Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken
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Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4881 entstanden aus Vorlage: OF 365/4 vom 13.06.2019
Betreff: Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenken Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein des nördlichen Teils des Clementinewegs barrierefrei abzusenken.
Begründung: Der nördliche Teil des Clementinewegs ist lediglich für Fußgängerinnen und Fußgänger zugelassen und dient als schneller Weg in Richtung Wittelsbacherallee. Bisher stellt der Fußweg jedoch für Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen ein Hindernis dar. Aus diesem Grund sollte der Bordstein des Gehwegs abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2019OFOF 365/4Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. August 2019Sie sind hierOMOM 4881Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenkenDirektanregung
- 11. November 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2048Bordstein des Clementinewegs barrierefrei absenkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats