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Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring

Details im PARLIS OF_516-8_2025
23.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring

Details im PARLIS OM_6453_2025
07.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring

Details im PARLIS ST_1076_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6453 entstanden aus Vorlage: OF 516/8 vom 06.01.2025

Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring
Der Magistrat wird gebeten, die Verschönerung des kleinen Tunnels für Fußgänger und Radfahrer unter der "Spange" von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring als Graffiti-Kunstprojekt auszuschreiben. Eine Beteiligung an der Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets wird in Aussicht gestellt.

Begründung:

Zuletzt haben Graffitikünstler hochwertige Bemalungen in der Unterführung von der Heddernheimer Landstraße zur Niederurseler Landstraße und am Sockel des neuen Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum vorgenommen. Die Wände des kleinen Tunnels im Erich-Ollenhauer-Ring sind komplett verschandelt, erzeugen einen Angstraum und könnten deswegen eine Aufwertung vertragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1076
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme