Kinder- und Jugendbeteiligung im
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Bisheriger Verlauf
20.02.2025
26.05.2025
10.06.2025
26.06.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
Details im PARLIS OM_6573_2025Stellungnahme des Magistrats
Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
Details im PARLIS ST_830_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
Details im PARLIS OM_7185_202520.02.2025
26.05.2025
Stellungnahme des Magistrats
Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
Details im PARLIS ST_830_202510.06.2025
26.06.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185 entstanden aus Vorlage: OF 1055/9 vom 10.06.2025
Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im
Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme vom 26.05.2025, ST 830, zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung:
Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) im Jahr 2013 ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. § 3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten sind. § 1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. § 4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21.08.2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernten Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat oder noch geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573
Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830