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Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee. Der Magistrat sieht keine qualifizierte Gefahrenlage, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf unter 50 km/h rechtfertigen würde. Daher wird der Vorschlag abgelehnt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Saalburgallee — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten, also zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich und die allein in Betracht kommende Maßnahme ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur umgesetzt werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt im vorliegenden Fall für die Saalburgallee keine solche qualifizierte Gefahrenlage vor. Bei dem betroffenen Abschnitt der Saalburgallee handelt es sich um eine durchgängig gerade, gut einsehbare Straße. Der Ausbauzustand ist der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 angemessen. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 wäre rechtswidrig. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. November 2020OFOF 519/4Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 23. November 2020OMOM 6875Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeDirektanregung
  3. 6. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 728Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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