschließlich durch die Leuchte anzufahren. Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte bis Anfang Ostern abgeschlossen sein. Begründung: Vor gut zwei Jahren wurden uns die genauen Erschließungsmaßnahmen im OBR vorgestellt. Hier haben wir schon eindringlich darauf hingewiesen, dass der Baustellenverkehr, egal für welche Baustelle, in diesem Gebiet ausschließlich über die Leuchte zu erfolgen hat. Auch wurde in mehreren Anträgen der letzten Jahre immer wieder auf dieses Problem hingewiesen. Da wir nun drei dicht beieinander liegende Baustellen (Baugebiet Leuchte, Neubau der Schule am Ried und Neubau Justizbau) zeitgleich haben, muss hier umgehend gehandelt werden. Einen Grund, dass die Baustellenfahrzeuge einen weiten Umweg fahren müssten, können wir nicht gelten lassen. Die Anwohner der Barbarossa- und Riedstraße werden schon durch den normalen alltagsverkehr genug belastet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1859 2022 Die Vorlage OF 103/16 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, FDP und BFF
Partei: SPD
Weiter lesenIntensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1851 entstanden aus Vorlage: OF 197/12 vom 07.03.2022 Betreff: Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern Vorgang: OM 1485/22 OBR 12; B 63/22 Der Magistrat wird gebeten, den ganzjährigen Betrieb auf der Sportanlage des SC Riedberg durch die Umwandlung des großen Rasenfeldes in Abstimmung mit dem Verein in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht zu unterstützen (Fläche A in der Skizze). Der Belag soll Fußball- und Rugby-Sport unterstützen. Sollte dies nicht finanzierbar sein, so wird der Magistrat ersatzweise gebeten, zumindest das Kleinspielfeld (Fläche B in der Skizze) in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln und die Beleuchtung zu verbessern (z. B. durch zusätzliche Leuchten am großen Flutlichtmast direkt östlich der Fläche B und/oder durch eine Leuchte am 110 kV-Hochspannungsmast direkt westlich der Fläche B). Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mit dem Verein gemeinsam Möglichkeiten zu erörtern, die weitgehend brachliegende Fläche C als bespielbare Fläche zu entwickeln. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Der Bau des geplanten städtischen Sportparks östlich der Altenhöferallee ("2. Sportanlage Riedberg") hat sich mehrfach verzögert und droht, noch weitere Jahre bis zu seiner Benutzbarkeit zu brauchen, siehe auch Vorlage OM 1485. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen ermöglichen es, die Probleme vergleichsweise kurzfristig zu lindern. Im Trainingsbetrieb wird die vorhandene Rasenfläche intensiv genutzt, unter anderem auch von der dortigen Rugby-Jugend. In den Herbst- und Wintermonaten ist die Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich, Hallenkapazitäten zum Ausweichen sind ebenfalls sehr knapp. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren, und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen, was aus Sicht des Frankfurter Wasserkonzepts (B 63) sehr erstrebenswert ist. Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee hat ihre Kapazitätsgrenze schon länger erreicht. Der SC Riedberg hat einen hohen Jugendanteil, bietet Fußball in zahlreichen Mannschaften, sowohl für Jungen als auch Mädchen, an und hat aktuell hessenweit beim HFV mit die meisten Fußballmannschaften im Spielbetrieb gemeldet. Die Rugby-Sparte ergänzt seit Jahren das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es besteht vereinsseitig in Teilen bereits ein Aufnahmestopp für Kinder und Jugendliche, sodass das Sportangebot am Riedberg nicht mehr ausgeweitet werden kann. Der SC Riedberg ist der Verein mit den meisten Fußballmannschaften in ganz Hessen. Gerade in den feuchten Wintermonaten zeigt sich, dass die Rasenplätze nur wenig genutzt werden können, um den Rasen nicht dauerhaft zu zerstören. Die Umwandlung des großen Rasenfeldes in einen Kunstrasenplatz schafft ganzjährig die Kapazität für sechs bis acht zusätzliche Kindermannschaften zu jeder Zeit. Eine Umwandlung des kleinen Rasenfeldes würde die Kapazität immerhin noch um ein bis zwei Kindermannschaften erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1485 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 63 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1511 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 664 Aktenzeichen: 52 2
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