Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Verlängerung der Grenzmarkierung in der Mathildenstraße bis zur Toreinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11, um die Zufahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 14 zu gewährleisten. Dies soll verhindern, dass parkende Autos die Hofeinfahrt blockieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die am 01.09.2023 angebrachte Grenzmarkierung bis zur Toreinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 zu verlängern.
Begründung
Im Antrag des Ortsbeirates vom 13.10.2022, OF 590/2022 hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen. Leider wurde diese Grenzmarkierung nicht bis zur Toreinfahrt markiert, sondern endet bereits vorher. Da die Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 14 durch parkende Autos blockiert wird, ist eine Verlängerung der Grenzmarkierung sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2022OFOF 590/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2022OMOM 3059Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeDirektanregung
- 10. Februar 2023STST 479Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeStellungnahme
- 2. Oktober 2023Sie sind hierOFOF 942/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2023OMOM 4677Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Direktanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 219Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme