Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die Oberfeldstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch den Schülerbringverkehr an der Europäischen Schule zu beenden. Dies soll durch verstärkte Verkehrskontrollen und die Sicherstellung der Zufahrtsmöglichkeiten für Anwohner geschehen. Ziel ist es, die Verkehrssituation für die Anwohner zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Heilmannstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Einrichtung einer Schulschranke im Bereich der Oberfeldstraße/Heilmannstraße an der Europäischen Schule04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung des Praunheimer Weges im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Europäischen Schule20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Runder Tisch zur weiteren Entwicklung der Europäischen Schule Frankfurt am Standort Praunheimer Weg20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heilmannstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Schulleitung und den Elternverein der Europäischen Schule (ESF) einzuwirken, damit die morgens zu Schulbeginn (etwa zwischen 07:45 und 08:30 Uhr) wie auch am Nachmittag zum Ende des Unterrichts (gegen 15:00 Uhr) unzumutbaren Verkehrsverhältnisse durch Schülerbringverkehr im Bereich der nordwestlichen Oberfeldstraße (Hausnummer 53 ff, Wendekreis) beendet und ausschließlich die Vorfahrtszonen im Bereich der ESF angefahren werden; 2. parallel dazu in den nächsten Wochen verstärkt mit der Stadtpolizei Verkehrskontrollen durchzuführen; 3. parallel dazu Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, wie für die Anwohner sichergestellt werden kann, dass eine ungehinderte Befahrung der Oberfeldstraße jederzeit möglich ist und die Ein- und Ausfahrten von Garagenanlagen (z. B. Hausnummern 57, 59, 61, 116, 120) nicht zugeparkt werden.
Begründung
Der Praunheimer Weg und die Heilmannstraße im Bereich Ecke Am Alten Schloß sind als Zubringerstraßen zur Europäischen Schule seit Jahren morgens und am Nachmittag regelmäßig verstopft. Eine zusätzliche Abbiegespur auf dem Praunheimer Weg auch Richtung Norden und Abpollerungen an der Ecke Heilmannstraße/Praunheimer Weg sind gute Maßnahmen gewesen, die Situation wenigstens punktuell zu verbessern. Seit 2020 kommt es jetzt vermehrt zu Schülerbringverkehr, der versucht, die ESF von Osten her zu erreichen. Dazu fahren Eltern über die Wohnstraßen Heilmannstraße und Kransberger Weg in die Oberfeldstraße, die im oberen Bereich an die Fußwege zur ESF grenzt. Im Bereich des Wendekreises und der dortigen Sackgassen stehen Fahrzeuge kreuz und quer, werden Garagen blockiert und es ertönen Hupkonzerte. Die geschilderten Umstände sind aus Sicht des Ortsbeirates für die Anwohner nicht zumutbar, zumal die stauartigen Verkehrsverhältnisse auch Handwerkerfahrten, FES und Notfallfahrzeuge beeinträchtigen. Der Ortsbeirat hat die Schulleitung und den Elternverein über das Problem informiert und seinerseits bereits um eine Reaktion gebeten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2021OFOF 72/8Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die OberfeldstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2021Sie sind hierOMOM 1239Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die OberfeldstraßeDirektanregung
- 8. April 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 895Schülerbringverkehr der Europäischen Schule belastet jetzt auch die OberfeldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats