Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße"
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" zu erhöhen, um das verkehrswidrige Überholen der Straßenbahnen zu unterbinden. Dies ist notwendig, da Bürgerinnen und Bürger vermehrt über die Gefahren durch dieses Verhalten klagen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" dahin gehend zu erhöhen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das verkehrswidrige Überholen der an der Haltestelle stehenden Straßenbahn zu unterbinden.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger beschweren sich in letzter Zeit vermehrt darüber, dass die an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" stehenden Straßenbahnen überholt werden. Auch der in 2023 eingesetzte Schienenersatzverkehr zum Flughafen Frankfurt ist dieser Praxis nachgegangen. Dieses Verhalten stellt eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2023OFOF 818/5Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4115Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“Direktanregung
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2194Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats