Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Pkw-Parkplatz in der Wittelsbacherallee vor der Hausnummer 99 in eine Stellfläche für Fahrräder umzuwidmen. Dies geschieht, um den Bedarf an Fahrradbügeln und Abstellflächen für Lastenräder zu decken, da an dieser Stelle keine entsprechenden Möglichkeiten vorhanden sind.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Wittelsbacherallee vor der Hausnummer 99 einen Pkw- Parkplatz in eine Stellfläche für Fahrräder mit mehreren Fahrradbügeln umzuwidmen.
Begründung
An der genannten Stelle befinden sich über eine lange Strecke keine Fahrradbügel für die Anwohnerinnen und Anwohner. Der Bedarf für Fahrradbügel und Abstellfläche für Lastenräder in diesem Bereich wurde dem Ortsbeirat jüngst mitgeteilt und wird von den Ortsbeiratsmitgliedern als absolut nachvollziehbar angesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2020OFOF 492/4Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6555Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffenDirektanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 249Fahrradabstellmöglichkeit in der mittleren Wittelsbacherallee schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats