Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Saalburgallee. Der Magistrat sieht keine qualifizierte Gefahrenlage, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf unter 50 km/h rechtfertigen würde. Daher wird der Vorschlag abgelehnt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Saalburgallee — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Haltelinie am Fahrradstreifen Saalburgallee / Am Buchwald19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- E-Scooter-Parkplatz an der U-BahnStation „Eissporthalle“18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Saalburgallee per E-MailStellungnahme des Magistrats
Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten, also zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich und die allein in Betracht kommende Maßnahme ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur umgesetzt werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage besteht. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze liegt im vorliegenden Fall für die Saalburgallee keine solche qualifizierte Gefahrenlage vor. Bei dem betroffenen Abschnitt der Saalburgallee handelt es sich um eine durchgängig gerade, gut einsehbare Straße. Der Ausbauzustand ist der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 angemessen. Die Voraussetzungen, die vorhandene örtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf unter 50 km/h zu reduzieren, sind nicht erfüllt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 wäre rechtswidrig. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2020OFOF 519/4Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. November 2020OMOM 6875Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeDirektanregung
- 6. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 728Geschwindigkeitsbegrenzung auf der SaalburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab