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Meine Nachbarschaft: Bernadottestraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Verbindungsstraße Rosa-Luxemburg-Straße Richtung Dillenburger Straße/ErichOllenhauerRing

23.10.2025 · Aktualisiert: 01.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7641 entstanden aus Vorlage: OF 635/8 vom 08.10.2025 Betreff: Verbindungsstraße Rosa-Luxemburg-Straße Richtung Dillenburger Straße/Erich-Ollenhauer-Ring Die Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (Fahrtrichtung Süden) in Richtung Dillenburger Straße bzw. Erich-Ollenhauer-Ring ist durch zwei Fahrspuren geregelt. Über die linke Fahrspur ist ein Einfahren auf die Dillenburger Straße möglich, die rechte Fahrspur ist den Verkehrsteilnehmern zugeordnet, die in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring abbiegen wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die beiden Fahrspuren durch geeignete Maßnahmen baulich zu trennen, sodass ein Wechseln der Fahrspur bis an die Einmündung Dillenburger Straße nicht mehr möglich ist. Begründung: Besonders in den Verkehrsspitzenzeiten sind auf dieser Verbindungsstraße viele Fahrzeuge unterwegs. Verkehrsteilnehmer fahren auf der linken Spur an den Fahrzeugen vorbei, die die rechte Spur Richtung Erich-Ollenhauer-Ring befahren wollen. Erst im letzten Moment wollen sie auf die rechte Spur wechseln und blockieren somit den Verkehr, der in die Dillenburger Straße abbiegen will. Durch eine bauliche Trennung der beiden Fahrstreifen ist ein solches Verhalten nicht mehr möglich Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Gehweg entlang Ernst-Kahn-Straße

23.10.2025 · Aktualisiert: 01.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7640 entstanden aus Vorlage: OF 634/8 vom 04.10.2025 Betreff: Gehweg entlang Ernst-Kahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Verbreiterung und Ausbesserung des Gehwegs in der Ernst-Kahn-Straße ab dem Eckhaus In der Römerstadt 118 in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring (bis Steg) in seine Prioritätenliste aufzunehmen. Der etwa 30 bis 40 Zentimeter breite Grasstreifen, der sich zwischen Asphaltschicht und Gehwegrandstein befindet, soll mit einer wasserdurchlässigen Aufpflasterung befestigt werden (z. B. Knochenpflaster mit Zwischenraum, siehe Polizeigebäude Marie-Curie-Straße). Die Asphaltschicht soll ausgebessert und begradigt werden. Der Gehweg soll insgesamt an Breite gewinnen. Begründung: Beschwerden über den Zustand des Gehwegs gab es u. a. von auf einen Rollstuhl angewiesenen Personen, die die Bushaltestelle und die Apotheke an der Ecke Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt benutzen und Begegnungen mit Personen mit Kinderwagen oder Gruppen als belastend empfinden. Da am Straßenrand dicht geparkt wird und der Grasstreifen tiefer als die Asphaltschicht ist, ist ein Ausweichen für Rollstuhlfahrer und auch Personen mit Kinderwagen fast unmöglich. Dieser Gehweg wird zunehmend als Fußweg aus Richtung Hadrianstraße zum Nordwestzentrum genutzt, deshalb sollte er so bald wie möglich fußgänger:innenfreundlich verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7453 entstanden aus Vorlage: OF 604/8 vom 20.08.2025 Betreff: Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg Der Magistrat wird gebeten, jetzt - nach Fertigstellung des neuen Heddernheimer Steges - den im Laufe der Jahre zugewucherten Verbindungsweg vom Schutzbau "Römische Töpferöfen" am Erich-Ollenhauer-Ring, der unter der Titusbrücke hindurch zu der neuen Radabstellanlage am Zugang zum Heddernheimer Steg in das Nordwestzentrum führt, in einen ordentlichen, verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Reinigung von Müll und Unrat, auch im Bereich des Brückenwiderlagers; 2. drastischer Rückschnitt des "Begleitgrüns", damit der Weg wieder benutzt werden kann; 3. Entfernung des offenbar zwecklos zurückgelassenen Baustellenzaunes am Schutzbau; 4. Anbringung einer sichtbaren Hinweisbeschilderung auf beiden Seiten der Titusbrücke, die auf den Weg zeigt, damit weniger Fußgänger verbotswidrig und mit Unterschätzung der Gefahren die Einmündung in den Ring benutzen. Begründung: Der Fußweg, der als sichere Querung für Fußgänger an der Einmündung der Titusstraße in den Erich-Ollenhauer-Ring gedacht ist, war während der Baumaßnahme am Steg jahrelang gesperrt und ist jetzt wieder zugänglich. Jedoch wird der Weg von sehr viel Unrat gesäumt und ist von den Grünpflanzen so zugewachsen ("Dschungel"), dass ein Durchgang erschwert und unsicher ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Schilder zwischen MartinLutherKingPark und Wendhammer Bernadottestraße

19.08.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 613/8 Betreff: Schilder zwischen Martin-Luther-King-Park und Wendhammer Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat zu erläutern, warum das in der Grafik gekennzeichnete Teilstück für Mofas gesperrt ist. An den mit Pfeilen gekennzeichneten Punkten steht das Verkehrszeichen 256 Verbot für Mofas, neben dem Verkehrsschild 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg. Den Antragstellern ist bekannt, dass VZ 240 Mofas erlaubt. Insofern liegt keine Kollision der Verkehrsschilder vor. Alle angrenzenden Wege, insbesondere der komplette Martin Luther King Park dürfen hingegen von Mofas befahren werden Google maps Begründung: Ein Mofafahrer, der berechtigterweise den Martin-Luther-King Park befährt, befindet sich plötzlich und ohne es zu erwarten, an einer für ihn gesperrten Straße. Ihm bleibt lediglich die Möglichkeit, rechts oder links durch kleine Fußgängerwege zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1270 2025 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Stillstand auf dem Baufeld, ehemals „Deutscher Verein“, Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße

11.08.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 610/8 Betreff: Stillstand auf dem Baufeld, ehemals "Deutscher Verein", Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was ist der neuste Stand zur Entwicklung und Bebauung des genannten Baufeldes? 2. Hat der Magistrat Informationen über das Investor:inneninteresse und die Gültigkeit der Bebauungspläne ? Gibt es eine:n neue:n Investor:in? 3. Sind die Abbrucharbeiten und ist die Entsorgung des belasteten Materials abgeschlossen ? Begründung: Auf dem o.g. Grundstück gibt es seit den Abbrucharbeiten (vor der Corona Zeit) keine Aktivitäten mehr und die mit dem Vorhaben bedruckten Planen am Bauzaun hängen schon lose herunter. Auf diesen Planen zum "Wohnen im Quartier la vie" werden komfortable Wohnungen, eine Nahversorgung und Platz für Kleingewerbe und einen Kindergarten versprochen, darauf wird im Ortsbezirk auch gewartet. Leider ist heute, nachdem (2020) schon der zweite Investor das Grundstück übernommen hatte und die Abbrucharbeiten beendet schienen das unebene Gelände völlig überwuchert. Im Ortsbezirk besteht ein deutliches Interesse an einem kleinen Dienstleistungszentrum an dieser Ecke, das fußläufig erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 610/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7228 entstanden aus Vorlage: OF 579/8 vom 02.06.2025 Betreff: Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Hammarskjöldring 1 auf dem Gehweg, der zugleich Feuerwehrzufahrt ist, einen Poller oder eine Halbschranke setzen zu lassen, und zwar an der Weggabelung am Abenteuerspielplatz, wo der schmale Weg zur Bernadottestraße 20 bis 24 auf den Weg der Verlängerung der Fußgängerbrücke über den Hammarskjöldring trifft. Es kann gerne ein Ortstermin zur Festlegu ng der Position des Pollers/der Halbschranke vereinbart werden. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt über die Gehwege am Hammarskjöldring 1 wird von Autofahrern verbotswidrig genutzt, um hinter dem Abenteuerspielplatz zu den Wohnhäusern in der Bernadottestraße zu fahren. Dies geschieht nach Schilderung von Anwohnern in einem Tempo, das in der Regel nicht dem Schritttempo entspricht. Der Weg ist inzwischen zur "Ersatzstraße" geworden. Dies ist für Fußgänger und insbesondere Kinder und ältere Menschen nicht nur in der Dunkelheit lebensgefährlich. Es gibt bereits zwei bewegliche Bügel (zum Abenteuerspielplatz und auf dem schmalen Gehweg zur Bernadottestraße). Ein solcher oder ein Poller wären am Gehweg entlang des Abenteuerspielplatzes eine gute Lösung. Außer der Feuerwehr, für die der Weg nämlich gedacht ist, haben alle anderen Fahrzeuge dort nichts zu suchen. Der Gehweg kann keinesfalls weiter als Ersatzzufahrt zu den Häusern in der Bernadottestraße dienen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1837 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist

10.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 586/8 Betreff: Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des Wohngebietes der Nordweststadt einen Standort zu finden und festzulegen, der für die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes für den alltäglichen Bedarf geeignet ist. Dabei sollten die Bernadottestraße und ihre Stichstraßen, die Straße In der Römerstadt und ihre Stichstraßen sowie die Grünflächen, die sich über den Tiefgaragen befinden darauf geprüft werden, ob sie einen Standort bieten, der für einen Laden im Stadtteil geeignet ist. Begründung: Die Bewohner:innen der Nordweststadt, links und rechts der Bernadottestraße und der Straße in der Römerstadt, einschließlich der Ernst May Siedlung, müssen die Brücken über den Erich Ollenhauer Ring ins NWZ zweimal überqueren, auch wenn sie nur einen kleinen Einkauf brauchen. Eine Alternative bietet nur der türkische Markt in der Bernadottestraße. Eine älter werdende Bevölkerung ist auf kurze unkomplizierte Wege für die eigene Versorgung angewiesen, ebenso die Mütter, die oft mit mehreren Kindern diesen aufwendigen Weg nehmen müssen, ganz abgesehen von der Last schwerer Tüten. Beide Bevölkerungsgruppen scheuen zunehmend den Aufwand, mit dem Auto in die nahe Tiefgarage des NWZs zu fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 586/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 591/8 Betreff: Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Zwar ist der Stadtteil der Quartiere weitgehend "autolos" angedacht, wie bei anderen neu errichteten Baugebieten ist aber bereits jetzt abzusehen, dass eine geplante Autolosigkeit nicht zu einer Reduzierung des Individualverkehrs führen muss. Daher ist eine Anbindung des Stadtteils der Quartiere so zu planen, dass zu erwartender Verkehr weitgehend nicht über die Straßen der anliegenden Stadteile abgewickelt wird. Insbesondere ist eine Abwicklung des Individualverkehres über den Praunheimer Weg (z.B. in Höhe der europäischen Schule) nicht wünschenswert. Im weiteren Verlauf sind hier noch andere Straßen im Ortsbezirk 8 betroffen, sodass eine strategische Planung der Verkehrsführung für alle Haupt Durchgangsstraßen z. B. für die "Dillenburger Straße", die "Bernadottestraße", die Straße "In der Römerstadt" und andere zeitnah erfolgen und zum Ziel haben muss, den Ortsbezirk 8 weitgehend von anderem Durchgangsverkehr zu entlasten. Daher müssen entsprechende Alternativen für den Individualverkehr ausgearbeitet werden, die eine Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 8 minimiert. Idealerweise sollte der Durchgangsverkehr durch den Ortsbezirk 8 so eingeschränkt werden, dass ein Queren für nur durchfahrende Verkehrsteilnehmer an Attraktivität verliert. Natürlich muss das Verkehrskonzept global gedacht werden, ein Verschieben des Individualverkehrs in benachbarte Ortsbezirke muss unbedingt ebenfalls vermieden werden. Wir bitten den Magistrat daher, ein umfassendes Konzept mit allen Betroffenen zu entwickeln, das geeignet ist, Verkehrsströme neu zu lenken und zu ordnen. Dabei sollte auf das Fachwissen der betroffenen Ortsbeiräte zurückgegriffen werden Begründung: Vor Ausführung einer Baumaßnahme ist genügend Zeit, um über eine entsprechende zu planende Verkehrsanbindung mit dem Ortsbeirat zu diskutieren und gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Eine Abwicklung des Individualverkehres aus dem neuen Stadtteil der Quartiere über den Praunheimer Weg belastet Praunheim und im Ortsbezirk die Straßen "Am Stockborn", "Bernadottestraße" und den "Hammarskjöldring", da diese die einzige Verbindung zur Rosa-Luxemburg-Straße darstellen. Auch ist dafür zu sorgen, dass der Individualverkehr nicht über die Straßen An der Römerstadt und in der Fortsetzung über die Dillenburger Straße geführt werden kann. Auch eine Anbindung über die A5 könnte in die Prüfung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Verkehrssicherheit erhöhen

07.04.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 573/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Ende der Dillenburger Straße (in Fahrtrichtung Abfahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße / Brücke zum Erich-Ollenhauer-Ring) die Fahrspuren in Richtung Heddernheim und in Richtung Nordwestzentrum durch geeignete Maßnahmen - beispielsweise durch Fahrbahnteiler - verkehrssicher voneinander zu trennen. Ebenso sollen die Fahrspuren auf der Rosa-Luxemburg-Straße in der Ausfahrt Richtung Nordwestzentrum zwischen der Linksabbiegerspur und dem Geradeausverkehr verkehrssicher voneinander getrennt werden. Begründung: Am Ende der Dillenburger Straße kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, da Fahrzeuge, die in Richtung Nordwestzentrum fahren möchten, unerlaubt wenden. Um das Warten auf der rechten Spur zu vermeiden, biegen sie zunächst links in Richtung Heddernheim ab und wenden dann nach etwa 50 Metern. Dieses Verhalten gefährdet sowohl den stadtauswärts fahrenden Verkehr auf der Dillenburger Straße als auch Fahrzeuge, die von der Rosa-Luxemburg-Straße kommen. Auch auf der Rosa-Luxemburg-Straße kommt es häufig zu gefährlichen Situationen: Fahrzeuge, die in Richtung Nordwestzentrum wollen, nutzen die Linksabbiegerspur, um sich bis ganz nach vorne durchzuschlängeln, und wechseln dann kurzfristig zurück auf die Spur des Geradeausverkehrs. Dies führt zu abrupten Spurwechseln und erhöht das Unfallrisiko erheblich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Hinweistafel zur „Frankfurter Silberinschrift“ in der Heilmannstraße anbringen

23.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 06.01.2025 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum an der Liegenschaft Heilmannstraße 10/Ecke Kransberger Weg eine sichtbare Tafel mit kurzem Infotext und QR- Code über die dort gefundene "Frankfurter Silberinschrift" anzubringen. Begründung: Das 2018 auf dem spätantiken Friedhof an der Heilmannstraße im Grab St. 134 gefundene Phylakterium mit dem Lobpreis Jesu Christi ist nicht nur für die Frankfurter und die Stadtteilgeschichte bedeutend. Der Fund wird als ältestes Zeugnis für das Christentum nördlich der Alpen überhaupt bewertet, seine Bearbeitung als "Triumph moderner Analysetechnik" (FAZ 30.12.2024). Eine ansprechend gemachte Hinweistafel, die über QR-Code auch zu mehr Infos führt und die Präsentation des Originals im Archäologischen Museum Frankfurt bewirbt, sollte an Ort und Stelle angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 681 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1796

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fahrbahnabgrenzungen auf dem ErichOllenhauerRing erneuern

23.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf dem Erich-Ollenhauer-Ring die erhöhten Fahrbahnabgrenzungen der Einfahrten zu den Parkhäusern in das Nordwestzentrum zu überprüfen und in geeigneter Weise zu erneuern. Die beiden Spuren, die zur Tiefgaragenandienung durch erhöhte Fahrbahnmarkierungen abgegrenzt sind, werden durch andere nicht zum Überfahren geeignete Abgrenzungen ersetzt. Insbesondere soll die Situation an der Einmündung der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring betrachtet werden. Begründung: Die Zufahrt in den Erich-Ollenhauer-Ring an der Einmündung Bernadottestraße ist durch die verlegte erhöhte Fahrbahnmarkierung zu den beiden Spuren zum Parkhaus nicht in zufriedenstellender Weise abgegrenzt. Viele Kraftfahrende überqueren den kompletten Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Ziel, direkt auf die beiden Fahrspuren zur Andienung des Parkhauses im Nordwestzentrum zu gelangen. Durch dieses nicht gestattete Fahrmanöver vermeiden Kraftfahrende den längeren Weg um das Zentrum herum, um dann die offizielle, legale Einfahrt zu befahren. Die nicht erlaubte Überquerung des Erich-Ollenhauer-Ringes gefährdet in erheblichem Maß andere Verkehrsteilnehmer. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem die beiden die Tiefgarage andienenden Spuren besser abgesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1875

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6453 entstanden aus Vorlage: OF 516/8 vom 06.01.2025 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Verschönerung des kleinen Tunnels für Fußgänger und Radfahrer unter der "Spange" von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring als Graffiti-Kunstprojekt auszuschreiben. Eine Beteiligung an der Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets wird in Aussicht gestellt. Begründung: Zuletzt haben Graffitikünstler hochwertige Bemalungen in der Unterführung von der Heddernheimer Landstraße zur Niederurseler Landstraße und am Sockel des neuen Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum vorgenommen. Die Wände des kleinen Tunnels im Erich-Ollenhauer-Ring sind komplett verschandelt, erzeugen einen Angstraum und könnten deswegen eine Aufwertung vertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1076 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat?

23.01.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6443 entstanden aus Vorlage: OF 506/8 vom 06.01.2025 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Magistrat wird gebeten, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum Nordwestzentrum, nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie u. a. Google Maps und TomTom zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 Frankfurt Nordwestzentrum - Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Am Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen in den Straßen Hinter der Krebsmühle und Dorfwiesenweg; - Temporäre Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende in der Höhe Titusstraße 2 oder Heddernheimer Landstraße 87. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweile ist die in den Neunzigerjahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo-30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo-30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leiden sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums

23.01.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6449 entstanden aus Vorlage: OF 512/8 vom 06.01.2025 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank im Bereich des Nordwestzentrums Der Magistrat wird gebeten, im nördlichen Bereich des Nordwestzentrums einen offenen Bücherschrank zu installieren. Der genaue Standort ist im Dialog mit dem Ortsbeirat festzulegen. Als mögliche Standorte sind zu prüfen: Nidaforum (in der Nähe der Stadtbücherei/Kinderzentrum), Walter-Möller- Platz, Walter-Schwagenscheidt-Platz. Das ggf. nötige Einverständnis des Nordwestzentrums ist einzuholen. Begründung: Die Bücherschränke werden im Ortsbezirk weiter sehr gut angenommen. Im Bereich Nordwestzentrum fehlt noch ein Angebot. Die Nähe zur Stadtbücherei, zum Kinderzentrum Nidaforum oder zu den Ernst-Reuter-Schulen machen den Standort zusätzlich attraktiv. Im Falle einer Platzierung im Nidaforum können die städtischen Einrichtungen ggf. gefragt werden, ob sie zugleich die Patenschaft und Pflege übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1074 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße

07.11.2024 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 481/8 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstraße/Oberfeldstraße (Höhe Hausnummer 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o. a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge, die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u. a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Geschichte von Nida wiederbeleben

05.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859 entstanden aus Vorlage: OF 450/8 vom 17.06.2024 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorgang: B 486/23 Der Magistrat wird gebeten, die Straße In der Römerstadt mit einem zweiten Schild mit der Aufschrift "PLATEA PRAETORIA" zu versehen. Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild soll an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim verläuft, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen angebracht werden. Die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild soll der römischen Schreibweise angeglichen werden: es soll ebenso breit und lang wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar sein. Das A rchäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02.2024 wurde der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486, mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder" vom Ortsbeirat angenommen. Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden." Der Straßenverlauf der Straße In der Römerstadt entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA PRAETORIA. Darauf wurde vom Direktor des Archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten Holzkellers aus Nida hingewiesen. Die PLATEA PRAETORIA war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 657

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70

04.07.2024 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring

15.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5148 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 29.01.2024 Betreff: Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend sicherer werden kann. Begründung: Die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend ist bei Nässe häufig sehr rutschig und hat bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen und mehreren Unfällen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauvorhaben „Am Stockborn“

29.01.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 391/8 Betreff: Bauvorhaben "Am Stockborn" Der Magistrat genehmigte mit Bescheid vom 21.12.2020 auf der Liegenschaft "Am Stockborn" die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, sowie fünf Wohn- und Geschäftshäusern mit insgesamt 141 Wohneinheiten, einer Kita, einem Laden, vier Einheiten zur freiberuflichen Nutzung und einer Tiefgarage mit 156 Stellplätzen. Mit dem Abschluss der Abrissarbeiten ruhen augenscheinlich weitere Arbeiten. Auf der Baustelle wurden Baumaschinen abgezogen, obwohl die Tiefbauarbeiten im Mai 2022 beginnen und die Fertigstellung in 2024 erfolgen sollten. Wann eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten erfolgt ist nicht bekannt. Derzeit ist das Gelände lediglich mit einem Bauzaun gegen unbefugtes Betreten gesichert. Anlieger berichten u.a. davon, dass sich die Baugrube mit Wasser gefüllt hat, was bereits im Sommer 2023 zu fauligen Gerüchen und einer Zunahme von Mücken sowie Schädlingen wie bspw. Ratten führte. Seit Januar 2024 ist die Umzäunung stellenweise umgestürzt, was ein unbefugtes Betreten erleichtert. Aufgrund der Größe der Baustelle, eine fehlende Beleuchtung und die erhebliche Tiefe der Baugrube bestehen erhebliche Gefahren. Zwischenzeitlich wird das Projekt auf den Websites der Beteiligten nicht mehr aktiv beworben. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat 1. Sind die genannten Umstände dem Magistrat bekannt? 2. Steht der Magistrat im Austausch mit Anliegern und Betroffenen? 3. Steht der Magistrat im Austausch mit dem Bauträger 4. Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Projekt weiterverfolgt wird und warum die Arbeiten derzeit ruhen? 5. Welche Handhabung bestehen seitens des Magistrats, um die Fortführung des Projekts zu forcieren? 6. Ist dem Magistrat der aktuelle Zustand der Baustelle bekannt? 7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die vorgenannten und weitere Missstände abzustellen? 8. Welche Alternativen werden ergriffen, die fehlende Kindertagesstätte zu kompensieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 865 2024 Die Vorlage OF 391/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße)

29.01.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 389/8 Betreff: Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Schon vor einigen Jahren war den Medien zu entnehmen (u.a. Frankfurter Rundschau v. 07.02.2020), dass die Kinderzentren 73 und 74 nach Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums 37 (In der Römerstadt) das Provisorium Am Forum beziehen, wenn deren Ersatzneubau ausgeführt wird. Die Neubaumaßnahme beim KiZ 37 wird aktuell ausgeführt, jedoch sind 2023 Gelder für die beiden Kinderzentren in der Nordweststadt zur Finanzierung der Gesamtsanierung des KiZ 126 in der Rendeler Straße (Stadtteil Bornheim) verlagert worden: 1,53 Mio. EUR für das KiZ 73 (M 11-23) und 1,1 Mio. EUR für das KiZ 74 (M 97-23). Nach den ursprünglichen Plänen sollte das KiZ 74 die Container-Anlage am Forum bereits 2022 beziehen und das KiZ 73 dann im Jahr 2024. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Kinderzentren 73 und 74? 2. Aus welchen Gründen sind die Baumaßnahmen zurückgestellt worden? 3. Wird es eine Folgenutzung der Containeranlage am Forum geben und wenn ja, welche? 4. Ist die Anlage am Forum noch für die provisorische Nutzung durch die KiZ 73 und 74 vorgesehen oder werden für diese Einrichtungen Alternativen geplant? 5. Wie lange wird die Grünfläche am Forum noch als Kita-Standort fremdgenutzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2024 Die Vorlage OF 389/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fertigstellung des Heddernheimer Steges

22.11.2023 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 374/8 Betreff: Fertigstellung des Heddernheimer Steges Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach dem Bauschild am Erich-Ollenhauer-Ring sollte der Ersatzneubau des Heddernheimer Steges bereits im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Mittlerweile steht dieser Zugang zum Nordwestzentrum (NWZ) seit zweieinhalb Jahren nicht zur Verfügung und die Menschen müssen weiterhin die viel befahrene Ringstraße um das NWZ queren. Zwischenzeitlich steht der Steg fertig da, eine Radabstellanlage ist hinzugekommen und der Treppenturm wurde künstlerisch verziert. Im Mai diesen Jahres hat der scheidende Verkehrsdezernent Stefan Majer den Steg der Öffentlichkeit übergeben, ohne ihn für den Fußgängerverkehr freigeben zu können. Dem Vernehmen nach gibt es immer noch keine Klärung, wie und wann die Übergangskonstruktion zum NWZ realisiert wird. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann endlich wird der Steg freigegeben und welche Gründe haben zu dieser erneuten Verzögerung des Bauprojektes geführt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 374/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 374/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren

21.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 379/8 Betreff: Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren Im Frankfurter Wochenblatt, KW 44, wird die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit der Ankündigung zitiert, dass 5 Übergangskonstruktionen der Brückenbauten auf der Rosa Luxemburg Straße zwischen Fernsehturm und Ginnheimer Landstraße repariert oder neu hergestellt werden müssen. In der Zeit werde nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung stehen. Diese Engstellen sowie zu erwartende nächtliche Vollsperrungen sollen weiträumig (über Bockenheim und Ginnheim) umfahren werden, die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgeführt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich in der Bernadottestraße mindestens eine weitere Fußweg-Überquerung einzurichten (z.B. bei Haus Nr. 78 bzw. 41) und zu markieren. Alle bestehenden Querungen sowohl in der Bernadottestraße als auch in der Titusstraße sollen deutlich sichtbar (möglichst mit neuem Farbauftrag) markiert werden. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist zu erwarten, dass die Kunden und Angestellten des NWZs die Rosa Luxemburg Straße sowie die weiträumigen Umfahrungen vermeiden und über die Straßen des Ortsbezirks auf andere Zubringer-/bzw. Ausfallstraßen ausweichen. Die Bernadottestraße und die Titusstraße werden schon deutlich mehr befahren, die winterliche Dunkelheit und die Wetterverhältnisse erschweren Fußgänger:innen die Überquerung der Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 379/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern

19.10.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 356/8 vom 04.10.2023 Betreff: Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erweitern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die E-Ladestationen am Parkplatz Erich-Ollenhauer-Ring 8 wieder in Betrieb genommen werden und dass eine weitere Ladesäule mit zwei Ladeplätzen an diesem Standort errichtet wird. Begründung: Die Ladesäule am Parkplatz des Nordwestzentrums ist seit Beginn der Bauarbeiten am Heddernheimer Steg außer Betrieb. Aktuell ist der Parkplatz zwar wieder freigegeben, jedoch liegen noch Baumaterialien vor und an der Ladesäule. Da diese Ladesäule eine der wenigen im Ortsbezirk ist, muss diese schnellstmöglich wieder aktiviert werden. Zudem wäre es empfehlenswert, an diesem Standort das Ladenetz durch eine weitere Ladesäule zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1778 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!

19.10.2023 · Aktualisiert: 09.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4702 entstanden aus Vorlage: OF 360/8 vom 19.10.2023 Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden; 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen; 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben; 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören. Begründung: In den zurückliegenden Monaten hat die Zahl der eingerichteten Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 massiv zugenommen. Folgende Baustellen sind bspw. aktuell eingerichtet, in Einzelfällen sogar ohne ersichtlichen Baubeginn oder Baufortschritt: Heddernheimer Steg, Feuerwehrbrücke, Römerstadtbrücke, In der Römerstadt zwischen Konstantinstraße und Heddernheimer Kirchstraße, Im Heidenfeld, Am Forum (inkl. Sanierung KiZ 37), Hadrianstraße (inkl. Fuß- und Radwege zur Nidda), Mithrasstraße. Hinzu kommen das seit zweieinhalb Jahren bestehende Materiallager auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a und neuerdings das Materiallager auf dem Spielplatz in der Tacitusstraße. Die Baustelle für Abriss und Neubau des Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum (NWZ) läuft schon seit Frühjahr 2021, der Steg ist immer noch nicht für den Fußverkehr freigegeben und die Menschen müssen weiterhin die Behelfsampel zur Querung des Erich-Ollenhauer-Rings nutzen, um in das NWZ zu kommen. Unterdessen aber, ohne den Abschluss dieser Baumaßnahme am NWZ abzuwarten, begannen im März diesen Jahres auf der Westseite des NWZ die Sanierungsarbeiten an der Feuerwehrbrücke, die weitere Fahrspurverengungen und Hindernisse für Radfahrer und Passanten im und am Erich-Ollenhauer-Ring notwendig gemacht haben. Und schließlich startete vor ein paar Wochen erst die Grunderneuerung der Römerstadtbrücke. Parallel dazu laufen die angekündigten Bauarbeiten für neue Leitungen (Glasfaser, Strom usw.) kreuz und quer durch den Stadtteil. Ergebnis sind zahlreiche gleichzeitige Straßen-, Radweg- und Gehwegsperrungen, ampelgeregelte nur einspurig befahrbare Baustellenbereiche sowie Fahrbahnverengungen. Ein Schwerpunkt liegt aktuell auf dem Bereich Nordwestzentrum/Siedlung Römerstadt. Rettungs- und Müllfahrzeuge haben Durchkommens- und Rangierprobleme, Radwege sind teilweise gesperrt, für Senioren erhöht sich durch die Vielzahl von Sicherheitsbaken und Schrankenzäunen im Gehweg- und Straßenbereich die Sturzgefahr und für Schulkinder ändert sich oft täglich der Schulweg. Hinzu kommen Staus und lästiger Parkplatzsuchverkehr. Viele Menschen sind durch die geballt vorkommenden Hindernisse im öffentlichen Raum in ihrer Mobilität unverhältnismäßig eingeschränkt. Unverständlich ist dem Ortsbeirat, wieso derart viele gleichzeitige (!) Baustellen von der Stadtverwaltung bzw. dem Straßenverkehrsamt genehmigt und eingerichtet werden. Das muss dringend besser koordiniert werden, und diese verantwortungsvolle Dienstleistung muss der Magistrat der Stadt Frankfurt für die Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 395 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum

13.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4330 entstanden aus Vorlage: OF 324/8 vom 25.05.2023 Betreff: Mehr Bänke vom Martin-Luther-King-Park bis ans Nordwestzentrum Der Magistrat wird gebeten, beginnend im Martin-Luther-King-Park ab den Ernst-Reuter-Schulen bis zum Walter-Schwagenscheidt-Platz am Nordwestzentrum in regelmäßigen Abständen Bänke aufzustellen. Begründung: Die fußläufige Verbindung vom Gerhart-Hauptmann-Ring und Alt-Niederursel ins Nordwestzentrum (NWZ) führt durch den Martin-Luther-King-Park. Gerade an schönen Tagen wird diese auch von einer Vielzahl von Seniorinnen und Senioren zum Einkaufen, für Arztbesuche oder anderes genutzt. Während im ersten Teil der Route ausreichend Bänke am Weg vorhanden sind, werden diese Richtung NWZ stetig weniger oder befinden sich abseits des Weges. Die Bänke sollten, soweit möglich, an schattigeren Standorten aufgestellt werden oder ggf. mit einer Schatten spendenden Überdachung versehen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2038 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZ

15.06.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4155 entstanden aus Vorlage: OF 304/8 vom 31.05.2023 Betreff: Sitzbänke für provisorische Bushaltepunkte am NWZ Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die aufgrund der Sanierung der "Feuerwehrbrücke" am Nordwestzentrum provisorisch eingerichteten Bushaltepunkte im Erich-Ollenhauer-Ring sofort mit weiteren Sitzgelegenheiten, mehreren Papierkörben und einem Wetterschutz/Wartehäuschen ausgestattet werden. Begründung: Aufgrund der Sanierungsmaßnahmen an der "Feuerwehrbrücke" kann die Bushaltestelle im Busbahnhof des Nordwestzentrums aktuell bis zum 18. August diesem Jahres nicht angefahren werden. Ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen beklagen sich darüber, dass die provisorischen Haltestellen im Ring keine Sitzgelegenheiten und keinen Wetterschutz haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1996 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lastenräder im Ortsbezirk 8

17.04.2023 · Aktualisiert: 05.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 285/8 Betreff: Lastenräder im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt hat 2021 und 2022 die private Anschaffung von Lastenrädern mit jährlich 200.000 Euro bezuschusst. Auch im Ortsbezirk 8 sind immer häufiger schwere Lastenräder im Straßenverkehr unterwegs. Lastenräder sind, wenn sie mit bis zu 25 km/h und max. 250 W elektromotorisch unterstützten Räder fahren, den Fahrrädern gleichgestellt und benötigen im Gegensatz zum Motorroller kein Versicherungskennzeichen. Die Fahrerinnen und Fahrer brauchen bei diesen Modellen keine Fahrerlaubnis Klasse AM. Nicht selten kommt es im öffentlichen Raum des Bezirks zu Konflikten mit Lastenrädern, weil ungekennzeichnete Modelle mit mehr als 25 km/h unterwegs sind (z.B. Lasten Speed-Pedelecs mit bis zu 45 km/h), diese mit rasanten Geschwindigkeiten selbst auf Fußwegen oder im Martin-Luther-King-Park fahren und die häufig breiten und kastenförmigen Räder beim Fahren gegen die Einbahnstraße den Verkehr blockieren, wenn, wie z.B. in den Straßen Am Alten Schloß oder Alt-Niederursel, nicht genügend Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Parklücken, vorhanden sind. Zudem werden Lastenräder nicht auf Privatflächen, sondern häufig im öffentlichen Raum auf Gehwegen dauerhaft abgestellt, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders mit Kinderwagen oder Rollator, behindert werden. Nach dem Nationalem Radverkehrsplan 3.0 überprüft der Bund derzeit den Rechtsrahmen hinsichtlich der "Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung auf Bundesebene nach Kenntnis des Magistrats bisher gekommen? 2. Teilt der Magistrat die Auffassung für die Notwendigkeit einer Regulierung im Hinblick auf die Abmessungen und Höchstgeschwindigkeiten von Lastenrädern? 3. Welche Auffassung hat der Magistrat zu verpflichtenden Schulungen für das Fahren von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften? 4. Unter welchen Bedingungen haben Lastenfahrräder kein Fahrrecht gegen die Einbahnstraße? 5. Werden Lastenräder von der Stadtpolizei Verkehr kontrolliert (Zu hohe Geschwindigkeit, Fahren auf Gehwegen, im Bereich von Fußgängerampeln etc.) und wenn ja, wie häufig sind 2021 und 2022 Kontrollen im Ortsbezirk 8 erfolgt mit welchen und wie hohen Bußgeldern? 6. Wird von der Stadtpolizei Verkehr auch kontrolliert, ob Kinder, wie von der DEKRA empfohlen, in Lastenrädern angeschnallt sind? 7. Wie viele Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Vereine im Ortsbezirk 8, gegliedert bitte nach den Stadtteilen Niederursel, Heddernheim und Praunheim-Nord, erhielten bisher den städtischen Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrades mit jeweils welcher Gesamtfördersumme? 8. Ist der städtische Zuschuss nur für Fahrzeuge mit Anschnallsystem gewährt worden? Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt der Magistrat zur Verbesserung der Verkehrsintegration von Lastenrädern im Ortsbezirk 8? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 285/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2023 Die Vorlage OF 285/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann geht die Bebauung Am Stockborn weiter?

08.02.2023 · Aktualisiert: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 261/8 Betreff: Wann geht die Bebauung Am Stockborn weiter? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wann die Bebauung Am Stockborn weitergehen wird. Foto vom 08.02.2023 Begründung: Angesicht der angespannten Wohnungssituation in Frankfurt ist es unverständlich, dass sich Am Stockborn seit Monaten nichts tut. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 620 2023 Die Vorlage OF 261/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum

08.02.2023 · Aktualisiert: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen

26.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 253/8 vom 25.01.2023 Betreff: Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen Der Magistrat als aufsichtsführendes Gremium wird aufgefordert, die Umbaumaßnahmen der ABG, die den Mietern im Erdgeschoss der Häuser Im Weimel 2 und 4 - kurzfristig im Dezember für Ende Januar diesen Jahres 2023 - angekündigt wurden, nicht durchzuführen und abzusagen: Die ebenerdige Loggia mit dem Terrassenvorsprung von circa 50 Zentimetern soll nicht mit einer Brüstung umzäunt werden. Außerdem wird die ABG verpflichtet, bei allen Umbau- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Nordweststadt rechtzeitig eine Informationsveranstaltung durchzuführen und das Gespräch mit den Mietern zu suchen. Begründung: Alle drei Wohnblocks: Im Weimel 2 und 4, 6 und 8, In der Römerstadt 166 und 168, die rund um eine Grünfläche auf der Tiefgarage liegen, haben in den Erdgeschosswohnungen eine ebenerdige Loggia mit einem Austritt auf eine davor liegende Grünparzelle. Diese Parzellen mit einer Tiefe von etwa fünf bis sechs Meter sind deutlich von der großen Rasenfläche in der Mitte bzw. auf der Tiefgarage abgegrenzt. Die Begrenzung ist heute noch sichtbar, z. B. durch Kirschlorbeerbüsche. Die Pflege der Grünparzelle und der begrenzenden Büsche vor dem Terrassenaustritt wurde von den meisten Erstmietern (1965) selbst übernommen nach Rücksprache mit dem städtischen Vermieter. So ist bis heute eine vielfältige Nutzung entstanden: Beete mit sorgfältig ausgewählten Blühpflanzen, blühende Sträucher, Gräser und Blattpflanzen mit Rankengittern, Sandkästen für Kleinkinder, Gartentische unter Büschen etc. Anfang Januar dieses Jahres, nach der Ankündigung, eine Brüstung auf dem Terrassenaustritt anzubringen, wurden die Pflanzen und Büsche der Häuser Im Weimel 2 und 4 schon beschädigt und abgeschlagen. In einem Brief der ABG (Wagner/Wagner) vom 10.01. dieses Jahres wird darauf verwiesen, dass ein Einverständnis der Mieter nicht erforderlich sei und die vorgelagerten Grünflächen nicht zum Mietvertrag gehörten. Mit diesem Vorgehen wird eine vielfältige Bepflanzung und Nutzung der kleinen Grünparzellen nach jahrzehntelanger Duldung durch den/die Vermieter plötzlich aufgekündigt, es werden auch alte Absprachen mit dem Vermieter ignoriert. Insbesondere aber ist der Sinn der baulichen Maßnahme anzuzweifeln. Hier wird ein ebenerdiger Austritt aus einer Loggia mit einer Balkonbrüstung eingerüstet, was die Sicherheit vor Einbruch und Diebstahl keinesfalls erhöht, aber für die Bewohner den Zugang zu Grünpflanzen, Luft und Erholungsfreiflächen deutlich erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2328 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-40

OF (Antrag Ortsbeirat)

Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum

10.01.2023 · Aktualisiert: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 246/8 Betreff: Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat, insbesondere die Dezernate für Verkehr, Bauen und Umwelt werden aufgefordert, in den vier Stichstraßen zum Nordwestzentrum den Wendebereich zu entsiegeln, mit Erde aufzufüllen und mit wasserspeichernden Niedrigsträuchern zu bepflanzen. Dies betrifft die Titusstraße, die Bernadottestraße, die Ernst Kahn Straße und den Hammarskjöldring. Begründung: Der Wendebereich wird heute äußerst selten genutzt und entstand im Rahmen der Verkehrsplanung der 1960ger Jahre. Durch eine niedrige Grünbepflanzung wird den in den Erich Ollenhauer Ring einbiegenden Autofahrern und Autofahrerinnen die Sicht nicht genommen. Mit der Entsiegelung wird die Aufnahme des Regenwassers ermöglicht und die Auffüllung unterirdischer Wasservorräte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 246/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8

21.11.2022 · Aktualisiert: 10.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen!

10.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 213/8 vom 23.10.2022 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z. B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße In der Römerstadt soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant/die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845 bis 1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärungsschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Erklärungsschilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 62 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring

15.10.2022 · Aktualisiert: 10.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 223/8 Betreff: Radwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg beginnend ab der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und endend am Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring (siehe Abbildung 1) durch eine deutlichere Bodenmarkierung und Fahrrad-Piktogrammen besser zu kennzeichnen (wie in Abbildung 2). Begründung: Der Radweg unterscheidet sich nur durch seine grau gefärbten Pflastersteine vom Gehweg. Vielen Bürger*innen ist die Bedeutung der Farbkennzeichnung nicht bewusst, weswegen sie sich oft auf dem falschen Weg fortbewegen. Dies führte in der Vergangenheit vereinzelt zu Unfällen. Dementsprechend fordern wir eine genauere Trennung dieser Wege durch Bodenmarkierungen. Ein Beispiel wären die Markierungen auf der Niederurseler Landstraße (Abbildung 2). Abbildung 1 Quelle: Google Maps Abbildung 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2983 entstanden aus Vorlage: OF 206/8 vom 23.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Vorgang: OM 2958/22 OBR 8 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 2958 durch die Vorlage OM 2983 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: a) Es ist eine Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring ab Höhe Hausnummer 140 bis Praunheimer Weg sowie im Praunheimer Weg bis Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur wenigen Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo-30-Zonen/Tempo-50-Zonen für das gesamte Quartier. b) Einrichtung von Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. c) Der Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/Roßkopfstraße ist durch Fahrbahnerhöhung zu sichern. Begründung: In der o. g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß Gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2958 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße

31.08.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 194/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone von Hammarskjöldring Höhe Hausnummer 170 bis Praunheimer Weg Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur vier Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch vor dem Zebrasteifen Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße und in der gesamten in der Roßkopfstrasse einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung in diesem Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen

17.02.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1696 entstanden aus Vorlage: OF 125/8 vom 23.01.2022 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Titusstraße/Ecke Konstantinstraße eine Linksabbiege-Möglichkeit für den Auto- und Fahrradverkehr einzuführen, eine dann ungenutzte Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln sowie Fußgängerquerungen einzurichten. Begründung: Erstens fahren zahlreiche Autos ohnehin schon an dieser Stelle in die Konstantinstraße ein, auch wenn die Verkehrsführung das nicht vorsieht. Es scheint aber durchaus sinnvoll zu sein. Zweitens könnte mit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Fläche zum Wenden - an der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring - ein Bereich entsiegelt werden und so einen kleinen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" leisten (siehe Beitrag von der hessenschau vom 21.11.2021: https://www.hessenschau.de/ politik/anpassung-an-klimafolgen-wie-hessische-staedte-zu-schwaemmen-werden-woll en,schwammstadt-102.html (23.01.2022). Drittens könnte dadurch die in Abb. 2 schraffierte Fläche entsiegelt werden. Viertens wäre es hilfreich, an den eingezeichneten Flächen (Abb. 2) zwei neue Zebrastreifen anzubringen, da immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger diese Straße queren, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrszeichen viel Irritation besteht. Abbildung 1 Foto der entsprechenden Kreuzung. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Abbildung 2 Der schraffierte Bereich könnte somit in der Gänze als zusammenhängende Grünfläche funktionieren. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2784 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrerinnen- und Radfahrerfreundliche und barrierefreie Umgestaltung des Praunheimer Wegs/Kreuzung Am Stockborn

27.01.2022 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 124/8 Betreff: Radfahrerinnen- und Radfahrerfreundliche und barrierefreie Umgestaltung des Praunheimer Wegs/Kreuzung Am Stockborn Der Ortbeirat beschließt: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten: 1. Ist die barrierefreie Umwandlung oder Ergänzung der Treppe der Fritz-Lenning-Anlage in bzw. um eine Rampe möglich? 2. In welcher Form kann eine direkte und sichere Verbindung für Radfahrende und Fußgänger:innen (z.B. über die schon vorhandene kleine Verkehrsinsel) eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und im Hinblick auf die Mobilitätswende der dort aktuell herrschenden deutlichen Bevorzugung des motorisierten Verkehrs entgegenzuwirken? Begründung: Die Verkehrssituation an dieser Stelle weist gerade im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Mobilitätswende große Schwachstellen auf. Radfahrende und Fußgänger:innen, die von der Nidda aus kommend über die Fritz-Lenning-Anlage in Richtung Felder nach Oberursel/Steinbach kommen wollen, müssen hier einen enormen Umweg in Kauf nehmen, um den Praunheimer Weg sicher zu queren. Zunächst muss eine Treppenanlage direkt an der Fritz-Lenning-Anlage passiert werden, wobei vom Rad abgestiegen werden muss. Diese Treppe stellt auch für ältere und geheingeschränkte Menschen sowie Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwägen eine zum Teil unüberwindbare Barriere dar. Es folgt ein 220m langer Umweg über 4 nicht aufeinander abgestimmte Ampelanlagen, um den Weg Richtung Felder zu erreichen, der die Radfahrenden sehr viel Zeit kostet. Es gibt keine sichere Möglichkeit den Praunheimer Weg an dieser Stelle direkt zu queren. Eigene Darstellung, Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 124/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Dem Antrag der CDU, sich mit der Vorlage OF 124/8 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Befassung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg

01.01.2022 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 89/8 Betreff: Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Radfahrbüro hat im September 2021 ohne vorherige Absprache mit dem Ortsbeirat zwei Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg (Höhe Hausnummern 155 und 169) verkehrsrechtlich angeordnet. Begründet wird die Maßnahme mit einer angeblich fehlenden Querungsmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des Einrichtungsradweges auf den jeweiligen Straßenseiten des Praunheimer Weges und einer besseren Anknüpfung des städtischen Radverkehrssystems an die Wege in der Feldgemarkung Richtung Steinbach. Da es je ca. 50 m entfernt die große signalgesteuerte Kreuzung Am Stockborn/Praunheimer Weg gibt, steht der Zugewinn an Sicherheit und Schnelligkeit nicht im richtigen Verhältnis zu den vermutlichen Kosten der als Provisorium bis zu einer generellen Neugestaltung des Kreisels gedachten Baumaßnahme. Außerdem schaffen die beiden Überwege keine zusätzliche Sicherheit für Radlerinnen und Radler: Konflikte mit dem Autoverkehr sind vorprogrammiert, weil Kfz und Lkw unmittelbar nach der Kreuzung und dem Grünsignal nicht mit einer weiteren Verzögerung der Fahrt so kurz nach dem Losfahren und dem Verlassen des Kreuzungsbereichs rechnen und Fahrradfahrende sich somit den geordneten Überweg "erkämpfen" müssen. Die Sichtbeziehung für Autos aus Richtung Haingrabenstraße auf den geplanten Rad-Überweg direkt hinter der durch das Mauerwerk der Bebauung schwer einsehbaren Kurve zum Praunheimer Weg ist zudem schlecht, was Radlerinnen und Radler mit Querungswunsch gerade an dieser Stelle gefährdet. Die Überwege unterstellen eine Sicherheit, die es so nicht gibt. Der bisherige Überweg für Radlerinnen und Radler, die signalgesteuerte Kreuzung, ist sicher und aus langjähriger Erfahrung - dem Ortsbeirat liegen keine Beschwerden vor - auch schnell genug, um die Fahrbahnseite zu wechseln. Zu begrüßen ist lediglich der geplante barrierefreie Umbau der Treppe zu der kleinen Grünanlage entlang des Steinbachs. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche Radverkehrszahlen (Ist und Soll) liegen der Anordnung zugrunde? 2. Wie hoch sind die Bau- und Bauunterhaltungskosten und aus welcher Haushaltsposition wird die provisorische Maßnahme finanziert? 3. Welche Planung für eine Umgestaltung des Kreisels Am Stockborn/Praunheimer Weg schlägt der Magistrat vor, um für alle Verkehrsmittel inklusive Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewogene, schnelle und sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2022 Der Vorlage OF 89/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße

02.12.2021 · Aktualisiert: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1239 entstanden aus Vorlage: OF 72/8 vom 10.11.2021 Betreff: Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07:45 und 08:30 Uhr) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15:00 Uhr) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehrskontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z. B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden. Begründung: Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 895 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Gehwegmarkierung sowie Spiegel für Tunnelabschnitt am südlichen Teil des Erich-Ollenhauer-Rings

02.12.2021 · Aktualisiert: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1244 entstanden aus Vorlage: OF 80/8 vom 17.11.2021 Betreff: Rad- und Gehwegmarkierung sowie Spiegel für Tunnelabschnitt am südlichen Teil des Erich-Ollenhauer-Rings Der Magistrat wird aufgefordert, eindeutige Fahrbahnmarkierungen für den Rad- bzw. Gehweg in dem Tunnelabschnitt am Erich-Ollenhauer-Ring (zwischen Feuerwache und Römerstadt-Steg) und einen Spiegel im Tunnel anzubringen. Begründung: Die Stelle im Tunnel ist nach der Sanierung zwar sehr gut befahrbar, jedoch fehlen die Markierungen, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer so um die Kurve zu lotsen, dass ein Zusammenstoß vermieden wird. Klare Richtungspfeile und eine Trennung von Rad- und Gehweg wären hilfreich, ebenso wie ein Spiegel, um den hinter der Kurve herannahenden Verkehr frühzeitig zu erkennen. Abbildung 1 Entsprechender Abschnitt markiert. (Quelle: Geoportal der Stadt FFM) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 673 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße

02.12.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1294 entstanden aus Vorlage: OF 68/8 vom 18.10.2021 Betreff: Bänke, Mülleimer und Mülltüten für die Hundewiese an der Bernadottestraße Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße (neben der Ernst-Reuter-Schule) Bänke und Mülleimer anzubringen; 2. auf der Hundewiese an der Bernadottestraße Hundekotbeutelspender anzubringen; 3. die Anzahl der Hundekotbeutelspender im Ortsbezirk 8 zu erhöhen; 4. auf die Frage einzugehen, wie viele Hundekotbeutels pender es derzeit im Ortsbezirk 8 gibt. Begründung: Die Hundewiese ist ein Ort des Zusammentreffens für viele Hunde, Hundehalterinnen und Hundehalter sowie weitere Interessensgruppen in der Umgebung. Nichtsdestotrotz gibt es keine direkten Sitzbänke und Mülleimer auf der Wiese. Da unter den Hundebesitzern viele ältere Menschen sind, wären Sitzbänke zum Ausruhen notwendig. Oftmals ist die Wiese durch Müll beschmutzt. Dies würde durch das Anbringen einiger Mülltonnen stark reduziert werden. Die Anbringung von Hundekotbeutelspendern ist an einem Ort, wo so viele Hunde wie an der Hundewiese an der Bernadottestraße sind, essenziell für die Hygiene und weitere Sauberkeit der Wiese. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 435 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten

04.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1026 entstanden aus Vorlage: OF 63/8 vom 20.10.2021 Betreff: Ampelanlage am Erich-Ollenhauer-Ring dauerhaft erhalten Der Magistrat wird beauftragt, dass die vorübergehend für die Bauzeit des Heddernheimer Stegs installierte Ampelanlage auch nach der Fertigstellung des Stegs und der Inbetriebnahme des Aufzugs als zusätzliches Angebot, das Nordwestzentrum zu erreichen, erhalten wird. Anstelle der vorhandenen provisorischen wird die Querung mittels einer fest verbauten Ampelanlage ermöglicht. Begründung: Bei den Vorstellungen des Neubaus für den Heddernheimer Steg wurde vonseiten des Ortsbeirats immer wieder auf die Aufzugsausfallzeiten hingewiesen. Vor Beginn der Bauarbeiten stand der Aufzug für mehrere Wochen wegen größerer Bau- und Wartungsarbeiten still. Für mobilitätseingeschränkte Menschen war es sehr problematisch, das Nordwestzentrum zu erreichen! Da vonseiten des Bauamts abgelehnt wurde, für Räder, Rollatoren und Kinderwagen einen ähnlichen Aufgang wie vorhanden zu schaffen, stehen nur Schienen zur Verfügung, die oftmals (z. B. für Pedelecs) schwer zu bewältigen sind. Hier sollte eine dauerhafte Alternative zum Aufzug geschaffen werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 533 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2106 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!

08.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 540 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1995 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos

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