Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße zu veranlassen. Dies geschieht aufgrund von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger über die unzureichende Zufahrt für Fahrzeuge, insbesondere für Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße vom südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1, StVO Abschnitt 9. Markierungen).
Begründung
Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Autofahrer nicht möglich ist, in einen Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2022OFOF 590/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2022Sie sind hierOMOM 3059Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeDirektanregung
- 10. Februar 2023STST 479Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke GruneliusstraßeStellungnahme
- 2. Oktober 2023OFOF 942/5Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2023OMOM 4677Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Direktanregung
- 26. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 219Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats