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Endlich Klarheit bei den Kinderzahlen

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung der Kinderzahlen im Nordend zu klären, da widersprüchliche Informationen vorliegen. Die Unklarheit könnte die Entscheidungsfindung bezüglich des Erhalts des Kindergartens St. Michael beeinflussen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich die erwarteten Kinderzahlen für das Nordend in den nächsten Jahren entwickeln werden und ob die im städtischen Statistikportal veröffentlichten Zahlen falsch sind.

Begründung

Gemäß dem Statistikportal der Stadt Frankfurt werden für Nordend West und Nordend Ost steigende Kinderzahlen prognostiziert. Im Rahmen der Diskussion um den Erhalt des Kindergartens St. Michael wurden seitens des Stadtschulamtes sinkende Kinderzahlen als Rechtfertigung für den Nichterhalt der Einrichtung angeführt. Dies wurde auch in anderen Zusammenhängen so kommuniziert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Juni 2025OFOF 899/3Endlich Klarheit bei den KinderzahlenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Juni 2025Sie sind hier
    VV 1224Endlich Klarheit bei den Kinderzahlen
    Anfrage
  3. 6. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1715Endlich Klarheit bei den KinderzahlenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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