Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 beantragt Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße, um die gefahrenen Geschwindigkeiten zu überprüfen. Dies geschieht aufgrund von Beschwerden der Anwohner über zu hohe Geschwindigkeiten in diesem Bereich.
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Der Magistrat wird gebeten, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten.
Begründung
Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2023OFOF 916/5Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4660Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher LandstraßeDirektanregung
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 425Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats