Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße"
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße" geprüft. Es wurde festgestellt, dass die bestehende Fahrstreifenbegrenzungslinie nicht überfahren werden darf und weitere Maßnahmen vor Ort nicht möglich sind. Die Busbetreiber werden über die Situation informiert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
In beiden betroffenen Bereichen ist auf der Fahrbahn eine Fahrstreifenbegrenzungslinie (Verkehrszeichen (VZ) 295 Straßenverkehrsordnung (StVO)) markiert.
Die durchgehende Linie darf gar nicht, das heißt auch nicht teilweise überfahren werden.
Zitat aus der gesetzlichen Erläuterung (StVO, Anhang 1):
"Als Fahrstreifenbegrenzung trennt das [Verkehrs-]Zeichen den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für den gleichgerichteten Verkehr voneinander ab. [...]"
Trennt die durchgehende Linie den Fahrstreifen vom Gegenverkehr ab, wie in diesen beiden Bereichen der Fall, ist rechts der durchgehenden Linie zu fahren.
Weitere Maßnahmen vor Ort zur Erhöhung der Verkehrssicherheit lassen sich nicht treffen.
Die Betreiber von SEV und auch alle anderen Busbetreiber werden über diesen Umstand informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2023OFOF 818/5Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. Juni 2023OMOM 4115Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen „Balduinstraße“ und „Bleiweißstraße“Direktanregung
- 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2194Erhöhung der Verkehrssicherheit an den Haltestellen "Balduinstraße" und "Bleiweißstraße"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab