Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und Breulsweg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße umzusetzen. Dies ist notwendig, da in den letzten fünf Jahren keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden und parkende Autos eine Gefahr für Radfahrer darstellen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann er die in seiner Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1913, angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs umsetzen wird.
Begründung
Es ist bedauerlich, dass trotz der Ankündigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrenden in den letzten fünf Jahren noch keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist. Insbesondere das Problem, dass parkende Autos den Radweg blockieren, stellt eine große Gefahr für Radfahrer dar. Um die Sicherheit auch für Radfahrende zu erhöhen, sollten die angekündigten Maßnahmen nun schnellstmöglich umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2018STST 1913Mehr Sicherheit für den Radverkehr auf der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und BreulswegStellungnahme
- 31. März 2023OFOF 772/5Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und BreulswegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Mai 2023Sie sind hierOMOM 3962Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und BreulswegDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 255 WochenSTST 1728Mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr in der Offenbacher Landstraße zwischen Mühlberg und BreulswegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats