Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!
Details im PARLIS OM_4702_2023Antrag Ortsbeirat
Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!
Details im PARLIS OF_360-8_2023Stellungnahme des Magistrats
Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!
Details im PARLIS ST_395_2024Anregung Ortsbeirat
Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!
Details im PARLIS OM_4702_2023Antrag Ortsbeirat
Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!
Details im PARLIS OF_360-8_2023Stellungnahme des Magistrats
Heddernheim ist „zu“! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten!
Details im PARLIS ST_395_2024S A C H S T A N D :
Betreff: Heddernheim ist "zu"! Baustellen im Ortsbezirk 8 besser koordinieren und Hotline schalten! Der Magistrat wird dringend gebeten, 1. die Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum des Ortsbezirks 8 zukünftig besser zu koordinieren. Zeitgleiche Baustellen mit Sperrungen, die eine erhebliche Auswirkung auf den fahrenden und ruhenden Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger haben, sind zu vermeiden; 2. nach der Einrichtung von Baustellen mit diesen auch möglichst zeitnah zu beginnen und nicht wochenlange Absperrungen ohne sichtbaren Baufortschritt vorzunehmen; 3. für Fragen, Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung bei größeren Sperrungen eine sachkundige Hotline zu schalten und diese Telefonnummer in der Anwohnerschaft bekannt zu geben; 4. bei einer langfristigen Vermietung von öffentlichen Straßenflächen an Vorhabenträger für Materiallager, Abstellmöglichkeiten für Baufahrzeuge und mobile WCs - wie derzeit auf der Straße In der Römerstadt zwischen Hausnummer 152 und 170a - immer den Ortsbeirat über die entsprechenden Planungen in Kenntnis zu setzen und ihn nach spätestens sechs Monaten über die gemachten Erfahrungen und zu den Folgen der Sperrung anzuhören.