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  • In diesem Jahr sei die Aufstellung von 23 sogenannten grünen Zimmern im Stadtgebiet geplant. Dies berichtete die FAZ am
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3371 In diesem Jahr sei die Aufstellung von 23 sogenannten grünen Zimmern im Stadtgebiet geplant. Dies berichtete die FAZ am 03.06.2025. Jedes "Grüne Zimmer" sei rund fünf Meter lang, 2,4 Meter breit und knapp einen Meter hoch und habe nach Angaben des Grünflächenamts eine 25 Quadratmeter große bepflanzte Fläche. Hier können Bürger im Schatten sitzen. Ich frage den Magistrat: Wie viel Euro werden diese "Grünen Zimmer" die Stadt Frankfurt im Jahr 2025 insgesamt kosten? Antwort des Magistrats: Die Mobilen Grünen Zimmer zeigen exemplarisch, wie eine begrünte Wand oder ein begrüntes Dach selbst auf kleinsten Raum wirksam werden kann. Ein Zimmer bietet Kühlung und Schatten, filtert Luftschadstoffe aus der Luft, bietet eine vielfältige Blütenpracht und verringert Umgebungslärm. Über ein Sonnenpanel erzeugt es den Strom für die Pumpe der Bewässerungsanlage selbst. Bürger:innen nutzen gerne die Möglichkeit, hier eine Pause im Schatten einzulegen. Die Zimmer werden temporär auf versiegelten Flächen angeboten, bis ein dauerhafter klimaangepasster Umbau angeboten werden kann. Den Wert dieser grünen Oasen kann gerade in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels nicht hoch genug geschätzt werden. Die Mobilen Grünen Zimmer kosten pro Stück 67.600 Euro. In den Jahren 2017 bis 2025 wurden insgesamt 23 Mobile Grüne Zimmer angeschafft, ein Großteil davon wurde über die sogenannten Klimatöpfe finanziert. Für die Entwicklungspflege der Grünen Zimmer fallen jährlich 2.100 Euro pro Stück an, hinzu kommen die Kosten der Fahrmeisterei des Grünflächenamtes für das Aufstellen, Bewässern und Abfahren der Grünen Zimmer. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • Die aktuelle Bundesregierung möchte im Bildungsbereich unter anderem ein datengestütztes Bildungsverlaufsregister und ei
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3372 Die aktuelle Bundesregierung möchte im Bildungsbereich unter anderem ein datengestütztes Bildungsverlaufsregister und eine zwischen den Bundesländern kompatible datenschutzkonforme Schüler*innen-ID schaffen. Damit sollen Bildungsverläufe, Gründe für Ab- und Aufstiege sichtbar, Bildungsaufwendungen effizienter und eine gerechtere Bildungsteilhabe steuerbar gemacht werden. Frankfurt baut bereits ein "Datenbasiertes Kommunales Bildungsmanagement" auf. Ich frage den Magistrat: Wo stehen diesbezügliche Anstrengungen bei Stadt/Land/Bund inzwischen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, ein Bildungsverlaufsregister einzuführen ausdrücklich. Obwohl die PISA-Studien bereits vor über 20 Jahren eine intensive Diskussion über die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems ausgelöst haben, gab es bisher keine grundlegende Trendwende in den Ergebnissen. Wir wissen, dass der Bildungserfolg junger Menschen noch immer mit ihrer sozialen Herkunft korreliert. Studien belegen, dass mehr Bildung zum Beispiel zu höherem Einkommen, weniger Arbeitslosigkeit, besserer Gesundheit oder geringerer Kriminalität führt. Besonders die frühe Förderung zahlt sich aus und wirkt langfristig im Lebensverlauf. Die unzureichende Neujustierung des deutschen Schulsystems wird in der Fachöffentlichkeit auch auf eine mangelnde Datenerhebung zurückgeführt. Eine umfassendere und individualisierte Bildungsdatenerfassung wird als notwendig angesehen, um gezieltere Fördermaßnahmen zu ermöglichen. Bildungsverlaufsdaten sind Individualdaten. Sie werden zukünftig von hohem Mehrwert sein, liegen aber mangels einer gesetzlichen Grundlage mittelfristig leider noch nicht vor. Dem Magistrat ist bekannt, dass das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, HMKB, an einer Entwicklung von Dashboard-Lösungen für Schulen arbeitet. Im Kontext des Programms "Bildungskommune" ist die Stadt Frankfurt in die bundesweiten Entwicklungen eingebunden. Unabhängig von der Entwicklung eines Bildungsverlaufsregisters des Landes Hessen entwickelt die Stadt Frankfurt bereits im Rahmen des ESF-geförderten Programms "Bildungskommune" ein performantes Bildungsmanagement auf Basis bereits vorhandener Daten. Dazu werden ämterübergreifend steuerungsrelevante Kennzahlen und Indikatoren identifiziert und aufbereitet. Da auch langfristig nicht vorgesehen ist, dass personenbezogene Daten eines Bildungsverlaufsregisters Kommunen zur Aufbereitung zur Verfügung stehen, ist das kommunale Bildungsmanagement so konzipiert, dass auf aggregierter Ebene sozialräumliche Daten verknüpft werden und durch eine georeferenzierte Aufbereitung und Visualisierung eine möglichst kleinräumige Analyse und Steuerung ermöglichen. Das DKBM, datengestütztes kommunales Bildungsmanagement, wird langfristig auch nach Ende des ESF-Programms - 2027 - als kommunales Steuerungsinstrument weiterentwickelt. Künftige Entwicklungen im Bereich des Bildungsverlaufsregisters werden laufend im DKBM berücksichtigt, zum Beispiel die potenzielle Nutzung aggregierter Verlaufsdaten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein

  • Im Juni 2025 haben Berlin, Hamburg, München und Rhein-Ruhr ihre Bewerbungen für Olympische Spiele in Deutschland beim DO
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3373 Im Juni 2025 haben Berlin, Hamburg, München und Rhein-Ruhr ihre Bewerbungen für Olympische Spiele in Deutschland beim DOSB eingereicht. Derzeit wird noch geprüft, ob der DOSB für 2036, 2040 oder 2044 ins Rennen geht. Neben einer sportlichen Einbeziehung der Stadt Frankfurt, beispielsweise beim Olympischen Fußballturnier, könnte die Region vor allem mit ihrem Flughafen, Bahnanschluss und der Hotelkapazität profitieren. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat in Bezug auf die wirtschaftlichen Chancen zu Olympia in Deutschland? Antwort des Magistrats: Sportliche Großveranstaltungen können die Wirtschaft stärken, Umwegrendite erzielen und die Lebensqualität verbessern. Ob einzelne Events langfristig das Image einer Stadt positiv beeinflussen, ist jedoch nicht eindeutig nachweisbar. Ein Beispiel ist die Fußball-WM 2006 in Deutschland, die das Image Deutschlands deutlich verbessert hat, während neuere EM-Turniere diesen Effekt vermutlich nicht mehr erzielen können. Der Magistrat verweist an dieser Stelle auf zwei Studien, die sich mit den Auswirkungen sportlicher Großereignisse befassen. Die erste ist die Studie des ifo Instituts "Zu den wirtschaftlichen Effekten von sportlichen Großereignissen", die die wirtschaftlichen Effekte von Veranstaltungen wie den Olympischen Spielen untersucht. Die zweite ist die Accadis-Impact-Studie der Hochschule Bad Homburg, die speziell die sozio-ökologischen Auswirkungen der UEFA EURO 2024 in der Metropolregion FrankfurtRheinMain analysiert. Die Studie des ifo Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass sportliche Großveranstaltungen in der Regel lediglich geringe und kurzfristige gesamtwirtschaftliche Impulse erzeugen. Zwar profitieren während des Ereignisses insbesondere das Gastgewerbe, der Einzelhandel und die Freizeitwirtschaft, doch bleiben nachhaltige wirtschaftliche Effekte meist aus - insbesondere dann, wenn eine langfristige Nutzung der im Zuge des Events geschaffenen Infrastruktur nicht sichergestellt ist. Die Accadis-Impact-Studie zeigt, dass über die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner - 51 Prozent - glücklich darüber waren, dass Frankfurt Gastgeberstadt der UEFA EURO 2024 war. Die Veranstaltung stärkte das Lebensgefühl, das gesellschaftliche Miteinander und die regionale Identität. 58 Prozent der Befragten äußerten Freude über den internationalen Besuch, was die Offenheit und Attraktivität der Region unterstreichen. Wirtschaftlich wurde ein Gesamtnutzen von etwa 420 Millionen Euro geschätzt. Rund 112.000 internationale Gäste besuchten die Region und sorgten für Umsätze insbesondere im Gastgewerbe und Einzelhandel. Die Konsumgewohnheiten zeigten, dass 75 Prozent der Menschen die Spiele zu Hause verfolgten, 18 Prozent Fan Zones und 20 Prozent Public Viewings nutzten. Im Fazit zeigen sich Chancen vor allem im Imagegewinn für die austragende Region sowie in Investitionen in Sport- und Verkehrsinfrastruktur, die bei sinnvoller Planung langfristig nutzbar bleiben. Dem gegenüber stehen jedoch auch erhebliche Risiken wie Kostenüberschreitungen, ungenutzte Sportstätten und ein begrenzter wirtschaftlicher Gesamtnutzen. Die Studienautoren des ifo Instituts betonen daher, dass Olympische Spiele kein Selbstläufer für wirtschaftliches Wachstum sind. Entscheidend für den Erfolg sind eine realistische Kostenplanung und die langfristige, sinnvolle Nachnutzung der Infrastruktur. Großereignisse sollten daher nur dann ausgerichtet werden, wenn sie Teil einer umfassenden regionalen Entwicklungsstrategie sind und die Nachhaltigkeit der Investitionen sichergestellt ist. An dieser Stelle sieht der Magistrat konkreten Handlungsbedarf: Eine Optimierung der Verkehrssituation, eine deutlich bessere Koordination von Baustellen sowie ein konsequenter Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, ÖPNV, sind zentrale Bausteine, um die Austragung künftiger Großereignisse effizient zu gestalten und gleichzeitig die Belastung für die Bevölkerung zu minimieren. Nur durch eine vorausschauende Infrastrukturplanung kann sichergestellt werden, dass die mit Großveranstaltungen verbundenen Investitionen langfristig wirksam und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung genutzt werden. Der Magistrat beobachtet zudem aufmerksam, wie andere Städte Olympische Spiele und ähnliche Großereignisse ausrichten. Es sollen Lehren aus positiven wie negativen Erfahrungen gezogen werden, um mögliche erfolgreiche Verfahren zu identifizieren, die auf Frankfurt übertragbar sind. Insbesondere wird geprüft, ob und wie Olympische Spiele sich langfristig positiv auf die Markenbildung und das internationale Image Frankfurts auswirken können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

  • Immer weniger Mediziner sind bereit, sich als Vertragsarzt niederzulassen. Niedergelassene Ärzte im hausärztlichen Berei
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3374 Immer weniger Mediziner sind bereit, sich als Vertragsarzt niederzulassen. Niedergelassene Ärzte im hausärztlichen Bereich haben Schwierigkeiten, einen Nachfolger zu finden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung wird jeder vierte Hausarzt in den kommenden fünf Jahren aufhören. Gleichzeitig sieht der Bund zusätzliche Aufgaben für Hausärzte vor, da sie verstärkt Anlaufstelle des Patienten zur Verteilung auf Fachärzte werden sollen. Ich frage den Magistrat: Welche Zahl von Abgängen niedergelassener Hausärzte in den nächsten fünf Jahren werden erwartet, und welche Maßnahmen werden vom Magistrat ergriffen, um junge Hausärztinnen und Hausärzte für eine Niederlassung in der Stadt zu gewinnen? Antwort des Magistrats: Eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils. Der Magistrat unterstützt das Anliegen nach einer wohnortnahen medizinischen Versorgung ausdrücklich. Allerdings wird die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, KVH, geregelt. Dieser liegen auch entsprechende Zahlen über Abgänge und Zugänge vor. Die KVH ist gemäß dem sogenannten "Sicherstellungsauftrags" verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür zu übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Dabei werden auch die zu erwartenden Abgänge berücksichtigt. Das Frankfurter Gesundheitsamt hat hierzu am 16. November 2023 gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Frank Dastych, sowie Vertreter:innen der Ortsbeiräte eine Veranstaltung im Frankfurter Gesundheitsamt organisiert. Ziel war es, die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Die letztendliche Entscheidung über konkrete Maßnahmen und Zulassungen liegt jedoch immer bei der KVH. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach eingehender Prüfung die Partei AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. I
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3375 Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach eingehender Prüfung die Partei AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. In diesem Kontext wird festgestellt, dass von der AfD Bestrebungen ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Daraus ergibt sich die Berechtigung des Bundesamtes, die AfD und ihre Mitglieder unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zu beobachten. Ich frage den Magistrat: Sind dem Magistrat städtische Beschäftigte oder Beamte bekannt, die zugleich Mitglied der AfD sind? Falls ja, welche dienstrechtlichen oder verwaltungsinternen Maßnahmen zieht die Stadt Frankfurt im Umgang mit diesen Beschäftigten in Betracht beziehungsweise hat sie bereits ergriffen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Shehata, meine Damen und Herren! Bei der Verfassungstreuepflicht, die mit einer Mitgliedschaft oder einem aktiven Engagement bei der AfD verletzt sein könnte, handelt es sich um eine komplexe Kernpflicht aller Staatsbediensteten. Die Verfassungstreuepflicht fordert, dass sich Beamt:innen eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die die Bundesrepublik Deutschland, ihre verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Erforderlich ist jedoch stets wegen der besonderen Tragweite eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht, dass ein gewichtiges Verhalten d. Beamt:in vorliegt. Dieses muss geeignet sein, bei e. objektiven Beobachter:in die Annahme zu begründen, d. Beamt:in trete insgesamt nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein. Allein aufgrund einzelner Äußerungen e. Beamt:in oder isolierter Verhaltensweisen liegt in der Regel noch kein Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor. Das nach außen über einen gefestigten Zeitraum konsolidierte Gesamtgebahren d. Beamt:in muss den naheliegenden Verdacht mangelnder Distanz zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen, Einstellungen oder Ideologien begründen. Von Arbeitnehmer:innen des öffentlichen Dienstes wird nur diejenige politische Loyalität verlangt, die für die funktionsgerechte Amtsausübung unverzichtbar ist, die sogenannte Funktionstheorie. Welches Maß an Treue dies ist, entscheidet sich somit am konkreten Einzelfall. Die Spannbreite reicht von positiver Verfassungstreue wie bei Beamt:innen bis zu einfacher politischer Treuepflicht, bei der nur verlangt wird, dass die Verfassung nicht aktiv bekämpft wird. Ob eine Mitgliedschaft beziehungsweise ein aktives Engagement bei der AfD durch die neue Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, BfV, der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eine Konsequenz für das Dienstverhältnis e. Beamt:in oder e. Arbeitnehmer:in haben kann, ist derzeit leider noch nicht abschließend zu beantworten. Die Innenministerkonferenz, IMK, Mitte des Monats in Bremerhaven hat sich unter anderem mit den Auswirkungen der Einstufung des BfV für den öffentlichen Dienst befasst und eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese soll die Auswirkung der Einstufung als "gesichert rechtsextrem" unter anderem auf das Dienstrecht prüfen. Ziel ist ein bundesweit einheitlicher Umgang mit der AfD in dieser Sache, was der Magistrat begrüßt. Der Magistrat nimmt die Verpflichtung der Kommune und der Mitarbeitenden auf die Verfassung ausgesprochen ernst und verfolgt selbstverständlich die weiteren Entwicklungen dieses Themas - insbesondere im Hinblick auf das Arbeits- und Dienstrecht. Über die Verpflichtung auf die Verfassung hinaus steht die Stadt Frankfurt am Main auch als Arbeitgeberin für Diskriminierungsfreiheit und Vielfalt ein. Wir klären unsere Mitarbeitenden über Möglichkeiten der Meldung von und des Umgangs mit diskriminierendem Verhalten regelmäßig auf und schulen sie auch aktiv im Bereich interkultureller Kompetenz und zum Umgang mit Diversität. Dies ist auch ein regelmäßiger Punkt in den dienstlichen Beurteilungen. Auch unabhängig von der Einordnung der AfD greifen wir bei Verstößen gegen unsere Regeln regelmäßig mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein. Zu Einzelfällen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Omar Shehata Vertraulichkeit: Nein

  • Laut bisher unbestätigten Informationen soll der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent gegangen sei
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3376 Laut bisher unbestätigten Informationen soll der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent gegangen sein, was zu Ausfällen der vereinbarten Leistungen geführt hat. Ich frage den Magistrat: Ist der Reinigungsdienstleister im Amt für Wohnungswesen insolvent, und welche städtischen Liegenschaften werden durch den Dienstleister gereinigt? Antwort des Magistrats: Es ist zutreffend, dass der Reinigungsdienstleister, welcher bisher das Amt für Wohnungswesen reinigte, Insolvenz anmelden musste. Die Reinigung des Amtes wurde zwischenzeitlich neu ausgeschrieben. Neben dem Amt für Wohnungswesen reinigte der Dienstleister lediglich noch das Standesamt. Auch hier erfolgte bereits eine Neuausschreibung und Bezuschlagung, sodass diese Liegenschaft zum 01.07.2025 durch einen neuen Dienstleister gereinigt wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Die Frankfurt University of Applied Sciences, UAS, liegt im Regelungsbereich 21 Nordend-Ost, wo bewirtschaftetes Bewohne
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3377 Die Frankfurt University of Applied Sciences, UAS, liegt im Regelungsbereich 21 Nordend-Ost, wo bewirtschaftetes Bewohnerparken angeordnet ist. Seit Inkrafttreten der Regelung häufen sich die Beschwerden von Anwohnern, dass der Parkdruck durch Mitarbeiter und Studenten der Frankfurt UAS immer weiter zunimmt und insbesondere im Teilbereich Nibelungenallee - Friedberger-Landstraße - Rat-Beil-Straße mittlerweile Park-Anarchie herrscht. Die städtische Verkehrspolizei ist kaum präsent und falls doch, verhindern offenbar unter den Parksündern etablierte "Alarmsysteme" entsprechende Kontrollerfolge. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um die Regeleinhaltung im ruhenden Verkehr und insbesondere das Bewohnerparken durchzusetzen? Antwort des Magistrats: Durch die Einführung des monetär bewirtschafteten Bewohnerparkens hat sich die Parksituation für die Bewohner definitiv verbessert: Während vorher nur eine Straßenseite zu bestimmten Zeiten für Bewohner reserviert war, stehen jetzt alle legalen Parkstände durchgehend den Bewohnern kostenfrei zur Verfügung. Die Reaktionen der Bewohner sind daher auch überwiegend positiv. Dass immer wieder Autofahrer:innen bewusst gegen die Regeln verstoßen, lässt sich jedoch nicht dauerhaft verhindern. Im Stadtgebiet Frankfurt am Main sind derzeit insgesamt 41 Bewohnerregelungsbereiche ausgewiesen, die durch die Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei abwechselnd während der Reservierungszeiten bestreift werden; es werden jeweils unterschiedliche Straßenzüge kontrolliert. So auch der Bewohnerregelungsbereich 21. Die erwähnte Beschwerdelage zum Bereich um die UAS ist der Städtischen Verkehrspolizei durchaus bekannt. Daher wird dieser Bereich auch im Rahmen personeller Möglichkeiten besonders berücksichtigt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Für die Erteilung der Lizenz, um an der Deutschen Eishockey-Liga, DEL, teilzunehmen, ist es für die Löwen Frankfurt mitt
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3378 Für die Erteilung der Lizenz, um an der Deutschen Eishockey-Liga, DEL, teilzunehmen, ist es für die Löwen Frankfurt mittel- und langfristig notwendig, im sogenannten 5-Sterne-Programm des Deutschen Eishockeybundes, DEB, die vollen fünf Sterne zu erhalten. Dieses Programm bewertet die Nachwuchsarbeit der Vereine, die Löwen werden derzeit mit lediglich vier Sternen bedacht. Grund für den fehlenden fünften Stern ist unter anderem der Mangel an verfügbaren Eiszeiten sowie an Kabinen. Ich frage den Magistrat: Ist dem Magistrat dieser Umstand bewusst, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Situation des Nachwuchseishockeys der Löwen zu verbessern, damit auch künftig die Erteilung der DEL-Lizenz nicht am fehlenden fünften Stern scheitert? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt hat in den letzten zehn Jahren Strukturinvestitionen von circa 8,5 Millionen Euro in die Eissporthalle gesteckt. Hierunter fallen zum Beispiel die Erneuerung der Beleuchtung für rund 0,5 Millionen Euro, Anpassungen im Rahmen der Standorttauglichkeit nach dem DEL Aufstieg in Höhe von rund 0,4 Millionen Euro oder den Einbau einer flexiblen Bande in Höhe von rund 0,3 Millionen Euro. Diese Investitionen sind für den Magistrat eine Selbstverständlichkeit, da der Eishockey Sport und insbesondere die Frankfurter Löwen ein Aushängeschild der Stadt sind. Die Vergabe der Eiszeiten wird jährlich neu geprüft und erfolgt unter Berücksichtigung der Bedarfe von aktuell 15 Vereinen sowie des öffentlichen Eislaufs. Trotz der begrenzten Kapazitäten wird gemeinsam mit dem Sportamt daran gearbeitet, die Nachwuchsarbeit im Eishockey besser zu berücksichtigen. Im Zuge der Planungen zur neuen Multifunktionsarena bewertet die Stadt das Thema grundsätzlich neu, um künftige Bedarfe - insbesondere im Nachwuchsbereich - besser abdecken zu können. Dies macht zudem deutlich, wie wichtig es ist, dass der Bau der neuen Multifunktionsarena schnell voranschreitet. Hierfür ist die Sportpark Stadion GmbH in enger Abstimmung mit dem Mobilitätsdezernat. Darüber hinaus steht die Stadt in engem Austausch mit den Löwen Frankfurt, um gemeinsam Lösungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu entwickeln. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

  • Am Fortbestand des Schülerladens Dachsburg besteht starkes Interesse. Am Frankfurter Berg und in Berkersheim wird bezwei
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3379 Am Fortbestand des Schülerladens Dachsburg besteht starkes Interesse. Am Frankfurter Berg und in Berkersheim wird bezweifelt, dass der "schulische Ganztag" die besonderen Betreuungsbedarfe, die der Schülerladen Dachsburg sehr gut abgedeckt hat, künftig berücksichtigen kann. Die Stadt steht in der Verantwortung, dass trotz der fehlenden Anmeldemöglichkeit im Kindernet die besonderen Betreuungsbedarfe künftig berücksichtigt werden, zumal sich bereits seit Mai ein weiterer Träger in Sachen ‚Schülerladen Dachsburg' bewirbt. Ich frage den Magistrat, wie er den Schülerladen Dachsburg für das anstehende Schuljahr 2025/2026 angemessen unterstützen wird, sinngemäß so, wie das im Schulausschuss im April von der Dezernentin angedeutet wurde. Antwort des Magistrats: In mehreren Horten kam es seit Fertigstellung des Schul-Neubaus, M 98, der Berkersheimer Grundschule im Jahr 2019 zu einer rückläufigen Nachfrage an Betreuungsplätzen. Auch im schulischen Ganztag sind die Plätze derzeit nicht voll belegt. Im Kindernet Frankfurt konnten bis 25.06.2025 Vormerkungen getätigt werden; es lagen zuletzt keine Anmeldungen für den Schülerladen Dachsburg vor. Durch das Stadtschulamt, als zuständiges Fachamt, können ausschließlich Unterlagen von anerkannten Trägern der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII geprüft werden. Die Betriebserlaubnisunterlagen wurden durch den Träger 55 am Dienstag, den 24.06.2025 im Entwurf-Status eingereicht. Nach eigner Prüfung, hat sich der Träger 55 allerdings dazu entschlossen, die Trägerschaft der Dachsburg aufgrund wirtschaftlicher Gründe nicht zu übernehmen. Ein weiterer Interessent hatte bereits im Vorfeld die Möglichkeit zur Übernahme der Einrichtung angefragt, dieser ist jedoch kein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Grundsätzlich stehen im Schulbezirk der Berkersheimer Grundschule ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung, um alle Bedarfe zu erfüllen. Neben dem Ganztagsangebot der Schule und dem Schülerladen Dachsburg bieten drei weitere Einrichtungen Hortplätze an. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Nachdem die FES die Toilettenanlage am Höchster Bahnhof übergangsweise betrieben hat, ist sie nun seit Sommer 2024 aufgr
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3380 Nachdem die FES die Toilettenanlage am Höchster Bahnhof übergangsweise betrieben hat, ist sie nun seit Sommer 2024 aufgrund eines Wasserschadens wieder geschlossen. Schon seit Jahren schafft es die Stadt Frankfurt nicht, mit der Deutsche Bahn den Betrieb sicherzustellen und sie zur Sanierung zu bewegen. Dies führt zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Reisende und Pendler an dem Bahnhof, der immerhin der zweitgrößte Bahnhof Frankfurts und der wichtigste Knotenpunkt des ÖPNV im Frankfurter Westen ist. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Schritte unternimmt der Magistrat, um die Deutsche Bahn zu einer schnellen Sanierung der Toilettenanlage zu bewegen, und welche Überlegungen gibt es hinsichtlich einer Interims-/Alternativ-Lösung? Antwort des Magistrats: Der Magistrat bedauert, dass die Toilettenanlage am Bahnhof Höchst für längere Zeit außer Betrieb war. Die Instandsetzung wurde immer wieder bei der Deutschen Bahn nachgehalten. Wir freuen uns nun mitteilen zu können, dass die Anlage seit der 26. Kalenderwoche wieder in Betrieb genommen werden konnte. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

  • Deutschlandweit wird die Erstellung von digitalen Zwillingen diskutiert oder sie werden bereits umgesetzt. Damit werden
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3381 Deutschlandweit wird die Erstellung von digitalen Zwillingen diskutiert oder sie werden bereits umgesetzt. Damit werden präzise Daten und Koordinaten von sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie militärische Liegenschaften, kritische Infrastruktur wie Kraftwerke, Brücken, Krankenhäuser und Forschungseinrichtungen zugänglich gemacht. Sicherheitsbehörden wie das Verteidigungs- und Innenministerium warnen genau davor, da die Daten die ideale Grundlage für Sabotageakte, Terroranschläge, das Ausspähen von militärischen Anlagen oder im Kriegsfall sogar für Luftangriffe sind. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet er die Situation, und in welchem Umfang plant er, Daten und Koordinaten der kritischen Infrastruktur öffentlich zugänglich zu machen? Antwort des Magistrats: Vonseiten des Magistrats besteht keine Absicht, Daten über die Kritische Infrastruktur öffentlich zugänglich zu machen. Das Stadtvermessungsamt erstellt beispielsweise auf Grundlage verschiedener Erfassungsmethoden ein flächendeckendes Abbild der Stadt und stellt dies in einem digitalen 3D-Modell zur Verfügung. Dieses Modell wird als Geobasiszwilling bezeichnet und ist Grundlage für zukünftig aufzubauende digitale Zwillinge der verschiedenen Fachrichtungen - zum Beispiel Solarpotenziale - mit entsprechendem Flächenbezug. Nichtkritische Daten können über das Geoportal im Internet unter geoportal.frankfurt.de abgerufen werden. Eine Darstellung und Erhebung von Kritischer Infrastruktur erfolgt hier nicht. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass grundsätzlich viele Informationen zur Kritischen Infrastruktur bereits durch öffentliche Quellen im Internet ausfindig zu machen sind und damit Angriffspunkte auf entsprechende Einrichtungen, wie beispielsweise gezielte Cyberangriffe, bieten. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung - NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, NIS2UmsuCG - steht der Magistrat über die Branddirektion mit dem Hessischen Städtetag und dem Deutschen Städtetag im Austausch zur Umsetzung bundesweit einheitlicher und wirksamer Mindeststandards in der Cybersicherheit. Hierzu zählt auch eine restriktive Weitergabe von Informationen über Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

  • In Frankfurt werden Radwege mit roter Farbe auch auf voller Länge markiert. Auf der Gießener Straße wurde an den Pfingst
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3382 In Frankfurt werden Radwege mit roter Farbe auch auf voller Länge markiert. Auf der Gießener Straße wurde an den Pfingstfeiertagen am Sonntag und Montag zu sehr früher Stunde und zudem auch noch sehr laut und störend nunmehr innerhalb kürzester Zeit bereits zum dritten Mal der Fahrradweg über mehrere hundert Meter rot angemalt, obwohl die alte Farbe noch gut erkennbar war. Dies soll unter anderem auch am Riedberg in ähnlicher Weise erfolgt sein. Ich frage den Magistrat, ob nicht künftig die rote Farbe der Fahrradwege zunächst in Kreuzungsbereichen und sonstigen Gefahrenbereichen ausreicht sowie zudem auch nicht zu oft erneuert werden muss, sofern kein besonderer Anlass dazu besteht. Antwort des Magistrats: Die derzeitige Vorgehensweise sieht vor, dass neue Radstreifen dort rot eingefärbt werden, wo sie nicht physisch durch sogenannte "Cycle Lane Separator" geschützt werden können - etwa neben Parkbuchten oder an Grundstücksausfahrten. Im angesprochenen Beispiel in der Gießener Straße war die rote Markierung des Radfahrstreifens aufgrund einer hohen Gefährdung des Radverkehrs angeordnet worden. Da die Rotmarkierung dort sowie am Riedberg im Bereich der Altenhöferallee von Riedbergallee bis Am Weißkirchener Weg an vielen Stellen schadhaft war, wurde eine Erneuerung der Bestandsmarkierung beauftragt. Diese ist auch im Zuge der Unterhaltungsaufgaben im zweiten Abschnitt der Altenhöferallee von Riedbergallee bis Marie-Curie-Straße vorgesehen. Dass die Arbeiten in der Gießener Straße an den Pfingstfeiertagen ausgeführt wurde, war vonseiten des Magistrats nicht beauftragt, zumal kein zeitlicher Druck hinsichtlich der Ausführung bestand. Der Magistrat sucht dazu den Kontakt zum ausführenden Unternehmen. Generell wurde die Markierung in der Gießener Straße nur dort erneuert, wo sie bereits am stärksten abgefahren, verblasst oder abgeplatzt war. Der Eindruck einer mehrmaligen Markierung ist möglicherweise der abschnittsweisen Ausführung geschuldet. Gespräche mit Bürger:innen und wissenschaftliche Studien zeigen, dass die rot eingefärbten Radstreifen das subjektive Sicherheitsgefühl deutlich erhöhen. Der Magistrat ist davon überzeugt, dass die Roteinfärbung maßgeblich dazu beiträgt, dass die Radinfrastruktur heute positiver bewertet wird als noch vor einigen Jahren. Dies wiederum fördert die Bereitschaft, aufs Fahrrad umzusteigen - was zu weniger Staus, Abgasen und Lärm führt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein

  • Die IGS Süd befindet sich in einem erschreckend baufälligen Zustand. Im Bildungsausschuss wurde wiederholt nach dem stat
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3383 Die IGS Süd befindet sich in einem erschreckend baufälligen Zustand. Im Bildungsausschuss wurde wiederholt nach dem statischen Gutachten gefragt. Ich frage den Magistrat: Wann wird der Stadtverordnetenversammlung das statische Gutachten zur IGS Süd vorgelegt? Antwort des Magistrats: Das Statik-Gutachten zur IGS Süd wird nach der Sommerpause zur Verfügung gestellt werden, wenn alle Auswertungen abgeschlossen sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Für die Einfriedung des Metzlerparkes sind im Haushalt 2024/2025 Planungsmittel in Höhe von 900.000 Euro eingeplant, von
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3384 Für die Einfriedung des Metzlerparkes sind im Haushalt 2024/2025 Planungsmittel in Höhe von 900.000 Euro eingeplant, von denen 50.000 Euro bereits in 2023 ausgegeben worden sind. In 2024 erfolgte kein Mittelabfluss. Daher frage ich den Magistrat: Wann ist mit dem Abschluss der Planung und der Umsetzung der Einfriedung des Metzlerparks zu rechnen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Becker! Die angestrebte Einfriedung des Metzlerparks ist Resultat mehrerer Begehungen der zuständigen Fachämter unter Beteiligung der Polizeibehörde und des Präventionsrates mit dem Ziel, Maßnahmen zu identifizieren, die eine erhebliche Verbesserung der nicht hinnehmbaren Situation im Metzlerpark - Vermüllung, Verunreinigung, Vandalismus und Lärmstörung - bewirken. Dabei sind denkmalschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Aspekte in Einklang miteinander zu bringen, was gewissen Einfluss auf den Planungszeitraum und Umsetzungszeitpunkt hat. Eine genaue Angabe kann aus den genannten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös erfolgen. Es ist jedoch kurzfristig beabsichtigt, entsprechende Eingriffe im Sinne einer defensiven Architektur an neuralgischen Stellen - etwa an der Mauer in der Metzlerstraße - vorzunehmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Aufgrund der bevorstehenden mehrjährigen Sanierung der Schirn Kunsthalle Frankfurt sind Beeinträchtigungen des näheren U
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3385 Aufgrund der bevorstehenden mehrjährigen Sanierung der Schirn Kunsthalle Frankfurt sind Beeinträchtigungen des näheren Umfeldes zwischen Dom und Römer durch Baustelleneinrichtungen und Baustellenbetrieb nicht zu vermeiden. Auch die Bendergasse mit dem angrenzenden "Stadthaus am Markt" wird davon betroffen sein. Ich frage den Magistrat: Bleibt die Präsentation der "Kaiserpfalz franconofurt" während der Sanierungsphase uneingeschränkt geöffnet, und wie wirkt sich die benachbarte Baustelle a uf diese Dependance des Archäologischen Museums aus? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Dr. Dürbeck! Für die Zeit der Baumaßnahme bleibt die Kaiserpfalz geöffnet. Es bleibt lediglich der Ausstellungsraum, der von der Bendergasse erschlossen ist, geschlossen. Der Zugang zum Ausstellungsraum liegt innerhalb der Baustelleneinrichtung. Die Exponate der Vitrinen werden zum Schutz vor Erschütterung Mitte September geräumt. Dem Museum wird weiterhin ein Zugang zur Technik ermöglicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein

  • Viele Frankfurter Schulen besitzen keine eigenen Sporthallen und Schulschwimmbäder. Die Stadt muss den Schulsport daher
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3386 Viele Frankfurter Schulen besitzen keine eigenen Sporthallen und Schulschwimmbäder. Die Stadt muss den Schulsport daher über die Anmietung zahlreicher Busse und den Kauf von ÖPNV-Karten für die Fahrten der Schülerinnen und Schülern zu externen Sportstätten und Schwimmbädern sicherstellen. Dies bedeutet für die Schüler den Verlust wichtiger Zeit, die eigentlich dem Sportunterricht gewidmet sein sollte, und verursacht zudem hohe Kosten. Daher frage ich den Magistrat: Welche Kosten entstanden der Stadt in den Jahren 2023 und 2024 für die Beförderung von Schülern zu externen Sportstätten - aufgeschlüsselt nach Schwimmhallen und Sporthallen -, und mit welchen Kosten rechnet er für das Jahr 2025? Antwort des Magistrats: Derzeit werden von 19 Schulen in Frankfurt Schüler mit einem Bus zum Sportunterricht in eine Sportstätte gefahren - neun in der Primarstufe, zehn in der Sekundarstufe I beziehungsweise an Förderschulen - und an 63 Schulen in Frankfurt werden Schüler:innen mit einem Bus zur Schwimmstätte gefahren - 48 in der Primarstufe, 15 in der Sekundarstufe I beziehungsweise an Förderschulen. Name Sporthalle bzw. Sportstätte Summe 2023 Summe 2024 Georg-August-Zinn-Schule (Sporthalle) 20.700 € 29.760,79 € Gymnasium Nord (Sporthalle) 54.612,00 € 29.760,79 € IGS 15 9.200,01 € 0,00 € Saalbau Nied 3.881,43 € 70.903,95 € Franz-Böhm-Schule (Sporthalle) 2.3125,00 € 20.055,00 € TuS Schwanheim 15.085,49 € 55.580,75 € Niddahalle/Sporthalle Nied 5.2167,01 62.777,94 € Wolfgang-Streubing-Halle 0 29.760,79 € Landessportbund (Sporthalle) 0 118.460,40 € TGS Vorwärts Rödelheim 12.177,00 € 20.400,00 € TS Griesheim 5.850,00 € 0,00 € Coloradopark 0 10.099,60 € TUS Kalbach 5.355,03 € 0,00 € TV Sindlingen 27.000,00 € 23.549,00 € Friedrich-Ebert-Schule (Sporthalle) 0 58.140,00 € Rosegger Sportanlage 0 170,00 € Body Life Frankfurt/Fabriksporthalle 0 72.000,00 € 229.152,97 € 601.419,01 € Name Schwimmhalle bzw. Schwimmbad Summe 2023 Summe 2024 Berthold-Otto-Schule (Schwimmhalle) 27.295,09 € 13.440,00 € Dahlmannschule (Schwimmhalle) 20.825 € 18.237,00 € Freibad Hausen 70.306,11 € 95.775,40 € Freiluftbad Nieder-Eschbach 0 6.600,00 € Gartenbad Fechenheim 29.148,95 € 30.154,60 € Hallenbad Höchst 131.972,17 € 158.314,28 € Landessportbund Hessen (Schwimmhalle) 67.559,28 € 118.460,40 € Main-Bad-Bornheim/Panoramabad 41.521,56 € 67.963,70 € Marie-Curie-Schule (Schwimmhalle) 51.762,13 € 38.316,50 € Wöhlerschule (Schwimmhalle) 9.410,00 € 9.673,60 € Riedbad Bergen-Enkheim 56.895,03 € 73.778,54 € Textorbad 23.882,40 € 17.245,85 € Titus-Therme 52.959,15 € 82.129,28 € 583.536,87 € 730.089,15 € Für das Jahr 2025 rechnen wir mit gleichbleibenden Ausgaben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein

  • Das umstrittene Konzert von Roger Waters in der Frankfurter Festhalle am 28.05.2023 ist nun zwei Jahre her. Damals waren
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3387 Das umstrittene Konzert von Roger Waters in der Frankfurter Festhalle am 28.05.2023 ist nun zwei Jahre her. Damals waren sich im Kulturausschuss nahezu alle Stadtverordneten mit der Kulturdezernentin einig, dass bei der Vermietung städtischer oder mittelbar städtischer Räume - wie solche der Messe Frankfurt GmbH - an Private in Zukunft eine Klausel zum Schutz vor Antisemitismus Verwendung finden müsse. Dies war schon damals andernorts üblich, nicht jedoch in Frankfurt. Ich frage den Magistrat: Wird in heutigen Mietverträgen eine derartige Klausel regelhaft eingefügt, und falls nein: warum nicht? Antwort des Magistrats: Nach dem Konzert von Roger Waters wurde direkt reagiert und daher hat seit Januar 2024 die Messe Frankfurt in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gastveranstaltungen - dazu zählen auch Konzerte in der Festhalle - folgenden Passus in § 30 Rücktritt/Kündigung als Ziffer 3 aufgenommen: "Die Festhalle Frankfurt ist eine Mahn- und Gedenkstätte für die mehr als 3.000 Juden aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet, die im Zusammenhang mit den Pogromen im November 1938 durch Nationalsozialisten dort zusammengetrieben, misshandelt und/oder in Konzentrationslager verschleppt wurden. Vor diesem Hintergrund kann sie nur zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, die zu dieser besonderen geschichtlichen Bedeutung nicht in Widerspruch stehen. Ein Widerspruch liegt unter anderem dann vor, wenn Juden oder deren Nachkommen, der jüdische Glaube, die jüdische Gemeinde und/oder anderweitige jüdische Einrichtungen und Körperschaften gerade aufgrund ihrer geistigen oder kulturellen Verbindungen zum Judentum geschmäht, verunglimpft, parodiert oder auf andere Weise entwürdigt werden. Gleiches gilt, wenn die Verfolgung der Juden zur Zeit des Nationalsozialismus oder der Nationalsozialismus selbst gutgeheißen, geleugnet oder in sonstiger Weise verharmlost wird. Die Messe Frankfurt Venue ist ohne Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung mit der besonderen geschichtlichen Bedeutung der Festhalle Frankfurt in Widerspruch steht." Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein

  • In einer Stellungnahme auf eine Ortsbeiratsanfrage bezüglich der Franckeschule teilte der Magistrat kürzlich mit, dass d
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3388 In einer Stellungnahme auf eine Ortsbeiratsanfrage bezüglich der Franckeschule teilte der Magistrat kürzlich mit, dass der Einstieg der Franckeschule in den Pakt für den Ganztag dadurch erschwert wird, dass derzeit zu wenige Essensplätze zur Verfügung stünden, um allen Kindern ein Mittagessen anbieten zu können. Es ist zu befürchten, dass dieses Problem auf weitere Frankfurter Schulen zutrifft. Ich frage den Magistrat: Welchen Schulen fehlen aktuell Essensplätze, um in den Pakt für den Ganztag übergehen zu können, und welche konkreten Schritte unternimmt der Magistrat bei der Franckeschule und anderen Schulen, um diesen Engpass zu beseitigen? Antwort des Magistrats: Das Thema Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung 2026 bis 2029 im Grundschulalter wird auf verschiedenen Arbeitsebenen bearbeitet und beinhaltet verschiedene Prüfungen. Der Rechtsanspruch wird in Frankfurt am Main über den Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag umgesetzt. Schulen im Pakt für den Ganztag umfassen direkt eine Betreuungsgarantie für Kinder aller Jahrgänge. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote an der Schule und über die Horte im Schulbezirk umgesetzt. Aktuell kann für 23 von 81 Grundschulen noch kein Termin für den Einstieg in den Pakt für den Ganztag terminiert werden. Es werden alle Möglichkeiten und Problemstellungen zur Realisierung des Rechtsanspruches betrachtet. Gemeinsam mit anderen zuständigen Fachabteilungen sowie dem Amt für Bau und Immobilien werden für alle Schulen, an jedem einzelnen Standort, individuelle Maßnahmen geprüft Lösungsansätze besprochen und initiiert. An der Franckeschule gibt es derzeit keine Catering-konforme Küche. Hierzu sind bauliche Maßnahmen erforderlich, daher wird auch hier eine individuelle Lösung geprüft und umgesetzt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein

  • Schwimmen ist eine wichtige Fähigkeit, die Schulen vermitteln sollen. Ich frage den Magistrat: Welche Schulen nutzten
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3389 Schwimmen ist eine wichtige Fähigkeit, die Schulen vermitteln sollen. Ich frage den Magistrat: Welche Schulen nutzten welche Schwimmbäder - namentlich zu benennen - im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts? Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Vermehrt konnte man in den sozialen Medien lesen, dass Fahrer des privaten Beförderungsunternehmens Uber Fahrten zu isra
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3390 Vermehrt konnte man in den sozialen Medien lesen, dass Fahrer des privaten Beförderungsunternehmens Uber Fahrten zu israelisch oder jüdisch klingenden Fahrzielen oder Abholorten, wie zum Beispiel Restaurants, abgelehnt haben und Fahrgäste sogar wieder aussteigen mussten. Daher frage ich den Magistrat: Sind dem Magistrat solche Vorkommnisse in Frankfurt bekannt, und welche Konsequenzen hätte Uber seitens der Stadt zu erwarten? Antwort des Magistrats: Solche Vorkommnisse sind der Genehmigungsbehörde nicht bekannt. Die Buchung von Uber Fahrten erfolgt in der Regel über entsprechende Apps, bei denen im Vorfeld der Start- und der Zielort eingegeben wird. Darauf basierend erfolgt dann die Berechnung der Fahrkosten vor der Fahrt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jan Klingelhöfer Vertraulichkeit: Nein

  • Obwohl sich Mobilitätsverhalten und Mobilitätsbedürfnisse je nach Geschlecht deutlich unterscheiden, fehlen in Frankfurt
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3391 Obwohl sich Mobilitätsverhalten und Mobilitätsbedürfnisse je nach Geschlecht deutlich unterscheiden, fehlen in Frankfurt bislang belastbare, systematisch erhobene Daten, um geschlechtergerechte und inklusive Verkehrsplanung zu ermöglichen. Ich frage den Magistrat: Wie will der Magistrat den bestehenden Gender Data Gap in der Mobilitätsplanung schließen und ist geplant, geschlechtsspezifisch differenzierte Daten zum Mobilitätsverhalten regelmäßig zu erheben, systematisch auszuwerten und bei künftigen Verkehrs- und Infrastrukturentscheidungen verbindlich zu berücksichtigen? Antwort des Magistrats: Die Erhebung und Auswertung geschlechtsspezifischer Daten bildet die Grundlage für eine geschlechtergerechte Mobilitätsplanung. Nur dadurch kann das Mobilitätsangebot zielgruppenorientiert und geschlechtergerecht angepasst und ausgebaut werden. Dabei geht es um die besonderen Bedürfnisse, Herausforderungen und Chancen, die Frauen im Bereich der Mobilität haben, beispielsweise um barrierefreien Zugang zu Verkehrsmitteln, sichere Wege, flexible Mobilitätsangebote sowie die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Mobilitätsmuster. Ziel ist es, eine inklusive und sichere Mobilitätsinfrastruktur zu schaffen, die alle Geschlechter gleichermaßen unterstützt und fördert. Im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Mobilität wurde zur Bürger:innen-Beteiligung statt einer offenen Einladung eine sogenannte Losbürger:innen-Gruppe zusammengestellt, die zufällig und quotiert ausgewählt wurde. Ziel dieses Verfahrens war, eine Arbeitsgruppe zusammenzustellen, die in wesentlichen Kriterien repräsentativ zu einer Grundgesamtheit ist. In der für den Masterplan zusammengestellten Gruppe waren Geschlecht, Altersverteilung und Lage des Wohnorts - zum Beispiel City, Stadtrand - repräsentativ zur Frankfurter Bevölkerung. Außerdem waren unterschiedliche Mobilitätsverhalten vertreten. Nicht abgefragt wurden andere soziodemografische Faktoren wie Einkommen, Bildung oder Migrationshintergrund. Die Ergebnisse haben so einen höheren Anspruch an Repräsentativität als ein Online-Dialog oder eine offene Veranstaltung - allerdings ebenfalls mit wesentlichen Einschränkungen, kleine Gruppengröße, Verzerrung durch Nichterscheinen, Auswahl der Kriterien. Zudem werden im Stadtgebiet von Frankfurt am Main seit 1998 regelmäßig - im Abstand von fünf Jahren - Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten durchgeführt. Dabei wird die Wohnbevölkerung - mit Erst- oder Zweitwohnsitz - aufgrund des von der TU Dresden entwickelten "Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen" sehr ausführlich nach dem individuellen Verkehrsverhalten an einem mittleren Werktag - Dienstag bis Donnerstag - befragt. Die zu befragenden Personen werden - mittels einer für die Gesamtbevölkerung repräsentativen Stichprobe - aus dem Einwohnermelderegister ermittelt. Die ausgewählten Personen werden dann - über das ganze Jahr verteilt - nicht nur nach ihrem Verkehrsverhalten an einem festgelegten Stichtag befragt, sondern auch nach den individuellen sozio-demographischen Merkmalen einschließlich des Geschlechts. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Haushaltsbefragungen sind auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main zu finden. Und die aktuellsten Ergebnisse wurden gerade erst am 23.05.2025 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Sämtliche Daten dieser Haushaltsbefragungen fließen immer auch in das Verkehrsmodell der Stadt Frankfurt am Main ein, mit welchem Analysen und Prognosen für verkehrsplanerische Untersuchungen erstellt werden. Für eine differenzierte, bedürfnisorientierte Verkehrsplanung ist die alleinige Berücksichtigung des Geschlechts allerdings oft nicht Ziel führend. Nach heutigem Standard werden verhaltenshomogene Gruppen auf der Basis von sozialen Merkmalen, wie Alter, Geschlecht, Führerscheinbesitz, Stellung im Erwerbsprozess unter anderem gebildet. Es geht also um die Zuordnung von Personen in Gruppen mit ähnlichen sozio-demographischen Merkmalen - wobei sich das Verhalten der Personen innerhalb einer Gruppe kaum, das zu anderen Gruppen allerdings erheblich unterscheiden kann. Es ist allerdings zu beachten, dass viele der derzeit verfügbaren automatisch generierten Mobilitätsdaten - zum Beispiel automatische Fahrgastzählung -, insbesondere solche, die von Drittanbietern wie Bewegungsdaten Mobilfunkunternehmen eingekauft werden, in der Regel keine geschlechtsspezifische Differenzierung ermöglichen. Dies liegt vor allem daran, dass bei der Erhebung und Verarbeitung solcher Daten aus Gründen des Datenschutzes und der Anonymisierung persönliche Merkmale wie das Geschlecht nicht erfasst oder weitergegeben werden dürfen. Dadurch stößt man bei der Nutzung externer Datensätze an Grenzen, was die gezielte Analyse und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Mobilitätsmuster erschwert. Umso wichtiger ist es, die Entwicklungen in diesem Bereich kontinuierlich weiterzuverfolgen und gleichzeitig eigene Erhebungen und ergänzende Datenerhebungsformate zu entwickeln und durchzuführen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und zugleich eine differenzierte Auswertung ermöglichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • Eine Liegenschaft im Gallus, für die im Vertrag keine Nutzungspflicht vereinbart wurde und deren schlechter Zustand über
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3392 Eine Liegenschaft im Gallus, für die im Vertrag keine Nutzungspflicht vereinbart wurde und deren schlechter Zustand über längere Zeit keine Konsequenzen nach sich zog, wurde Ende 2024 vom Erbbauberechtigten veräußert. Der neue Erbbaunehmer hat aufgrund geplanter Veränderungen am Gebäude einen Bauantrag gestellt. Im Zuge der anstehenden Bauarbeiten soll der ordentliche Zustand des Erbbaurechts wiederhergestellt und der Leerstand beseitigt werden Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum gab es in den Pachtverträgen keine Nutzungsverpflichtung, und warum führt ein schlechter Zustand der Pachtimmobilie nicht zu sofortiger Sanktion? Antwort des Magistrats: Es dürfte sich hier um die Liegenschaft Ackermannstraße 13a handeln, die beim vorherigen Erbbaunehmer über längere Zeit leer stand. Der Magistrat hat den alten Erbbaunehmer im letzten Jahr mehrfach angeschrieben und darauf hingewiesen, dass die Flächen und Bauwerke während der Laufzeit des Erbbaurechtes in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu halten seien und ihn aufgefordert, diese Pflicht einzuhalten. Die Festlegung von Vertragsstrafen bei vergleichsweise einfachen Vertragsverstößen ist in einem Erbaurechtsvertrag nicht vorgesehen und wird im Übrigen auch nur in Ausnahmefällen vereinbart. Da es sich beim Erbbaurecht um ein grundstücksgleiches Recht handelt, ist die Vereinbarung von Nutzungsverpflichtungen nur schwierig realisierbar. Beispielsweise wurde die Verpflichtung, dass der Erbbaunehmer das Erbbaurecht selbst bewohnen muss, vor einigen Jahren aufgehoben, da dies zu stark in die Eigentumsverhältnisse eingegriffen hat. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

  • In ihrer Sitzung vom 08.05.2025 hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung die „Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3393 In ihrer Sitzung vom 08.05.2025 hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung die "Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor Distickstoffmonoxid ‚Lachgas' (GAVO Lachgas)" verabschiedet. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 21 vom 20.05.2025 ist sie damit in Kraft getreten. Laut Schlussbestimmung unter § 4 tritt sie allerdings am 31.12.2027 wieder außer Kraft. Ich frage den Magistrat: Was sind die Gründe dafür, dass die GAVO Lachgas lediglich bis zum Ablauf des Jahres 2027 Gültigkeit besitzt, und welches Prozedere ist für deren Verlängerung erforderlich? Antwort des Magistrats: Im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung wurde bereits ausgeführt, dass die zeitliche Geltungsdauer so gewählt wurde, da in dieser Zeit mit dem Inkrafttreten einer bundesgesetzlichen Regelung gerechnet wird. Ein entsprechender Referentenentwurf vom 06.06.2025 ist auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums bereits abrufbar. Für die Verlängerung der "GAVO Lachgas" bedarf es, wie beim Erlass der Verordnung, eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordneten-versammlung. Dieser wird rechtzeitig vorbereitet, sollte die bundesgesetzliche Regelung trotz aller Erwartungen doch nicht kommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Ein Leserbriefschreiber in der FAZ vom 23.06.2025 kritisierte die Frankfurter Verkehrspolitik in der Hinsicht, dass dies
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3394 Ein Leserbriefschreiber in der FAZ vom 23.06.2025 kritisierte die Frankfurter Verkehrspolitik in der Hinsicht, dass diese Staus verursache, welche auch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Rettungswagen, Notarztwagen und die Polizei ausbremsen würden. In künstlich verengten Fahrwegen hätten die "Feststeckenden kaum Platz zum Ausweichen". Als Beispiele führte er die enge Ortsdurchfahrt Alt-Praunheim in Richtung Nordweststadt und die eingeengte "Hügelstraße" zwischen Raimundstraße und Eschersheimer Landstraße an. Ich frage den Magistrat: Inwiefern sieht der Magistrat diese beiden Straßen unter dem Gesichtspunkt von Staus und einer damit einhergehenden Blockierung von Einsatzfahrzeugen als problematisch an? Antwort des Magistrats: Der Straßenquerschnitt im fraglichen Abschnitt der Hügelstraße wurde seit mindestens dem Jahr 2000 nicht verändert. Auf der Nordseite finden sich weitgehend im Originalzustand erhaltene Bordsteinradwege auf einstmals grünem Betonknochenpflaster. Auch in der Hügelstraße - im Abschnitt zwischen Raimundstraße und Eschersheimer Landstraße - wurden in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen für den Radverkehr umgesetzt. Die Straße ist dort - bedingt durch das Parken am Fahrbahnrand - bereits seit mindestens 25 Jahren einspurig. Auf Höhe der Fritz-von-Unruh-Anlage und der Marie-Bittorf-Anlage wurde auf Wunsch des Ortsbeirats sowie im Rahmen des Projekts "Grünes Ypsilon" eine barrierearme Querungsstelle für den Fuß- und Radverkehr geschaffen. Um die dafür erforderlichen Sichtdreiecke freizuhalten, wurden einige Parkplätze durch Poller beziehungsweise Fahrradabstellbügel ersetzt. Auch hier bestand jedoch bereits zuvor eine Einspurigkeit, und es wurden keine zusätzlichen Engstellen geschaffen, die für Rettungskräfte relevant wären. Auch die Straße Alt-Praunheim, die den alten Ortskern des Stadtteils durchmisst, verfügt über keinerlei baulich abgetrennte oder benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, auch dort ist wie an vielen Stellen in den Stadtteilkernen die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche zwischen den Häusern viel zu gering. Auch dort hat sich am Straßenquerschnitt mindestens seit dem Jahr 2000 nichts geändert, einzig ein Unfallschwerpunkt am Abzweig der Straße In der Römerstadt wurde durch Verlagerung der ebenfalls seit mindestens dem Jahr 2000 bestehenden, riesigen Sperrfläche entschärft. Eine besondere Situation, die signifikant von anderen, für das Stadtgebiet typischen Straßenquerschnitten abweicht, ist aus Sicht der Branddirektion in den genannten Abschnitten nicht festzustellen. Im Gegensatz zur geäußerten Kritik ermöglichen es viele der neuen Radwege, die in den letzten Jahren in Abstimmung mit der Branddirektion angelegt wurden, durch ihre Breite dem Rettungsdienst, bei einem Stau auf diese auszuweichen. Dadurch verkürzen sich die Einsatzzeiten der Rettungsdienste. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Moderne Lern-Roboter können langzeiterkrankten Kinder helfen, weiterhin direkt am Unterricht und dem Klassengeschehen te
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3395 Moderne Lern-Robo ter können langzeiterkrankten Kinder helfen, weiterhin direkt am Unterricht und dem Klassengeschehen teilzunehmen. Der Avatar steht dabei am Platz des Kindes im Klassenzimmer und das betroffene Kind hat von zu Hause aus die Möglichkeit, sich im Raum umzuschauen, sich per Lautsprecher zu Wort zu melden und mit einer Tasche in der Pause oder bei Ausflügen dabei zu sein. In Hessen sind aktuell schon rund 80 solcher Avatare im Einsatz. Ich frage den Magistrat: Verfügt die Stadt Frankfurt ebenfalls über Avatare, und wenn nein, bestehen Bestrebungen, diese anzuschaffen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hatte Ende 2024 die erste Bedarfsmeldung zur Beschaffung eines Telepräsenzroboters aus einer Schule erhalten. Seit dieser Anfrage wurden insgesamt vier Avatare angeschafft, die sich aktuell alle im Einsatz in Frankfurter Schulen befinden. Zum neuen Schuljahr 2025/2026 werden erneut zehn Avatare beschafft. Somit verfügt die Stadt Frankfurt dann über insgesamt 14 Telepräsenzroboter. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein

  • Am 27.05. titelte die taz: „Hessische Ausländerbehörden: Arbeit faktisch eingestellt“. Demnach konnten die Ausländerbehö
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3396 Am 27.05. titelte die taz: "Hessische Ausländerbehörden: Arbeit faktisch eingestellt". Demnach konnten die Ausländerbehörden seit März keine Sicherheitsprüfungen mehr durchführen - und so keine Aufenthaltstitel erteilen, wie die Recherche von FragDenStaat und taz ergab. Ich frage den Magistrat: Wann wurde das Problem mit der ursächlich defekten Schnittstelle behoben, und ab welchem Tag konnte die Ausländerbehörde wieder Aufenthaltstitel ohne Einschränkung ausstellen? Antwort des Magistrats: In der Zeit vom 18.03. bis zum 26.05.2025 erhielten die hessischen Ausländerbehörden keine Rückmeldungen zu Sicherheitsanfragen, die an das LKA adressiert wurden. Mit Datum 26.05.2025 wurden die hessischen Ausländerbehörden darüber informiert, dass die ursächlich defekte Schnittstelle wieder funktioniert und die offenen Anfragen sukzessive beantwortet werden. Somit können Aufenthaltserlaubnisse, bei denen Sicherheitsanfragen durchzuführen sind, ab diesem Zeitpunkt wieder erteilt werden. Zwischenzeitlich wurde ein Großteil der circa 2.000 offenen Anfragen beantwortet. Zum Stichtag 23.06.2025 waren noch 407 Anfragen unbeantwortet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein

  • Fachleute sind alarmiert: Die Zahl der Zecken ist so hoch wie nie, auch in Frankfurt steigt das Risiko von Zeckenbissen
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3397 Fachleute sind alarmiert: Die Zahl der Zecken ist so hoch wie nie, auch in Frankfurt steigt das Risiko von Zeckenbissen und Krankheiten an. Besonders in Parks und Wäldern besteht eine Gefahr. Ich frage daher den Magistrat: Sind weitere Maßnahmen geplant, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, zum Beispiel Schilder an potenziellen Orten mit Hinweisen zum Schutz und zur Wichtigkeit einer Impfung? Antwort des Magistrats: Zecken können unter anderem Frühsommer-Meningoenzephalitis, FSME, und Lyme-Borreliose übertragen. FSME-Virus-Nachweise von Frankfurter Bürger:innen müssen gemäß Infektionsschutzgesetz gemeldet werden, daraufhin ermittelt das Gesundheitsamt mögliche Expositionsorte. Diese Ermittlungen fließen in die Risikobewertung ein. Derzeit zählt Frankfurt am Main nicht als FSME-Risikogebiet. Der Erreger der Lyme-Borreliose unterliegt nicht der gesetzlichen Meldepflicht. Der Magistrat klärt die Bürger:innen regelmäßig über den Schutz vor Zecken und den von ihnen übertragenen Erkrankungen auf, beispielsweise am 19. Mai und am 2. Juni 2025 mit Veröffentlichungen auf den Social Media-Kanälen des Gesundheitsamtes bei Instagram, Facebook und WhatsApp. Auch in der Broschüre "Gesund auf Reisen" sind entsprechende Informationen aufgeführt. Ausführliche Informationen sind auf der Website des Hessisches Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales https://soziales.hessen.de/zecken-information. Eine persönliche Beratung führen die Hausärztinnen und -ärzte durch. Gegen FSME gibt es eine Impfung. Lange, geschlossene Kleidung und insektenabweisende Mittel bieten hingegen keinen vollständigen Schutz vor Zecken. Es ist daher ratsam, sich einige Zeit nach dem Aufenthalt in der Natur auf Zecken abzusuchen. Oft kann es einige Stunden dauern, bis Zecken einen geeigneten Ort zur Nahrungsaufnahme gefunden haben und am Biss-Ort entdeckt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Frau Weber stellte am 24.06.25 im Auschuss P+W die Gutachten zur EU Schule auf dem Gelände der Dippemess vor und auf w
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3398 Frau Weber stellte am 24.06.25 im Auschuss P+W die Gutachten zur EU Schule auf dem Gelände der Dippemess vor und auf wundersame Weise ist eine Bebauung möglich, auch auf den Kleingärten. Mike Josef sagte auf einer Demo des KGV Riederwald am 25.02.2023: "Wir werden das so gestalten, dass die Kleingärten nicht in Anspruch genommen werden", und zu seinem Wort stehe er, https://www.instagram.com/p/CxfU6mjusFO/. Am 19.10.23 in der Fragestunde sagte Josef erneut, dass er zu seinem Wort stehe. Ein Ehrenwort wollte er aber nicht abgeben, die Frage sei eine "Qualitäts- und Niveauschwankung im Parlament" Ich frage den OB? Welche Meinung vetreten Sie heute zum Erhalt der 44 Kleingärten des KGV Riederwald (gerne jetzt mit Ehrenwort). Antwort des Magistrats: Der Oberbürgermeister hat seine Meinung nicht geändert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • In den vergangenen drei Wochen haben in Frankfurt wieder drei große Filmfestivals stattgefunden. Sowohl die Nippon Conne
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3399 In den vergangenen drei Wochen haben in Frankfurt wieder drei große Filmfestivals stattgefunden. Sowohl die Nippon Connection als auch das Lichter Filmfest und das Türkische Filmfestival waren erneut große Erfolge, mit vollen Kinosälen und einem enormen Besucher*innenansturm bei den jeweiligen Rahmenprogrammen. Ich frage daher: Wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Frankfurter Filmfestivals, und wie wird sich die städtische Unterstützung für diese Festivals in den kommenden Jahren entwickeln? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Eberz! Der Magistrat betrachtet die Filmfestivals als wesentlichen Bestandteil der Frankfurter Kulturlandschaft und bewertet deren Entwicklung als sehr erfreulich. Sowohl die genannten Festivals als auch andere Filmfestivals in Frankfurt genießen große Popularität beim Publikum. Der Filmfestivalbesuch sowie der Filmdiskurs nehmen eine wichtige Rolle im kulturellen Leben der Bürgerinnen und Bürger ein. Von den Fachleuten wird immer wieder betont, dass jedes Festival anders strukturiert und organisiert ist, jeweils eigene Erfolge verbucht und auch spezifische Herausforderungen bewältigen muss. Wichtig ist außerdem, dass Entwicklung im Falle der Filmfestivals nicht zwangsläufig bedeutet, das Angebot zu vergrößern oder mehr Veranstaltungen zu schaffen. Vielmehr geht es häufig darum, die bestehenden Strukturen und Angebote zu sichern und diesen eine stabile Basis zu geben, um langfristig Qualität und Kontinuität zu gewährleisten. Der Magistrat hat deshalb das Kulturamt gebeten, in engem Austausch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Festivals zu stehen und sie aktiv bei der Bewältigung ihrer individuellen Herausforderungen zu unterstützen. Die Filmfestivals leiden gleichwohl unter den allgemeinen Preissteigerungen. Dank der zusätzlichen Mittel aus den Etat-Anträgen konnten im Fall der genannten Filmfestivals die städtischen Förderungen 2025 stabil gehalten beziehungsweise verbessert werden. Für die Zukunft wäre der Erhalt der Fördermittelerhöhungen weiterhin sehr wünschenswert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

  • Offenbar stockt wohl krankheitsbedingt die Auszahlung von Budget-Mitteln verschiedener Ortsbeiräte und verschiedener Pro
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3400 Offenbar stockt wohl krankheitsbedingt die Auszahlung von Budget-Mitteln verschiedener Ortsbeiräte und verschiedener Projekte. Beispielsweise soll im Ortsbezirk 9 die Auszahlung seit 2024 für das privat vorfinanzierte, jährliche Kinder- und Familienfest im Sinaipark der Kinderbeauftragten ausstehen. Zwischenzeitlich fand bereits das jährliche Fest für 2025 am 14. Juni, ebenfalls privat vorfinanziert, statt. In Preungesheim wartet seit einiger Zeit die Kleiderkammer der St. Christophorus auf vom Ortsbeirat 10 beschlossenes Geld. Ich frage den Magistrat, ob er die leider bisher ausstehenden Beträge aus Budget-Mitteln der Ortsbeiräte nunmehr beschleunigt auszahlen kann. Antwort des Magistrats: Die Ortsbeiratsbudgets können für Verschönerungsmaßnahmen gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 - 7 GOOBR sowie für Zuschüsse von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten oder Ideen verwendet werden. Der Magistrat hat bereits mit entsprechenden Maßnahmen - zum Beispiel interne Verlagerung von Personalressourcen - reagiert, um die Verzögerungen auszugleichen, damit die beschlossenen Zahlungen zeitnah erfolgen können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Während der Pandemie und darüber hinaus war es vor dem Hintergrund von Personalengpässen im Gesundheitsamt nicht immer m
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3401 Während der Pandemie und darüber hinaus war es vor dem Hintergrund von Personalengpässen im Gesundheitsamt nicht immer möglich, die gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchungen stadtweit durchzuführen. Diese sind bekanntlich wichtig, um potenzielle Einschränkungen und Förderbedarfe von Kita-Kindern rechtzeitig zu erfassen und vor der Einschulung präventiv und gegebenenfalls therapeutisch begleiten zu können. Ich frage daher den Magistrat: Ist es dem Gesundheitsamt mit der aktuellen Personaldecke möglich, alle Kinder für die Schuleingangsuntersuchung einzuladen, und wenn nicht, wie viele Kinder konnten im letzten und in diesem Jahr nicht untersucht werden? Antwort des Magistrats: Die Kinderärztinnen und -ärzte des Gesundheitsamtes untersuchen die jährlich rund 7.000 Kinder des gesamten Frankfurter Vorschuljahrgangs bei der Einschulungsuntersuchung. Zudem untersucht das Team zusätzlich zu den Vorschulkindern pro Einschulungsperiode rund 1.000 Seiteneinsteigende, also Kinder, die nach Frankfurt ziehen, bereits in die Schule gehen und hier dann zum Beispiel die 3. Klasse besuchen, sowie Kinder, die aufgrund von Flucht nach Frankfurt kommen. Die Ärzt:innen und Medizinischen Fachangestellten setzen alles daran, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und alle Vorschulkinder zur Einschulungsuntersuchung einzuladen. Aufgrund der personellen Situation war das im Untersuchungszeitraum 2024/2025 jedoch nicht vollständig möglich. Für die Einschulungsperiode 2024/2025 wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 6.999 angehende Erstschüler:innen, 376 Kann-Kinder und 287 Eingangsstufenkinder gemeldet. Die Einschulungsuntersuchungen laufen derzeit noch, sodass bis zum Ende der Einschulungsperiode am 18. August voraussichtlich noch rund 162 Kinder untersucht werden. Rund 680 Kinder können voraussichtlich nicht untersucht werden, Stand 26.06.2025. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zeitpunkte der Einschulungsuntersuchungen unterschiedlich gewichtet werden - zunächst Kinder mit besonderen Bedarfen und Entwicklungsauffälligkeiten, die zeitnah eine Hilfestellung oder Fördermaßnahme brauchen, dann folgen im Anschluss Kinder, die für Vorlaufkurse vorgesehen sind, weil ihre Deutschkenntnisse unzureichend sind. Leider kommt es nahezu täglich vor, dass vergebene Termine von den eingeladenen Familien nicht wahrgenommen werden, das Gesundheitsamt jedoch keine Absage erhält. Der Magistrat bittet daher dringend alle Eltern angehender Erstklässler:innen, den Termin beim Gesundheitsamt wahrzunehmen oder frühzeitig abzusagen beziehungsweise zu verlegen. Zukünftig soll den Familien die Möglichkeit angeboten werden, Termine online eigenständig verlegen zu können. Damit das Ziel, allen Kindern einen Termin zur Einschulungsuntersuchung anzubieten, für das nächste Schuljahr erreicht werden kann, ist der Beginn der Schuleingangs-untersuchungen für die neue Einschulungsperiode 2025/2026 der 01.08.2025. Um weitere Personalressourcen zu schaffen, bildet das Gesundheitsamt seine Medizinischen Fachangestellten zu Sozialpädiatrischen Assistentinnen weiter, damit diese nach Abschluss der Weiterbildung qualifizierte Untersuchungen im Rahmen der Einschulungsuntersuchung übernehmen können. Diese Maßnahme soll auf alle Medizinischen Fachangestellten der Kinder- und Jugendmedizin ausgeweitet werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein

  • Der Kämmerer hat am 13. Juni eine Vorlage zum Nachtragshaushalt verschickt, die bereits am 3. Juli beschlossen werden so
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3402 Der Kämmerer hat am 13. Juni eine Vorlage zum Nachtragshaushalt verschickt, die bereits am 3. Juli beschlossen werden soll. Im Eilverfahren sollen Gelder bewilligt werden. Wer wieso wie viel Geld hierdurch bekommen soll, wird darin nicht begründet und ist nicht nachvollziehbar. Ich frage den Magistrat: Wie kommen die einzelnen Posten im Nachtragshaushalt zu Stande, und wie begründen Sie, Herr Kämmerer, die Notwendigkeit der jeweiligen Mehrausgaben im Detail, zum Beispiel 1,5 Millionen Euro mehr für Innenstadtbeleuchtung zu Weihnachten und 2,3 Millionen Euro für die World Design Capital, 1,7 Millionen Euro für die Kapitaleinlage der SSF oder 1,5 Millionen Euro für die Jugendkirchenmusik? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Müller, meine Damen und Herren! Der Nachtragshaushalt wird durch diverse Investitionsvorhaben nötig und ist ein reguläres Mittel, um im Rahmen der Haushaltsplanung und -durchführung die nötige Flexibilität im Umgang mit sich ändernden Lagen sicherzustellen. Insbesondere vor dem Hintergrund eines Doppelhaushalts bietet er damit ein probates Mittel. Gesetzlich sind bei einem Nachtragshaushalt Vorlage und Beschluss im Rahmen einer regulären Befassung in Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorgesehen. Die Notwendigkeit mehrerer Lesungen besteht beim Nachtragshaushalt nicht. Grundsätzlich gehen die Positionen im Nachtragshaushalt auf Gespräche zwischen den Dezernaten über notwendige Anpassungen zurück. Wie im regulären Haushalt liegen hier also entsprechende Bedarfsanmeldungen der Fachbereiche zugrunde. Dies gilt auch für die in der Frage genannten Positionen, die aus den für die jeweiligen Produktgruppen zuständigen Dezernaten angemeldet wurden und dort auch federführend verantwortet werden. Ebenfalls wie im regulären Haushaltsverfahren sind die gemeldeten Bedarfe zu priorisieren und mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten - Erträge, Kreditrahmen - so abzugleichen, dass der Nachtragshaushalt nach den üblichen Haushaltsgrundsätzen genehmigungsfähig ist. Zu den genannten Positionen: - Die in der Frage genannten Aufwendungen von 1,5 Millionen Euro für "Innenstadtbeleuchtung zu Weihnachten" können so nicht nachvollzogen werden. Es tauchen im IPG 500.000 Euro für die innerstädtische Weihnachtsbeleuchtung auf - hier geht es um die Erweiterung der bestehenden Anlagen im Rahmen der Verbesserung der Attraktivität der Innenstadt. - Die Aufwendungen von - gut - 2,3 Millionen Euro unter der Maßnahme "Innenstadtilluminierung anlässlich WDC" dienen ebenfalls dem Zweck der Steigerung der Attraktivität der Innenstadt. - Die Einzahlungen von 1,77 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der SSF GmbH gehen auf den Stadtverordnetenbeschluss - § 5778 vom 27.02.2025, M 9 vom 17.01.2025 - zur Multifunktionsarena zurück. - Die 1,5 Millionen Euro für die Jugendkirchenmusik sind für Investitionskostenzuschüsse für ein gemeinsames Projekt der Kirchen und eines Trägervereins - Verein Frankfurter Jugendkirchenmusik - geplant, das Stadt und Land jeweils mit diesem Betrag unterstützen wollen. Ziel ist die Errichtung - mit Unterstützung - und der Betrieb - eigenständig - einer Schule für Jugendkirchenmusik, an der Schüler:innen konfessionsunabhängig Unterricht bekommen sollen. Der Verein betreibt seit Jahren bereits ohne festen Sitz und in unterschiedlichen Räumlichkeiten die "Frankfurter Domsingschule" und die "Frankfurter Bläserschule", die mit dem "Haus der Frankfurter Jugendkirchenmusik" einen Lern- und Auftrittsort in der Innenstadt erhalten sollen. Den überwiegenden Teil der Finanzierung des Projekts tragen dabei die Kirchen beziehungsweise der Verein. Neben den für Frankfurt wichtigen Investitionsmaßnahmen - hier sind prominent auch noch die Regionaltangente West, Maßnahmen im Bereich Bildung und die Bereitstellung von Budgets zum Erwerb des Erbpachtgrundstücks für die Städtischen Bühnen zu nennen - sind im Nachtragshaushalt vor allem die deutlich gestiegenen Umlageverpflichtungen an das Land - Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes - abgebildet. Die entsprechenden Summen sind der Vorlage zu entnehmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Da an den optimalen Standorten für die Mobilitätsstationen M und L häufig keine städtischen Flächen zur Verfügung stehen
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3403 Da an den optimalen Standorten für die Mobilitätsstationen M und L häufig keine städtischen Flächen zur Verfügung stehen, stellt sich die Frage nach alternativen Lösungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie plant der Magistrat gemeinsam mit der traffiQ, die Mobilitätsstationen M und L auszurollen, und inwieweit werden dabei bereits Kooperationen mit externen Partnern wie Sportanlagen, VGF, Hessenwasser oder ABG genutzt, um deren Flächen - etwa an der Heerstraße oder bei der Endhaltestelle der U 6 in Hausen - für die Mobilitätsstationen zu erschließen? Antwort des Magistrats: Für die Umsetzung der Mobilitätsstationen hat die Flächensuche bereits begonnen. Dabei werden zunächst die Stadtteilzentren und die umliegenden Gebiete rund um die Innenstadt untersucht. Für die Suche der Flächen wurde ein externer Dienstleister beauftragt, dessen Auftrag die Identifikation geeigneter öffentlicher Flächen umfasst. Die Flächen werden im Anschluss im Rahmen eines ämterübergreifenden Austauschs geprüft. Private Kooperationen für die Flächennutzung bestehen für die Umsetzung der M und L Stationen aktuell noch nicht. Die Umsetzbarkeit mit externen Partnern soll jedoch im Einzelfall geprüft werden, falls diese über geeignete Flächen verfügen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

  • Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, mitteilte, ist die Zahl der monatlichen Asylanträge in Deutschlan
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3404 Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF , mitteilte, ist die Zahl der monatlichen Asylanträge in Deutschland im Mai dieses Jahres erneut gesunken - auf den niedrigsten Monatswert seit vier Jahren. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, CSU, ließ dazu verlauten: "Die Migrationswende zeigt Wirkung. Die ersten Effekte sind sichtbar." Ich frage den Magistrat: Inwieweit machen sich diese Effekte in Frankfurt bereits bemerkbar, und wie hat sich die Zahl der Zuweisungen von Asylsuchenden an die Stadt Frankfurt durch das Land Hessen in den ersten Monaten dieses Jahres entwickelt? Antwort des Magistrats: Das Land weist derzeit - zweites Quartal - 20 Personen pro Woche nach Frankfurt zu. Im ersten Quartal dieses Jahres waren es 21 Personen pro Woche. Dazu kommt eine nicht planbare Zahl von wohnungslosen Personen, die ebenfalls eine Unterbringung benötigen und gemeinsam mit geflüchteten Personen untergebracht werden. Insgesamt werden derzeit rund 9.500 Personen in rund 100 Unterkünften untergebracht. Die Stadt Frankfurt muss fortlaufend neue Unterkünfte schaffen, weil Verträge und Genehmigungen für Unterkünfte auslaufen, qualitativ schlechtere Unterkünfte geschlossen werden, die Unterbringung in Hotels reduziert wird und weil die Menschen nach wie vor nur schwer bezahlbaren Wohnraum finden und deshalb länger in den Unterkünften verweilen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • Aufgrund einer technischen Panne konnten die mehr als 30 kommunalen Ausländerbehörden in Hessen zwei Monate lang keine g
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3405 Aufgrund einer technischen Panne konnten die mehr als 30 kommunalen Ausländerbehörden in Hessen zwei Monate lang keine gültigen Aufenthaltstitel erteilen. Unter anderem in der FR vom 30.05.2025 wurde über interne Mails der Ausländerbehörden berichtet, welche ein dramatischeres Bild der Lage vermittelten. So sei dort berichtet worden, dass die Panne einen nicht mehr darstellbaren Kommunikations- und Koordinationsaufwand für die Ausländerbehörde bewirke und diese nicht mehr in der Lage sei, ihre gesetzliche Aufgabe wahrnehmen zu können. Ich frage den Magistrat: Welche Auswirkungen hatte diese Panne auf die Arbeit der Frankfurter Ausländerbehörde, und wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Anzahl unbearbeiteter Mails? Antwort des Magistrats: Die technische Panne hatte zur Folge, dass die hessischen Ausländerbehörden für die betroffenen Personen keine Aufenthaltstitel ausstellen konnten, solange Rückmeldungen zu Sicherheitsanfragen nicht in den Behörden eingetroffen waren. Das Frankfurt Immigration Office, FIO, hat sich hierbei damit beholfen, dass Sie den Antragstellern überbrückend Fiktionsbescheinigungen ausgestellt hat, so dass die die Beeinträchtigungen für die betroffenen Antragstellende so gering wie möglich gehalten werden konnten. Allerdings führt diese technische Panne zu deutlichen Mehraufwand beim FIO. Zwischenzeitlich wurde die technische Panne behoben und die angehäuften rückständigen rund 2.000 offenen Sicherheitsanfragen sind weitestgehend beim Frankfurt Immigration Office eingetroffen. Zum Stichtag 23.06.2025 waren noch 407 Anfragen unbeantwortet. In den Fällen, in denen die ausstehende Sicherheitsanfrage zwischenzeitlich vorliegt, kann die Prüfung abgeschlossen und der elektronische Aufenthaltstitel bestellt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Gerade in einer dicht besiedelten Großstadt wie Frankfurt, in der viele Menschen mit ihren Hunden auf begrenztem Raum le
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3406 Gerade in einer dicht besiedelten Großstadt wie Frankfurt, in der viele Menschen mit ihren Hunden auf begrenztem Raum leben, ist eine tierfreundliche und inklusive Nutzung des öffentlichen Raums besonders wichtig. Dennoch ist das Mitführen von Hunden im Günthersburgpark und im Holzhausenpark derzeit verboten. Ich frage den Magistrat: Aus welchen konkreten Gründen ist das Mitführen von Hunden in diesen beiden Anlagen verboten? Antwort des Magistrats: Beide genannten Parkanlagen sind als Spielparks ausgewiesen. Sowohl Holzhausenpark als auch Günthersburgpark befinden sich in dicht besiedelten Stadtteilen mit vielen Nutzungsbedürfnissen. Ein Spielpark soll Kindern einen unbeschwerten Bereich zum Spielen zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund besteht dort ein Hundeverbot. In der Nähe des Holzhausenparks befindet sich der Grüneburgpark, in dem Hunde an der Leine erlaubt sind. Darüber hinaus gibt es dort eine extra ausgewiesene Hundeauslauffläche, wo die Vierbeiner auch ohne Leine spielen können. Der Günthersburgpark hat nördlich angrenzend eine Hundeauslauffläche, siehe schwarze Markierung in der beigefügten Karte. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein

  • Für städtische Verwaltungen gibt es die Möglichkeit, ein duales Studium für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler unt
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3407 Für städtische Verwaltungen gibt es die Möglichkeit, ein duales Studium für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler unter leistungssportfördernden Rahmenbedingungen an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, HöMS, analog zur Sportfördergruppe der Polizei, anzubieten. Bislang wurden jedoch noch keine Studierenden aus Frankfurt für die Sportfördergruppe, Fachbereich Verwaltung, gemeldet. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt die Sportstadt Frankfurt als Arbeitgeber, um künftig Athletinnen und Athleten eine attraktive, duale Karriere durch flexible, den Anforderungen an den Leistungssport angepasste Lösung für eine parallele Sport- und Bildungskarriere und eine nachsportliche Berufskarriere zu ermöglichen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Friedrich, meine Damen und Herren! Die Stadt Frankfurt am Main bietet seit 2021 regelmäßig einen Studienplatz in der Sportfördergruppe Verwaltung an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, HöMS, an. Dies ist auch für das Einstellungsjahr 2026 wieder geplant. Zusätzlich zu unserer Ausschreibung melden wir das Studienplatzangebot für die Sportfördergruppe Verwaltung auch an den Leiter des Olympiastützpunktes und an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Der Leiter des Olympiastützpunktes kümmert sich um die Vermittlung von interessierten Sportler:innen und weist diese darauf hin, sich auf unsere Onlineausschreibung zu bewerben. Interessierte Bewerbende durchlaufen dann das reguläre Auswahlverfahren. Bislang ging lediglich für das Einstellungsjahr 2024 eine Bewerbung ein. Diese Bewerbung konnte aufgrund von fehlenden Unterlagen leider nicht weiterbearbeitet werden. Da der Bewerber die Unterlagen trotz Nachfrage nicht eingereicht hat, hatte dies schließlich eine Absage zur Folge. Unabhängig davon, gibt es bei der Stadt Frankfurt am Main für viele Beschäftigungsbereiche sehr flexible Arbeitsmöglichkeiten und -modelle - sowohl was den Umfang der Arbeit, Teilzeitbeschäftigung, als auch ortsflexibles Arbeiten, mobiles Arbeiten, Telearbeit, angeht. Hierdurch unterstützt die Stadt Frankfurt am Main als Arbeitgeberin Athlet:innen bei der Vereinbarkeit von Leistungssport und Studium beziehungsweise beruflicher Tätigkeit. Zudem gewährt die Stadt Frankfurt am Main unter gewissen Voraussetzungen Dienstbefreiung für die Teilnahme als aktive:r Athlet:in für Wettkampftage inklusive An- und Abreise bei hochrangigen Sportveranstaltungen, zum Beispiel Olympische Spiele, deutsche, süddeutsche, hessische Meisterschaften. Eine darüber hinausgehende Unterstützung, die explizit auf die Förderung von Spitzensportler:innen ausgelegt ist, gibt es bei der Stadt Frankfurt am Main derzeit nicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Vertraulichkeit: Nein

  • In vielen Stadtteilen wird durch örtliche Vereine oder Initiative eine Weihnachtsbeleuchtung installiert. Die Kosten daf
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3408 In vielen Stadtteilen wird durch örtliche Vereine oder Initiative eine Weihnachtsbeleuchtung installiert. Die Kosten dafür sind zwar erheblich gestiegen, aber laut ST 1701/24 werden die Kosten auf Antrag von der Stabsstelle Stadtmarketi ng zumindest teilweise übernommen. Nun wird berichtet, dass nur Gewerbevereine einen solchen Antrag stellen können, was der gängigen Praxis in vielen Stadtteilen widerspricht. Ich frage daher den Magistrat, wie er sicherstellen wird, dass auch andere Vereine oder Initiativen von einer Förderung der Weihnachtsbeleuchtung profitieren können. Antwort des Magistrats: Der Magistrat unterstützt seit vielen Jahren Weihnachtsbeleuchtungen in zahlreichen Stadtteilen und wird dies auch künftig tun - allerdings erfolgt aktuell die Förderung über den Wirtschaftsbereich, weshalb ein klarer wirtschaftlicher Bezug erkennbar sein muss. Das Wirtschaftsdezernat als Fördermittelgeber hat als zentralen Auftrag die Förderung der Wirtschaft in Frankfurt am Main. Die Wirtschaftsförderung ist die operative Umsetzungseinheit des Förderprogramms zur Unterstützung von Weihnachtsbeleuchtungen in den Frankfurter Stadtteilen. Die Stabstelle Stadtmarketing kümmert sich zudem um die Weihnachtsbeleuchtung in Teilen der Innenstadt, unter anderem Zeil, Freßgass. Mittel, die aus dem Budget des Wirtschaftsdezernats verausgabt werden, müssen dem genannten Auftrag gerecht werden und entsprechend geförderte Maßnahmen auf das Gewerbe in den Stadtteilen einzahlen. Deswegen wird auch weiterhin ein sichtbarer Bezug der betreffenden Weihnachtsbeleuchtungen zu den Unternehmen im Stadtteil Voraussetzung für eine Förderung sein. Weihnachtsbeleuchtungen sind in diesem Zusammenhang als Teil einer verkaufsfördernden Aufenthaltsqualität in der Vorweihnachtszeit zu betrachten. Somit sollte eine Weihnachtsbeleuchtung in einem räumlichen Zusammenhang mit den lokalen Hauptgeschäftslagen oder mit von Gewerbetreibenden organisierten Aktionen stehen. Der Magistrat verfolgte in diesem Zusammenhang immer eine enge Zusammenarbeit mit den Gewerbevereinen und Interessengemeinschaften der Wirtschaft in den jeweiligen Stadtteilen, da hier eine klare gemeinsame Zielsetzung besteht. Dies ist bewährte Praxis. Aufgrund diverser Anfragen wurde der Kreis der Antragsberechtigten nun erweitert. Sind die zuvor genannten Voraussetzungen gegeben und wird der Antrag vollständig und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt, können auch andere Institutionen, Initiativen und Vereine Zuschüsse für die Montage, Demontage und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung erhalten. Um die Unterstützung der Weihnachtsbeleuchtung durch andere Institutionen außerhalb des wirtschaftlichen Bezugs zu ermöglichen, würde es sich um eine neue oder Erweiterung des Auftrags beziehungsweise der Maßnahme handeln und müsste entsprechend beschlossen werden. Zusätzliche finanzielle Mittel müssten bereitgestellt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Holger Tschierschke Vertraulichkeit: Nein

  • Das Haupthaus des Museums für Moderne Kunst, MMK, Frankfurt ist seit Oktober 2024 wegen einer Brandschutzsanierung des G
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3409 Das Haupthaus des Museums für Moderne Kunst, MMK, Frankfurt ist seit Oktober 2024 wegen einer Brandschutzsanierung des Gebäudes geschlossen. Diese soll voraussichtlich nach zwölf Monaten abgeschlossen sein. Ich frage den Magistrat: Wann öffnet das Haupthaus des MMK wieder, und welche Auswirkungen hat die Schließung während der Sanierung für die Beschäftigten - Anstellungsverhältnis und Perspektive -, die Ausstellungspraxis sowie die Sammlungsverwaltung? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnete Pauli! Die Umsetzung der Maßnahmen liegt im Zeitplan. Sobald der Termin zur Wiedereröffnung feststeht, wird er rechtzeitig in geeigneter Weise kommuniziert. Dass das Haupthaus für Ausstellungsvorhaben nicht zur Verfügung steht, stellt selbstredend eine enorme organisatorische und kuratorische Herausforderung dar, der sich die Direktorin und ihr gesamtes Team mit großem Engagement und Einfallsreichtum unter anderem durch Nutzung der beiden Dependancen TOWER MMK und ZOLLAMT MMK stellen. Die Sammlungsverwaltung ist durch die Maßnahme nicht betroffen und wird regelhaft fortgeführt. Die Schließung des Haupthauses hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf bestehende und noch zu schließende Beschäftigungsverhältnisse. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Die Georg-Büchner-Schule in Bockenheim befindet sich in einem desolaten Zustand, da sie seit Jahren nicht umfänglich san
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3410 Die Georg-Büchner-Schule in Bockenheim befindet sich in einem desolaten Zustand, da sie seit Jahren nicht umfänglich saniert wurde. Fehlender Sonnenschutz führt zur Auslagerung von Schülerjahrgängen. Eine Machbarkeitsstudie liegt vor, doch ein Auslagerungsstandort fehlt weiterhin. Die Entlastung durch die neue Grundschule Schönhofviertel ist erst für 2027/2028 geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie wird kurzfristig sichergestellt, dass die Georg-Büchner-Schule trotz Überlastung und baulicher Defizite bis zur Eröffnung der neuen Grundschule einen sicheren und kindgerechten Schulbetrieb gewährleisten kann? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat sich frühzeitig des Themas Raumbedarfe für die Schüler:innen der Georg-Büchner-Schule angenommen und in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt geeignete Schülerlenkungsmaßnahmen erarbeitet. Nach sorgfältiger Prüfung konnte das bereits im Umbau befindliche, ehemalige Gebäude des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung, DIPF, in der Schloßstraße 29 als geeigneter Standort für einen Umzug identifiziert werden. Es ist vorgesehen, die gesamte Grundstufe der Georg-Büchner-Schule dorthin auszulagern. Diese Entscheidung wurde gemeinsam mit der Schulleitung aus schulorganisatorischen Gründen getroffen. Der Umzug ist für Herbst/Winter 2025 vorgesehen. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, werden am Standort der Georg-Büchner-Schule Container auf dem Schulhof gestellt werden. Nach Umzug der Grundstufe in die Schloßstraße 29 werden Buslinien für die Schüler:innen zum neuen Standort zur Verfügung gestellt. Nach jetzigem Stand wird davon ausgegangen, dass die räumlichen Kapazitäten in der Schloßstraße 29 ausreichen, um sowohl die Schülerinnen und Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner-Schule, als auch den erwarteten Zuwachs durch das Neubaugebiet Schönhofviertel adäquat abzudecken. Ferner wird derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule erstellt. Sobald der Umzug der Grundstufe stattgefunden hat, ist vorgesehen, eine entsprechende detaillierte Bestandaufnahme vorzunehmen. Dabei sollen bereits erste Einzelmaßnahmen geprüft und durchgeführt werden. Aus jetziger Sicht sind an der Georg-Büchner-Schule einige bauliche Veränderungen nötig. Trotz dieser notwendigen Maßnahmen erfüllt die Schule alle Anforderungen einer sicheren Schule und ein kindgerechter Schulbetrieb ist gewährleistet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • An der Kreuzung Habelstraße/Antoninusstraße in Heddernheim kommt es seit Monaten immer wieder zu Verkehrsunfällen, da au
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3411 An der Kreuzung Habelstraße/Antoninusstraße in Heddernheim kommt es seit Monaten immer wieder zu Verkehrsunfällen, da aus der Habelstraße kommende Autofahrer regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit dem Verkehr auf der Antoninusstraße die Vorfahrt nehmen. Der Ortsbeirat 8 hat sich diesbezüglich bereits 2024 an den Magistrat gewandt. In der Stellungnahme ST 1790 vom 21.10.24 kündigt der Magistrat nicht nur eine Untersuchung durch die Unfallkommission, UKO, an, sondern auch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen. Leider hat sich bis heute jedoch an der Gefahrensituation nichts verändert. Ich frage den Magistrat: Was hat der Magistrat seit seiner Stellungnahme unternommen, und wann endlich werden die nötigen Maßnahmen umgesetzt? Antwort des Magistrats: Die Unfallkommission hat diese Unfallhäufungsstelle 2024 behandelt und eine Verfügung mit Maßnahmen veranlasst. Diese wird kurzfristig umgesetzt. Die Markierung wird im Kreuzungsbereich verbessert und die Beschilderung besser sichtbar versetzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

  • Die FNP berichtete am 03.06.2025, dass Spaziergänger, Jogger und Radfahrer am Welscher Weg in Sachsenhausen bis auf Weit
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3412 Die FNP berichtete am 03.06.2025, dass Spaziergänger, Jogger und Radfahrer am Welscher Weg in Sachsenhausen bis auf Weiteres einen Umweg nehmen müssten. Im Oktober 2023 sei begonnen worden, die baufällige Brücke abzureißen. Seitdem sei nichts geschehen, obwohl damals seitens der Bahn und der Stadt verlautbart worden sei, dass die Brücke wiederhergestellt werden solle, bis "frühestens Ende 2024". Nun plane die Ba hn aber, eine neue Fuß- und Radwegüberführung an einer anderen Stelle als die der bisherigen Brücke zu errichten. Ich frage den Magistrat: Wie kam es zu dieser Umplanung, und in welchem Jahr können die Bürger mit einer neuen Brücke rechnen? Antwort des Magistrats: Zur Umplanung seitens der DB kam es aufgrund des geplanten Ersatzneubaus der in der Nähe befindlichen Kreuzungsbauwerk "Forsthausbrücke" - hier kreuzt die DB-Strecke die VGF-Strecke. Ein genauer Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden, da die Planung noch nicht abgeschlossen ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen und sozialen Vielfalt in unserer Stadt, insbesondere mit V
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3413 Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur kulturellen und sozialen Vielfalt in unserer Stadt, insbesondere mit Veranstaltungen in den Stadtteilen. Dabei sind sie oft auf ehrenamtliches Engagement und eine eigenständige Finanzierung angewiesen. Umso problematischer ist die eingeschränkte Möglichkeit zur öffentlichen Bewerbung von Veranstaltungen durch den Exklusivvertrag der Stadt mit der Firma Ströer, der den Zugang zu Werbeflächen im öffentlichen Raum regelt. Ich frage den Magistrat: Wie wird begründet, dass Vereinen durch die Überlassung der Werberechte an die Firma Ströer wesentliche Möglichkeiten zur Bewerbung ihrer Veranstaltungen entzogen werden und welche Maßnahmen werden ergriffen, um Vereine hier gezielt zu unterstützen? Antwort des Magistrats: Im Rahmen der aktuellen Werberechtsverträge zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Firma DSM Deutsche-Städte Medien GmbH sind Rabattsysteme für Frankfurter gemeinnützige Vereine enthalten. Die Details zum Rabattsystem sind auf der Seite des Stadtplanungsamtes unter der Rubrik Werberechte im Internet veröffentlicht. Vereine, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, bekommen bei Buchungen bis zu 100 Prozent Preisnachlass auf den Listenpreis gegen Erstattung der technischen Kosten eingeräumt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

  • Dem Magistratsbericht B 127/23 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2021 laut Mikrozensus die Armutsgefährdungsquote bei Haush
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3414 Dem Magistratsbericht B 127/23 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2021 laut Mikrozensus die Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit Kindern unter 18 Jahren in Frankfurt bei 29,8 Prozent lag. Der Monitoringbericht 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main hält fest, dass der Anteil der unter 15-Jährigen, die Sozialgeldleistungen nach SGB II beziehen, 2022 bei 16,7 Prozent lag. Ich frage den Magistrat: Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter bis 18 Jahre leben derzeit in Frankfurt in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II? Antwort des Magistrats: Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Stand: Februar 2025: aktuellste Daten - bezogen insgesamt 63.608 Personen in 32.466 Bedarfsgemeinschaften Bürgergeldleistungen nach dem SGB II. Darunter waren 20.822 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in 10.950 Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main lebten und Leistungen nach dem SGB II, Bürgergeld, erhielten. Die Stadt Frankfurt hat im Oktober 2022 in der Stadtverordnetenversammlung ein Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut beschlossen. Unter Federführung des Jugend- und Sozialamtes wird seitdem unter Einbeziehung eines breiten Spektrums an Fachleuten aus der gesamten Stadtverwaltung, von freien Trägern und aus der Zivilgesellschaft eine ressortübergreifende Strategie zur Reduktion von Kinder- und Jugendarmut in der Stadt entwickelt. Ziel ist es, neben den vielfältigen Maßnahmen, die hier tagtäglich in der Armutsbekämpfung umgesetzt werden, Kinder- und Jugendarmut auf lange Sicht nachhaltig und tiefgreifend entgegenzuwirken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Mit Blick auf die begrenzten Tageslichtzeiten in den Herbst- und Frühjahrsmonaten gewinnt der Einsatz moderner, tierfreu
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    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3415 Mit Blick auf die begrenzten Tageslichtzeiten in den Herbst- und Frühjahrsmonaten gewinnt der Einsatz moderner, tierfreundlicher Beleuchtungssysteme für Sportanlagen im Freien zunehmend an Bedeutung. Solche Beleuchtungslösungen ermöglichen es, die Nutzungszeiten von Sportflächen auch in den Abendstunden auszuweiten und dabei Umwelt sowie Tierwelt zu schonen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Plant die Stadt Maßnahmen, um durch den Einsatz ressourcenschonender und tierfreundlicher Beleuchtungssysteme die Nutzungszeiten von Sportanlagen im Freien - insbesondere in den lichtarmen Monaten - zu verlängern, und bei welchen Anlagen wäre eine zeitnahe Umsetzung besonders realistisch? Antwort des Magistrats: Bei allen Spielfeldern, die im Rahmen des Kunstrasenprogrammes neugebaut beziehungsweise umgebaut werden, werden entsprechende Beleuchtungsanlagen geplant. Dies wird auch bei den noch anstehenden Bauprojekte entsprechend fortgesetzt. Eine Entscheidung, ob und welche Beleuchtung naturschutzfachlich- und rechtlich zustimmungsfähig ist, hängt jedoch maßgeblich von der Bedeutung der Umgebung der jeweiligen Sportanlage für Arten- und Biotopschutz ab und wird von der Unteren Naturschutzbehörde getroffen. Derzeit finden zwischen dem Umweltamt und dem Sportamt konkrete Gespräche zu Beleuchtungsmaßnahmen außerhalb des Kunstrasenprogrammes für die Sportanlagen im Ostpark, in Bergen-Enkheim und für die Skateanlage an der Friedensbrücke statt. Die Nutzungs- und Öffnungszeiten der Sportanlagen des Sportamtes gelten bis 22:00 Uhr. Aufgrund von Auflagen des Umweltamtes sowie die Rücksichtnahme auf die Nachbarschaften von Sportanlagen ist eine zeitliche Ausweitung nicht möglich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt hat nach der Wintersaison 2024/2025 wieder an verschiedenen Standorten sogenannte "Grüne Zimmer" im
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3416 Die Stadt Frankfurt hat nach der Wintersaison 2024/2025 wieder an verschiedenen Standorten sogenannte "Grüne Zimmer" im Stadtgebiet aufstellen lassen. Insgesamt sollen es 23 Stück sein, also sechs mehr als im vergangenen Jahr. Während wichtige Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete für umstrittene Wohnprojekte verplant werden, wirft die Stadt 67.000 Euro Steuerzahlergeld - inklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten - alleine für die Anschaffung eines einzigen "Grünen Zimmers" aus dem Fenster - eine Alibi-Maßnahme mit fragwürdigem Nutzen. Ich frage den Magistrat: Wie viele "Grüne Zimmer" genau befinden sich aktuell im Stadtgebiet von Frankfurt im Einsatz, und wie hoch sind die laufenden Kosten für deren Unterhalt und Pflege? Antwort des Magistrats: Die Mobilen Grünen Zimmer zeigen exemplarisch, wie eine begrünte Wand oder ein begrüntes Dach selbst auf kleinsten Raum wirksam werden kann. Ein Zimmer bietet Kühlung und Schatten, filtert Luftschadstoffe aus der Luft, bietet eine vielfältige Blütenpracht und verringert Umgebungslärm. Über ein Sonnenpanel erzeugt es den Strom für die Pumpe der Bewässerungsanlage selbst. Bürger:innen nutzen gerne die Möglichkeit, hier eine Pause im Schatten einzulegen. Die Zimmer werden temporär auf versiegelten Flächen aufgestellt, bis ein dauerhafter klimaangepasster Umbau angeboten werden kann. Den Wert dieser grünen Oasen kann gerade in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels und angesichts aufgeheizter Plätze nicht hoch genug geschätzt werden. Es befinden sich 23 Mobile Grüne Zimmer im Stadtgebiet. Die letzten beauftragten sechs Mobilen Grünen Zimmer wurden im Juni ausgeliefert. Hier ist die Fertigstellungspflege für ein Jahr im Kaufpreis enthalten. Für die laufende Pflege der übrigen 17 Zimmer fallen jährlich 2.100 Euro pro Stück an, hinzu kommen die Kosten der Fahrmeisterei des Grünflächenamtes für das Aufstellen, Bewässern und Abfahren der Grünen Zimmer. Die Grünen Zimmer müssen je nach Zustand alle vier bis fünf Jahre einer grundlegenden Überarbeitung und Instandsetzung unterzogen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Bericht der FAZ vom 24.06.2025 verfügt die Stadt Frankfurt über vier öffentlich zugängliche Trinkbrunnen in der Inn
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3417 Laut Bericht der FAZ vom 24.06.2025 verfügt die Stadt Frankfurt über vier öffentlich zugängliche Trinkbrunnen in der Innenstadt, weitere sollen hinzukommen. Doch nicht alle Trinkbrunnen würden funktionieren. Ich frage den Magistrat: Wann sind wieder alle Trinkbrunnen funktionstüchtig? Antwort des Magistrats: Derzeit gibt es im Stadtgebiet 24 Trinkbrunnen, darunter neun historische Brunnen. Die Trinkbrunnenstandorte sind im Geoportal Frankfurt veröffentlicht geoportal.frankfurt.de/trinkbrunnen. Derzeit sind leider fünf der 24 Trinkbrunnen im Stadtgebiet außer Betrieb: Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße 41 - Freßgasse, Alfred-Brehm-Platz - vor Zoo, Paulsplatz und Karlsruher Straße - Busbahnhof. Die Überprüfung und Störungsbehebung sind beauftragt. Wir rechnen damit, dass die Trinkbrunnen in den nächsten Tagen wieder einsatzbereit sein werden. Dem Magistrat ist bewusst, dass der Ausfall gerade in einer Hitzeperiode besonders ärgerlich ist. Da die Trinkbrunnen während der warmen Monate täglich in Betrieb sind, lassen sich technischen Störungen trotz regelmäßiger Wartung leider nicht immer vermeiden. Defekte Trinkbrunnen können sehr gerne dem Klimareferat klimareferat@stadt-frankfurt.de gemeldet werden, damit die Störungen schnell behoben werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • In verschiedenen Teilen Frankfurts häuften sich zuletzt Rattensichtungen. Auch in Wohngebieten wurden vermehrt Sichtunge
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3418 In verschiedenen Teilen Frankfurts häuften sich zuletzt Rattensichtungen. Auch in Wohngebieten wurden vermehrt Sichtungen gemeldet. Ratten sind nicht nur eine unschöne Erscheinung, sondern können auch Krankheitserreger übertragen und für unhygien ische Zustände sorgen. Ich frage den Magistrat: Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über vermehrte Rattensichtungen, und wohin können sich Bürger wenden, um Hilfe zu erhalten? Antwort des Magistrats: Im ersten Halbjahr 2025 konnte gegenüber dem Vorjahr lediglich eine geringe Erhöhung von zehn Meldungen über Rattenbefall beziehungsweise Rattensichtungen registriert werden. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Rattensichtungen gerne an das Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr - allgemeine-gefahrenabwehr@stadt-frankfurt.de - wenden. Nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung sind allerdings immer die jeweiligen Eigentümerinnen oder Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft bekämpfungspflichtig. Kommen die Verantwortlichen ihrer Verpflichtung nicht nach, veranlasst die Behörde die Rattenbekämpfung im Rahmen einer Ersatzvornahme. Die entstanden Kosten werden den jeweiligen den Eigentümerinnen und Eigentümern auferlegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Mit dem Etatantrag E 103/24 hat die Stadtverordnetenversammlung unter anderem beschlossen, dass sich der Magistrat einem
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3419 Mit dem Etatantrag E 103/24 hat die Stadtverordnetenversammlung unter anderem beschlossen, dass sich der Magistrat einem der vielen Projekte anschließt, die eine Ersthelfer*innen-App betreiben und die dazu notwendige Expertise, Unterstützung und Unterhaltung bereitstellen. Bezüglich der Ausführung sollte der Magistrat regelmäßig halbjährlich berichten. Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand bei der Ausführung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen E 103/24? Antwort des Magistrats: Die Stelle für das Projekt ErsthelferInnen-App steht dem Gesundheitsamt Frankfurt am Main bereits zur Verfügung. Zum 01.07.2025 wurde ein neuer Kollege befristet für das Projekt eingestellt. Er wird nach einer Markterkundung ein sogenanntes "Pflichtenheft", das die Realisierung aller Anforderungen beschreibt, für den Einsatz in Frankfurt erstellen. Hierzu gehören ein engmaschiger Austausch mit der Leitung der Zentralen Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr, die Prüfung, ob Systeme mit dem Leitstellenrechnersystem in Frankfurt kompatibel sind und die Ermittlung der Kosten. Frühzeitig werden die Rettungsdienstträger, die Kliniken und der Datenschutzbeauftragte eingebunden. In der abschließenden Projektphase wird der tatsächliche Einsatz vorbereitet, Daten eingepflegt und die Öffentlichkeit informiert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Beim Aktionstag „sicher.mobil.leben - Kinder im Blick“ Anfang Juni dieses Jahres hat die Frankfurter Polizei laut Presse
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    26.06.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3420 Beim Aktionstag "sicher.mobil.leben - Kinder im Blick" Anfang Juni dieses Jahres hat die Frankfurter Polizei laut Presseberichten unmittelbar vor Kindertagesstätten und Schulen insgesamt 2.697 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 975 Regelverstöße verzeichnet. Zusammen mit Kindern wurden gelbe oder grüne Karten an die kontrollierten Verkehrsteilnehmer verteilt. Die grüne Karte gab es für verkehrskonformes, die gelbe für regelwidriges Verhalten. Ich frage den Magistrat: Welche Fahrzeugarten umfassten die Kontrollen an diesem Aktionstag, und wie gestaltete sich das Verhältnis von grünen und gelben Karten bei kontrollierten Radfahrern und E-Scooter-Nutzern? Antwort des Magistrats: Auf Anfrage nimmt die hessische Landespolizei wie folgt Stellung: "Der bundesweite Aktionstag "sicher.mobil.leben - Kinder im Blick" fand unter Koordinierung des Bundeslandes Bremen statt. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat die Pressemitteilung für die Polizei Hessen verfasst. Die ausgewiesenen Zahlen umfassen insofern die Kontrolltätigkeiten des Polizeipräsidiums Nordhessen, Polizeipräsidiums Osthessen, Polizeipräsidiums Südosthessen, Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeipräsidiums Westhessen, Polizeipräsidiums Südhessen und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Im Fokus der Kontrollaktion "sicher.mobil.leben - Kinder im Blick" stand der Fahrzeugverkehr rund um neuralgische Örtlichkeiten für Kinder, wie bspw. Schulen oder Kindertagesstätten. Für die Kontrollaktion waren grundsätzlich alle Fahrzeuge von Relevanz. Den Schwerpunkt bildeten Personenkraftwagen und Fahrräder, welche statistisch erfasst wurden. In Frankfurt am Main wurden an elf Kontrollstellen insgesamt 240 Fahrzeuge durch die Polizei kontrolliert. Hiervon betroffen waren 166 Fahrzeuge vor Schulen und 26 Fahrzeuge vor Kindertagesstätten. 48 Fahrzeuge entfallen auf sonstige Örtlichkeiten. Insgesamt wurden 125 Regelverstöße beanstandet. 16 Verstöße standen im Zusammenhang mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, 12 Verstöße betreffen eine Ablenkung von der fahrerischen Tätigkeit und 69 Verstöße entfallen auf regelwidriges Parken im Bereich von Schulen und Kindertagesstätten. Der bundesweit einheitliche Erfassungsbogen beinhaltet keine Erhebung der verteilten grünen oder roten Karten an Verkehrsteilnehmende." Die Stadtpolizei Frankfurt war bei dem Aktionstag nicht beteiligt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

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