Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee
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Saalburgallee — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- E-Scooter-Parkplatz an der U-BahnStation „Eissporthalle“18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Saalburgallee per E-MailBegründung
Wittelsbacherallee/Saalburgallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 an der Kreuzung Wittelsbacher-/Saalburgallee durchzuführen. Seit dem Antrag OF 305/4 vom 07.01.2019 ist bezüglich der Verkehrswidrigen, direkten Durchfahrt von der "oberen" in die "untere" Wittelsbacherallee immer noch nichts unternommen worden. Begründung: Im Antrag OF 147/4 vom 29.05.2012 wurde dieses Problem zum ersten Mal thematisiert. Regelmäßig kommt es nämlich zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 151 korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Die Kfz, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig grün. Daher kommen Kfz, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen könnte endlich eine Lösung für dieses Problem bringen.
Inhalt
Antrag vom 25.08.2019, OF 374/4
Betreff: Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der örtlichen Polizeidienststelle und den Mitgliedern des Ortsbeirats 4 an der Kreuzung Wittelsbacher-/Saalburgallee durchzuführen. Seit dem Antrag OF 305/4 vom 07.01.2019 ist bezüglich der Verkehrswidrigen, direkten Durchfahrt von der "oberen" in die "untere" Wittelsbacherallee immer noch nichts unternommen worden.
Begründung: Im Antrag OF 147/4 vom 29.05.2012 wurde dieses Problem zum ersten Mal thematisiert. Regelmäßig kommt es nämlich zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 151 korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Die Kfz, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig grün. Daher kommen Kfz, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen könnte endlich eine Lösung für dieses Problem bringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2019OFOF 305/4Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte DurchfahrtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2019OMOM 4137Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte DurchfahrtDirektanregung
- 25. August 2019Sie sind hierOFOF 374/4Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2019OMOM 5064Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeDirektanregung
- 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 2093Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme