Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße-41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 4 beantragt den Erhalt der Mietpreise für 257 Wohnungen in einem bestimmten Gebiet und die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung, um die Verdrängung einkommensschwacher Mieter*innen zu verhindern. Dies geschieht im Kontext des Wegfalls der Sozialbindung zum 31.12.2020, was die Mieter*innen in eine unsichere Lage bringt.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu ersuchen, a_die Mietpreise der insgesamt 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu erhalten. und b_für das Gebiet eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (sogenannte Milieuschutzsatzung). Hilfsweise durch die Erweiterung des Gebiets der bestehenden angrenzenden Erhaltungssatzung Nr. 51.
Begründung
Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass mit Wegfall der Sozialbindung zum 31.12.2020 die Verdrängung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter beginnen wird. Der Hausbesitzer lässt die Anwohnenden im Ungewissen darüber, welche Pläne er mit der Anlage nach Wegfall der Sozialbindung hat. Deshalb bitten die Mitglieder des Ortsbeirates darum, sich dafür einzusetzen, dass die Wohnungen in dieser Wohnanlage, die in den letzten 30 Jahren mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, erhalten bleiben und dass für die Wohnanlage eine Milieuschutzsatzung erstellt oder die Wohnanlage in eine bestehende mit aufgenommen wird. Nur dann hat die Stadt Frankfurt z.B. ein Vorkaufsrecht und wird dieses hoffentlich auch wahrnehmen. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 (M 171/2018), deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a/ Wittelsbacherallee 16-26/ Jakob-Carl-Junior-Strasse 2-8 zu. Viele der Anwohnenden wohnen schon seit Jahrzehnten hier und könnten - gerade in dieser Zeit der explodierenden Mieten - die aktuellen Frankfurter Mieten bei Neubezug nicht zahlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Januar 2020 brachte LINKE. im Ortsbeirat 4 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.10.2020 im OBR 4 abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, FDP und dFfm gegen 1 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)