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Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 519/4 vom 08.11.2020 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Saalburgallee im Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: In der Saalburgallee wird sehr häufig die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, um noch eine grüne oder gelbe Ampelphase an der Ecke zur Wittelsbacherallee oder Ringelstraße zu erwischen. In Höhe der Freiligrathstraße befindet sich auf dem Gleisbett in der Mitte ein kaum gesicherter Fußgängerüberweg zur Post, der von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird, da die Ampeln einen größeren Umweg darstellen. In dem Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee befinden sich auf jeder Seite eine Bushaltestelle, Seitenstraßeneinmündungen und Fahrradstreifen sowie Kurzzeitparkplätze an der Post. Die Situation ist oft unübersichtlich. Eine reduzierte Geschwindigkeit führt in diesem Abschnitt zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ein Rückstau von Pkws ist nicht zu befürchten, da die Ampelphasen selbst bei Einhaltung der 50 km/h zu einem Stopp auf beiden Enden des Abschnittes führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 728
Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6880 entstanden aus Vorlage: OF 525/4 vom 23.11.2020 Betreff: Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, 1. die bisher bekannt gewordenen Vorschläge zur Erneuerung der Freiligrathstraße grundlegend zu überarbeiten; 2. mit dem Ortsbeirat ein neues Gesamtkonzept zu entwickeln, das folgende Punkte berücksichtigt: a) Wenigstens acht neue Baumstandorte sind auf der Westseite der Freiligrathstraße vorzusehen; b) Querungsmöglichkeiten für den fußläufigen Verkehr sind an den Einmündungen offenzuhalten; c) eine niedrige zweistellige Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten ist vorzusehen; d) Abstellmöglichkeiten für Pkw und Fahrräder könnten auch mit Pergolen begrünt werden, soweit dies technisch und praktisch möglich ist; e) auf Sitzmöglichkeiten, "Grüne Zimmer" und weitere Möblierungen ist einstweilen zu verzichten; f) die Anzahl der Kfz-Parkplätze in der Freiligrathstraße ist um nicht mehr als 20 Prozent zu reduzieren; g) es ist zu prüfen, ob und wo in der Saalburgallee Schrägparkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 4 vom 27. Oktober zeigte sich, dass es in der Bürgerschaft deutliche Meinungsunterschiede über die einzelnen Maßnahmen zur Umgestaltung der Freiligrathstraße gibt. Es gab jedoch bei vielen die Einsicht, dass eine Begrünung der Freiligrathstraße grundsätzlich sinnvoll ist. Und es gab eine deutliche Ablehnung von Maßnahmen, die mit Hilfe von Straßenmöblierung Aufenthalte für die Öffentlichkeit anbieten. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, die Pläne in diesem Sinne zu überarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Antrag vom 18.01.2022, OF 304/1 Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1578 Antrag vom 13.11.2022, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3203
Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2020, OF 525/4 Betreff: Erneuerung Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten: 1. Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge zur Erneuerung der Freiligrathstraße grundlegend zu überarbeiten. 2. Mit dem Ortsbeirat ein neues Gesamtkonzept zu entwickeln, das folgende Punkte berücksichtigt: a) Wenigstens acht neue Baumstandorte auf der Westseite der Freiligrathstraße vorzusehen. b) Querungsmöglichkeiten für den fußläufigen Verkehr an den Einmündungen offenzuhalten. c) Eine niedrige zweistelligen Anzahl vorn Fahrrad-Abstellmöglichkeiten vorzusehen. d) Abstellmöglichkeiten für PKW und Fahrräder könnten auch mit Pergolen begrünt werden, soweit dies technisch und praktisch möglich ist. e) Auf Sitzmöglichkeiten, 'grüne Zimmer' und weitere Möblierungen einstweilen zu verzichten. f) Die Anzahl der Kfz-Parkplätze in der Freiligrathstraße nicht mehr als um 20% zu reduzieren. g) Zu prüfen, ob und wo in der Saalburgallee Schrägparkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 4 vom 27. Oktober zeigte sich, dass es in der Bürgerschaft deutliche Meinungsunterschiede über die einzelnen Maßnahmen zur Umgestaltung der Freiligrathstraße gibt. Es gab jedoch bei vielen die Einsicht, dass eine Begrünung der Freiligrathstraße grundsätzlich sinnvoll ist. Und es gab eine deutliche Ablehnung von Maßnahmen, die mit Hilfe von Straßenmöblierung Aufenthalte für die Öffentlichkeit anbieten. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, die Pläne in diesem Sinne zu überarbeiten. Antragsteller: SPD GRÜNE CDU FDP dFfm Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.10.2020, OF 520/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6880 2020 1. Die Vorlage OF 520/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 525/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, dFfm
Weiter lesenFußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 521/4 Betreff: Fußgängerüberweg Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, über die Bornheimer Landwehr an der Stelle, wo sie von Westen her auf die Wittelsbacherallee trifft, einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: An der Stelle sind allerhand Menschen zu Fuß unterwegs, darunter auch Kinder. Viele nutzen diesen Weg, um z.B. zur Linnéschule zu kommen oder zum Kinderzentrum Würzburger Straße. Die alternative Wegführung auf der Nordseite der Bornheimer Landwehr zu diesen Einrichtungen wird durch die Einmündung der Ringelstraße unterbrochen, und diese Einmündung, an der der Autoverkehr aus beiden Richtungen der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße einbiegt, wird insgesamt als sehr unübersichtlich empfunden. Die Situation an der Einmündung der Bornheimer Landwehr zur Wittelsbacherallee ist auch nicht immer übersichtlich, weil dort gelegentlich Fahrzeuge parken. Durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ("Zebrastreifen") würde diese Situation aber geklärt. An der vorgeschlagenen Stelle ist die Bornheimer Landwehr keine "Tempo-30-Zone". Diese beginnt erst einige Meter weiter westlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6876 2020 Die Vorlage OF 521/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMilieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 522/4 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 Vorgang: M 171/18 Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) ob die derzeitigen Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 dauerhaft erhalten werden können. b) ob für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (sogenannte Milieuschutzsatzung) aufgestellt werden kann. Hilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51. c) ob und wie der Umstand des Wegfalls der Sozialbindung bei der Abwägung ob ein Gebiet in eine Milieuschutzsatzung mit aufgenommen wird gewichtet ist. Begründung: Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31.12.2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung längerfristig hat. In den letzten 30 Jahren wurde die Anlage mit öffentlichen Mitteln gefördert. Mit Blickrichtung z.B. auf das Vorkaufsrecht hätten die Anwohnenden bei einer Integration in eine Erhaltungssatzung einen Schutz vor Verdrängung. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (M 171/2018), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten hier und könnten gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6877 2020 Die Vorlage OF 522/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenGeschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 519/4 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee Der Ortsbeirat möge beschließen, und der Magistrat wird gebeten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Saalburgallee im Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacher Allee zur erlassen. Begründung: In der Saalburgallee wird sehr häufig die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, um noch eine grüne oder gelbe Ampelphase an der Ecke zur Wittelsbacher Allee oder Ringelstraße zu erwischen. In Höhe der Freiligrathstraße befindet sich auf dem Gleisbett in der Mitte ein kaum gesicherter Fußgängerüberweg zur Post, der von FußgängerInnen genutzt wird da die Ampeln einen größeren Umweg darstellen. In dem Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacher Allee befinden sich auf jeder Seite eine Bushaltestelle, Seitenstraßeneinmündungen und Fahrradstreifen sowie Kurzparker an der Post. Die Situation ist oft unübersichtlich. Eine reduzierte Geschwindigkeit führt in diesem Abschnitt zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ein Rückstau von PKWs ist nicht zu befürchten da die Ampelphasen selbst bei Einhaltung der 50 km/h zu einem Stopp auf beiden Enden des Abschnittes führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6875 2020 Die Vorlage OF 519/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenGestaltung der Freiligrathstraße durch Quartiermobil
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 520/4 Betreff: Gestaltung der Freiligrathstraße durch Quartiermobil Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der geplanten Umgestaltung der Freiligrathstraße folgende Punkte zu berücksichtigen 1. Es soll für jeden geplanten Baum der dafür wegfallende Parkplatz durch Parkplätze auf der Saalburgallee zwischen Ringelstraße und Wittelsbacher Allee auf beiden Seiten ersetzt werden. Es sollen nicht mehr Bäume gepflanzt werden als Ersatz an Parkraum geschaffen wird. Auf der Saalburgallee kann eine Fahrspur entfallen und so gestaltet werden, dass senkrecht parken und ein Radfahrstreifen eingeplant werden kann. Dabei muss der Wendekreis für den Bus und die Rechtsabbieger Spur zur Wittelsbacher Allee erhalten bleiben. In Richtung Bornheim Mitte wird die Saalburg Allee zur Saalburgstraße und hat sowieso nur eine Spur in jede Richtung. 2. An den Einmündungen Mainkurstraße und Fechenheimerstraße sollen Fahrradbügel aufgestellt werden. Das ungepflegte Beet mit dem Baum Ecke Mainkurstr. soll in diese Maßnahme integriert werden. 3. Es sollen ausreichend breite Gehwege erhalten bleiben und Übergänge an Kreuzungen für Nutzer*Innen von Kinderwagen und Rollatoren geschaffen werden 4. Wenn etwas begrünt wird, muss die Bewässerung der Begrünung sichergestellt werden. Begründung: Die Anwohner befürchten zu Recht durch die Planungen von Quartiermobil und den Neubau mit 54 Wohnungen mit nur 33 Tiefgaragenparkplätze eine unerträgliche Parkplatzmöglichkeit für Anwohner. Solange keine Quartiersgarage auf dem Gelände der Post in der Saalburgallee entstanden ist, muss der knappe öffentliche Platz für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar bleiben! Der Antrag richtet sich nicht gegen eine Begrünung, sondern tritt für Ersatzparkraum von PKWs und Fahrrädern ein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.11.2020, OF 525/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6880 2020 1. Die Vorlage OF 520/4 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 525/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6557 entstanden aus Vorlage: OF 494/4 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße Vorgang: OM 1534/12 OBR 4; ST 1885/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der östlichen Seite der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung Waldschmidtstraße einen Kfz-Parkplatz durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren fehlen im Umfeld des REWE-Marktes auf der Wittelsbacherallee Möglichkeiten, Fahrräder sicher abzustellen. Die Versuche des Ortsbeirates, auf dem Gehweg Abstellmöglichkeiten zu realisieren, führten zu keinem Ergebnis (Anregung an den Magistrat vom 25. September 2012, OM 1534). Mit einer kleinen Parkmöglichkeit auf der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung würde dieses Problem gelöst und zudem die Sichtverhältnisse auf der Kreuzung verbessert werden, insbesondere für den abbiegenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1885 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 251 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6555 entstanden aus Vorlage: OF 492/4 vom 13.08.2020 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Wittelsbacherallee vor der Hausnummer 99 einen Pkw- Parkplatz in eine Stellfläche für Fahrräder mit mehreren Fahrradbügeln umzuwidmen. Begründung: An der genannten Stelle befinden sich über eine lange Strecke keine Fahrradbügel für die Anwohnerinnen und Anwohner. Der Bedarf für Fahrradbügel und Abstellfläche für Lastenräder in diesem Bereich wurde dem Ortsbeirat jüngst mitgeteilt und wird von den Ortsbeiratsmitgliedern als absolut nachvollziehbar angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 249 Beratung im Ortsbeirat: 4
Kreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 494/4 Betreff: Kreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße Vorgang: OM 1534/12 OBR 4; ST 1885/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der östlichen Seite der Wittelsbacheralle unmittelbar oberhalb der Kreuzung Waldschmidtstraße einen Kfz-Parkplatz durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: seit Jahren fehlen im Umfeld des Rewe-Marktes auf der Wittelsbacherallee Möglichkeiten, Fahrräder sicher abzustellen. Die Versuche des Ortsbeirates, auf dem Gehweg Abstellmöglichkeiten zu realisieren, führten zu keinem Ergebnis (OM 1534 vom 25.9.12). Mit einer kleinen Parkmöglichkeit auf der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung würde dieses Problem gelöst und zudem die Sichtverhältnisse auf der Kreuzung verbessert, insbesondere für den abbiegenden Verkehr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6557 2020 Die Vorlage OF 494/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung dFfm
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBordsteinabsenkung Am Buchwald/Röderbergweg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6364 entstanden aus Vorlage: OF 473/4 vom 04.08.2020 Betreff: Bordsteinabsenkung Am Buchwald/Röderbergweg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinabsenkung, die in der Verlängerung des Röderbergwegs auf den kombinierten Rad- und Fußweg zur Saalburgallee führt, so zu sichern, dass sie nicht mehr zugeparkt werden kann. Begründung: Die genannte Bordsteinabsenkung dient eigentlich dazu, den Radverkehr von der Straße auf den Fuß-Radweg Richtung Saalburgallee zu führen. Gleichzeitig jedoch ist diese Absenkung so oft zugeparkt, dass der Radverkehr regelmäßig behindert wird. Sinnvoll wäre eine Kennzeichnung und eine Sicherung mittels Pollern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2062 Antrag vom 20.02.2024, OF 389/4 Auskunftsersuchen vom 12.03.2024, V 901
Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 492/4 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Wittelsbacherallee vor der Hausnummer 99 einen PKW-Parkplatz in eine Stellfläche für Fahrräder mit mehreren Fahrradbügeln umzuwidmen. Begründung: An der genannten Stelle befinden sich über eine lange Strecke keine Fahrradbügel für die Anwohner. Der Bedarf für Fahrradbügel und Abstellfläche für Lastenräder in diesem Bereich wurde dem Ortsbeirat jüngst mitgeteilt und wird von den Ortsbeiratsmitgliedern als absolut nachvollziehbar angesehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6555 2020 Die Vorlage OF 492/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenBordsteinabsenkung Am Buchwald/Röderbergweg sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 473/4 Betreff: Bordsteinabsenkung Am Buchwald/Röderbergweg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinabsenkung, die in der Verlängerung des Röderbergwegs auf den kombinierten Rad- und Fußweg zur Saalburgallee führt, so zu sichern, dass sie nicht mehr zugeparkt werden kann. Begründung: Die genannte Bordsteinabsenkung dient eigentlich dazu, den Radverkehr von der Straße auf den Fuß-Radweg Richtung Saalburgallee zu führen. Gleichzeitig jedoch ist diese Absenkung so oft zugeparkt, dass der Radverkehr regelmäßig behindert wird. Sinnvoll wäre eine Kennzeichnung und eine Sicherung mittels Pollern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6364 2020 Die Vorlage OF 473/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsführung Windeckstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6144 entstanden aus Vorlage: OF 455/4 vom 02.06.2020 Betreff: Verkehrsführung Windeckstraße Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der anstehenden Erneuerung der Windeckstraße die Ausfahrt in die Sonnemannstraße so zu gestalten, dass nur noch ein Rechtsabbiegen Richtung Westen möglich ist. Begründung: Die Windeckstraße ist Teil der Tempo-30-Zone südliches Ostend und damit als Anwohnerstraße charakterisiert. Gleichwohl wird sie von vielen Kfz und Lkw gerne als Umfahrung des Ernst-Achilles-Platzes genutzt, dient also als Stadtteilverbindung und in der nachmittäglichen Rushhour als Ausfahrt über Frankfurt hinaus. Entsprechend liegen dem Ortsbeirat Klagen aus der Bevölkerung vor, die sogar eine Sperrung der Straße fordern. So weit möchte der Ortsbeirat nicht gehen, der Charakter einer Anwohnerstraße sollte aber gesichert werden. Es gibt eine Parallele: Vor vielen Jahren war es möglich, die westliche Freiligrathstraße als Umfahrung der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee zu nutzen, dies wurde mit der Einführung der Tempo-30-Zone in Bornheim verändert. Bei der Windeckstraße steht dies noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1712 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 959
Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6150 entstanden aus Vorlage: OF 464/4 vom 01.06.2020 Betreff: Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, gegen Falschparker an der Häuserecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße direkt an dem neu gestalteten Straßenabschnitt zwischen Ernst-May-Platz und Martin-Weber-Platz in Höhe der Blindenmarkierung am Fußgängerüberweg vor der Ortenberger Straße Nr. 1 vorzugehen. Das Anbringen von drei bis vier Pollern könnte eine Lösung darstellen, sodass es zukünftig nicht mehr möglich ist, hier Pkws abzustellen. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist erst kürzlich komplett neu gestaltet worden und sollte daher nicht als Parkfläche für Falschparker, sondern als sicherer Fußgängerüberweg dienen. . . Quelle: Antragstellerin Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1762
Verkehrsführung Windeckstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 455/4 Betreff: Verkehrsführung Windeckstraße Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der anstehenden Erneuerung der Windeckstraße die Ausfahrt in die Sonnemannstraße so zu gestalten, dass nur noch ein Rechtsabbiegen Richtung Westen möglich ist. Begründung: Die Windeckstraße ist Teil der Tempo-30-Zone südliches Ostend und damit als Anwohnerstraße charakterisiert. Gleichwohl wird sie von vielen KFZ und LKWs gerne als Umfahrung des Ernst-Achilles-Platzes genutzt, dient also als Stadtteilverbindung und in der Nachmittäglichen Rush-Hour als Ausfahrt über Frankfurt hinaus. Entsprechend liegen dem Ortsbeirat Klagen aus der Bevölkerung vor, die sogar eine Sperrung der Straße fordern. So weit möchte der Ortsbeirat nicht gehen, der Charakter einer Anwohnerstraße sollte aber gesichert werden. Es gibt eine Parallele: Vor vielen Jahren war es möglich, die westliche Freiligrathstraße als Umfahrung der Kreuzung Wittelsbacher/Saalburgallee zu nutzen, dies wurde mit der Einführung der Tempo-30-Zone in Bornheim verändert. Bei der Windeckstraße steht dies noch aus. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6144 2020 Die Vorlage OF 455/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und dFfm gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, FDP
Weiter lesenFalschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 464/4 Betreff: Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten bestehen, gegen Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße direkt an dem neu gestalteten Straßenabschnitt zwischen Ernst-May- und Martin-Weber-Platz vorzugehen. Als "elegante" Lösung wäre hier das Aufstellen von Sitzgelegenheiten für Passanten denkbar, so dass es zukünftig nicht mehr möglich ist, hier Pkw abzustellen. Auch das Anbringen von Pollern könnte eine Lösung darstellen. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist erst kürzlich komplett neu gestaltet worden und sollte daher nicht als Parkfläche für Falschparker dienen. (Quelle: Google Maps) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6150 2020 Die Vorlage OF 464/4 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, gegen Falschparker an der Häuserecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße direkt an dem neu gestalteten Straßenabschnitt zwischen Ernst-May-Platz und Martin-Weber-Platz in Höhe der Blindenmarkierung am Fußgängerüberweg vor der Ortenberger Straße Nr. 1. vorzugehen. Das Anbringen von drei bis vier Pollern könnte eine Lösung darstellen, sodass es zukünftig nicht mehr möglich ist, hier Pkws abzustellen. Begründung: Dieser Straßenabschnitt ist erst kürzlich komplett neu gestaltet worden und sollte daher nicht als Parkfläche für Falschparker, sondern als sicherer Fußgängerüberweg dienen. ./ ./ Quelle: Antragstellerin Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee 69
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5903 entstanden aus Vorlage: OF 441/4 vom 25.02.2020 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee 69 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Sperrfläche auf Höhe der Wittelsbacherallee 69 ein oder zwei Fahrradbügel angebracht werden können. Begründung: Vor Ort finden sich mehrere gastronomische Betriebe, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder jedoch nicht. Der Bedarf ist erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1174
Installation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in Tempo-30-Zonen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5902 entstanden aus Vorlage: OF 440/4 vom 23.02.2020 Betreff: Installation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in Tempo-30-Zonen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Tempo-30-Zonen in Bornheim und im Ostend die Installation von sogenannten Geschwindigkeitsanzeigetafeln möglich ist. Angedachte Standorte sind folgende: 1. Kettelerallee, gegenüber Einmündung Löwengasse, auf Seite des Kinderspielplatzes Am Nußberg; 2. Rhönstraße, Höhe Hausnummer 80 sowie 131, ergänzend zu den bereits stehenden "Achtung Kinder"- und Tempo-30-Zonen-Schildern; 3. Wittelsbacherallee, Höhe Zebrastreifen Bushaltestelle "Ernst-May-Platz"/Endhaltestelle Straßenbahnlinie 14. Begründung: Besagte Abschnitte animieren Autofahrerinnen und Autofahrer immer wieder diese aufgrund ihres langen, geraden Streckenverlaufs mit - zum Teil deutlich - überhöhter Geschwindigkeit zu passieren. Dadurch kommt es regelmäßig zu brenzligen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger an den Überwegen. Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ist anscheinend nicht bewusst, wie schnell sie fahren. Die überhöhte Geschwindigkeit stellt ein enormes Gefahrenpotenzial dar. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass sich mit Geschwindigkeitsanzeigen präventiv die Verkehrssicherheit steigern lässt. Quelle: https://www.op-marburg.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 956
Fahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee 69
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 441/4 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee 69 Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf der Sperrfläche auf Höhe der Wittelsbacherallee 69 ein oder zwei Fahrradbügel angebracht werden können. Begründung: Vor Ort finden sich mehrere gastronomische Betriebe, sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder jedoch nicht. Der Bedarf ist erkennbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5903 2020 Die Vorlage OF 441/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstallation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in Tempo-30-Zonen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 440/4 Betreff: Installation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln in Tempo-30-Zonen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob in 30er-Zonen in Bornheim und im Ostend die Installation von sogenannten Geschwindigkeitsanzeigetafeln möglich ist. Angedachte Standorte sind folgende: - Kettelerallee, gegenüber Einmündung Löwengasse, auf Seite des Kinderspielplatzes Am Nußberg - Rhönstraße, Höhe Hausnummer 80 sowie 131, ergänzend zu den bereits stehenden "Achtung Kinder"- und "30er-Zone"-Schildern - Wittelsbacherallee, Höhe Zebrastreifen Bushaltestelle Ernst-May-Platz/Endhaltestelle Straßenbahnlinie 14 Begründung: Besagte Abschnitte animieren AutofahrerInnen immer wieder diese aufgrund ihres langen, geraden Streckenverlaufs mit - zum Teil deutlich - überhöhter Geschwindigkeit zu passieren. Dadurch kommt es regelmäßig zu brenzligen Situationen für FußgängerInnen an den Überwegen. Vielen AutofahrerInnen ist anscheinend nicht bewusst, wie schnell sie fahren. Die überhöhte Geschwindigkeit stellt ein enormes Gefahrenpotenzial dar. Wir gehen davon aus, dass sich mit Geschwindigkeitsanzeigen präventiv die Verkehrssicherheit steigern lässt. Quelle: https://www.op-marburg.de Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5902 2020 Die Vorlage OF 440/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVersetzung Glascontainer für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 442/4 Betreff: Versetzung Glascontainer für sicheres Passieren der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr/Ringelstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist den Glascontainer an der T-Kreuzung Bornheimer Landwehr /Ringelstraße ein Stück von der Kreuzung weg auf den Beginn der eingezeichneten Schrägparkplätze zu versetzen. Begründung: Diese T-Kreuzung ist von GrundschülerInnen der Linnéschule im Rahmen des Schulwegplans zu überqueren. Befinden sich die Kinder auf dem Rückweg Richtung Wittelsbacherallee, haben die SchülerInnen aufgrund des Glascontainers keine oder nur erschwert Einsicht in den von der Bornheimer Landwehr in die Ringelstraße abbiegenden Verkehr. Hierdurch kam es bereits häufiger zu kritischen Situationen durch zum Teil wenig vorausschauende Fahrweise der abbiegenden AutofahrerInnen. Eine Versetzung des Glascontainers von der Kreuzung weg könnte dies zukünftig verhindern und nicht nur den SchülerInnen auf ihrem Schulweg, sondern allen FußgängerInnen eine bessere Einsicht in den dortigen Verkehr bieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 442/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5736 entstanden aus Vorlage: OF 427/4 vom 26.01.2020 Betreff: Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten Vorgang: V 906/18 OBR 4; ST 1816/18 Der Magistrat wird gebeten, bei den in naher Zukunft aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen in der Wittelsbacherallee 16 bis 26/Waldschmidtstraße 41 bis&n bsp;45a/ Jacob-Carl-Junior- Straße 2 bis 8 intensive Gespräche mit dem Eigentümer zur Verlängerung des Mieterschutzes und der Mietpreisbindung zu führen. Begründung: Der Ortsbeirat hört mit Sorge, dass bei der Wohnanlage mit 257 Wohnungen zum Jahresende die Sozialbindung ausläuft und die Mieter von dem Eigentümer bislang leider im Dunkeln gelassen werden, welche Pläne er mit der Anlage nach dem Wegfall der Sozialbindung verfolgt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816, wurde mitgeteilt, dass in den nächsten Jahren bei mehr als der Hälfte der damals 906 öffentlich geförderten Wohnungen im Ostend die Sozialbindung ausläuft. Mit dem aktuellen Fall wird nun schon sehr zeitnah ein Großteil dieser Wohnung aus der Sozialbindung fallen. Für die Sozialstruktur des Ostends wäre es ein harter Schlag, wenn hier in den nächsten Jahren durch Mieterhöhungen ein Austausch der beheimateten Bevölkerung herbeigeführt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 906 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1056 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bauvorhaben Bornheimer Landwehr 89?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5737 entstanden aus Vorlage: OF 429/4 vom 28.01.2020 Betreff: Bauvorhaben Bornheimer Landwehr 89? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Grundstück zwischen Bornheimer Landwehr, Saalburgallee und Am Buchwald Bauvorhaben anstehen oder geplant sind. Begründung: In der Bevölkerung vor Ort wird von möglichen Baumaßnahmen an oder zwischen den dortigen Gebäuden gesprochen, der Ortsbeirat hat hiervon leider keine Kenntnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bauvorhaben Bornheimer Landwehr 89?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2020, OF 429/4 Betreff: Bauvorhaben Bornheimer Landwehr 89? Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf dem Grundstück zwischen Bornheimer Landwehr, Saalburgallee und Am Buchwald Bauvorhaben anstehen oder geplant sind. Begründung: In der Bevölkerung vor Ort wird von möglichen Baumaßnahmen an oder zwischen den dortigen Gebäuden gesprochen, der Ortsbeirat hat hiervon leider keine Kenntnis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5737 2020 Die Vorlage OF 429/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMilieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 426/4 Betreff: Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße-41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu ersuchen, a_die Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu erhalten. und b_für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (sogenannte Milieuschutzsatzung). Hilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51. Begründung: Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31.12.2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung hat. Deshalb bitten die Mitglieder des Ortsbeirates darum, sich dafür einzusetzen, • dass die Wohnungen in dieser Wohnanlage, die in den letzten 30 Jahren mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, erhalten bleiben und • dass für die Wohnanlage eine Milieuschutzsatzung erstellt oder deie Wohnanlage in eine bestehende mit aufgenommen wird. Nur dann hat die Stadt Frankfurt z.B. ein Vorkaufsrecht und wird dieses hoffentlich auch wahrnehmen. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (M 171/2018), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten hier und könnten - gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten - die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 426/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 426/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und dFfm gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenSozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 427/4 Betreff: Sozialbindung von Wohnungen im Ostend erhalten Vorgang: V 906/18 OBR 4; ST 1816/18; OM 3986 OBR 4; ST 596/19 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den in naher Zukunft aus der Sozialbindung fallenden Wohnungen in der Wittelsbacherallee 16-26/ Waldschmidtstraße 41-45a/ Jacob-Carl-Junior-Straße 2-8 intensive Gespräche mit dem Eigentümer zur Verlängerung des Mieterschutzes und der Mietpreisbindung zu führen. Begründung: Der Ortsbeirat hört mit Sorge, dass bei der Wohnanlage mit 257 Wohnungen zum Jahresende die Sozialbindung ausläuft und die Mieter von dem Eigentümer bislang leider im Dunkeln gelassen werden, welche Pläne er mit der Anlage nach dem Wegfall der Sozialbindung verfolgt. Der Magistrat hatte dem Ortsbeirat im September 2018 in der ST1816 mitgeteilt, dass in den nächsten Jahren bei mehr als der Hälfte der damals 906 öffentlich geförderten Wohnungen im Ostend die Sozialbindung ausläuft. Mit dem aktuellen Fall wird nun schon sehr zeitnah ein Großteil dieser Wohnung aus der Sozialbindung fallen. Für die Sozialstruktur des Ostends wäre es ein harter Schlag, wenn hier in den nächsten Jahren durch Mieterhöhungen ein Austausch der beheimateten Bevölkerung herbeigeführt würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2018, V 906 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3986 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 569 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5736 2020 Die Vorlage OF 427/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenSchlaglöcher in der Linnéstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5632 entstanden aus Vorlage: OF 414/4 vom 05.01.2020 Betreff: Schlaglöcher in der Linnéstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßendecke in dem Abschnitt der Linnéstraße von der Wittelsbacherallee bis zur Bornheimer Landwehr zu ertüchtigen. Vorhandene Schlaglöcher sind kurzfristig zu beseitigen. Begründung: In dem oben genannten Streckenabschnitt befinden sich in der Straßendecke mehrere sehr tiefe Löcher in der Fahrdecke. Diese sind acht bis zehn Zentimeter tief, sodass man das alte Kopfsteinpflaster sehen kann. Dies stellt eine Gefahr für Pkw- und Fahrradfahrer in der ohnehin sehr engen Straße dar. In diesem Streckenabschnitt befindet sich die Linnéschule, sodass Eile geboten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 955 Beratung im Ortsbeirat: 4
Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 02.01.2020 Betreff: Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 OBR 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 abzulehnen und die Straßenbahnlinie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des Ortsbeirates 11, die bisher unzureichenden ÖPNV-Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Die Anregung aus dem Ortsbeirat 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die Vorlage OM 5492 berücksichtigt nicht die hohe Bedeutung der Straßenbahnlinie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Straßenbahnlinie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeitern des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Straßenbahnlinie 11 und die Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U 6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahnlinie 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Station "Habsburger-/Wittelsbacherallee" die Station "Schwedlerstraße" mit dem Bus 32 und der Straßenbahnlinie 11 in 17 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 882 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5335, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020
Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 entstanden aus Vorlage: OF 392/4 vom 12.11.2019 Betreff: Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 8630/05 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann. Begründung: Aktuell fährt die Straßenbahnlinie 12 von Bornheim aus gesehen in das Industriegebiet Fechenheim (Hugo-Junkers-Straße) und endet damit mehr oder weniger in einem Gebiet, das auch von der Straßenbahnlinie 11 bedient wird - mit dem Unterschied, dass diese bis nach Fechenheim fährt. Man kann beobachten, wie die Fahrgastzahlen in der Straßenbahnlinie 12 hinter der Haltestelle "Wittelsbacherallee" drastisch zurückgehen, die aktuelle Weiterführung der Straßenbahnlinie ist offenkundig nicht sehr attraktiv. Auf der anderen Seite ist die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB nur umständlich von Bornheim aus zu erreichen. Man müsste aktuell mit der Straßenbahnlinie 12 bis Daimlerstraße fahren, um dann mit der Straßenbahnlinie 11 praktisch zurück auf die mittlere Hanauer Landstraße zu kommen. Dies macht verständlicherweise kaum jemand, und so bleiben der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Landstraße für die Bornheimer Bürgerschaft praktisch unerschlossen, das Kfz ist aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort keine Alternative. Würde hingegen die Straßenbahnlinie 12 ab Ratswegkreisel rechts in die mittlere Hanauer Landstraße einbiegen, wäre eine schnelle und attraktive Verbindung von Bornheim aus geschaffen, auch der Ostbahnhof wäre unproblematisch erreichbar. Die Endhaltestelle könnte gut in der Grusonstraße angesiedelt werden; eine Straße, die laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630, sowieso nicht mehr für den Straßenverkehr zur Verfügung stehen sollte. Auch der Zoo als Endhaltestelle bietet sich an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.01.2020, OF 645/11 Anregung vom 20.01.2020, OA 518 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 270
Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 392/4 Betreff: Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Endhaltestelle der Linie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann. Begründung: Aktuell fährt die Linie 12 von Bornheim aus gesehen in das Industriegebiet Fechenheim (Hugo-Junkers-Straße) und endet damit mehr oder weniger in einem Gebiet, das auch von der Linie 11 bedient wird - mit dem Unterschied, dass diese bis nach Fechenheim fährt. Man kann beobachten, wie die Fahrgastzahlen in der Linie 12 hinter der Haltestelle Wittelsbacherallee drastisch zurückgehen, die aktuelle Weiterführung der Linie ist offenkundig nicht sehr attraktiv. Auf der anderen Seite ist die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB nur umständlich von Bornheim aus zu erreichen. Man müsste aktuell mit der 12 bis Daimlerstraße fahren, um dann mit der 11 praktisch zurück auf die mittlere Hanauer Ldstr. zu kommen. Dies macht verständlicherweise kaum jemand, und so bleiben der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Ldst. für die Bornheimer Bürgerschaft praktisch unerschlossen, das Kfz ist aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort keine Alternative. Würde hingegen die Linie 12 ab Ratswegkreisel rechts in die mittlere Hanauer Landstraße einbiegen, wäre eine schnelle und attraktive Verbindung von Bornheim aus geschaffen, auch der Ostbahnhof wäre unproblematisch erreichbar. Die Endhaltestelle könnte gut in der Grusonstraße angesiedelt werden; eine Straße, die laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630 sowieso nicht mehr für den Straßenverkehr zur Verfügung stehen sollte. Auch der Zoo als Endhaltestelle bietet sich an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5492 2019 Die Vorlage OF 392/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradständer in der unteren Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5268 entstanden aus Vorlage: OF 385/4 vom 15.09.2019 Betreff: Fahrradständer in der unteren Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Wittelsbacherallee auf dem sehr breiten Gehweg vor den Häusern 18 und 20 eine Reihe mit Fahrradbügeln angebracht werden kann. Begründung: Anwohner der unteren Wittelsbacherallee beklagen die nicht ausreichende Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten. Zudem dürften durch die anstehende Baumaßnahme an der Ecke Wittelsbacherallee/Wingertstraße in nächster Zeit die dortigen Fahrradbügel vorübergehend nicht nutzbar sein. Vor den Hausnummern 18 und 20 bietet sich nach Einschätzung des Ortsbeirats hingegen hinreichend Platz, um den Bedürfnissen für Fahrradstellplätzen nachzukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradständer in der unteren Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2019, OF 385/4 Betreff: Fahrradständer in der unteren Wittelsbacherallee Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob in der Wittelsbacherallee auf dem sehr breiten Gehweg vor den Häusern 18 und 20 eine Reihe mit Fahrradbügeln angebracht werden kann. Begründung: Anwohner der unteren Wittelsbacherallee beklagen die nicht ausreichende Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten. Zudem dürften durch die anstehende Baumaßnahme an der Ecke Wittelsbacherallee/Wingertstraße in nächster Zeit die dortigen Fahrradbügel vorübergehend nicht nutzbar sein. Vor den Hausnummern 18 und 20 bietet sich nach Einschätzung des Ortsbeirats hingegen hinreichend Platz um den Bedürfnissen für Fahrradstellplätzen nachzukommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5268 2019 Die Vorlage OF 385/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenOrtstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5064 entstanden aus Vorlage: OF 374/4 vom 25.08.2019 Betreff: Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; OM 4137/19 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Straßenverkehrsamtes, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 an der Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee durchzuführen. Seit der Anregung vom 22. Januar 2019, OM 4137, ist bezüglich der verkehrswidrigen, direkten Durchfahrt von der oberen in die untere Wittelsbacherallee immer noch nichts unternommen worden. Begründung: In der Vorlage OM 1279 wurde dieses Problem zum ersten Mal thematisiert. Regelmäßig kommt es nämlich zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee, Höhe Hausnummer 151, korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Die Kraftfahrzeuge, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig Grün. Daher kommen Kraftfahrzeuge, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates, gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen, könnte endlich eine Lösung für dieses Problem bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1279 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2093 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2836
Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2019, OF 379/4 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer 'zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22-6 Uhr' für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraße ist, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen B 3 und B 8. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 454 2019 1. 1. Die Vorlage B 315 dient unter Hinweis auf OA 454 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 379/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung); dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP und dFfm (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.09.2019, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 379/4 vom 10.09.2019 Betreff: Lärmschutz durch Geschwindigkeitsüberwachung und Geschwindigkeitsbegrenzung Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, neben der Beantragung einer "zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr" für die Nibelungenallee und Rothschildallee im Nordend auch die westliche Habsburgerallee und die Wittelsbacherallee, wo sie Bundesstraßen sind, in diesen Antrag mit einzubeziehen. Begründung: Die Lärm- und Schadstoffbelastungen auf der Nibelungen- und Rothschildallee unterscheiden sich nicht von denen in der Habsburger- und Wittelsbacherallee, denn es ist der gleiche Straßenzug mit den Bundesstraßen 3 und 8. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 668 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 315 = Kenntnis, OA 454 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 454 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4851, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019
Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 374/4 Betreff: Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 an der Kreuzung Wittelsbacher-/Saalburgallee durchzuführen. Seit dem Antrag OF 305/4 vom 07.01.2019 ist bezüglich der Verkehrswidrigen, direkten Durchfahrt von der "oberen" in die "untere" Wittelsbacherallee immer noch nichts unternommen worden. Begründung: Im Antrag OF 147/4 vom 29.05.2012 wurde dieses Problem zum ersten Mal thematisiert. Regelmäßig kommt es nämlich zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 151 korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Die Kfz, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig grün. Daher kommen Kfz, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen könnte endlich eine Lösung für dieses Problem bringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1279 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2012, ST 1625 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 532 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5064 2019 Die Vorlage OF 374/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter dem Wort "Erschließung," die Worte "des Straßenverkehrsamtes" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4881 entstanden aus Vorlage: OF 365/4 vom 13.06.2019 Betreff: Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein des nördlichen Teils des Clementinewegs barrierefrei abzusenken. Begründung: Der nördliche Teil des Clementinewegs ist lediglich für Fußgängerinnen und Fußgänger zugelassen und dient als schneller Weg in Richtung Wittelsbacherallee. Bisher stellt der Fußweg jedoch für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ein Hindernis dar. Aus diesem Grund sollte der Bordstein des Gehwegs abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2048
Entfernung „Kölner Teller“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4882 entstanden aus Vorlage: OF 366/4 vom 30.07.2019 Betreff: Entfernung "Kölner Teller" Der Magistrat wird gebeten, die sogenannten "Kölner Teller" in der Bornheimer Landwehr und der Freiligrathstraße entfernen zu lassen. Der Magistrat wird ebenso gebeten, in der Einfahrt Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee des Verkehrsschild Tempo 30 zu erneuern und so aufzustellen, dass es sichtbar ist. Begründung: Da an den oben benannten Stellen die "Kölner Teller" bereits teilweise fehlen, können die verbliebenen Elemente umfahren werden. Dies wird auch regelmäßig beobachtet. Ebenso wird an den Stellen nun geparkt, wo es zuvor nicht möglich war. Dies bedeutet eine erhöhte Gefährdung gerade für Radfahrer. Spätestens bei der nächsten Maßnahme in diesen Straßen sollte die Entfernung durchgeführt werden. Sollten die Straßeneinfahrten weiterhin gesichert werden, hilft der Ortsbeirat gerne, andere Lösungen zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1984
Entfernung „Kölner Teller“
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 366/4 Betreff: Entfernung "Kölner Teller" Der Magistrat wird gebeten, die sogenannten "Kölner Teller" in der Bornheimer Landwehr und der Freiligrathstrasse entfernen zu lassen. Begründung: Da an den oben benannten Stellen die "Kölner Teller" bereits teilweise fehlen, können die verbliebenen Elemente umfahren werden. Dies wird auch regelmäßig beobachtet. Ebenso wird an den Stellen nun geparkt, wo es zuvor nicht möglich war. Dies bedeutet eine erhöhte Gefährdung gerade für Radfahrer. Spätesten bei der nächsten Maßnahme in diesen Straßen, sollte die Entfernung durchgeführt werden. Sollten die Strasseneinfahrten weiterhin gesichert werden, hilft der Ortsbeirat gerne, andere Lösungen zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4882 2019 Die Vorlage OF 366/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz im Tenor angefügt wird: "Der Magistrat wird ebenso gebeten, in der Einfahrt Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee das Verkehrsschild Tempo 30 zu erneuern und so aufzustellen, dass es sichtbar ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStandorte für Fahrradbügel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4842 entstanden aus Vorlage: OF 355/4 vom 04.06.2019 Betreff: Standorte für Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche der folgenden Standorte mit Fahrradbügeln ausgestattet werden können: 1. Arnsburger Straße 25, neben der Hofeinfahrt; 2. Bornheimer Landwehr 33, am Rande der überbreiten Hofeinfahrt; 3. Freiligrathstraße 28/Wittelsbacherallee 127 auf der überbreiten Gehwegnase; 4. Habsburgerallee 19 auf der ungenutzten Freifläche; 5. Heidestraße 108 auf der Gehwegnase; 6. Kreuzung Wiesenstraße/Heidestraße 105, Erneuerung der Fahrradständer; 7. Linnéstraße 14, 19, 23, 27, 28, 29, 31, 32, 33 - jeweils hinter den Bäumen auf dem Gehweg; 8. Mainkurstraße 42/Ringelstraße auf der Gehwegnase; 9. Ringelstraße 2 auf der Gehwegnase statt Poller; 10. Roßdorfer Straße 46 auf der mit sieben Pollern gesicherten Verkehrsfläche; 11. Saalburgallee 2 auf der Sperrfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1828
Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2019, OF 365/4 Betreff: Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken Der Magistrat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein des nördlichen Teils des Clementinenwegs barrierefrei abzusenken. Begründung: Der nördliche Teil des Clementinewegs ist lediglich für FußgängerInnen zugelassen und dient als schneller Weg in Richtung Wittelsbacherallee. Bisher stellt der Fußweg jedoch für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwägen ein Hindernis dar. Aus diesem Grund sollte der Bordstein des Gehwegs abgesenkt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4881 2019 Die Vorlage OF 365/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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