Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit auf der Saalburgallee zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee auf 30 km/h zu begrenzen. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen, da häufig die zulässige Geschwindigkeit überschritten wird und es unübersichtliche Verkehrssituationen gibt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ringelstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.
- Maßnahmen im Bereich Ringelstraße/Mainkurstraße22.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortstermin Mainkurstraße/Ringelstraße01.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ringelstraße/Ecke Bornheimer Landwehr19.08.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Ringelstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der Saalburgallee im Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen.
Begründung
In der Saalburgallee wird sehr häufig die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, um noch eine grüne oder gelbe Ampelphase an der Ecke zur Wittelsbacherallee oder Ringelstraße zu erwischen. In Höhe der Freiligrathstraße befindet sich auf dem Gleisbett in der Mitte ein kaum gesicherter Fußgängerüberweg zur Post, der von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird, da die Ampeln einen größeren Umweg darstellen. In dem Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacherallee befinden sich auf jeder Seite eine Bushaltestelle, Seitenstraßeneinmündungen und Fahrradstreifen sowie Kurzzeitparkplätze an der Post. Die Situation ist oft unübersichtlich. Eine reduzierte Geschwindigkeit führt in diesem Abschnitt zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ein Rückstau von Pkws ist nicht zu befürchten, da die Ampelphasen selbst bei Einhaltung der 50 km/h zu einem Stopp auf beiden Enden des Abschnittes führen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2020OFOF 519/4Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. November 2020Sie sind hierOMOM 6875Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeDirektanregung
- 6. April 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 728Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats