Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte Durchfahrt
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Saalburgallee — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Haltelinie am Fahrradstreifen Saalburgallee / Am Buchwald19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- E-Scooter-Parkplatz an der U-BahnStation „Eissporthalle“18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Saalburgallee per E-MailBegründung
Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte Durchfahrt Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/13 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie verhindert werden kann, dass Kfz gegen die Regeln der Straßenordnung verstoßend an der Ampel in der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 159 (bzw. Wasserhäuschen) geradeaus, die Saalburgallee querend, fahren. Korrekt wäre hier laut Beschilderung die Einhaltung des Rechtsabbiegebots in die Saalburgallee Richtung Postamt. Begründung: Bereits im Antrag OF 147/4 vom 29.05.2012 wurde dieses Problem thematisiert. Seitdem ist diesbezüglich nichts unternommen worden. Nach wie vor kommt es jedoch zu regelmäßigen, lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 151 korrekterweise bei grün die Fußgängerampel überqueren. Die Kfz, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig grün. Daher kommen Kfz, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen wird dringend empfohlen.
Inhalt
Antrag vom 07.01.2019, OF 305/4
Betreff: Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte Durchfahrt Vorgang: OM 1279/12 OBR 4; ST 1625/12; ST 532/13 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie verhindert werden kann, dass Kfz gegen die Regeln der Straßenordnung verstoßend an der Ampel in der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 159 (bzw. Wasserhäuschen) geradeaus, die Saalburgallee querend, fahren. Korrekt wäre hier laut Beschilderung die Einhaltung des Rechtsabbiegebots in die Saalburgallee Richtung Postamt.
Begründung: Bereits im Antrag OF 147/4 vom 29.05.2012 wurde dieses Problem thematisiert. Seitdem ist diesbezüglich nichts unternommen worden. Nach wie vor kommt es jedoch zu regelmäßigen, lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee Höhe Hausnummer 151 korrekterweise bei grün die Fußgängerampel überqueren. Die Kfz, die an der Verkehrsampel in der oberen Wittelsbacherallee warten, haben gleichzeitig grün. Daher kommen Kfz, die verkehrswidrig direkt die Kreuzung überqueren, genau in dem Moment mit meist überhöhter Geschwindigkeit angefahren, in welchem die Fußgänger bereits die Straße betreten haben. Eine Vor-Ort-Begehung des Ortsbeirates gemeinsam mit Vertretern der zuständigen Institutionen wird dringend empfohlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. Januar 2019Sie sind hierOFOF 305/4Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte DurchfahrtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2019OMOM 4137Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte DurchfahrtDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 861Kreuzung Wittelsbacherallee/Saalburgallee: Verkehrswidrige, direkte DurchfahrtStellungnahme
- 25. August 2019OFOF 374/4Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2019OMOM 5064Ortstermin Kreuzung Wittelsbacherallee/SaalburgalleeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme