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Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
67 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße zu veranlassen. Dies geschieht aufgrund von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über die unzureichende Zufahrt für Fahrzeuge, insbesondere für Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße vom südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1, StVO Abschnitt 9. Markierungen).

Begründung

Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Autofahrer nicht möglich ist, in einen Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2022OFOF 590/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. November 2022Sie sind hier
    OMOM 3059Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße
    Direktanregung
  3. 10. Februar 2023STST 479Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeStellungnahme
  4. 2. Oktober 2023OFOF 942/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 20. Oktober 2023OMOM 4677Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Direktanregung
  6. 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 219Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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