Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Saalburgallee zwischen Ringelstraße und Wittelsbacher Allee. Dies soll die Verkehrssicherheit erhöhen, da die Höchstgeschwindigkeit häufig überschritten wird und es einen ungesicherten Fußgängerüberweg gibt. Die Maßnahme wird als notwendig erachtet, um die Verkehrssituation zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ringelstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.
- Maßnahmen im Bereich Ringelstraße/Mainkurstraße22.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortstermin Mainkurstraße/Ringelstraße01.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrradbügel auf dem Bürgersteig Ringelstraße/Ecke Bornheimer Landwehr19.08.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ringelstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, und der Magistrat wird gebeten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Saalburgallee im Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacher Allee zur erlassen.
Begründung
In der Saalburgallee wird sehr häufig die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, um noch eine grüne oder gelbe Ampelphase an der Ecke zur Wittelsbacher Allee oder Ringelstraße zu erwischen. In Höhe der Freiligrathstraße befindet sich auf dem Gleisbett in der Mitte ein kaum gesicherter Fußgängerüberweg zur Post, der von FußgängerInnen genutzt wird da die Ampeln einen größeren Umweg darstellen. In dem Abschnitt zwischen Ringelstraße und Wittelsbacher Allee befinden sich auf jeder Seite eine Bushaltestelle, Seitenstraßeneinmündungen und Fahrradstreifen sowie Kurzparker an der Post. Die Situation ist oft unübersichtlich. Eine reduzierte Geschwindigkeit führt in diesem Abschnitt zu einer höheren Verkehrssicherheit. Ein Rückstau von PKWs ist nicht zu befürchten da die Ampelphasen selbst bei Einhaltung der 50 km/h zu einem Stopp auf beiden Enden des Abschnittes führt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2020Sie sind hierOFOF 519/4Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. November 2020OMOM 6875Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeDirektanregung
- 6. April 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 728Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD (= Ablehnung); dFfm (= Enthaltung)