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Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7182 entstanden aus Vorlage: OF 1052/9 vom 11.06.2025

Betreff:


Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage im Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen sind. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen/Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist demnach um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurden laut Antwort der DB Netz AG auf die Anfrage vom 22.02.2024, V 870 (ST 403 vom 17.03.2025), bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willibrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den in der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.05.2025 anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden, vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende besohlte Schwellen sind nachzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406