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- Seit Monaten ist der nördliche Gehweg entlang der Baustelle Bockenheimer Landstraße 10 - Höhe CENTRAL PARX - gesperrt. FF26.06.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3421 Seit Monaten ist der nördliche Gehweg entlang der Baustelle Bockenheimer Landstraße 10 - Höhe CENTRAL PARX - gesperrt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden ohne gesonderte Wegeführung oder Absicherung auf den Radweg daneben geleitet. Dies führt zunehmend zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen zwischen Rad- und Fußverkehr. Es ist nicht akzeptabel, dass Fußgänger bei Baustellen häufig entweder auf den Radweg oder auf die Straße gedrängt werden. Ich frage den Magistrat: Warum wird an der Baustelle Bockenheimer Landstraße 10 seit Monaten keine sichere und regelkonforme Fußgängerführung angeboten, und mit welchen konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Fußverkehr künftig bei vergleichbaren Baustellen nicht mehr übersehen wird? Antwort des Magistrats: Für die besagte Stelle gibt es eine verkehrsrechtliche Anordnung, VRAO, die eine gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung, StVO, in Verbindung mit den Richtlinien für Arbeiten im Straßenraum, RSA 21, sichere Verkehrsführung für Zufußgehende bietet. Es handelt sich hier unter anderem um einen vorgegebenen Schulweg, der zu berücksichtigen ist. Die Maßnahme wird in mehreren Bauabschnitten mit mehreren Bauabschnitten durchgeführt. Grund für dafür ist der Austausch der Straßenbeleuchtung in diesem Bereich. Aktuell gibt es eine VRAO, die bis zum 29.08.2025 erteilt wurde. Darin wird geregelt, dass Zufußgehende an den Lichtzeichenanlagen Taunusanlage/Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beziehungsweise Bockenheimer Landstraße/Unterlindau/ Niedenau jeweils vor beziehungsweise hinter dem Baufeld sicher auf die gegenüberliegende Straßenseite geführt werden. Für Zufußgehende, die von der Alten Oper in die Oberlindau wollen, wurde zusätzlich die Parkanlage zwischen Opernturm und Central Parx freigegeben. Der Weg ist mittels Hinweisbeschilderung deutlich gemacht worden. Der Radweg auf der Bockenheimer Landstraße entlang dem Baufeld ist für Zufußgehende nicht freigegeben. Es handelt sich bei der beschriebenen Benutzung um ein Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen kaum abgeholfen werden kann. Hinsichtlich der Fragestellung ist mitzuteilen, dass bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen auf alle Verkehrsteilnehmer in gleicher Priorität geachtet wird, da die Sicherheit vor der Leichtigkeit des Verkehrs klar im Fokus steht. Die Einhaltung der VRAO werden in regelmäßigen Abständen durch die anordnende Behörde überprüft. Aber leider zeigt die Erfahrung, dass auch einzelne Zufußgehende die straßenverkehrsbehördlichen Vorgaben unbedacht missachten und sich damit in Gefahr bringen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bereits seit 2016 fordern Anwohner und der Ortsbeirat 1 eine Ampel an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße.F26.06.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3422 Bereits seit 2016 fordern Anwohner und der Ortsbeirat 1 eine Ampel an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirats sowie einer Petition auf FFM.de hat die Stadt dies auch endlich eingesehen. Doch passiert ist immer noch nichts. In der Stellungnahme vom 03.09.21, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem zweiten Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.22, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im ersten Quartal 23 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werde. Seitdem hört man nichts. Daher frage ich den Magistrat: Wann wird endlich die Planung vorgestellt, und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Antwort des Magistrats: Eine Signalisierung des Knotenpunktes Mainzer Landstraße/Krifteler Straße ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde zu unterstützen. Eine Signalisierung kann aber nur dann sinnvoll geplant werden, wenn sie mit angrenzenden Maßnahmen projektiert wird. Dazu zählt neben der Umgestaltung der Frankenallee vor allem der barrierefreie Ausbau der Haltestellen auf der Mainzer Landstraße. Wegen der Komplexität der Maßnahme ist ein längerer Umsetzungszeitraum zu erwarten. Gründe hierfür sind, dass die Mainzer Landstraße als stark belastete Hauptverkehrsstraße mit Straßenbahnverkehr für die Herstellung der Kabelwege gequert werden muss. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Betreuungszeiten der Kita Kaleidoskop in Heddernheim wurden einseitig und unbefristet von der Einrichtungsleitung voF26.06.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3423 Die Betreuungszeiten der Kita Kaleidoskop in Heddernheim wurden einseitig und unbefristet von der Einrichtungsleitung von 07:30 bis 17:00 Uhr auf 08:00 bis 16:00 Uhr gekürzt und dies nur mit einer Woche Vorlauf angekündigt. Das bringt viele Eltern in Schwierigkeiten, die auf die vollständigen Betreuungszeiten angewiesen sind und die Kita extra wegen dieser Betreuungszeiten gewählt haben. Es gibt keinen Notfallplan zur Entlastung der Eltern und auch keine Aussage über die Länge der Maßnahme. Der Betreuungsvertrag wird damit nicht eingehalten. Ich frage den Magistrat: Ist die Verkürzung der Betreuungszeiten der Stadt bekannt, und welche Maßnahmen werden ergriffen, damit die vereinbarten Betreuungszeiten eingehalten werden? Antwort des Magistrats: Der Träger hat dem Stadtschulamt - als zuständiges Fachamt - die Reduzierung der Betreuungszeiten transparent mitgeteilt. Damit das Wohl der Kinder zu jedem Zeitpunkt sichergestellt ist, erforderte die personelle Situation in der Ökumenischen Kita Kaleidoskop geeignete Maßnahmen, die einen Betrieb der Einrichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben trotz des aktuell bestehenden erhöhten Krankheitsaufkommen gewährleisten. Das Stadtschulamt befindet sich mit dem Träger in einem Beratungsprozess. Der Träger hat dem Elternbeirat ein Gesprächsangebot unterbreitet, um über mögliche Lösungsstrategien zu informieren. Ziel des Trägers ist es möglichst nach den Sommerferien zu den regulären Betreuungszeiten zurückzukehren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423, bezüglich der Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den SchF26.06.2025
S A C H S T A N D : Frage vom 26.06.2025, F 3424 In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423, bezüglich der Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße teilt der Magistrat mit, dass die Reparaturarbeiten wegen der momentan niedrigen Temperaturen frühestens im April 2024 durchgeführt werden können. Mittlerweile ist bereits April 2025 verstrichen. Daher frage ich den Magistrat: Wann ist - spätestens - mit der Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße zu rechnen? Antwort des Magistrats: Die Stellungnahme ST 423 ist etwas missverständlich formuliert, denn die Gleisanlagen im Kreuzungsbereich Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße unterliegen der kontinuierlichen Instandhaltung und werden bedarfsorientiert punktuell repariert. Für eine grundhafte Erneuerung besteht derzeit hinsichtlich der Betriebssicherheit kein Anlass. Zudem wäre eine grundhafte Erneuerung aus wirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und RotlintstraßeOAOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2025, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 92-40
OAOB 3Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der SandelmühleOFOB 826.06.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2025, OF 595/8 Betreff: Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Sommermonaten (Freibadsaison) ein Halte- und Parkverbot vor den Häusern 38 bis einschließlich 46 auf beiden Straßenseiten einzurichten. Außerdem bitten wir den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass auf das von den Anwohnern erstellte Beschwerdeschreiben zeitnah geantwortet und ggfls. ein Ortstermin vereinbart wird. Begründung: 1. Sämtliche bisherige Versuche, die in den vergangenen Jahren dazu dienten, die angespannte Verkehrssituation in den Sommermonaten zu entschärfen, haben zu keiner Deeskalation der Lage geführt. 2. Die Anwohner haben zwischenzeitlich eine Unterschriften Liste gestartet und ein Beschwerdeschreiben an das Straßenverkehrsamt Frankfurt am Main, Ordnungsamt, Stadtpolizei Frankfurt, Polizeipräsidium Frankfurt am Main und an die Frankfurter BäderBetriebe GmbH adressiert, da es in den vergangenen Wochen zu Beinahe Personenschäden auf den Bürgersteigen durch ausweichende Fahrzeuge kam. 3. Durch die aktuell laufende Renaturierung des Urselbachs und die Absperrung von Parkraum für den Erdaushub, verschärft sich die Lage zusehends. 4. Polizei und Ordnungsamt haben den Anwohnern mitgeteilt, dass nur eine grundsätzliche Regelung der Verkehrsführung und konsequente Halteverbote Abhilfe schaffen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7235 2025 Die Vorlage OF 595/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kunstwerk „Zeppelin“ in der Nibelungenallee erhaltenOIBOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.06.2025, OIB 417 entstanden aus Vorlage: OF 845/3 vom 11.03.2025 Betreff: Kunstwerk "Zeppelin" in der Nibelungenallee erhalten Der Ortsbeirat unterstützt die Erhaltung des Kunstwerks "Zeppelin" mit 5.000 Euro. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass das Kunstwerk "Zeppelin" in der Nibelungenallee nunmehr mit einem Bauzaun umgeben ist, da dessen Füße offensichtlich angerostet sind und der Magistrat seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss. Gleichzeitig scheint keinerlei Interesse zu bestehen, das Kunstwerk überhaupt zu erhalten. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat 5.000 Euro zur Verfügung, um den Erhalt des Kunstwerks zu ermöglichen. Der Ortsbeirat hat die Erwartung, dass der Magistrat eventuelle Mehrkosten übernimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 649
OIBOB 3Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Heddernheimer StraßenfestOIOB 826.06.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 26.06.2025, OI 109 entstanden aus Vorlage: OF 583/8 vom 02.06.2025 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Heddernheimer Straßenfest Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160 , Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, sich an den Kosten für das Heddernheimer Straßenfest am 14.06.2025 zu beteiligen und mit jeweils maximal 6.000 Euro zu unterstützen. Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro ist möglich. Eine Kostenübersicht für die Feste wurde per Schreiben an das Kulturamt eingereicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 02.07.2025
OIOB 8Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer HangOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7174 entstanden aus Vorlage: OF 1036/9 vom 09.06.2025 Betreff: Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer Hang Der Ortsbeirat wird gebeten, auf dem Spazierweg am Spielplatz Höhenblick, der parallel zum Am Ginnheimer Hang bzw. Fuchshohl verläuft, zusätzliche Bänke aufzustellen. Begründung: An diesem wunderschönen Spazierweg sind weitere Bänke wünschenswert. Zu den bereits vereinzelt stehenden Bänken mit Mülleimer könnte man noch jeweils eine dazustellen und ganz fantastisch wären noch zwei Bänke mit einem weiteren Mülleimer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1647 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radständer am Ginnheimer KirchplatzOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7175 entstanden aus Vorlage: OF 1038/9 vom 08.06.2025 Betreff: Radständer am Ginnheimer Kirchplatz Am Ginnheimer Kirchplatz und am Biergarten "Zum Adler" sind keine Fahrradabstellplätze vorhanden. Gerade im Sommer wird dieser Platz erfreulicherweise aber dennoch stark besucht, ebenso die Gastwirtschaft. Der Magistrat wird daher gebeten, entsprechend Radbügel aufzustellen. Mögliche Standorte wären z. B. an der Mauer des Kirchplatzes Richtung Ginnheimer Hohl sowie in der Nähe des Biergartens. Idealerweise stimmt sich der Magistrat mit den Inhaber*innen des Biergartens "Zum Adler " ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 890 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Leere Baumscheibe Marbachweg 344OMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1042/9 vom 10.06.2025 Betreff: Leere Baumscheibe Marbachweg 344 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der gefällte Baum vor dem Grundstück Marbachweg 344 nicht nachgepflanzt werden kann und welche Rolle dabei die vermutlich vorhandenen Versorgungsleitungen spielen. Darüber hinaus wird er gebeten zu prüfen, welche Alternativen existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2047 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grundstück BowlingcenterOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7177 entstanden aus Vorlage: OF 1045/9 vom 11.06.2025 Betreff: Grundstück Bowlingcenter Vorgang: OM 3572/23 OBR 9; ST 158/25 In Presseberichten ist von einem Verkauf der Fläche am Berkersheimer Weg zu lesen. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die Anregung vom 16.02.2023, OM 3672, verbunden mit der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 158, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3572 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 158 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parken auf dem Bürgersteig der KurhessenstraßeOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7178 entstanden aus Vorlage: OF 1047/9 vom 11.06.2025 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in dem Abschnitt der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig auf dem Bürgersteig Fahrzeuge abgestellt. Begründung: Durch das Parken auf dem Bürgersteig wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnernOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7179 entstanden aus Vorlage: OF 1048/9 vom 09.06.2025 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Vorgang: OIB 337/19 OBR 9; ST 1954/19 Der Ortsbeirat hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst, die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen - beispielsweise durch eine Informationstafel (OIB 337). Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 337, zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen. Der Magistrat wird daher gebeten, ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1954 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1686 Aktenzeichen: 41
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradständer am Friedhof EschersheimOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7180 entstanden aus Vorlage: OF 1049/9 vom 08.06.2025 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Eschersheim Am Friedhof befinden sich keine Fahrradständer. An der Außenseite des Friedhofs (Parkplatz) ist dafür ausreichend Platz. Der Magistrat wird daher gebeten, dort einige Fahrradständer anzubringen, um den Besuch des Friedhofs auch per Fahrrad zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2073 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 RuthenOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7181 entstanden aus Vorlage: OF 1051/9 vom 11.06.2025 Betreff: Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen Vor dem Ausbau der S6-Strecke wurde die Unterführung von Mitgliedern des gegenüberliegenden Kleingartenvereins (KGV) regelmäßig zur direkten Anfahrt des Vereinsparkplatzes genutzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die Unterführung zwar wieder für den Rad- und Fußverkehr geöffnet, jedoch nicht für den motorisierten Individualverkehr. Die Sperrung der Unterführung zwingt alle Autofahrerinnen und Autofahrer derzeit zu einem erheblichen Umweg über die Höllbergstraße und den Treunerweg. Dies stellt nicht nur eine unnötige Erschwernis für die Vereinsmitglieder dar, sondern erhöht auch die Verkehrsbelastung in einem sensiblen Bereich, der stark von Kindern und Jugendlichen frequentiert wird - insbesondere im Umfeld des Höllbergspielplatzes und entlang des Treunerwegs. Ganz auf Autos verzichten können die Mitglieder des KGV nicht, da regelmäßig Grünschnitt-, Material- oder sonstige Transporte anfallen. Durch die Wiederöffnung der Unterführung für den motorisierten Individualverkehr könnte die Verkehrssituation vor Ort deutlich entschärft und sicherer gestaltet werden - im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Magistrat wird daher gebeten, die Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen zu entfernen, um eine Durchfahrt für Autos zu ermöglichen, und diese an der Einmündung der Höllbergstraße in den Treunerweg auf die linke Seite zu versetzen, um die Durchfahrt an dieser Stelle zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1851 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheimOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7182 entstanden aus Vorlage: OF 1052/9 vom 11.06.2025 Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage im Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen sind. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen/Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist demnach um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurden laut Antwort der DB Netz AG auf die Anfrage vom 22.02.2024, V 870 (ST 403 vom 17.03.2025), bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willibrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den in der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.05.2025 anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden, vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende besohlte Schwellen sind nachzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1724 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 611 Antrag vom 22.04.2026, OF 6/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 31
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 RuthenOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7183 entstanden aus Vorlage: OF 1053/9 vom 11.06.2025 Betreff: Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Entwässerungssituation. Insbesondere auf einer Strecke von ca. 80 Metern im Bereich der Unterführung Niedwiesenstraße kann das gesammelte Regenwasser nicht versickern. In diesem Abschnitt steht das Wasser dauerhaft im Graben, bis es langsam verdunstet. Dieser Zustand ist unhaltbar, da es zu folgenden Problemen kommt: - Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser; - Bildung von Brutstätten für Stechmücken; - Förderung der Vermehrung anaerober Bakterien; - Gefährdung von Kindern, da das Wasser an einigen Stellen so tief ist, dass ein Sicherheitsrisiko besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen. Insbesondere wird angeregt, die Wassergräben in diesem Bereich zu entsiegeln bzw. so umzugestalten, dass eine Versickerung des Regenwassers ermöglicht wird. Ziel sollte es sein, eine funktionierende Ableitung bzw. natürliche Versickerung des Regenwassers vom Bahndamm zu gewährleisten und die beschriebenen Gefahren dauerhaft zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1853 Antrag vom 12.11.2025, OF 1149/9 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7798 Antrag vom 22.04.2026, OF 5/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 30 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9OMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7184 entstanden aus Vorlage: OF 1054/9 vom 10.06.2025 Betreff: Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie im Ortsbezirk 9 ein sogenannter Naturerfahrungsraum für Kinder eingerichtet werden kann. Eine solche Fläche könnte angesichts des Mangels an geeigneten Räumen nach Stuttgarter Vorbild auch als Baustein der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder dienen. Daher wird der Magistrat insbesondere gebeten, 1. mögliche Partner wie Schulen, Kitas, Vereine und Träger zu identifizieren; 2. zu prüfen, ob bestehende Einrichtungen wie Schülergärten oder Abenteuerspielplätze in ein solches Konzept einbezogen werden könnten; 3. geeignete Flächen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu identifizieren, die für einen Naturerfahrungsraum genutzt werden könnten; 4. ein Konzept für die Integration in die Ganztagsbetreuung zu entwickeln, das sich an den erfolgreichen Beispielen aus Stuttgart und Berlin orientiert. Der Verein AJAH (http://www.ajahessen.de) könnte dabei beratend und mit vielen guten Beispielen zur Seite stehen. Begründung: Gerade vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewinnen naturnahe Betreuungsformen erheblich an Bedeutung. Naturerfahrungsräume sind naturbelassene Grünflächen, die es Kindern ermöglichen, die Natur selbstständig zu entdecken und im freien Spiel zu lernen. Sie fördern nachweislich Kreativität, soziale Kompetenzen und die gesunde Entwicklung von Kindern - sogar weit mehr als herkömmliche Kinderspielplätze, wie in den Skripten des Bundesamts für Naturschutz, Ausgabe 560 aus 2020, eindrücklich dargelegt wird. Betreuungs- und Bildungsangebote können hier stattfinden, indem pädagogische Fachkräfte oder Umweltbildungseinrichtungen gezielt Impulse geben, Naturerkundungen, Projekte oder Gruppenaktionen anbieten, Kinder bei der Planung und Pflege der Fläche einbinden und so Naturerleben, Umweltbildung sowie soziale Kompetenzen fördern - entweder als offene Angebote, im Rahmen von Kooperationen mit Schulen und Kitas oder als Bestandteil von Ganztagsbetreuung. Stuttgart ist bundesweit führend mit über 20 Naturerfahrungsräumen und Jugendfarmen, die systematisch in die Ganztagsbetreuung integriert sind. Konkrete Programme wie "Naturzeiten im Ganztag" werden bereits erfolgreich an Stuttgarter Grundschulen umgesetzt. Auch Berlin nutzt seine sechs größeren Naturerfahrungsräume regelmäßig für Kitagruppen und Schulklassen als "grüne Klassenzimmer". Diese bewährten Konzepte zeigen, dass Naturerfahrungsräume als außerschulische Lernorte fest in den Ganztagsalltag eingebunden werden können. Der dicht besiedelte Ortsbezirk 9 benötigt zusätzliche wohnortnahe Erholungs- und Spielräume für Familien. Ein Naturerfahrungsraum würde nicht nur die Lebensqualität in den Stadtteilen erhöhen, sondern auch als wichtiger Baustein für eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung der örtlichen Grundschulen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1684 Aktenzeichen: 40-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9OMOB 1526.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185 entstanden aus Vorlage: OF 1055/9 vom 10.06.2025 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme vom 26.05.2025, ST 830, zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) im Jahr 2013 ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. § 3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten sind. § 1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. § 4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21.08.2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernten Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat oder noch geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 51
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichtenOMOB 926.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7186 entstanden aus Vorlage: OF 1056/9 vom 10.06.2025 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Vorgang: V 227/21 OBR 9; ST 340/22 Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Neuen Frankfurt einen Geschichtspfad zu den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 zu entwickeln und umzusetzen. Dieser soll die bedeutenden Standorte und Siedlungen des Neuen Frankfurt durch Informationstafeln im öffentlichen Raum miteinander verbinden. Ergänzend könnte eine digitale Plattform weiterführende Informationen, historische Fotos und Routen für Rundgänge anbieten. Der Magistrat wird gebeten, diese Angebote in Zusammenarbeit mit der Ernst-May- Gesellschaft und den jeweiligen Immobilieneigentümern zu entwickeln. Zur Vorbereitung wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu erstellen: - eine vollständige Liste aller Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 mit aktuellem Eigentumsstatus und Denkmalschutzstatus; - eine Liste über aktuell bekannte geplante Sanierungsmaßnahmen in den Siedlungen des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9. Begründung: Das Neue Frankfurt prägt seit 100 Jahren das Stadtbild des Ortsbezirks. Doch viele Menschen wissen nicht um die besondere Geschichte ihrer Wohnhäuser oder der Siedlungen in ihrer Nachbarschaft. Der Ortsbezirk 9 beherbergt bedeutende Zeugnisse dieser Architekturepoche. Das 100-jährige Jubiläum bietet den idealen Anlass, diese Schätze durch einen zusammenhängenden Geschichtspfad sichtbar zu machen. Ein solcher Pfad würde nicht nur das kulturelle Bewusstsein stärken, sondern auch den Stadtteil als Destination für Architektur- und Geschichtsinteressierte etablieren. Die "Frankfurt History App" zeigt bereits gute Ansätze, doch gerade im öffentlichen Raum fehlen niedrigschwellige Informationsangebote. Ein durchdachter Geschichtspfad würde diese Lücke schließen und das reiche architektonische Erbe des Ortsbezirks angemessen würdigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 227 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2034 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhalt und Sanierung des LichtkokonsOMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7189 entstanden aus Vorlage: OF 846/3 vom 13.03.2025 Betreff: Erhalt und Sanierung des Lichtkokons Mit Bedauern hat der Ortsbeirat zur Kenntnis genommen, dass die Frankfurt University of Applied Sciences nicht bereit ist, den Lichtkokon zu unterhalten. Dieses Kunstwerk stellt eine bedeutende kulturelle Bereicherung für das Viertel dar und trägt zur Identität und Attraktivität des öffentlichen Raumes im Nordend bei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine nachhaltige Lösung für den Erhalt des Lichtkokons zu finden. Dies könnte durch eine öffentliche Ausschreibung zur Übernahme von Restaurierung und regelmäßiger Wartung geschehen. Falls sich keine externe Lösung findet, sollte als letzte Möglichkeit die Stadt selbst die Verantwortung übernehmen, um den langfristigen Erhalt des Kunstwerks zu gewährleisten. Mögliche Lösungsansätze könnten sein: - ein Sponsoring- oder Patenschaftsmodell in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, Stiftungen oder Kunstfördervereinen; - ein Crowdfunding-Projekt zur Finanzierung der Restaurierung und Unterhaltung; - die Einbindung lokaler Kunstschaffender oder Universitäten für eine gemeinsame Erhaltungsstrategie. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah entsprechende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um den Lichtkokon als bedeutendes Kunstwerk im Nordend zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 564 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fichardstraße für Fahrradfahrer sicher gestaltenOMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7190 entstanden aus Vorlage: OF 886/3 vom 08.05.2025 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fichardstraße für Fahrradfahrer sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradspur, mit der man von der Fichardstraße stadteinwärts auf die Eschersheimer Landstraße gelangt, dergestalt zu sichern, dass man nicht auf einen Fahrbahntrenner geleitet wird. Begründung: Wenn man mit dem Fahrrad von der Fichardstraße stadteinwärts nach links abbiegt, wird man mit einer Abbiegerspur geleitet. Folgt man dieser, wird man direkt gegen einen Fahrbahntrenner, der die Fahrradspur auf der Eschersheimer Landstraße abtrennt, geführt (siehe Bild). Ein ortsunkundiger Fahrradfahrer könnte hier stürzen und sich verletzten. Der Magistrat wird gebeten, diesen Schildbürgerstreich zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1780 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterer SandwegOMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7191 entstanden aus Vorlage: OF 891/3 vom 11.06.2025 Betreff: Unterer Sandweg Nach einem gemeinsamen Ortstermin der Ortsbeiräte 3 und 4 am unteren Sandweg wird der Magistrat gebeten, die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf der westlichen Seite wird das Parken nicht länger gestattet. Stattdessen wird ein Radstreifen, ausgehend vom Baumweg, in Richtung Uhrtürmchen eingerichtet. Der Radstreifen wird durch Piktogramme auf der Fahrbahn gekennzeichnet. 2. Die Schrägparkplätze auf der östlichen Seite bleiben erhalten und werden als Anwohnerplätze für die Anwohner der Parkzone 25 ausgewiesen. 3. Auf der östlichen Seite sind eine Lieferzone und zwei Behindertenparkplätze einzurichten. 4. Die "Sandbar" bekommt keine zusätzlichen Tische und Stühle auf den Parkflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1785 Antrag vom 14.11.2025, OF 972/3 Anregung vom 04.12.2025, OA 588 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kinderbasketballkorb GlauburgplatzOMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192 entstanden aus Vorlage: OF 892/3 vom 11.06.2025 Betreff: Kinderbasketballkorb Glauburgplatz Vorgang: OM 6384/25 OBR 3; ST 798/25 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Umgestaltung des Spielplatzes am Glauburgplatz (OM 6384) einen Kinderbasketballkorb (U 12) aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt kompatibel mit den sonstigen Nutzungen des Glauburgplatzes und wird dem Ortsbeirat im Vorfeld vorgestellt. Die vorhandenen Basketballplätze sollen dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden. Begründung: Bei der Umgestaltung ist besonderer Wert auf generationengerechte Gestaltung zu legen. Der Bedarf nach einem Kinderbasketballkorb ist groß. In seiner Stellungnahme vom 12.05.2025, ST 798, sieht der Magistrat die räumliche Enge als kritisch. Der Ortsbeirat ist jedoch davon überzeugt, dass die Fläche ausreichend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1897 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Spielebox AdlerflychtplatzOMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7193 entstanden aus Vorlage: OF 893/3 vom 11.06.2025 Betreff: Spielebox Adlerflychtplatz Der Magistrat wird gebeten, für die von den Betreiber*innen des Oedi Kiosk zur Verfügung gestellte Spielebox eine Patenschaft zu erteilen. Eine Patin/ein Pate für die Spielebox ist vorhanden. Begründung: Der Ortsbeirat wurde darüber informiert, dass eine Spielebox für vergessenes und verlorenes Spielzeug am Spielplatz Adlerflychtplatz bereits vorhanden sei und dass sich bereits eine interessierte Person für die Übernahme der Patenschaft gemeldet hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1656 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Information zu Baumaßnahmen an SpielplätzenOMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7194 entstanden aus Vorlage: OF 894/3 vom 08.06.2025 Betreff: Information zu Baumaßnahmen an Spielplätzen Der Magistrat wird gebeten, künftig a) bei Sanierungen auf Spielplätzen eine Information für die Nutzenden über die Maßnahme und ihre Dauer anzubringen. Dies gilt auch für abgebaute Spielgeräte; b) die Absperrbereiche um abgebaute Spielgeräte so gering wie möglich zu halten; c) die Gründe und ungefähre Dauer der aktuellen Einschränkung bei den Wasserspielen im Günthersburgpark ebenfalls entsprechend auszuschildern. Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass Spielgeräte sehr kurzfristig abgebaut werden müssen und eine Ersatzbeschaffung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Oft sind größere Teile der Spielplätze mit Gitterzäunen abgesperrt. Ein Hinweisschild auf den Grund des Abbaus und ein ungefährer Zeitraum bis zum Wiederaufbau würde Rückfragen, z. B. an den Ortsbeirat, unnötig machen. Teilweise ist nicht ersichtlich, warum die Fläche des abgebauten Spielgerätes großflächig abgesperrt werden muss und nicht einfach als Freifläche weiter genutzt werden kann. Die aktuellen Einschränkungen bei den Wasserspielen im Günthersburgpark wurden dem Ortsbeirat 3 mitgeteilt, dies sollte jedoch auch an die Nutzenden kommuniziert werden. Es ist schade, wenn Familien zu den Wasserspielen kommen und diese dann nicht in Betrieb sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1734 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - „Rote Eule“ - Bestand sichern und jetzt die Weichen dafür stellenOMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7195 entstanden aus Vorlage: OF 896/3 vom 08.06.2025 Betreff: "Rote Eule" - Bestand sichern und jetzt die Weichen dafür stellen Der Magistrat wird gebeten, a) mit dem aktuellen Betreiber der "Roten Eule" zu sprechen, ob er eventuell zu einem Weiterbetrieb der Einrichtung bereit wäre, wenn für die Sanierungszeit ein Interimsstandort gefunden wird; b) einen Interimsstandort, z. B. in Form einer Containeranlage auf dem Gelände der "Roten Eule" oder auf der in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen aktuell ungenutzten Freifläche, zu schaffen, um den Weiterbestand der Einrichtung bis zum Ende der Sanierung oder des Neubaus am jetzigen Standort zu gewährleisten; c) bis zur Klärung der Rahmenbedingungen den Weiterbetrieb am bisherigen Standort mit dem aktuellen Träger zu vereinbaren und dem Träger bei der ggf. entstehenden Unterfinanzierung durch weniger angemeldete Kinder (aufgrund der unsicheren Situation) entgegenzukommen; d) den Betrieb der Einrichtung noch vor der Sommerpause neu auszuschreiben, wenn der bisherige Träger nicht zum Weiterbetrieb bereit ist. Begründung: Die Dezernentin hat sich öffentlich für den Erhalt der "Roten Eule" ausgesprochen. Wenn dies ernst gemeint und kein Lippenbekenntnis war, dann müssen jetzt Taten folgen. Die Einrichtung muss weiterbestehen und kann nicht abgewickelt werden. Die aktuelle Situation ist von der Stadt Frankfurt als Eigentümerin der Immobilie durch einen jahrzehntelangen Sanierungsstau verursacht. Es ist jetzt die Verantwortung der Stadt Frankfurt, die Kinder und ihre Familien nicht mit dieser Situation allein zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1738 Aktenzeichen: 40-4
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführenOMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7196 entstanden aus Vorlage: OF 898/3 vom 11.06.2025 Betreff: Liegenschaften der VBL im Nordend in städtische Hand überführen Der Magistrat wird gebeten, 1. aktiv auf die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zuzugehen, um die Wohnungen im Oeder Weg 74 bis 78, in der Adlerflychtstraße 35 bis 41 sowie in der Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a zeitnah anzukaufen und in die öffentliche Hand zu überführen. Dazu sollen die ABG Frankfurt Holding (ABG), die Nassauische Heimstätte (NH) oder die Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) die Immobilien erwerben; 2. sollte Punkt 1. nicht machbar sein, die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt am Main eG (GIMA) zeitnah mit einem sozialverträglichen Hausverkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Akteur*in zu beauftragen. Kriterium für den Verkauf ist der Schutz langjähriger Mieter*innen vor Verdrängung sowie der Schutz günstiger Bestandsmieten. Begründung: In der Adlerflychtstraße 35 bis 41 und in der Hermannstraße 42 bis 42b sowie 46 bis 46a befinden sich knapp 100 Wohnungen der VBL. Dabei handelt es sich um Immobilien aus den 1950er-Jahren mit langjährigen Mieter*innen und günstigen Bestandsmieten. Die VBL ist seit mehr als 60 Jahren Eigentümerin dieser Immobilien, in denen viele Familien, Rentner*innen und Mieter*innen seit Jahrzehnten leben - teilweise sogar seit über 60 Jahren. Die Mieter*innen fürchten nun enorme Mietsteigerungen oder sogar Verdrängung, da die Häuser vor dem Verkauf stehen. Am 12. Mai 2025 war der Presse zu entnehmen, dass die VBL plant, Teile ihres Immobilienbestandes zu veräußern. Laut eigenen Aussagen befindet sich die VBL in fortgeschrittenen Verkaufsverhandlungen für 15 Immobilien, die sich überwiegend im Rhein-Main-Gebiet befinden. Die knapp 100 Haushalte befürchten, dass ihre Wohnhäuser an eine*n gewinnorientierte*n Investor*in verkauft werden und sie somit Luxusmodernisierungen oder großen Mietsteigerungen zum Opfer fallen. Sie haben Angst, dass dadurch bezahlbarer Wohnraum dauerhaft zerstört wird, sie sich die Mieten nicht mehr leisten können und folglich verdrängt werden. Im August/September 2024 wurden Bohrungen am Haus vorgenommen. Die Ergebnisse der statischen Untersuchungen liegen den Mieter*innen immer noch nicht vor. Aus diesem Grund haben die Mieter*innen im April 2025 einen Brief an die VBL mit der Bitte um Transparenz über den Verkaufsprozess und die Veröffentlichung der Testergebnisse versandt. In diesem Brief wurde die Angst vor Verdrängung deutlich zum Ausdruck gebracht. Zudem wurde am 14. April 2025 kurzfristig eine Begehung durch einen externen Gutachter durchgeführt. Erst dadurch sowie durch eigene Recherchen wurde der bevorstehende Verkauf bekannt. Die VBL fällt jedoch nicht zum ersten Mal negativ auf. Seit über acht Jahren stehen die maroden Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74 bis 78, die sich ebenfalls in ihrem Besitz befinden, leer. Für diese Liegenschaft gibt es konkrete Pläne für einen Abriss und Neubau: Nachdem im Jahr 2016 statische Mängel festgestellt wurden, mussten 29 Mietparteien umgehend ausziehen. Anstatt jedoch in dringend notwendige Sanierungsarbeiten zu investieren, um die Wohnungen wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen, ist nichts passiert. Die Gebäude stehen seit Jahren leer und verfallen zunehmend. Die VBL bleibt trotz bestehender Abriss- und Baugenehmigung aufgrund von "wirtschaftlichen Unsicherheiten" untätig und geht damit verantwortungslos mit dringend benötigtem Wohnraum um. Als öffentliche Institution hat die VBL eine soziale Verantwortung. Durch ihre Untätigkeit, Verzögerungen und eine mangelhafte Informationspolitik ist sie dieser jedoch nicht gerecht geworden. Planungsdezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger erklärte auf Anfrage, die VBL bei der Organisierung eines sozialverträglichen Verkaufs unterstützen zu wollen. Die VBL hatte vorher angekündigt, die Immobilien in einem Off-Market-Prozess, also zunächst nur an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressent*innen, zu veräußern. Die Absicht, nicht an die Höchstbietenden zu verkaufen, ist eine sehr gute Ausgangslage für einen Verkauf an eine öffentliche Gesellschaft oder gemeinnützige Akteur*innen. Deshalb muss die Stadt proaktiv Verhandlungen mit der VBL aufnehmen und zeitnah einen sozialverträglichen Kauf in die Wege leiten, um den knapp 100 Mietparteien Klarheit und Sicherheit zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1419 Aktenzeichen: 23-2
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wassertank im Bereich der Friedberger Landstraße in Höhe der Hausnummer 350OMOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7197 entstanden aus Vorlage: OF 903/3 vom 08.06.2025 Betreff: Wassertank im Bereich der Friedberger Landstraße in Höhe der Hausnummer 350 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Bereich der Friedberger Landstraße in Höhe der Hausnummer 350 einen unterirdischen Wassertank gibt. Wenn dem so ist, für welchen Zweck? Könnte er in wasserarmen Zeiten auch für die Bewässerung öffentlicher Flächen und Parks, ggf. auch des Friedhofs genutzt werden? Begründung: In der Mai-Sitzung des Ortsbeirates 3 erwähnte ein Bürger diesen Tank und regte an, das vorhandene Wasser ggf. zur Bewässerung öffentlicher Flächen zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1676 Aktenzeichen: 91-50
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk bekämpfenOMOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7224 entstanden aus Vorlage: OF 575/8 vom 06.06.2025 Betreff: Kinder- und Jugendarmut im Ortsbezirk bekämpfen Vorgang: B 1/25; V 1139/25 OBR 8; ST 683/25 Der Magistrat wird bezugnehmend auf die Stellungnahme vom 15.04.2025, ST 683, und den Bericht vom 06.01.2025, B 1 "Bündnis gegen Kinderarmut", gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Hat die zum 1. April 2025 einzurichtende Koordinierungsstelle des "Bündnisses gegen Kinderarmut" bereits ihre Arbeit aufgenommen? 2. Welche konkreten Arbeitsschritte, bezogen auf den "Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarmut - Frankfurt Nordwest" im Ortsbezirk 8, wurden von der Koordinierungsstelle bereits angestoßen bzw. sind geplant? 3. Welche kurzfristigen Maßnahmen zur Unterstützung der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen im Ortsbezirk werden bereits umgesetzt? Welche kurzfristigen Maßnahmen sind zeitnah geplant? 4. Welche langfristigen Strategien und Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligung und zur Präventionsarbeit werden verfolgt, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen im Ortbezirk nachhaltig zu verbessern und somit eine Chancengleichheit innerhalb der Stadt zu gewährleisten? 5. Wie gestaltet sich die bisherige Zusammenarbeit und Einbindung der Bildungseinrichtungen und sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kitas, Vereine usw.) zum Thema Kinderarmut im Ortsbezirk? 6. Wie gestaltet sich die bisherige Zusammenarbeit und Einbindung der Bildungseinrichtungen und sozialen Infrastruktureinrichtungen (Schulen, Kitas, Vereine usw.) zum Thema Kindeswohlgefährdung im Ortsbezirk? Begründung: Die Ergebnisse aus dem Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung liefern alarmierende Erkenntnisse für den Ortsbezirk 8. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die auf Sozialgeld angewiesen sind, liegt im Ortsbezirk 8 weit über dem städtischen Durchschnitt und ist seit 2019 weiter angestiegen. Besonders die drei Stadtbezirke Praunheim-Nord, Heddernheim-West und Niederursel-West wiesen sehr hohe Benachteiligungsindizes auf. Hier ist mehr als jedes vierte Kind von Armut betroffen ist. Die drei Stadtbezirke bilden in der gesamtstädtischen Betrachtung einen Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarmut und stellen ein Gebiet hoher sozialer Benachteiligung dar. Es ist dringend an der Zeit, gegen diese Entwicklung vorzugehen und das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Ortsbezirk zur Priorität zu machen und nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 1 Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1139 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 683 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1701 Aktenzeichen: 51
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grundüberholung Kinderspielplatz In der Römerstadt 168OMOB 826.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7225 entstanden aus Vorlage: OF 576/8 vom 02.06.2025 Betreff: Grundüberholung Kinderspielplatz In der Römerstadt 168 Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz mit der Anlagen-Nr. 167_2_1 in der Straße In der Römerstadt 168 einer umfassenden Grundüberholung zu unterziehen. Da leider davon auszugehen ist, dass eine Grundüberholung erst frühestens im nächsten Jahr vorgenommen werden wird, wird der Magistrat weiterhin gebeten, dort zeitnah interimsweise Spielgeräte aufzustellen. Begründung: Der oben genannte Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Grundschule Römerstadtschule und liegt im Bereich der Nordweststadt, in der sehr viele Kinder leben. Dieser Spielplatz liegt komplett brach. Es ist daher für die dort wohnenden Kinder sehr wichtig, dass sie ihre Spielmöglichkeiten so schnell wie möglich wieder erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1644 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Spielplatz für die Straße An der SandelmühleOMOB 826.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7226 entstanden aus Vorlage: OF 577/8 vom 10.06.2025 Betreff: Spielplatz für die Straße An der Sandelmühle Momentan wird das unten abgebildete Grundstück als Werksgelände für die S6-Ausgleichsmaßnahme am Urselbach genutzt. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Projektleitung Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob nach Abschluss der aktuellen Maßnahme dieses Grundstück zu einem Kinderspielplatz ausgebaut werden kann. Privatfoto Begründung: Das Grundstück kann aufgrund seiner Lage laut Grünflächenamt nicht bebaut werden. Deshalb bietet sich ein Spielplatz und ein Fitness-Parkour für Erwachsene an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1422 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten!OMOB 826.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7227 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 02.06.2025 Betreff: Nordweststadt: Mietpreise in den Tiefgaragen senken, Straßenraum entlasten! Vorgang: V 509/12 OBR 8; ST 1880/12 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Statistik über die aktuelle Auslastung der Tiefgaragen der Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG) in der Nordweststadt entsprechend der Stellungnahme ST 1880 aus dem Jahr 2012 vorzulegen; 2. auf eine deutliche Senkung der momentan zu hohen und unattraktiven Mietpreise von rund 70 Euro /Monat für die einzelnen Parkplätze hinzuwirken. Begründung: Charakteristisch für die in den Sechzigerjahren neu gebaute Nordweststadt waren die getrennten Verkehre. Das Auto sollte in den Tiefgaragen sozusagen "verschwinden", ein heute wieder moderner Ansatz ("Quartiersgarage"), denkt man an die viel beschworene Mobilitätswende und an die immer mehr nötige Sicherheit für Fußgänger. Die gesamte Nordweststadt leidet jedoch immer mehr unter mit Autos zugestellten Wendehämmern, Feuerwehrzufahrten und Müllstandplätzen. Zugleich ist bekannt, dass es immer noch Leerstände in den einzelnen Garagen der PBG gibt. Die mit Instandhaltungskosten begründete drastische Preiserhöhung im Jahr 2024 um rund 40 Prozent hat das Parken im Straßenraum, wie es von den Erbauern der Nordweststadt gerade nicht vorgesehen war, weiter begünstigt, weil sich viele Menschen in diesem Stadtteil 840 Euro im Jahr für einen Parkplatz nicht leisten können. Der Preis sollte angepasst und es sollte von der PBG alles unternommen werden, um eine volle Auslastung der Garagen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 509 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1880 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 217 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-3
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbindenOMOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7228 entstanden aus Vorlage: OF 579/8 vom 02.06.2025 Betreff: Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Hammarskjöldring 1 auf dem Gehweg, der zugleich Feuerwehrzufahrt ist, einen Poller oder eine Halbschranke setzen zu lassen, und zwar an der Weggabelung am Abenteuerspielplatz, wo der schmale Weg zur Bernadottestraße 20 bis 24 auf den Weg der Verlängerung der Fußgängerbrücke über den Hammarskjöldring trifft. Es kann gerne ein Ortstermin zur Festlegu ng der Position des Pollers/der Halbschranke vereinbart werden. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt über die Gehwege am Hammarskjöldring 1 wird von Autofahrern verbotswidrig genutzt, um hinter dem Abenteuerspielplatz zu den Wohnhäusern in der Bernadottestraße zu fahren. Dies geschieht nach Schilderung von Anwohnern in einem Tempo, das in der Regel nicht dem Schritttempo entspricht. Der Weg ist inzwischen zur "Ersatzstraße" geworden. Dies ist für Fußgänger und insbesondere Kinder und ältere Menschen nicht nur in der Dunkelheit lebensgefährlich. Es gibt bereits zwei bewegliche Bügel (zum Abenteuerspielplatz und auf dem schmalen Gehweg zur Bernadottestraße). Ein solcher oder ein Poller wären am Gehweg entlang des Abenteuerspielplatzes eine gute Lösung. Außer der Feuerwehr, für die der Weg nämlich gedacht ist, haben alle anderen Fahrzeuge dort nichts zu suchen. Der Gehweg kann keinesfalls weiter als Ersatzzufahrt zu den Häusern in der Bernadottestraße dienen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1837 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414OMOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7229 entstanden aus Vorlage: OF 580/8 vom 02.06.2025 Betreff: Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrt für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 398 c und 414 am Praunheimer Weg besser abzusichern. Dazu müssen der Poller und der Halbbügel, die die Feuerwehrzufahrt im oben genannten Bereich markieren, weiter in Richtung Praunheimer Weg versetzt werden, um das ständige illegale Parken von Autos in diesem Bereich zu unterbinden. Da dieser Bereich besonders nachts immer illegal zugeparkt ist, können Rettungsfahrzeuge dort nicht die für sie ausgewiesene Zufahrt benutzen. Des Weiteren sollen die beiden Poller, die sich im selben Bereich befinden und den Gehweg in Richtung Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 398 sichern, auch weiter in Richtung Gehweg Praunheimer Weg versetzt werden, um insgesamt das illegale Parken auf dieser Fußgängerfläche zu verhindern. Falls Fragen zur konkreten Örtlichkeit aufkommen, kann gerne ein Ortstermin vereinbart werden. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Tenor und den beigefügten Bildern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1852 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der SandelmühleOMOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7230 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 02.06.2025 Betreff: Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, während der Dauer des Betriebs der Behelfsbrücke in der Straße An der Sandelmühle ein Halteverbot während der Bauphase vor den Häusern An der Sandelmühle 38 bis 46 einzurichten. Begründung: Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich der Straße An der Sandelmühle wird eine Behelfsbrücke ca. 30 Meter links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig, um die Einfahrt für größere Fahrzeuge, aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1784 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kunstwerk „Springende Fische“ zeitgemäß ersetzenOMOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7231 entstanden aus Vorlage: OF 584/8 vom 02.06.2025 Betreff: Kunstwerk "Springende Fische" zeitgemäß ersetzen Vorgang: OM 1889/13 OBR 8; ST 578/13 Der Magistrat wird gebeten, die in der Ernst-Kahn-Straße 1 bis 7 vorhandenen Überreste der Skulptur "Springende Fische" von Hugo Uhl (1918-1999) abzubauen und in Zusammenarbeit mit der Uhl gestaltet GmbH an Ort und Stelle eine neue Skulptur aufzustellen, die den künstlerischen Ansatz der ursprünglichen Plastik aufgreift und weiterentwickelt. Eine anteilige Finanzierung durch das Ortsbeiratsbudget wird in Aussicht gestellt. Der Magistrat möge dazu dem Ortsbeirat für einen entsprechenden Beschluss einen Kostenvoranschlag einreichen. Begründung: Kunst im öffentlichen Raum kann Stadtentwicklung fördern und Wohnquartiere aufwerten. Einige Kunstwerke, vor allem von Bildhauern, sind in den 1960er Jahren in der Nordweststadt aufgestellt worden und in Teilen heute noch vorhanden. Die "Springenden Fische" in der Ernst-Kahn-Straße sind vor ca. 15 Jahren mutmaßlich durch Vandalismus zerstört worden; nur der Sockel ist noch da. Eine Instandsetzung ist vom Magistrat mit Hinweis auf die Kosten abgelehnt worden, stattdessen gab der Magistrat die Anregung, ein neues Kunstwerk aufzustellen. Es wird angeregt, hierzu wieder mit der Bildhauerei Uhl zu kooperieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 578 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1681 Aktenzeichen: 60-10
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gefällten Baum wieder ersetzenOMOB 826.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7232 entstanden aus Vorlage: OF 587/8 vom 05.06.2025 Betreff: Gefällten Baum wieder ersetzen Der Magistrat wird gebeten, den 2024 gefällten Baum in der Franziska-Kessel-Straße in Höhe der Hausnummer 5 möglichst noch in der kommenden Pflanzsaison wieder zu ersetzen. Begründung: Im Oktober 2024 wurde die zirka zehn Meter hohe Stadtbirne gefällt. Trotz mehrfacher Bitten und Nachfragen erfolgte bis heute keine Pflanzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1680 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüstenOMOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7233 entstanden aus Vorlage: OF 588/8 vom 05.06.2025 Betreff: Heddernheimer Steg mit zweiter Schiene und zweitem Handlauf ausrüsten Der Magistrat wird gebeten, den neuen Heddernheimer Steg mit einer zweiten Schiene, parallel zur links hochlaufenden Schiene, auszurüsten, sodass Kinderwagen und Buggys hochgeschoben werden können. Außerdem ist ein zweiter Handlauf für die breite Treppenanlage notwendig, der Erwachsenen und Kindern, die sich festhalten müssen, das Aufsteigen ermöglicht. Begründung: Bei der vorherigen Fahrstuhl-Anlage ist es durch mutwillige Beschädigungen oder technische Mängel sehr oft zu Ausfällen gekommen. Es steht nach dem Neubau weiterhin nur ein Fahrstuhl zur Verfügung. Da nicht auszuschließen ist, dass der neue Fahrstuhl trotz guter Überwachung ausfallen kann, ist es notwendig, dass ein für alle Personengruppen sicherer Aufgang/Abgang über den Heddernheimer Steg jederzeit zur Verfügung steht. Eine zweite Schiene ermöglicht dies allen Personen mit Kinderwagen und Personen mit Rollator. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1863 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-6
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grüner Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der SandelmühleOMOB 826.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7234 entstanden aus Vorlage: OF 594/8 vom 10.06.2025 Betreff: Grüner Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, an der Ampel unmittelbar vor dem oben genannten Bahnübergang (Hessestraße in Richtung Olof-Palme-Straße) einen Grünpfeil (Verkehrszeichen 720, grüner Rechtsabbiegerpfeil) anzubringen. Begründung: Die komplexe Situation an diesem Bahnübergang führt zu absurden Situationen, die soweit irgend möglich, verbessert werden sollten. Will ein Verkehrsteilnehmer an diesem Bahnübergang rechts in die Straße An der Sandelmühle abbiegen, muss er oft, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist, am fünf Meter entfernten Bahnübergang wegen der inzwischen dort auf Rot gewechselten Signalanlage erneut stehen bleiben und versperrt somit die gerade erst durch Grün freigegebene Spur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1855 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32.1
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der SandelmühleOMOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7235 entstanden aus Vorlage: OF 595/8 vom 26.06.2025 Betreff: Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, in den Sommermonaten (Freibadsaison) ein Halte- und Parkverbot vor den Häusern 38 bis einschließlich 46 auf beiden Straßenseiten einzurichten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf das von den Anwohnern erstellte Beschwerdeschreiben zeitnah geantwortet und gegebenenfalls ein Ortstermin vereinbart wird. Begründung: 1. Sämtliche bisherige Versuche, die in den vergangenen Jahren dazu dienten, die angespannte Verkehrssituation in den Sommermonaten zu entschärfen, haben zu keiner Deeskalation der Lage geführt. 2. Die Anwohner haben zwischenzeitlich eine Unterschriftenliste gestartet und ein Beschwerdeschreiben an das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt, die Stadtpolizei Frankfurt, das Polizeipräsidium Frankfurt am Main und an die Frankfurter BäderBetriebe GmbH adressiert, da es in den vergangenen Wochen zu Beinahepersonenschäden auf den Bürgersteigen durch ausweichende Fahrzeuge kam. 3. Durch die aktuell laufende Renaturierung des Urselbachs und die Absperrung von Parkraum für den Erdaushub verschärft sich die Lage zusehends. 4. Polizei und Ordnungsamt haben den Anwohnern mitgeteilt, dass nur eine grundsätzliche Regelung der Verkehrsführung und konsequente Halteverbote Abhilfe schaffen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1857 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-StraßeVOB 426.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 entstanden aus Vorlage: OF 1035/9 vom 10.06.2025 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 4839/23 OBR 9; OM 4840/23 OBR 9; ST 472/24; ST 627/24; ST 2005/24 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie lange der Pachtvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße noch läuft, den der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 angemietet hat. Weiter wird er darum gebeten, im Detail mitzuteilen, - seit wann der Pachtvertrag besteht; - welche Verlängerungsdauern vereinbart sind; - welche Verpflichtungen dem Vertragsnehmer auferlegt wurden. Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob im Zusammenhang mit der U4-Verlängerung auf dem Parkplatz eine Baustelleneinrichtung geplant ist, so wie mit Stellungnahme vom 04.03.2024, ST 472 , bereits für den weiter östlich gelegenen Bereich vor dem Jugendzentrum mitgeteilt wurde. Begründung: Für mögliche zukünftige Planungen im Ortsbezirk 9 ist es wichtig zu wissen, wie lange die aktuelle Nutzung noch Bestand hat und unter welchen Bedingungen sie erfolgt. Sofern eine Vertragserneuerung ansteht, könnte sich der Ortsbeirat mit seinen Überlegungen - wie etwa in der Anregung vom 30.11.2023, OM 4840, bezüglich mangelnder Fußwege dokumentiert - einbringen. Die anstehende U4-Verlängerung wirft zusätzlich die Frage auf, wie sich die Baustellenlogistik zur bestehenden Pachtvereinbarung verhält und welche Überlegungen bei der Standortwahl für Baustelleneinrichtungen eine Rolle spielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1860 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Grünfläche Niddablick erhaltenVOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1220 entstanden aus Vorlage: OF 1037/9 vom 08.06.2025 Betreff: Grünfläche Niddablick erhalten Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob das Abstellen von Fahrzeugen an der Straße Niddablick in Höhe der Hausnummern 30 bis 33) zulässig ist und ob eventuell ein Teil einer Grünfläche, die möglicherweise Teil einer Feuchtwiese ist, renaturiert und erhalten werden? Geeignete Maßnahmen zum Schutz wären beispielsweise neugepflanzte Bäume, Baumstämme oder entsprechend große Steine, wie sie dort in unmittelbarer Nähe zum Schutz einer Parkbank bereits abgelegt wurden. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht, Grünflächen zu erhalten bzw. zu renaturieren. Leider wurde ein dort neugepflanzter Baum durch geparkte Fahrzeuge bereits beschädigt. Es handelt sich in diesem Bereich übrigens um eine ausgeschilderte Spielstraße, die durch Ein- und Ausparken stark beeinträchtigt wird. Anwohner können durch die auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellten Fahrzeuge teilweise nur mit großer Mühe aus ihren Einfahrten herausfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.08.2025, OF 1079/9 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1764 Aktenzeichen: 67-0
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten?VOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1221 entstanden aus Vorlage: OF 1046/9 vom 09.06.2025 Betreff: Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten? Vorgang: V 1110/25 OBR 9; ST 703/25 In dem Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1110, hatte der Ortsbeirat die folgenden Fragen an den Magistrat gerichtet: 1. Was wurde konkret als Baulast "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft" festgelegt? 2. Wurden die dort öffentlich-rechtlich gesicherten Pflichten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? 3. Welche Maßnahmen sind geplant, sollte sich, entgegen der Erwartungen aus der ST 1556 erweisen, dass die Baulasten nicht berücksichtigt wurden? Auf die Frage 1. hat der Magistrat in der Stellungnahme vom 05.05.2025 , ST 703, geantwortet. Die Fragen 2. und 3. sind dagegen noch nicht beantwortet. Der Magistrat wird deshalb erneut um Auskunft gebeten, A. welche Baulasten für das Projekt außer der Baulast zum Wirtschaftsgarten auferlegt wurden; B. ob alle auferlegten Baulasten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt wurden. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert nach wie vor, dass eine Nutzung des Außengeländes für gastronomische Zwecke derzeit nicht möglich scheint, begrüßt aber die Initiative, die Räumlichkeiten solange als Kita umzunutzen. Trotzdem bleiben angesichts des umgesetzten Baukörpers weiterhin Fragen offen, ob die Auflagen adäquat umgesetzt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1110 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 703 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1687 Aktenzeichen: 63-2
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellenVOB 226.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1222 entstanden aus Vorlage: OF 1050/9 vom 09.06.2025 Betreff: Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen Vorgang: OM 1256/21 OBR 9; ST 2651/22; V 566/22 OBR 9; ST 803/23; ST2220/23 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit einer barrierefreien Nachrüstung der Überwege über die S6-Bahnlinie in Eschersheim (ehemal. Batschkapp & Am Grünen Graben) zu rechnen ist. Begründung: Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6-Strecke im Bereich Eschersheim stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in dem o. g. Bereich barrierefrei bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehhilfen u. Ä. nutzen zu können. Mit dem Wegfall der planfestgestellten Unterführung am Lachweg ist die Möglichkeit einer barrierefreien Querung an dieser Stelle entfallen, für die es keinen adäquaten Ersatz gibt. Die avisierte Prüfung einer alternativen barrierefreien Querung lässt auf sich warten. Jüngst erhielt der Ortsbeirat gar die Auskunft, dass für eine Prüfung derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung stünden. Da die trennende Wirkung für den Stadtteil erheblich ist, wird um eine höhere Priorisierung dieses Themas gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2651 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 566 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2220 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1862 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Gleisbett bei der Haltestelle „Hessendenkmal“ nicht mehr auf Rasen - Warum?VOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1223 entstanden aus Vorlage: OF 897/3 vom 11.06.2025 Betreff: Gleisbett bei der Haltestelle "Hessendenkmal" nicht mehr auf Rasen - Warum? Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum bei dem Ersatz der Gleise nördlich der Haltestelle "Hessendenkmal" das Gleisbett von Rasen auf Schotter umgestellt wurde. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, an geeigneten Stellen in Zukunft vorranging Gleisbette auf Rasen zu verlegen. Begründung: Bis zum Gleistausch letztes Jahr befand sich an der genannten Stelle ein Gleisbett aus Rasen. Dieses wurde durch eines aus Schotter ersetzt. Gleisbetten aus Rasen gelten als ökologischer und vorteilhafter bei der Lärmentwicklung. Warum wurde dieses Gleisbett dann umgestaltet? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1925 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Endlich Klarheit bei den KinderzahlenVOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1224 entstanden aus Vorlage: OF 899/3 vom 08.06.2025 Betreff: Endlich Klarheit bei den Kinderzahlen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich die erwarteten Kinderzahlen für das Nordend in den nächsten Jahren entwickeln werden und ob die im städtischen Statistikportal veröffentlichten Zahlen falsch sind. Begründung: Gemäß dem Statistikportal der Stadt Frankfurt werden für Nordend West und Nordend Ost steigende Kinderzahlen prognostiziert (https://statistikportal.frankfurt.de/download/FSA/2024/FSA_2024_02_Betreuungsbe darf_Kinder.pdf). Im Rahmen der Diskussion um den Erhalt des Kindergartens St. Michael wurden seitens des Stadtschulamtes sinkende Kinderzahlen als Rechtfertigung für den Nichterhalt der Einrichtung angeführt. Dies wurde auch in anderen Zusammenhängen so kommuniziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1715 Aktenzeichen: 12-0
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahndenVOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1225 entstanden aus Vorlage: OF 900/3 vom 11.06.2025 Betreff: Parkraumüberwachung - Verstöße konsequent ahnden Vorgang: B 152/20; F 2347/24 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) wie sich die Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs seit dem 04.04.2019 entwickelt haben und wieviele Planstellen hiervon derzeit besetzt sind; b) welche Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Gebühren für den Bewohnerparkausweis im Jahr 2024 eingenommen wurden; c) ob Einnahmen gezielt dazu verwendet werden, die Anzahl der Planstellen für städtische Bedienstete im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu erhöhen; d) wie häufig eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Stadtbezirk 120 durchschnittlich durchgeführt wird; e) ob und welche weiteren Maßnahme geplant sind, Rechtsverstöße im ruhenden Verkehr (insbesondere Parken ohne gültige Parkerlaubnis) zu ahnden; f) ob geplant ist, in diesem oder im nächsten Jahr eine digitale Parkraumüberwachung, zum Beispiel mittels "Scan Cars", einzuführen, nachdem nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz vorliegt. Begründung: Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis wurden 2024 von 25 Euro auf 120 Euro pro Jahr erhöht, was einer fast fünffachen Erhöhung entspricht. Dennoch bleibt die Parksituation für Anwohner/innen, vor allem auch im Nordend, angespannt. Mehr Kontrollen wären hier angemessen, um Falschparken zu verhindern. In seinem Bericht vom 03.04.2020, B 152, teilt der Magistrat mit: "Die Personalverfügbarkeit der Städtische Verkehrspolizei ist gegeben, wenn die Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen, Bußgeldern und Ausweitung der Bewirtschaftungszonen für die Neuschaffung von Stellen in der Verkehrsüberwachung und für Verbesserungen zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verwendet werden." Der Bericht aus dem Jahr 2020 lässt den Schluss zu, dass der Magistrat die Planstellen erhöht, wenn Netto-Mehreinnahmen aus Gebührenerhöhungen steigen. Zusätzlich könnte eine digitale Parkraumüberwachung unterstützend wirken. Bisher fehlte die Rechtsgrundlage, wie der Magistrat in seiner Antwort auf die Vorlage vom 14.03.2024, F 2347, feststellt. Gleichzeitig hatte der Magistrat seine Bereitschaft erklärt, sogenannte "Scan Cars" im Rahmen der digitalen Parkraumüberwachung in Frankfurt einsetzen zu wollen, sobald eine solche Rechtsgrundlage vorliegt. In Baden-Württemberg wurde nun durch das Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz - LMG) vom 18. März 2025 eine Rechtsgrundlage geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 152 Frage vom 14.03.2024, F 2347 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 674 Aktenzeichen: 32-1
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppenVOB 326.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1226 entstanden aus Vorlage: OF 902/3 vom 08.06.2025 Betreff: Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppen Der Götterbaum hat sich - insbesondere im östlichen Nordend - in den letzten Jahren massiv ausgebreitet. Fachleute sehen die einheimische Biodiversität bedroht. Mittlerweile steht der Baum seit 2019 in der Liste der invasiven Arten mit EU-Bedeutung, es gibt ein Handels- und Pflanzverbot (https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/die-invasion-des-goetterbaums-2159 /). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten, a) mit welchen Maßnahmen und Konzepten die weitere Ausbreitung des Götterbaumes im Nordend gestoppt werden kann; b) wie Hauseigentümer in geeigneter Weise auf die Bekämpfung der Verbreitung des Götterbaumes hingewiesen und hierbei unterstützt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1896 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat.