Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
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Bisheriger Verlauf
08.11.2020
23.11.2020
06.04.2021
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
Details im PARLIS OM_6875_2020Stellungnahme des Magistrats
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
Details im PARLIS ST_728_202108.11.2020
23.11.2020
06.04.2021
Stellungnahme des Magistrats
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
Details im PARLIS ST_728_2021S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2020, OM 6875 entstanden aus Vorlage: OF 519/4 vom 08.11.2020
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
Der Magistrat wird gebeten, auf der Saalburgallee im Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung:
In der Saalburgallee wird sehr häufig die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, um noch eine grüne oder gelbe Ampelphase an der Ecke zur Wittelsbacherallee oder Ringelstraße zu erwischen. In Höhe der Freiligrathstraße befindet sich auf dem Gleisbett in der Mitte ein kaum gesicherter Fußgängerüberweg zur Post, der von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird, da die Ampeln einen größeren Umweg darstellen. In dem Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee befinden sich auf jeder Seite eine Bushaltestelle, Seitenstraßeneinmündungen und Fahrradstreifen sowie Kurzzeitparkplätze an der Post. Die Situation ist oft unübersichtlich. Eine reduzierte Geschwindigkeit führt in diesem Abschnitt zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ein Rückstau von Pkws ist nicht zu befürchten, da die Ampelphasen selbst bei Einhaltung der 50 km/h zu einem Stopp auf beiden Enden des Abschnittes führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 728