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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach eingehender Prüfung die Partei AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. I

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Mitgliedschaft städtischer Beschäftigter in der AfD und die möglichen dienstrechtlichen Maßnahmen der Stadt Frankfurt. Der Magistrat betont die Bedeutung der Verfassungstreuepflicht und die Notwendigkeit, diese im Einzelfall zu prüfen. Ziel ist es, einen einheitlichen Umgang mit der AfD im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach eingehender Prüfung die Partei AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. In diesem Kontext wird festgestellt, dass von der AfD Bestrebungen ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Daraus ergibt sich die Berechtigung des Bundesamtes, die AfD und ihre Mitglieder unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zu beobachten.

Ich frage den Magistrat:

Sind dem Magistrat städtische Beschäftigte oder Beamte bekannt, die zugleich Mitglied der AfD sind? Falls ja, welche dienstrechtlichen oder verwaltungsinternen Maßnahmen zieht die Stadt Frankfurt im Umgang mit diesen Beschäftigten in Betracht beziehungsweise hat sie bereits ergriffen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Shehata,

meine Damen und Herren!

Bei der Verfassungstreuepflicht, die mit einer Mitgliedschaft oder einem aktiven Engagement bei der AfD verletzt sein könnte, handelt es sich um eine komplexe Kernpflicht aller Staatsbediensteten.

Die Verfassungstreuepflicht fordert, dass sich Beamt:innen eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die die Bundesrepublik Deutschland, ihre verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Erforderlich ist jedoch stets wegen der besonderen Tragweite eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht, dass ein gewichtiges Verhalten d. Beamt:in vorliegt. Dieses muss geeignet sein, bei e. objektiven Beobachter:in die Annahme zu begründen, d. Beamt:in trete insgesamt nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein. Allein aufgrund einzelner Äußerungen e. Beamt:in oder isolierter Verhaltensweisen liegt in der Regel noch kein Verstoß gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor. Das nach außen über einen gefestigten Zeitraum konsolidierte Gesamtgebahren d. Beamt:in muss den naheliegenden Verdacht mangelnder Distanz zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen, Einstellungen oder Ideologien begründen.

Von Arbeitnehmer:innen des öffentlichen Dienstes wird nur diejenige politische Loyalität verlangt, die für die funktionsgerechte Amtsausübung unverzichtbar ist, die sogenannte Funktionstheorie. Welches Maß an Treue dies ist, entscheidet sich somit am konkreten Einzelfall. Die Spannbreite reicht von positiver Verfassungstreue wie bei Beamt:innen bis zu einfacher politischer Treuepflicht, bei der nur verlangt wird, dass die Verfassung nicht aktiv bekämpft wird.

Ob eine Mitgliedschaft beziehungsweise ein aktives Engagement bei der AfD durch die neue Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, BfV, der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eine Konsequenz für das Dienstverhältnis e. Beamt:in oder e. Arbeitnehmer:in haben kann, ist derzeit leider noch nicht abschließend zu beantworten.

Die Innenministerkonferenz, IMK, Mitte des Monats in Bremerhaven hat sich unter anderem mit den Auswirkungen der Einstufung des BfV für den öffentlichen Dienst befasst und eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese soll die Auswirkung der Einstufung als "gesichert rechtsextrem" unter anderem auf das Dienstrecht prüfen. Ziel ist ein bundesweit einheitlicher Umgang mit der AfD in dieser Sache, was der Magistrat begrüßt.

Der Magistrat nimmt die Verpflichtung der Kommune und der Mitarbeitenden auf die Verfassung ausgesprochen ernst und verfolgt selbstverständlich die weiteren Entwicklungen dieses Themas - insbesondere im Hinblick auf das Arbeits- und Dienstrecht. Über die Verpflichtung auf die Verfassung hinaus steht die Stadt Frankfurt am Main auch als Arbeitgeberin für Diskriminierungsfreiheit und Vielfalt ein. Wir klären unsere Mitarbeitenden über Möglichkeiten der Meldung von und des Umgangs mit diskriminierendem Verhalten regelmäßig auf und schulen sie auch aktiv im Bereich interkultureller Kompetenz und zum Umgang mit Diversität. Dies ist auch ein regelmäßiger Punkt in den dienstlichen Beurteilungen. Auch unabhängig von der Einordnung der AfD greifen wir bei Verstößen gegen unsere Regeln regelmäßig mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ein.

Zu Einzelfällen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Juni 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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