Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße zu prüfen. Dies ist notwendig, da der neu gestaltete Straßenabschnitt als sicherer Fußgängerüberweg dienen soll.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, gegen Falschparker an der Häuserecke Wittelsbacherallee/Ortenberger Straße direkt an dem neu gestalteten Straßenabschnitt zwischen Ernst-May-Platz und Martin-Weber-Platz in Höhe der Blindenmarkierung am Fußgängerüberweg vor der Ortenberger Straße Nr. 1 vorzugehen. Das Anbringen von drei bis vier Pollern könnte eine Lösung darstellen, sodass es zukünftig nicht mehr möglich ist, hier Pkws abzustellen.
Begründung
Dieser Straßenabschnitt ist erst kürzlich komplett neu gestaltet worden und sollte daher nicht als Parkfläche für Falschparker, sondern als sicherer Fußgängerüberweg dienen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2020OFOF 464/4Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6150Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger StraßeDirektanregung
- 5. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1762Falschparker an der Ecke Wittelsbacherallee/Ortenberger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats