Kreuzung Wittelsbacherallee/Waldschmidtstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Kfz-Parkplatz auf der Wittelsbacherallee durch Fahrradbügel zu ersetzen, um die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu verbessern. Dies soll die Sichtverhältnisse an der Kreuzung optimieren und die Sicherheit erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf der östlichen Seite der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung Waldschmidtstraße einen Kfz-Parkplatz durch Fahrradbügel zu ersetzen.
Begründung
Seit Jahren fehlen im Umfeld des REWE-Marktes auf der Wittelsbacherallee Möglichkeiten, Fahrräder sicher abzustellen. Die Versuche des Ortsbeirates, auf dem Gehweg Abstellmöglichkeiten zu realisieren, führten zu keinem Ergebnis (Anregung an den Magistrat vom 25. September 2012, OM 1534). Mit einer kleinen Parkmöglichkeit auf der Wittelsbacherallee unmittelbar oberhalb der Kreuzung würde dieses Problem gelöst und zudem die Sichtverhältnisse auf der Kreuzung verbessert werden, insbesondere für den abbiegenden Verkehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2020OFOF 494/4Kreuzung Wittelsbacherallee/WaldschmidtstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6557Kreuzung Wittelsbacherallee/WaldschmidtstraßeDirektanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 251Kreuzung Wittelsbacherallee/WaldschmidtstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats