Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 hat einen Antrag zur Einrichtung eines Radwegs auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße gestellt, um die Sicherheit der Radfahrer*innen zu erhöhen. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da die Stimmen der SPD und CDU gegen die GRÜNEN und LINKEN stimmten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 11 möge beschließen:
Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf:
In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten.
Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig.
Begründung
Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. April 2022 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.04.2022 im OBR 11 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU