Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße bis zur Toreinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 zu verlängern, um die Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 14 von parkenden Autos freizuhalten. Dies soll die Verkehrssituation verbessern.
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Der Magistrat wird gebeten, die am 01.09.2023 angebrachte Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße bis zur Toreinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 zu verlängern.
Begründung
In der Anregung des Ortsbeirates vom 04.11.2022, OM 3059, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen. Leider wurde diese Grenzmarkierung nicht bis zur Toreinfahrt markiert, sondern endet bereits vorher. Da die Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 14 durch parkende Autos blockiert wird, ist eine Verlängerung der Grenzmarkierung sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2022OFOF 590/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2022OMOM 3059Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeDirektanregung
- 10. Februar 2023STST 479Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeStellungnahme
- 2. Oktober 2023OFOF 942/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4677Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Direktanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 219Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats