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Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.06.2022

Antrag Ortsbeirat

Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“

Details im PARLIS OF_119-16_2022
05.07.2022

Anregung Ortsbeirat

Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“

Details im PARLIS OM_2486_2022
14.10.2022

Stellungnahme des Magistrats

Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“

Details im PARLIS ST_2454_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2486 entstanden aus Vorlage: OF 119/16 vom 19.06.2022

Betreff: Energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet "Leuchte" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Neubaugebiet "Leuchte", welches derzeit erschlossen wird, eine energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung, idealerweise mittels insektenfreundlicher LED-Solarstraßenleuchten, zum Einsatz kommt.

Begründung:

Das Neugebiet "Leuchte" bietet die für Bergen-Enkheim einmalige Chance, mit dem Einsatz nachhaltiger Technologie im Bereich der Straßenbeleuchtung einen aktiven Beitrag zur Energiewende und damit auch für die Schonung von Klima und Umwelt zu leisten. Dazu bietet sich der Einsatz von insektenfreundlichen LED-Solarstraßenleuchten an. LED-Solarstraßenleuchten benötigen zudem keinen Anschluss an das Stromnetz und verbrauchen keinen Strom, den sie nicht selbst erzeugen. Darüber hinaus sind sie langlebig und weniger wartungsintensiv. Somit werden nicht nur Klima und Umwelt geschont, sondern auch Energie- und Wartungskosten eingespart. LED-Solarstraßenleuchten mögen in der Anschaffung im Durchschnitt zwar etwas teurer sein als konventionelle Straßenleuchten, jedoch amortisiert sich die Investition in diese Technik aufgrund der Selbstversorgung mit Strom und den deutlich niedrigeren Wartungskosten innerhalb weniger Jahre, wodurch der städtische Haushalt unterm Strich entlastet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2454 Aktenzeichen: 66-0