Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, die Halteverbotszonen an der Offenbacher Landstraße so umzugestalten, dass das Parken auf dem Bürgersteig in einer Breite von 30 cm erlaubt wird. Dies soll dazu dienen, die Straßenbahnen nicht durch falsch parkende Fahrzeuge zu behindern und die Fußgängerwege ausreichend zu erhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Str. und Brunnenstr. Richtung Innenstadt durch erlaubtes Parken auch auf dem Bürgersteig in einer max. Breite von 30 cm umgewidmet werden.
Begründung
Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 cm. zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 m und 2,05 m bzw. teilweise sogar 2,60 m breit, so dass hier noch eine Breite zwischen 1,50 m und 1,80 m. für die Fußgänger übrig bleibt. Hierzu existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad haben sind deutlich schmäler als die vorgesehene Breite von 2,20 m.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2024Sie sind hierOFOF 1011/5Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und BrunnenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Februar 2024OMOM 5184Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und BrunnenstraßeDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1061Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und BrunnenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)