Grün für mehr Aufenthaltsqualität: Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden!
Zusammenfassung
Im Rahmen der Anregung beantragt der Ortsbeirat 2 eine kurzfristige Maßnahmenumsetzung zur Begrünung des Kulturcampus. Dies ist notwendig, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die extreme Versiegelung der Fläche zu verringern. Erwartet wird eine Erhöhung der Lebensqualität im Freien, insbesondere während Hitzeperioden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und den Initiativen, wie dem Offenen Haus der Kulturen, sowie den Betreibenden künftiger Zwischennutzungen in der Kunstbibliothek, auf dem Kulturcampus kurzfristig Maßnahmen und Projekte zu entwickeln und umzusetzen, die dazu beitragen, 1. die versiegelten Platzbereiche ggf. teilweise zu entsiegeln und besser zu begrünen; 2. örtliche Begrünungs- und Verschattungsmöglichkeiten (ggf. Pergolen) anzubringen, um dem Platz mehr Aufenthaltsqualität zu geben; 3. eine regelmäßige Wasserversorgung für die Pflanzen sicherzustellen (ggf. Zisterne). Zudem sollte ein Trinkwasserbrunnen an einem Ort aufgestellt werden, der später nicht von Umbaumaßnahmen betroffen ist.
Begründung
Das Areal des Kulturcampus ist einer der höchstversiegelten Hot Spots in Bockenheim und die Aufenthaltsqualität ist bei großer Hitze eigentlich gleich Null. Das hat z. B. das Kulturcampus Open Air Anfang Juli 2025 gezeigt. Keine Zeltüberdachung auf dem Gelände konnte ausreichend vor der Hitze schützen. Da mit einem Baubeginn für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) voraussichtlich erst ab 2030 zu rechnen ist, dürften auch andere (Um-)Baumaßnahmen nicht viel früher starten. Zwischennutzungen auf dem Kulturcampus, z. B. das EU-geförderte Projekt "Vision 31 - Kulturcampus gemeinsam gestalten" werden sehr begrüßt. Sie müssen im Außenbereich jedoch umfassend durch Begrünung hinsichtlich der Klimafolgenanpassung abgesichert werden. Zwischennutzungen ergeben vor allem dann Sinn, wenn die gesamte Außenfläche ebenso wie die zwischengenutzten Gebäude (z. B. Kunstbibliothek) durch Begrünung aufgewertet werden. Denkbar wären eine teilweise Entsiegelung und Bepflanzung der Waschbetonfläche im nördlichen Bereich oberhalb der Tiefgarage oder auch direkt über der Tiefgarage, die Aufstellung größerer Holz- bzw. Metallcontainer, die auch höhere Bäume umfassen können und die später andernorts wiederverwertet werden können. Denkbar wäre auch der Aufbau von holzgeständerten Pergolen, z. B. entlang der Nordseite der Kunstbibliothek. Bei mehr Begrünung ist dringend ein Wasseranschluss erforderlich, damit eventuelle Paten die Bewässerung sicherstellen können. Um gestalterische Grünqualität als Zwischennutzung auf dem gesamten Campus-Areal zu schaffen, wird eine Begehung zusammen mit dem Grünflächenamt und einer/einem Landschaftsarchitekt*in vorgeschlagen. Der Ortsbeirat hatte bereits im Jahr 2023 einen Trinkwasserbrunnen für den Kulturcampus gefordert (OM 4505), aber leider nur eine unbefriedigende Antwort erhalten (ST 1918). Dabei spricht aufgrund der Überwärmung des Kulturcampus-Areals vieles für die Installation.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2025OFOF 579/8Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7228Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbindenDirektanregung
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1837Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1