Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße, um die Zufahrt für Fahrzeuge zu erleichtern. Dies soll insbesondere Rettungsfahrzeugen und der Müllabfuhr zugutekommen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen
(Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).
Begründung
Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. Oktober 2022Sie sind hierOFOF 590/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2022OMOM 3059Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeDirektanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 479Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeStellungnahme
- 2. Oktober 2023OFOF 942/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2023OMOM 4677Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme