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Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 1026/5 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass Baustellen-LKW nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henninger-Areal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainerweg und die Geleitsstraße erfolgen und der Abtransport über Wendelsweg Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene LKW-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich in dem Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5188 2024 Die Vorlage OF 1026/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenParkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 1011/5 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Str. und Brunnenstr. Richtung Innenstadt durch erlaubtes Parken auch auf dem Bürgersteig in einer max. Breite von 30 cm umgewidmet werden. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 cm. zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 m und 2,05 m bzw. teilweise sogar 2,60 m breit, so dass hier noch eine Breite zwischen 1,50 m und 1,80 m. für die Fußgänger übrig bleibt. Hierzu existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad haben sind deutlich schmäler als die vorgesehene Breite von 2,20 m. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5184 2024 Die Vorlage OF 1011/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5051 entstanden aus Vorlage: OF 978/5 vom 03.01.2024 Betreff: Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu versetzen und gegenüber auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Installation der Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 hat zu einer Verengung des Gehwegs geführt, was zu Unannehmlichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger führt. Es wird vorgeschlagen, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu entfernen und stattdessen auf dem gegenüberliegenden Buchrainplatz zu installieren. Dieser Platz bietet ausreichend Raum für Fahrradständer, ohne den Gehweg zu beeinträchtigen. Die Verlegung der Fahrradständer auf den Buchrainplatz würde nicht nur die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleisten, sondern auch den freien Zugang zu den Geschäften und Gewerbebetrieben in diesem Bereich ermöglichen. Der Buchrainplatz bietet eine sinnvolle Alternative, da er genügend Platz für Fahrradständer bietet, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs führt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensqualität in der Offenbacher Landstraße 352 zu verbessern und die Bedürfnisse der Fußgänger zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2045 Aktenzeichen: 66-2
Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5052 entstanden aus Vorlage: OF 979/5 vom 04.01.2024 Betreff: Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen Der Magistrat wird gebeten, die Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 wieder zu genehmigen. Begründung: Die Offenbacher Landstraße 348 bis 352 bildet den lebendigen Mittelpunkt von Oberrad, wo sich die Bürger treffen, austauschen und ihre Einkäufe tätigen. Insbesondere die Tische vor der Bäckerei Schaan (Offenbacher Landstraße 350), die Tische und Stühle vor dem Eiscafé La Dolce Vita Oberrad bis zu den Pollern sowie der Außenverkaufsstand des Gemüsehändlers tragen maßgeblich zum aktiven Leben in Oberrad bei. Die Sondernutzungen, die vor der Coronapandemie gewährt wurden, sind von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität dieses Ortes. Sie ermöglichen den Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte zu betreiben, und schaffen eine angenehme Atmosphäre für die Bürgerinnen und Bürger von Oberrad. Die Gehwegbreite von 1,50 Metern ist dabei stets gewährleistet. Besonders im Falle des Gemüsehändlers schlägt der Ortsbeirat vor, die Fahrradbügel zu entfernen und diese auf dem Buchrainplatz gegenüber aufzustellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Dadurch wird nicht nur die Gehwegbreite von 1,50 Metern sichergestellt, sondern es wird dem Gemüsehändler auch ermöglicht, weiterhin von seinem Außenverkaufsstand zu profitieren. Oberrad ist nicht mit anderen Stadtteilen wie Bornheim und Sachsenhausen vergleichbar und daher benötigen die Gewerbetreibenden hier eine stärkere Unterstützung vonseiten der Verwaltung. Daher bittet der Ortsbeirat nachdrücklich darum, die Sondernutzungen, wie sie vor der Coronapandemie erteilt wurden, wieder zu ermöglichen. Die Erhaltung dieses lebendigen Zentrums ist nicht nur im Interesse der Gewerbetreibenden, sondern trägt auch zur Lebensqualität und zum aktiven Gemeinschaftsleben in Frankfurt-Oberrad bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 897 Aktenzeichen: 66-0
Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 979/5 Betreff: Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348-352 wieder zu genehmigen. Begründung: Offenbacher Landstraße 348-352 bildet den lebendigen Mittelpunkt von Oberrad, in dem sich die Bürger treffen, austauschen und ihre Einkäufe tätigen. Insbesondere die Tische vor der Bäckerei Schaan (Offenbacher Landstraße 350), die Tische und Stühle vor dem Eiscafé La Dolce Vita Oberrad bis zu den Pollern sowie der Außenverkaufsstand des Gemüsehändlers tragen maßgeblich zum aktiven Leben in Oberrad bei. Die Sondernutzungen, die vor der Corona-Pandemie gewährt wurden, sind von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität dieses Ortes. Sie ermöglichen es den Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte zu betreiben und schaffen eine angenehme Atmosphäre für die Bürgerinnen und Bürger von Oberrad. Die Gehwegbreite von 1,50 Metern ist dabei stets gewährleistet. Besonders im Falle des Gemüsehändlers schlägt der Ortsbeirat vor, die Fahrradbügel zu entfernen und diese auf dem Buchrainplatz gegenüber aufzustellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Dadurch wird nicht nur die Gehwegbreite von 1,50 Metern sichergestellt, sondern auch dem Gemüsehändler ermöglicht, weiterhin von seinem Außenverkaufsstand zu profitieren. (Separater Antrag folgt) Oberrad ist nicht mit anderen Stadtteilen wie Bornheim und Sachsenhausen vergleichbar und daher benötigen die Gewerbetreibenden hier eine stärkere Unterstützung von Seiten der Verwaltung. Daher bittet der Ortsbeirat nachdrücklich darum, die Sondernutzungen, wie sie vor der Corona-Pandemie erteilt wurden, wieder zu ermöglichen. Die Erhaltung dieses lebendigen Zentrums ist nicht nur im Interesse der Gewerbetreibenden, sondern trägt auch zur Lebensqualität und zum aktiven Gemeinschaftsleben in Frankfurt-Oberrad bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5052 2024 Die Vorlage OF 979/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 978/5 Betreff: Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen und gegenüber auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Installation der Fahrradständer auf der Offenbacher Landstraße 352 haben zu einer Verengung des Gehwegs geführt, was zu Unannehmlichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger führt. Es wird vorgeschlagen, die Fahrradständer von der Offenbacher Landstraße 352 zu entfernen und stattdessen auf dem gegenüberliegenden Buchrainplatz zu installieren. Dieser Platz bietet ausreichend Raum für Fahrradständer, ohne den Gehweg zu beeinträchtigen. Die Verlegung der Fahrradständer auf den Buchrainplatz würde nicht nur die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleisten, sondern auch den freien Zugang zu den Geschäften und Gewerbebetrieben in diesem Bereich ermöglichen. Der Buchrainplatz bietet eine sinnvolle Alternative, da er genügend Platz für Fahrradständer bietet, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs führt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensqualität in der Offenbacher Landstraße 352 zu verbessern und die Bedürfnisse sowohl der Fußgänger zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5051 2024 Die Vorlage OF 978/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4740 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 06.11.2023 Betreff: Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, mindestens zwei zusätzliche Schaukästen im Bereich des Buchrainplatzes - z. B. neben dem Schaukasten für den Ortsbeirat und neben den Schaukästen zwischen den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 357 und 359 - aufzustellen. Der Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, können Ortsbeirat, Parteien und Vereine nicht auf Schaukästen verzichten, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bislang stehen hierfür insgesamt drei Schaukästen zur Verfügung. Dies ist zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 420 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0
Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 966/5 Betreff: Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mindestens zwei zusätzliche Schaukästen im Bereich des Buchrainplatzes - z.B. neben dem Schaukauasten für den Ortsbeirat und neben den Schaukästen zwischen den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 357 und 359 - aufzustellen. Der Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, können Ortsbeirat, Parteien und Vereine nicht auf Schaukästen verzichten, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bislang stehen hierfür insgesamt drei Schaukästen zur Verfügung. Dies ist zu wenig. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4740 2023 Die Vorlage OF 966/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenSanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2023, OF 970/5 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 m vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße "Im Eichlehen" (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 m vor - bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich macht. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca 50 m. vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4743 2023 Die Vorlage OF 970/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenProbeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen вҖһBalduinstraГҹeвҖң und вҖһLettigkautwegвҖң
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4659 entstanden aus Vorlage: OF 915/5 vom 30.09.2023 Betreff: Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" auf HГ¶he der Offenbacher LandstraГҹe 190 eine zusГӨtzliche HaltemГ¶glichkeit fГјr den Г–PNV probeweise einzurichten. BegrГјndung: BГјrgerinnen und BГјrger beklagt sich darГјber, dass es zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" keine weitere HaltemГ¶glichkeit gibt. Durch die Errichtung zusГӨtzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station fГјr den Г–PNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, probeweise eine (temporГӨre) Haltestelle zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehГ¶rende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf В§ 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 916/5 vom 02.10.2023 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 425 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 940/5 vom 02.10.2023 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4677 entstanden aus Vorlage: OF 942/5 vom 02.10.2023 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II) Vorgang: OM 3059/22 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die am 01.09.2023 angebrachte Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße bis zur Toreinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 zu verlängern. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirates vom 04.11.2022, OM 3059, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen. Leider wurde diese Grenzmarkierung nicht bis zur Toreinfahrt markiert, sondern endet bereits vorher. Da die Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 14 durch parkende Autos blockiert wird, ist eine Verlängerung der Grenzmarkierung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3059 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 219 Aktenzeichen: 32-1
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 942/5 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II) Vorgang: OM 3059/22 OBR 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die am 01.09.2023 angebrachte Grenzmarkierung bis zur Toreinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 zu verlängern. Begründung: Im Antrag des Ortsbeirates vom 13.10.2022, OF 590/2022 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen. Leider wurde diese Grenzmarkierung nicht bis zur Toreinfahrt markiert, sondern endet bereits vorher. Da die Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 14 durch parkende Autos blockiert wird, ist eine Verlängerung der Grenzmarkierung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3059 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4677 2023 Die Vorlage OF 942/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAusbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 940/5 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße / Wehrstraße / Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße / Wehrstraße / Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4675 2023 Die Vorlage OF 940/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenDurchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 916/5 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4660 2023 Die Vorlage OF 916/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenReduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 939/5 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schienenstraße zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4674 2023 Die Vorlage OF 939/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenProbeweise Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2023, OF 915/5 Betreff: Probeweise Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe "Offenbacher Landstraße 190" eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV probeweise einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagt sich darüber, dass es zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und der "seilerbahn kunst kultur e.V." ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat probeweise eine (temporäre) Haltestelle zu errichten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4659 2023 Die Vorlage OF 915/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenÜberholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5
Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARALTankstelle)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 868/5 Betreff: Zukunft des Grundstücks an der Offenbacher Landstraße/Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Pläne ihm für das bisher ungenutzte Grundstück an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße (ehemalige ARAL-Tankstelle) bekannt sind? Begründung: Seit mehreren Jahren liegt das Grundstück an der Offenbacher Landstraße / ecke Wiener Straße brach. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn das Areal wieder einer sinnvollen Nutzung, z.B. mit einer Wohnbebauung mit Geschäften, Ärzten und Kinderbetreuungseinrichtungen, zugeführt werden würde. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2023 Die Vorlage OF 868/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenÜberholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2023, OF 873/5 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat ggfls. in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Fahrräder zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Fahrrädern. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Fahrräder vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Meter lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai diesen Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4429 2023 Die Vorlage OF 873/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD Aktenzeichen: 32-1
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2023, OF 890/5 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen, auf der Geleitstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner), einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße Kreuzung kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen und würden Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4441 2023 Die Vorlage OF 890/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuartiersmanagement für Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2023, OF 870/5 Betreff: Quartiersmanagement für Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Oberrad für die Bereiche Offenbacher Landstraße und den Bereich Wiener Straße/Grazer Weg einzurichten. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und hat besonders viele Zuzüge von Familien mit Kindern mit zusätzlichen Unterstützungs- und Beratungsbedarfen zu verzeichnen. Ein gutes und unterstützendes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und der Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Soziale Interaktionen aller Beteiligten untereinander könnten besser gefördert und Beratungs- und Unterstützungsangebote im Stadtteil besser gesteuert werden. Außerdem ist es unabdingbar, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Oberräder Bevölkerung, insbesondere für die Anliegen von Familien sowie der Kinder und Jugendlichen des Stadtteils direkt vor Ort im Stadtteil zu haben. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Arbeitskreis Kindernetzwerk Oberrad auf und unterstützt die Einrichtung eines Quartiersmanagements für die vorgeschlagenen Bereiche im Stadtteil Oberrad. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 870/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4653 2023 Die Vorlage OF 870/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "für die Bereiche Offenbacher Landstraße und den Bereich Wiener Straße/Grazer Weg" ersatzlos entfallen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 22.05.2023 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Vorgang: OM 5930/20 OBR 5; St 1234/20 Der Magistrat wird gebeten, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 2. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 3. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggf. zu entfernen. 4. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor, die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung Im Eichlehen bzw. Oberräder Felder walten lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1.: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner Anregung OM 5930, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 2. und 3.: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 4.: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2417 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4115 entstanden aus Vorlage: OF 818/5 vom 28.05.2023 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" dahin gehend zu erhöhen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das verkehrswidrige Überholen der an der Haltestelle stehenden Straßenbahn zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich in letzter Zeit vermehrt darüber, dass die an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" stehenden Straßenbahnen überholt werden. Auch der in 2023 eingesetzte Schienenersatzverkehr zum Flughafen Frankfurt ist dieser Praxis nachgegangen. Dieses Verhalten stellt eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2194 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-13
Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2023, OF 818/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" dahingehend zu erhöhen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das verkehrswidrige Überholen der an der Haltestelle stehenden Straßenbahn zu unterbinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich in letzter Zeit vermehrt darüber, dass die an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" stehenden Straßenbahnen überholt werden. Auch der in 2023 eingesetzte Schienenersatzverkehr zum Flughafen Frankfurt ist dieser Praxis nachgegangen. Dieses Verhalten stellt eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4115 2023 Die Vorlage OF 818/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 820/5 Betreff: Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Radwegquerung Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen durch folgende Maßnahmen auf der Offenbacher Landstraße sicherer zu gestalten: 1. Die Fahrbahn der Offenbacher Landstraße ist im Bereich der Querung rot einzufärben. 2. Der Bordstein ist niveaugleich abzusenken. 3. In Fahrtrichtung Westen ist dem Radverkehr das Rechtsabbiegen in Richtung der Oberräder Felder durch ein blaues Gebotsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" mit dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausdrücklich zu erlauben. 4. Das hinter der Querung aufgestellte Gebotsschild "Fahrtrichtung geradeaus" erscheint überflüssig und ist ggfls. zu entfernen. 5. Das etwa 20 Meter vor der Querung aufgestellte Verkehrszeichen 138 "Radfahrer" mit dem Zusatzzeichen 1000-30 "Beide Richtungen" ist freizuschneiden und zu reinigen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden über Kraftfahrende vor , die besonders in Fahrtrichtung Sachsenhausen nicht die erforderliche Vorsicht gegenüber dem Radverkehr aus und in Richtung "Im Eichlehen" bzw. Oberräder Felder walten zu lassen, obwohl sie durch das Verkehrszeichen "Radfahrer" zur erhöhten Vorsicht angehalten werden. Zu 1: Die Querung liegt in einer Doppelkurve, biegt in spitzem Winkel von der Offenbacher Landstraße in die Oberräder Felder ab und ist daher schwer zu erkennen. Die Roteinfärbung würde die Übersicht erleichtern. Die Roteinfärbung ist auch in Fahrtrichtung Offenbach aufzubringen Zu 2: Radfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen folgen der Radnetz-Beschilderung und biegen nach rechts auf die Radwegquerung in die Oberräder Felder ein. Da der Bordstein nicht niveaugleich abgesenkt ist und der Weg wie oben erwähnt in spitzem Winkel abbiegt, müssen Radfahrende vor dem Abbiegen weit nach links ausscheren, um den Bordstein sicher im rechten Winkel überwinden zu können. Der Ortsbeirat hat den Magistrat mehrfach, zuletzt in seiner OM 5930/2020, aufgefordert, den Bordstein niveaugleich, also auf null Zentimeter, abzusenken. In seiner Stellungnahme ST 1234/2020 hat der Magistrat diese Vorgabe wieder mit wenig überzeugenden Argumenten abgelehnt. Dem Ortsbeirat ist klar, dass die Realisierung einer Absenkung mit den unsäglichen drei Zentimeter hohen Rundbordsteinen ein Quasistandard der Verwaltung ist und eine Abweichung zu Unbequemlichkeiten im Verwaltungsablauf führt. Im Fußgängerbereich ist die Stadt heute in der Lage, Überquerungsstellen mit niveaugleichem Übergang zu schaffen. Diesen erstaunlichen Fortschritt muss die Stadt nun auch auf Radwegquerungen übertragen. Zu 3 und 4: Für Verwirrung sorgt das blaue Verkehrsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus", das hinter der Querung angebracht ist. Kraftfahrende, die durch das oben genannte Schild "Radfahrer, beide Richtungen" vor kreuzendem Radverkehr gewarnt werden, erwarten den Radverkehr hinter dem blauen Schild. Die Funktion dieses Schildes ist nicht ganz klar. Es soll eventuell das Wenden und Weiterfahren auf den Straßenbahngleisen verbieten. Es ist zu überlegen, ob das Schild als übertriebene Regulierung entfernt werden kann, da das Wenden schon durch die durchgezogene Linie auf der Fahrbahn verboten ist. In jedem Fall soll vor der Radwegquerung ein entsprechendes Schild angebracht werden, um die Unklarheit über die Stelle des Kreuzungsverkehrs zu beseitigen. Zu 5: Die Auffälligkeit des Schildes "Radfahrer, beide Richtungen" ist zu verbessern, indem es gereinigt und von Pflanzenbewuchs freigeschnitten wird. Offenbacher Landstraße/Im Eichlehen. Quelle: mapillary.com Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 820/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 9 Es besteht Einvernehmen, über den Antrag OF 820/5 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4283 2023 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 820/5 wird abgelehnt. 2. Den Ziffern 2. bis 5. der Vorlage OF 820/5 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2023, OF 787/5 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahingehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf grün geschaltet ist. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt, als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.11.2022, OF 616/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3955 2023 1. Die Vorlage OF 616/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 787/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase." Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBeseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3955 entstanden aus Vorlage: OF 787/5 vom 05.05.2023 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahin gehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße Grün zeigt. Für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße ist eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, die gleichzeitig mit der Fußgängerampel an der Offenbacher Landstraße auf G rün geschaltet ist. Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und für die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße eine eigene, unabhängige Ampelschaltung zu installieren, für die gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1731 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3962 entstanden aus Vorlage: OF 772/5 vom 31.03.2023 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Vorgang: OM 1645/17 OBR 5; ST 1913/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1645 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1913 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1728
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 721/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 140 2023 Die Vorlage OF 721/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenMehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 772/5 Betreff: Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann er die in seiner Stellungnahme ST 1913/2018 angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird. Begründung: Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3962 2023 Die Vorlage OF 772/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3624 entstanden aus Vorlage: OF 669/5 vom 30.01.2023 Betreff: Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze auf dem Gehweg zu markieren und das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher sowohl des Kulturvereins Alte Seilerei als auch der Moschee in der Liegenschaft 212 beklagen, dass die Anzahl an in dem genannten Bereich ausgewiesenen Parkflächen nicht ausreicht, um dem Bedarf zu begegnen. Vor dem Hintergrund der Breite des Bürgersteiges von ca. 4,5 Metern auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße und der geringen Frequentierung desselben in dem genannten Bereich durch Passantinnen und Passanten, wird um eine bedarfsgerechte Markierung von Parkflächen gebeten. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1246 Beratung im Ortsbeirat: 5
Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 656/5 Betreff: Hinweistafel am Quirinsbrunnen anbringen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, am Quirinsbrunnen in Sachsenhausen eine Hinweistafel anzubringen, welche über dessen historische Bedeutung informiert. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Begründung: Der historische Quirinsbrunnen steht in Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Der Brunnen ist nach der nahe gelegenen Quirinspforte, einem der früheren Sachsenhäuser Stadttore an dem 1333 errichteten Mauerring mit Graben, benannt, das sich an einer besonders verkehrsreichen Stelle befand. Zur Erinnerung an die Pforte und an einen hier tätigen und namensgebenden Pförtner mit dem Namen Quirin wurde 1790 eine klassizistische Brunnenpyramide errichtet. Es wäre wünschenswert, eine Hinweistafel am Brunnen aufzustellen, um die historische Bedeutung hervorzuheben und die Öffentlichkeit zu informieren. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 203 2023 Die Vorlage OF 656/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenParksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 669/5 Betreff: Parksituation an der Offenbacher Landstraße zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstraße 212 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstr zwischen Strahlenberger Weg und Offenbacher Landstr 212 weitere Parkplätze auf dem Gehweg zu markieren und das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher sowohl des Kulturvereins Alte Seilerei als auch der Moschee in der Liegenschaft 212, beklagen, dass die Anzahl an in dem genannten Bereich ausgewiesenen Parkflächen nicht ausreicht, um dem Bedarf zu begegnen. Vor dem Hintergrund der Breite des Bürgersteiges von ca. 4,50m auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstr. und der geringen Frequentierung desselben in dem genannten Bereich durch Passantinnen und Passanten, wird um eine bedarfsgerechte Markierung von Parkflächen gebeten. Fotos: Privat Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3624 2023 Die Vorlage OF 669/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenEinrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 631/5 vom 30.12.2022 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (III) Vorgang: OM 1188/21 OBR 5; ST 1126/22 Der Magistrat wird erneut gebeten, zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe der Offenbacher Landstraße 190 eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagt sich darüber, dass es zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Gerade bezüglich Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, seine Absage einer Haltestelle in seiner Stellungnahme vom 16.05.2022, ST 1126, zu überdenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 848 Aktenzeichen: 92 13
Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 619/5 vom 13.01.2023 Betreff: Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, auf der linken und rechten Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße jeweils Fahrradbügel setzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, dass die rechte und linke Seite meistens zugeparkt sind, sodass beim Herausfahren aus der Kinzigstraße auf die Offenbacher Landstraße die Offenbacher Landstraße sehr schlecht einsehbar ist. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2023, OF 619/5 Betreff: Absicherung der rechten und linken Seite der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Kinzigstraße in Oberrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass auf der linken und rechten Seite der Kreuzung Landstraße/Kinzigstraße jeweils Poller oder Fahrradbügel gesetzt werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, dass die rechte und linke Seite meistens zugeparkt ist, so dass beim Herausfahren aus der Kinzigstraße auf die Offenbacher Landstraße, die Offenbacher Landstraße sehr schlecht einsehbar ist. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer*innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2023 Die Vorlage OF 619/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Poller oder" ersatzlos entfallen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Lettigkautweg“ (III)
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 631/5 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Straßenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" (III) Vorgang: OM 1188/21 OBR 5; ST 1126/22 Der Ortsbeirat 5 bittet erneut den Magistrat, zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" auf Höhe "Offenbacher Landstraße 190" eine zusätzliche Haltemöglichkeit für den ÖPNV einzurichten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagt sich darüber, dass es zwischen den Straßenbahnhaltestellen "Balduinstraße" und "Lettigkautweg" keine weitere Haltemöglichkeit gibt. Durch die Errichtung zusätzlicher Wohnungen, aber auch durch Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und der "seilerbahn kunst kultur e.V." ist die Einrichtung einer weiteren Station für den ÖPNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat seine Absage an einer Haltestelle in der Stellungnahme ST 1126 vom 16.05.2022 zu überdenken. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1188 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1126 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3460 2023 Die Vorlage OF 631/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
Weiter lesenBeseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2022, OF 616/5 Betreff: Beseitigung der Gefahrensituation im Bereich Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Ampelphasen im Bereich Offenbacher Landstraße dahingehend zu ändern, dass während der Grünphase für die Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße gleichzeitig nur die Rechtsabbiegerampel der Wehrstraße grün zeigt. Begründung: Die Grünphase für Autofahrer aus der Wehrstraße gilt sowohl für die Geradeausfahrt, als auch für das Rechtsabbiegen. Da gleichzeitig die Fußgängerampel zur Querung über die Offenbacher Landstraße eine Grünphase hat, entstehen für die Fußgänger gefährliche Situationen. Insofern wäre es angezeigt, die Grünphase für die Linksabbieger aus der Offenbacher Landstraße in die Wehrstraße und die Grünphase für die Rechtsabbieger aus der Wehrstraße gleichzeitig zu schalten und von dieser Grünphase aber die Geradeausfahrt aus der Wehrstraße auszunehmen, da damit gleichzeitig die Grünphase für die Fußgänger besteht. Beim Rechtsabbiegen der Fahrzeuge aus der Wehrstraße kommt es zur Gefährdung der Fußgänger. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2023, OF 787/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 25.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 616/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3955 2023 1. Die Vorlage OF 616/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 787/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Die Fußgängerampel über die Wehrstraße bekommt eine eigene Grünphase." Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenGrenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3059 entstanden aus Vorlage: OF 590/5 vom 13.10.2022 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße vom südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1, StVO Abschnitt 9. Markierungen). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Autofahrer nicht möglich ist, in einen Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 479 Antrag vom 02.10.2023, OF 942/5 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4677 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 590/5 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3059 2022 Die Vorlage OF 590/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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