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- Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“VOB 826.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1233 entstanden aus Vorlage: OF 581/8 vom 02.06.2025 Betreff: Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Soll die Holzbrücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" führt, abgerissen und neu gebaut werden? 2. Warum muss die Holzbrücke abgerissen werden? 3. In welchem Stil/Optik ist der Neubau der Brücke geplant? 4. Wann sind die Bauarbeiten geplant? 5. Wie lange werden die Bauarbeiten voraussichtlich dauern? 6. Ist während der Bauarbeiten ein Zugang aus der Hohemarkstraße bzw. aus der Wiesenau zur U-Bahn- Haltestelle weiterhin möglich? 7. Ist ein Neubau als Holzbrücke in derselben Optik möglich? 8. Vor dem Hintergrund des Interesses der Bürger: Können die Pläne für den Neubau sowie die Bauarbeiten dem Ortsbeirat vorgestellt werden? Begründung: Dem Vernehmen nach soll die Holzbrücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" führt, abgerissen und neu gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1877 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Vorbereitungen zu einer Museumsdependance in Heddernheim Informationstafeln zur Frankfurter SilberinschriftVOB 826.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1234 entstanden aus Vorlage: OF 585/8 vom 10.06.2025 Betreff: Vorbereitungen zu einer Museumsdependance in Heddernheim Informationstafeln zur Frankfurter Silberinschrift Da die Frankfurter Silberinschrift aus der römischen Stadt NIDA stammt, soll sie auch in den künftigen Museumsräumen In der Römerstadt 126-134 vorgestellt und erläutert werden. Es soll visuell deutlich werden, in welchem (politischen und religiösen) Umfeld Anhängende des Christentums in den römischen Provinzen östlich des Rheins lebten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt oder gab es Indizien, ob der Beigesetzte, der die Silberinschrift trug, hier lebte oder erst kurz vor seinem Tod in unser Gebiet zugezogen ist? 2. Gibt oder gab es in den bereits gefundenen Ganzkörper-Gräbern am westlichen Stadtrand von NIDA weitere religiöse Beigaben? 3. Gibt es Berichte, ob das Edikt von Kaiser Decius (250 n. Chr.) auch in den eroberten und militärisch unsicheren Provinzen durchgesetzt wurde (wonach jeder im Reich den Göttern opfern musste, dann einen Opferschein erhielt, bei Verweigerung aber gefoltert und hingerichtet wurde)? 4. Gibt es Berichte oder Quellen, ob es in NIDA oder anderen römischen Provinzen am Limes zwischen Anhängern des Mithras-Kultes, dem offiziellen römischen Götterkult und Anhängern des Christentums eine Duldung oder Konflikte und Pogrome gab? 5. Wie sind die Verfüllungen in den sogenannten "Kultschächten" vor dem Eingang zum römischen Tempel (Ausgrabung Ecke Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt, vor Bau der Römerstadtschule) von der Forschung bisher gedeutet worden? Gab es dort einen Skelettfund? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1696 Aktenzeichen: 41-31
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Kosten der Schülerbeförderung zu SportstättenA25.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Anfrage vom 25.06.2025, A 360 Betreff: Kosten der Schülerbeförderung zu Sportstätten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.09.2025, 12.01.2026 und 12.05.2026 Da zahlreiche Schulen keine eigenen Sportstätten besitzen und noch weniger Schulen über ein eigenes Schulschwimmbad verfügen, müssen immer wieder Busse für die Fahrten der Schülerinnen und Schülern zu anderen Sportstätten und Schwimmbädern angemietet oder Fahrkarten für den ÖPNV bezahlt werden. Dabei geht zum einen wichtige Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler verloren. Zum anderen könnte das Geld, das für die Schülerbeförderung ausgegeben wird, besser in die Sanierung vorhandener oder den Bau zusätzlicher Sportanlagen investiert werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Sporthallen oder Sportplätzen an? 2. Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Schwimmhallen an? 3. Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für provisorische Schul- und Auslagerungsstandorte an? 4. Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für Schulen an, in deren Umfeld keine Sportstätten gebaut werden können? 5. Welche vorhandenen Sporthallen und Schwimmbäder an Schulen sind derzeit für die Schulgemeinden nicht nutzbar und wann werden die betreffenden Sportstätten wieder geöffnet? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 204 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 360 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 360 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6727, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 § 7270, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Verbesserungen beim Straßenbahnangebot zügig umsetzenNR25.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2025, NR 1293 Betreff: Verbesserungen beim Straßenbahnangebot zügig umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, so schnell wie möglich wieder zu einem auf allen Linien barrierefreien fahrplanmäßigen Straßenbahnbetrieb zurückzukehren und der Stadtverordnetenversammlung eine verbindliche Strategie und Vorgehensweise zur Verwirklichung des mit dem Nahverkehrsplan 2025+ beschlossenen Ausbaus des Straßenbahnangebots vorzulegen. Dabei ist auf folgendes einzugehen: 1. Personal- und Fahrzeugverfügbarkeit zur Umsetzung der Angebotsausweitung. 2. Folgen der sich verzögernden Beschaffung von zusätzlichen Straßenbahnwagen für den aktuellen Betrieb und den Zeitplan zur Ausweitung des Straßenbahnangebotes. 3. Maßnahmen zur Gewinnung von zusätzlichem Fahrpersonal. 4. Maßnahmen zur Erhöhung der Fahrzeugverfügbarkeit. 5. Maßnahmen zur Beschleunigung der Beschaffung von zusätzlichen Straßenbahnwagen und Darlegung der aktuellen Situation: a) Lieferstatus und Einsatzfähigkeit der neu beschafften Wagen. b) Beabsichtigte Vorgehensweise, rechtliche Schritte oder Ersatzmaßnahmen bei fortgesetzten Lieferverzögerungen oder fehlender Einsatzfähigkeit. Begründung: Die Beschaffung von zusätzlichen Straßenbahnwagen ist eine der Voraussetzungen, um die im Nahverkehrsplan 2025+ vorgesehenen Ausweitungen des Straßenbahnangebots verwirklichen zu können. Geplant sind unter anderem die neuen Straßenbahnlinien 20 (Niederrad - Hauptbahnhof - Messe - Rebstockbad) und 13 (Industriehof - Messe - Hauptbahnhof - Heilbronner Straße). Neue Straßenbahnwagen sind auch nötig, um die alten, nicht klimatisierten R-Wagen und die nicht barrierefreien P-Wagen ersetzten zu können. Daher war vorgesehen, bis 2023 58 neue Straßenbahnen zu beschaffen. Jedoch ist der Hersteller bis heute nicht in der Lage, einsatzfähige Fahrzeuge zu liefern. Damit stockt der Ausbau des ÖPNV in einem wichtigen Bereich. Der Magistrat ist daher aufgefordert, auf Grundlage dieser Situation eine verbindliche Strategie und Vorgehensweise zur Umsetzung der beschlossenen Linienerweiterungen der Straßenbahn vorzulegen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1293 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Linke und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 1293 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Linke, FDP, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6589, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 61-1
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Zentrales Vertragsmanagement vorantreibenNR25.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2025, NR 1294 Betreff: Zentrales Vertragsmanagement vorantreiben Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) bis zum 31.12.2025 einen Zeitplan vorzulegen, bis wann er den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Etatantrag E 118 vom 04.05.2022 umsetzen wird; b) bis dahin mitzuteilen, welche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen; c) das für die Projektsteuerung und Projektverantwortung zuständige Dezernat zu benennen. Begründung: Für eine kostenbewusste und effiziente Stadtverwaltung ist ein möglichst zentrales Vertragsmanagement nicht nur wünschenswert, sondern zeitgemäß und zwingend. Der Magistrat hat in den Lage- und Rechenschaftsberichten der Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 noch selbst festgestellt, dass der Stadtverwaltung ein zentrales IT-gestütztes Vertragsmanagementsystem fehlt. Daraus folgend hat er angegeben, dass die aus dem Fehlen resultierenden Risiken unverändert fortbestehen und ein Vertragscontrolling nur eingeschränkt möglich ist. Zuletzt hat das Revisionsamt im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023 das zentrale Vertragsmanagement als "vordringliches ‚Reformthema'" bezeichnet und den Stillstand gerügt. Im Übrigen hat der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung einen klaren Auftrag zur Errichtung eines zentralen Vertragsmanagements bekommen. Mit dem Etatantrag E 118 vom 04.05.2022 zum Haushaltsentwurf 2022 wurde der Magistrat beauftragt, insbesondere "alle mehrjährigen Verträge für die Bereiche Versicherungen, Mitgliedschaften, Mieten und Pachten, Beschaffungen von IT, Telekommunikation oder Betriebs-und Geschäftsausstattungen, u.ä. systematisiert in einer rollierend fortzuschreibenden Übersicht zusammenfassen" und darzulegen, "wie diese Dauerschuldverhältnisse verwaltet werden". Inzwischen gab es zu diesem Beschluss fünf Zwischenberichte. Laut den Zwischenberichten B 369 vom 28.09.2022 und B 249 vom 05.06.2023 sollte geprüft werden, ob die Umsetzung durch die Reformkommission gesteuert werden kann. Weiter ließ der Magistrat wissen, dass weder für die Durchführung des Projektes noch für Anschaffung und Datenpflege "dezidierte finanzielle noch personelle Ressourcen zur Verfügung" stünden und für die Beordnung der nötigen Ressourcen noch Klärungsbedarf bestünde. Der zuletzt genannte Punkt konnte gemäß Zwischenbericht B 391 vom 20.10.2023 zwar noch nicht gelöst werden. Allerdings war darin nicht mehr von der Reformkommission zur Steuerung des Projektes die Rede, ohne allerdings mitzuteilen, wer jetzt die Steuerungsfunktion übernimmt. Mit Zwischenbericht B 329 vom 30.08.2024 scheint jetzt aber wenigstens das finanzielle Problem gelöst wurden zu sein, wurden doch im Investitionsprogramm im Jahr 2025 280.000 € für das Projekt Vertragsmanagement veranschlagt. Entsprechende Stellenzuweisungen wurden in Aussicht gestellt. Davon scheint man mit dem Zwischenbericht B 30 vom 03.02.2025 wieder Abstand genommen zu haben. Der Kämmerer ließ die Stadtverordnetenversammlung wissen, dass ein zentrales Vertragsmanagement der HGO entgegenstünde, auch wenn das Revisionsamt das regelmäßig in ihren Prüfberichten, zuletzt zum Jahresabschluss 2023, angemahnt habe. Es scheint also, dass der Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahre 2022 nicht umsetzbar oder jedenfalls der Magistrat nicht bereit ist, ihn umzusetzen. Dann sollte dies aber der Stadtverordnetenversammlung in einem Bericht, und nicht weiter in Zwischenberichten, unmissverständlich mitgeteilt werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Ulf Homeyer Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 118 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1294 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1294 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage NR 1294 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6590, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 14-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Umsetzungsagenda für das Frankfurter LogistikkonzeptNR25.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2025, NR 1301 Betreff: Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig eine konkrete Umsetzungsagenda für das im März 2025 beschlossene Logistikkonzept der Stadt Frankfurt am Main vorzulegen und mit der Umsetzung erster Maßnahmen zu beginnen. Diese Agenda soll insbesondere folgende Punkte beinhalten: 1. Entwicklung eines Flächenmanagements für Mikrodepots und Paketstationen im Stadtgebiet einschließlich einer rechtlichen Klärung zur Nutzung bestehender Infrastrukturen (z. B. Parkhäuser, Erdgeschosse, öffentliche Flächen). 2. Identifikation und Umsetzung konkreter Pilotprojekte an realen Standorten - keine reinen Machbarkeitsstudien, sondern Modellprojekte mit messbaren Ergebnissen. 3. Ausbau und Stärkung der städtischen Koordinierungsstelle für urbane Logistik, um die ressortübergreifende Steuerung und Umsetzung zu gewährleisten. 4. Digitalisierung von Ladezonen, inklusive intelligenter Regelung von Lieferzeiten im öffentlichen Raum (z. B. durch digitale Lieferzeitfenster oder Buchungssysteme). 5. Entwicklung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie, die sowohl die Bevölkerung als auch die lokale Wirtschaft in den Wandel der urbanen Logistik aktiv einbindet. Die Umsetzungsagenda ist mit einem verbindlichen Zeitplan, klaren Zuständigkeiten und einer Abschätzung der finanziellen und personellen Ressourcen zu versehen. Sie soll der Stadtverordnetenversammlung spätestens in sechs Monaten zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Begründung: Das Logistikkonzept der Stadt Frankfurt stellt eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Weiterentwicklung der urbanen Logistik dar. Damit es nicht bei einem Strategiepapier bleibt, sondern konkrete Wirkung im Stadtbild entfaltet, ist eine zeitnahe Umsetzung erforderlich. Dazu braucht es verbindliche Maßnahmen, Zuständigkeiten und Finanzierungspfade. Nur mit einer konkreten Umsetzungsagenda gelingt der notwendige Übergang von der Theorie zur Praxis und wird die Chance genutzt, städtische Logistik nachhaltiger, effizienter und stadtverträglicher zu gestalten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 478 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), Linke (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6403, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 60-2
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und RotlintstraßeOFOB 325.06.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2025, OF 904/3 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG Frankfurt Holding nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr 105-113 und Rotlintstr 115-119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding und das Wohnungsamt in den Ortsbeirat einzuladen um zu dem Sachverhalt und dem Sozialplan Stellung zu nehmen. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG Frankfurt Holding vom 07.05. 2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr. 105-113 und Rotlintstr. 115-119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um dann aus den bestehende 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung des Mietverhältnisses gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Vom Milieuschutz mal ganz abgesehen ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 - 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die St Michael Kirche, die anschließende Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, Rose Schlösinger Haus Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind wie die Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet und bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern (die zwischen 5 und 12 Euro Quadratmeter Miete zahlen) nicht erlaubt, zurückzuziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 564 2025 Die Vorlage OF 904/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Einführung eines Nachtrats zur Stärkung der Nachtökonomie und NachtkulturNR24.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2025, NR 1295 Betreff: Einführung eines Nachtrats zur Stärkung der Nachtökonomie und Nachtkultur Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 61/ 2025 wird unter Berücksichtigung folgender Maßgaben zugestimmt: 1. Der Nachtrat formuliert im Rahmen seiner Organisation eine Geschäftsordnung. Darin werden die Besetzung und die genaue Zusammensetzung geregelt. Über die Geschäftsordnung - und somit auch über die Besetzung des Nachtrats - wird in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt. 2. Der Nachtrat besteht aus 15 ständigen Mitgliedern, die u.a. ihre Expertise in Bereichen wie Clubs und Vernetzung, Kultur, Konzert- und Veranstaltungsbereich, Jugend und weiteren relevanten Themen der Nachtökonomie einbringen. Die Mitglieder werden für eine Dauer von zwei Jahren berufen. Der Nachtrat soll möglichst paritätisch besetzt sein und die gesamte diverse Frankfurter Stadtgesellschaft widerspiegeln. Neben den ständigen Mitgliedern des Nachtrates können Bürger*innen und Ortsbeiräte, Vertreter:innen relevanter Verbände sowie weitere Fachleute eingebunden und angehört werden. 3. Das Gremium hat eine beratende Funktion gegenüber dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung. Der Frankfurter Nachtrat wird jährlich in den Fachausschüssen über seine Arbeit berichten. Neben diesen mündlichen Berichten wird es begleitende Berichte des Magistrats in Schriftform geben. 4. Der Frankfurter Nachtrat soll mittelfristig als dauerhafte Institution etabliert werden, die vierteljährlich zusammenkommt und flexibel auf neue Themen mit Impulsen reagieren kann. 5. Ein Jahr nach Gründung des Nachtrats findet eine Evaluation des Projektes statt, um zu überprüfen, ob dieses Modell die Vielfalt der Themen und Herausforderungen rund um die Nachtökonomie und Nachtkultur abdecken kann. Über die Verstetigung des Nachtrats stimmt die Stadtverordnetenversammlung im Anschluss ab. Die Geschäftsstelle des Nachtrats ist organisatorisch in der Stabsstelle Stadtmarketing angesiedelt. Diese verwaltet die organisatorischen und Projekt-Mittel für den Nachtrat. Die Umsetzung von Ideen und Projekten erfolgt nach Beschluss des Nachtrates durch die Stabsstelle Stadtmarketing. Die Verwendung der Finanzen wird in den halbjährlichen Berichten an die Stadtverordnetenversammlung dargelegt. Die Kontrolle und Überwachung der Finanzen erfolgt durch das zuständige Dezernat. Begründung: Erfolgt bei Bedarf mündlich. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 61 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 61 wird im Rahmen der Vorlage NR 1295 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1295 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 61 = Ablehnung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 61 wird im Rahmen der Vorlage NR 1295 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1295 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD und FRAKTION (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und ÖkoLinX ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6384, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestaltenOFOB 124.06.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2025, OF 1674/1 Betreff: Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten Vorgang: OM 2043/17 OBR 1; ST 2349/17; OM 2778/18 OBR 1; ST 959/18 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat hat bereits im Jahr 2017 den Magistrat aufgefordert den Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke umzugestalten (siehe OM 2043 vom 22.08.2017), da die Rampe an dieser Stelle viel zu steil und damit nicht barrierefrei ist. In einem weiteren Antrag im Jahr 2018 bat der Ortsbeirat den Magistrat die Planungen für den Umbau dem Ortsbeirat vorzustellen (OM 2778 vom 20.02.2018). In der Stellungnahme ST 959 vom 28.05.2018 antwortet der Magistrat, dass es noch keine Planungen gebe. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert nun umgehend mit den Planungen zu beginnen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit über den Stand zu informieren. Begründung: Auf der südlichen Seite der Main-Neckar-Brücke wurde vor einigen Jahren eine flache, barrierefreie Rampe für Fußgänger und Radfahrer installiert. Diese ermöglicht eine einfache und komfortable Nutzung für alle. Allerdings besteht auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke ein Problem: Die dortige Rampe ist sehr steil und stellt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - etwa Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren oder Kinderwagen - eine große Herausforderung dar. Viele können diese Rampe kaum ohne Hilfe bewältigen. Es ist daher dringend notwendig, eine bauliche Lösung zu finden, die sicherstellt, dass wirklich jeder die Brücke von beiden Seiten problemlos und sicher überqueren kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2025, OF 1660/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 959 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7167 2025 Anregung an den Magistrat OM 7168 2025 1. Die Vorlage OF 1660/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "und" die Formulierung "in Einvernehmen mit der Mainova" eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 1674/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schaukel am Mainufer - Spielplatz HolbeinstegOIBOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.06.2025, OIB 416 entstanden aus Vorlage: OF 1669/1 vom 08.06.2025 Betreff: Schaukel am Mainufer - Spielplatz Holbeinsteg Vorgang: OIB 358/19 OBR 1; ST 13/20 Der Magistrat wird erneut gebeten, neben dem Seilzirkus am nördlichen Mainufer eine Schaukel (Doppelschaukel) installieren zu lassen, damit alle Kinder und Jugendlichen, insbesondere aus dem Bahnhofsviertel, mehr Spielmöglichkeiten bekommen. Der Ortsbeirat unterstützt diese Maßnahme mit bis zu 5.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Bereits im Jahr 2019 forderte der Ortsbeirat, eine Schaukel am Mainufer zu installieren. Dies lehnte der Magistrat damals ab (siehe Initiative vom 29.10.2019, OIB 358). Nun scheint es im Grünflächenamt ein Umdenken gegeben zu haben und es wurde signalisiert, dass eine Schaukelanlage doch installiert werden könne. Dies begrüßt der Ortsbeirat sehr. Da die Ressourcen für Spielgeräte im entsprechenden Amt knapp sind, möchte der Ortsbeirat durch seinen finanziellen Beitrag deutlich machen, dass er sich eine schnelle Umsetzung wünscht. Die Kinder und Jugendlichen im Bahnhofsviertel haben wenig Orte, an denen sie spielen können. Der Spielplatz Holbeinsteg am Mainufer mit seinem Klettergerüst gehört definitiv zu einem dieser wichtigen Orte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.10.2019, OIB 358 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 13
OIBOB 1Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Quartiersplatz Albusstraße in „Anni-und-Erwin-Levi-Platz“ benennenOIOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 24.06.2025, OI 107 entstanden aus Vorlage: OF 1661/1 vom 27.05.2025 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" benennen Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den neu entstehenden Quartiersplatz Albusstraße/Ecke Breite Gasse in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" zu benennen. Die Benennung ehrt die Eheleute Erwin und Anni Levi, die in der Nähe des neu zu gestaltenden Platzes in der Allerheiligenstraße 20 wohnten, und gedenkt der Repressalien und der Verfolgung der Familie Levi im Holocaust. Die Ehrung berücksichtigt insbesondere auch die Leistungen von Anni Levi als Witwe und Mutter von acht Kindern nach dem Zweiten Weltkrieg. Erwin Levi wurde am 24. Februar 1909 in Berlin geboren, lebte ab 1914 in Frankfurt am Main und war unter anderem als Packer und Autoschlosser bei der Firma Ford tätig. Infolge seiner Deportation aus Frankfurt am 6. April 1943 wurde Levi in Auschwitz durch die Nationalsozialisten ermordet. Sein genaues Todesdatum ist unbekannt. Für ihn liegt bereits seit 2008 ein Stolperstein vor seinem letzten Wohnsitz in der Allerheiligenstraße 20. Anni Levi wurde 1911 geboren, arbeitete als Verkäuferin und lernte Erwin Levi im Café Rumpelmayer am Opernplatz kennen. Beide heirateten am 9. November 1933. Nach nationalsozialistischer Definition handelte es sich um eine sogenannte "Mischehe", da Anni Levi nichtjüdisch und evangelisch war. Beide bekamen zwischen 1932 und 1943 fünf Söhne und drei Töchter. Die Familie wurde Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und Entrechtung. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste Anni Levi die Tatsache verkraften, dass ihr Ehemann das Naziregime nicht überlebt hatte, und stand nach Aussage ihrer Hinterbliebenen vor dem materiellen Nichts. In dieser schwierigen Lage erzog sie ihre Kinder nach dem Motto: "Jetzt lehre ich meinen Kindern das Lachen und nicht das Hassen." Anni Levi verstarb am 2. Oktober 1998. Der Ortsbeirat 1 würdigt mit der Benennung das Leben der beiden Geehrten, gedenkt der Ermordung von Erwin Levi und erinnert an die positive, demokratische Erziehungsarbeit von Anni Levi. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7169 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 320 Versandpaket: 02.07.2025 Aktenzeichen: 62-2
OIOB 1Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Abkühlungsmaßnahmen für heiße SommertageOMOB 624.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7129 entstanden aus Vorlage: OF 513/4 vom 05.05.2025 Betreff: Abkühlungsmaßnahmen für heiße Sommertage Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Nebelduschen mit Sprühregen von oben oder andere Abkühlungsmaßnahmen an heißen Sommertagen, beispielsweise in Bornheim Mitte an marktfreien Tagen, umsetzbar wären. Auch der Eskişehirplatz würde sich für diese Maßnahmen eignen. Begründung: Durch die Klimaerwärmung wird es in den Städten immer heißer. Großstädte wie Wien und Marseille ergreifen zahlreiche Maßnahmen zum Abkühlen der Luft und der Erfrischung der Bewohner*innen wie beispielsweise Nebelduschen und Wassersprüher. In der slowenischen Hauptstadt Ljubljana gibt es einen Sprühregen von oben (siehe Bilder). Diese feinen Wassersprühanlagen senken die lokale Temperatur spürbar ab und verbrauchen dabei durch ihre präzise Vernebelung erstaunlich wenig Wasser. Eine solche Maßnahme wäre ebenfalls für Frankfurt Bornheim/Ostend wünschenswert. Die Römer-Koalition hat sich kürzlich für solche Maßnahmen ausgesprochen. Fotos: privat Foto: Stadt Wien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1657
OMOB 6Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner StraßeOMOB 424.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 520/4 vom 05.05.2025 Betreff: Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Überquerung der Kreuzung Throner Straße entlang der Rendeler Straße barrierefrei zu ermöglichen. Begründung: Die Ecke ist dauerhaft von Rollern und Fahrrädern verstellt, sodass Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen Schwierigkeiten haben, die Straße ungehindert zu überqueren. Der Überweg könnte mithilfe eines Fußgänger-Piktogramms markiert werden, gleichzeitig könnte auf dem an dieser Stelle breiten Fußweg ein Roller-Piktogramm aufgebracht werden, sodass Roller zukünftig dort geparkt werden. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1774 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7131 entstanden aus Vorlage: OF 522/4 vom 02.06.2025 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Vorgang: NR 482/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OM 6168/24 OBR 4; ST 523/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße im Abschnitt der Hausnummern 152 bis 174 auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Die oben genannte Stellungnahme weist der Ortsbeirat zurück. Neben der Querungsmöglichkeit wird darum gebeten, den im benannten Abschnitt befindlichen Briefkasten für Nutzer*innen zugänglich zu machen. Begründung: Die verabschiedete Vorlage NR 482 ‚Sondernutzung für die Außengastronomie' stellt klar: "...ist zu gewährleisten, dass 1. die Sondernutzung den öffentlichen Charakter der Flächen nicht beeinträchtigt und ausreichend Platz für den Aufenthalt zu Fuß gehender verbleibt. Zudem müssen Barrierefreiheit und Querungsmöglichkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben sowie die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleistet sein; ...". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.09.2022, NR 482 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1708
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Direkte Wegebeziehung zwischen Arnsburger Straße und Scheidswaldstraße herstellenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7132 entstanden aus Vorlage: OF 523/4 vom 05.06.2025 Betreff: Direkte Wegebeziehung zwischen Arnsburger Straße und Scheidswaldstraße herstellen Der Magistrat wird gebeten, die Blockade der bestehenden direkten Wegebeziehung für Radfahrende und zu Fuß Gehende durch die Grünanlage zwischen der Arnsburger Straße und der Scheidswaldstraße durch parkende Kraftfahrzeuge zu beseitigen. Hierfür sollten zwei Radbügel im Parkstreifen der Arnsburger Straße installiert werden und durch Bordsteinabsenkung in diesem Bereich Barrierefreiheit hergestellt werden. Der Abstand zwischen den Radbügeln ist so gering zu halten, dass eine Durchquerung mit Kraftfahrzeugen unmöglich ist. Begründung: Gegenwärtig ist die gepflasterte direkte Wegebeziehung zwischen Arnsburger Straße und Scheidswaldstraße durch die Grünanlage für Radfahrende und zu Fuß Gehende immer durch geparkte Autos blockiert. Die Beseitigung eines einzelnen Parkplatzes durch die Installation zweier Radbügel im Parkstreifen kann diese Blockade beseitigen. Für Radfahrende wären durch die Maßnahme kürzere Wege möglich und außerdem würden die potenziellen Konfliktsituationen mit den zahllosen Fußgänger*innen rund um das Bürgerhaus Bornheim gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1776 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Finanzierung der Gedenktafel für Joseph WertheimOMOB 424.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7133 entstanden aus Vorlage: OF 525/4 vom 06.06.2025 Betreff: Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim Vorgang: OM 6329/25 OBR 4; ST 669/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er zusätzlich zu dem vom Ortsbeirat eingeräumten Betrag von 4.000 Euro, der die Kosten für eine Edelstahltafel decken würde, bei einem möglichen Überschreiten der Kosten der in seiner genannten Stellungnahme vom 22.04.2025, ST 669, vorgeschlagenen Tafel einen finanziellen Zuschuss gewährt. Begründung: In der Anregung an den Magistrat, OM 6329, hatte der Ortsbeirat beschlossen, für eine Gedenktafel für Joseph Wertheim an dessen ehemaligem Wohngebäude in der Arnsburger Straße 1 eine Finanzierung von 4.000 Euro bereitzustellen. Die in der genannten Stellungnahme vorgeschlagene Umsetzung bewegt sich in dem vom Ortsbeirat gesetzten Kostenrahmen von 4.000 Euro. Da einige Punkte in der Planung zum gegebenen Zeitpunkt jedoch noch offen sind, wie die endgültige Textfassung, der konkrete Anbringungsort respektive die Anbringungsweise, die sich möglicherweise auf die Kosten auswirken, ist eine weitere Stellungnahme des Magistrats zu den final anfallenden Kosten und eine Darlegung möglicher Zuschüsse seitens des Magistrats erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6329 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1674 Antrag vom 08.02.2026, OF 593/4 Auskunftsersuchen vom 24.02.2026, V 1397
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Standorte für E-LadesäulenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7134 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 30.05.2025 Betreff: Standorte für E-Ladesäulen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten E-Ladesäulen aufzustellen: 1. Pestalozziplatz/Eberhardstraße; 2. Vereinsstraße/An den Röthen; 3. Parlamentsstraße/östliche Bornheimer Landwehr; 4. westliche Ferdinand-Happ-Straße (zwischen Ostbahnhof und Launhardtstraße). Begründung: Der Ortsbeirat war gebeten worden, Standorte für E-Ladesäulen in Bornheim und dem Ostend zu benennen, an denen Bedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1675
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begrünung der Spielplatzmauer LuxemburgeralleeOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7135 entstanden aus Vorlage: OF 527/4 vom 27.05.2025 Betreff: Begrünung der Spielplatzmauer Luxemburgerallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die Mauer auf der nördlichen Seite des Spielplatzes in der Luxemburgerallee für eine Begrünung eignet und diese bei positivem Prüfergebnis entsprechend zu veranlassen. Begründung: Auf der nördlichen Seite befindet sich zum Gehweg eine Mauer. Sie würde durch eine Begrünung nicht nur optisch deutlich aufgewertet werden, sondern auch weitere positive Aspekte bieten, wie weiteren Lebensraum für Insekten, Verbesserung der Luftqualität und Reduktion der Wandtemperatur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1513
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7136 entstanden aus Vorlage: OF 529/4 vom 08.06.2025 Betreff: Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts über die Einmündung der Wingertstraße hinaus mindestens bis zur Waldschmidtstraße verlängert werden kann. Hierfür wird künftig der rechte Fahrstreifen für Radfahrende ausgewiesen. Um Behinderungen des Straßenbahnverkehrs zu minimieren, wird durch eine Signalanlage in Höhe Einmündung Wingertstraße dem Schienenverkehr der Vorrang eingeräumt. Dem Kfz-Verkehr wird der linke Fahrstreifen bis zur Waldschmidtstraße zugewiesen. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten, über alternative Lösungsmöglichkeiten zu berichten. Begründung: Dem Ortsbeirat werden immer wieder Klagen durch sachkundige Anwohner*innen über die gefährliche Situation, denen Radfahrende im genannten Bereich ausgesetzt werden, übermittelt. Um den Gefährdungen auszuweichen, kommt es beim Wechsel vom Radweg zum Mischverkehr häufig zum regelwidrigen Ausweichen von Radfahrenden auf den Bürgersteig, was wiederum zu Konflikten mit Fußgänger*innen führt. Um diese unbefriedigende Aufteilung des Straßenraums zu beenden, sollte der genannte Vorschlag durch den Magistrat geprüft oder gegebenenfalls Alternativen benannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1707
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unterer Sandweg zwischen Friedberger Anlage und BaumwegOMOB 424.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7137 entstanden aus Vorlage: OF 530/4 vom 09.06.2025 Betreff: Unterer Sandweg zwischen Friedberger Anlage und Baumweg Nach einem gemeinsamen Ortstermin der Ortsbeiräte 3 und 4 am Unteren Sandweg wird der Magistrat gebeten, die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf der westlichen Seite wird das Parken nicht länger gestattet, stattdessen wird ein Radstreifen, ausgehend vom Baumweg, in Richtung Uhrtürmchen eingerichtet. Der Radstreifen wird durch Piktogramme auf der Fahrbahn gekennzeichnet. 2. Die Schrägparkplätze auf der östlichen Seite bleiben erhalten und werden als Bewohnerparkplätze für die Anwohner der Parkzone 25 ausgewiesen. 3. Auf der östlichen Seite sind zudem eine Lieferzone und zwei Behindertenparkplätze einzurichten. 4. Die Bar am Sandweg 6 bekommt keine zusätzlichen Tische und Stühle auf den Parkflächen, da sie bereits auf dem Gehweg Außenflächen zur Bewirtung nutzt. Vor Umsetzung dieser Maßnahmen wird um Übersendung eines entsprechenden Plans gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1702 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 618
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?OMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7138 entstanden aus Vorlage: OF 531/4 vom 03.06.2025 Betreff: Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10? Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie die Planungen hinsichtlich der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10 sind, da die 2019 errichtete Anlage nach bisherigem Erkenntnisstand aus brandschutzrechtlichen Gründen nur eine Genehmigung bis Ende 2026 besitzt. Der Ortsbeirat sollte daher über die Zukunft der Einrichtung als auch die Nutzung des Geländes auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Begründung: Die Containeranlage wurde 2019 auf einem Gelände des Grünflächenamtes als temporäres Provisorium für die Zeit des Neubaus der Notunterkunft im Ostpark (Ostparkstraße 16) errichtet. Dieser ist inzwischen abgeschlossen, angesichts des stark gestiegenen Bedarfs für entsprechende Einrichtungen in der Stadt jedoch weiterhin in Betrieb. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. nutzt dabei die räumliche Nähe beider Objekte, um mehr Personen mit einem gemeinsamen Angebot zu versorgen. Da die Containeranlage keine dauerhafte Lösung darstellt und nur eine befristete Genehmigung erhielt, sollte der Ortsbeirat unterrichtet und in die weitere Planung einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1661
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrszählung in der WeißmüllerstraßeOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7139 entstanden aus Vorlage: OF 533/4 vom 05.06.2025 Betreff: Verkehrszählung in der Weißmüllerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weismüllerstraße (im Bereich der Hausnummer 36) eine aktuelle Verkehrszählung vorzunehmen, um zu klären, ob hier inzwischen eine erhöhte Anzahl an Fußgängern für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sprechen. Begründung: Nach jüngsten Schilderungen in der Bürgerfragestunde hat sich das Personenaufkommen gegenüber der letzten Messung von 2019 spürbar erhöht. Vor diesem Hintergrund sollte eine aktuelle Messung von städtischer Seite Klarheit schaffen, ob nun die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1775 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crackabhängige im Umfeld der bestehenden HilfseinrichtungenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7153 entstanden aus Vorlage: OF 1629/1 vom 11.05.2025 Betreff: Den Frankfurter Weg konstruktiv weiterentwickeln: Für ein Hilfszentrum für Crackabhängige im Umfeld der bestehenden Hilfseinrichtungen Der Magistrat wird gebeten, den Frankfurter Weg konstruktiv und mit wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln. Das Projekt eines Suchthilfezentrums für Crackabhängige soll weiterverfolgt werden und in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Hilfseinrichtungen umgesetzt werden. Für die Finanzierung soll das Land angefragt werden. Begründung: Der Frankfurter Weg war bisher sehr erfolgreich. Die Anzahl der Drogentoten ging massiv zurück, und die drogenkranken Menschen halten sich weitestgehend in zwei Straßenzügen in der Niddastraße und Moselstraße auf. Benutzte Spritzen in Sandkästen von Spielplätzen, wie in anderen Städten durchaus üblich, gibt es in Frankfurt nicht. Das Problem mit der Suchtkrankheit ist dank professioneller Einrichtungen auf eine kleine Fläche in Frankfurt konzentriert. Eine Verteilung der Hilfseinrichtungen mit der Folge längerer Wege und dem verstärkten Aufenthalt von Drogenkranken in der Öffentlichkeit, in Straßen und im ÖPNV, ist nicht im Sinne aller Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1566
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im GallusOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 entstanden aus Vorlage: OF 1645/1 vom 03.06.2025 Betreff: Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus Vorgang: OM 5994/24 OBR 1; ST 447/25 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße 1. die in der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 447, bezeichneten "größeren baulichen Maßnahmen" schnellstmöglich umsetzen zu lassen; 2. eine schnelle Zwischenlösung zum Schutz der zu Fuß Gehenden vor falsch parkenden Pkws einrichten zu lassen; 3. kurzfristig an Freitagabenden und Samstagabenden durch die städtische Verkehrspolizei oder die Landespolizei falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Mutwillig falsch parkende Fahrzeuge in den Abendstunden blockieren regelmäßig den Gehweg. Ein Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist unmöglich. Das ist völlig inakzeptabel! Der "Hinweis" aus der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 477, in dieser Sache Ordnungsamt und Landespolizei herbeizurufen, erwies sich erwartungsgemäß aufgrund fehlender Kapazitäten als völlig wirkungslos. Der Magistrat wird aufgefordert, endlich zu handeln. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Antrag vom 09.12.2025, OF 1824/1 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7951 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 1646/1 vom 03.06.2025 Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Schmidtstraße 16 und der Anspacher Straße 63 ein Wegerecht durch den KGV Rebstock e. V. gemäß beiliegender Grafik besteht oder ein solches eingerichtet werden kann. Sofern eine Durchwegung möglich ist, möge der Magistrat diese zu gewöhnlichen Tageszeiten ermöglichen. Begründung: Anwohnende in der Anspacher Straße müssen derzeit bis zur Hausnummer 9 einen Umweg gehen, bevor sie auf den Fußweg in Richtung Schmidtstraße einbiegen können. Damit umrunden sie weite Teile des Kleingartenvereins. Ein Fußweg zwischen Anspacher Straße 63 zur Schmidtstraße würde eine Abkürzung von bis zu 250 Meter bedeuten. Von der Schmidtstraße betrachtend gibt es zwei potentielle Wege, die den KGV durchqueren. Der erste beginnt 30 Meter nach der Schmidtstraße und führt mit einer Abbiegung auf einer Strecke von 100 Metern an der Kantine des KGV vorbei. Der andere beginnt 80 Meter nach der Schmidstraße und quert ca. 35 Meter durch den KGV. Es wäre für die Anwohnenden wünschenswert, wenn wenigstens einer dieser Wege zu gewöhnlichen Tageszeiten als Abkürzung zur Verfügung stehen würde. Bild: Google Maps mit eigener Ergänzung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 536
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße“ in „Golub-Lebedenko-Platz“ im GallusOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7156 entstanden aus Vorlage: OF 1647/1 vom 29.05.2025 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" in "Golub-Lebedenko-Platz" im Gallus Der Magistrat wird gebeten, auf die traffiQ zuzugehen, um die Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" der Straßenbahnlinie 14 und Buslinie 52 in "Golub-Lebedenko-Platz" anzuregen. Begründung: Die Haltestelle der Straßenbahnlinie 14 in der Kleyerstraße liegt zwischen dem Golub-Lebedenko-Platz und der Einmündung in die Kriegkstraße. Aufgrund der großen Länge der Kriegkstraße zwischen Idsteiner Straße und Kleyerstraße würde eine Umbenennung für eine bessere Auffindbarkeit sorgen. Zu Ehren der in den letzten Tagen vor Kriegsende ermordeten Häftlinge Adam Golub und Georgij Lebedenko aus dem KZ Adlerwerke, hat der Ortsbeirat 1 mit Stimmen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU eine bisher namenlose Fläche 1997 in Golub-Lebedenko-Platz benannt. Gerade erst wurde zum 80. Mal an den Todesmarsch aus dem KZ Katzbach erinnert. Dabei wurde auch speziell der beiden vorab erwähnten Häftlinge gedacht, denen am 14.03.1945 die Flucht gelang, die jedoch von Anwohnenden verraten und dann an Ort und Stelle von der SS hingerichtet wurden. Bilder: Google Maps, Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1593
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Trinkwasserbrunnen im Lotte-Specht-ParkOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7157 entstanden aus Vorlage: OF 1648/1 vom 03.06.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen im Lotte-Specht-Park Der Magistrat wird gebeten, im Lotte-Specht-Park einen öffentlichen Wasserspender zwischen Spielplatz und Hundeauslauffläche installieren zu lassen. Begründung: Im Lotte-Specht-Park gibt es wenige Schattenplätze. Gerade in den zunehmend heißen Sommermonaten ist ein öffentlich zugänglicher Wasserspender ein wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität der Menschen im Gallus. Symbolbild: Mainova AG Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1956 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Trinkwasserbrunnen entlang der FrankenalleeOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7158 entstanden aus Vorlage: OF 1649/1 vom 03.06.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen entlang der Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Frankenallee im Gallus auf dem Mittelstreifen mehrere Trinkwasserbrunnen aufstellen zu lassen, insbesondere an folgenden Standorten: 1. Eisenbahnerspielplatz auf Höhe der Hausnummer 61 2. Haus Gallus auf Höhe der Hausnummer 111 3. Quartierspavillon auf Höhe der Hausnummer 144 4. Kirche Maria Hilf/Seniorenzentrum auf Höhe der Hausnummer 212 Begründung: Der Mittelstreifen der Frankenallee wird von den Menschen im Gallus als Treffpunkt gerne genutzt. Gerade bei sommerlicher Hitze spenden die Bäume Schatten und laden zum Verweilen ein. Trinkwasserbrunnen würden ein konsumfreies Angebot in Ergänzung zu den kommerziellen Angeboten bieten. Sobald der Anschluss der Frankenallee an den Güterplatz und der Vorplatz des Durchstichs am Homburger Damm fertig gestellt wurden, sollten auch dort Trinkwasserbrunnen zum Einsatz kommen. Symbolbild: Mainova AG Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1514
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7159 entstanden aus Vorlage: OF 1650/1 vom 08.06.2025 Betreff: Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Pflastersteine aus dem Grünstreifen entlang der Ackermannstraße zu entfernen und somit die Fläche um die dort stehenden Bäume zu entsiegeln. Die Einfahrten zur Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm- Schule sind hiervon auszunehmen. Begründung: Die Entsiegelung von Flächen stellt ein wichtiges Handlungsfeld der städtischen Klimaanpassung dar. Auch bei kleineren Flächen ist Entsiegelung sinnvoll. Durch eine Entsiegelung kann Regenwasser besser versickern und kommt den Baumwurzeln im Grünstreifen zugute. An dieser Stelle werden die Pflastersteine nicht benötigt und sollten deshalb entfernt werden. Zudem würde die Entfernung der Pflastersteine zur Steigerung der Ästhetik beitragen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 147 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1651/1 vom 09.06.2025 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. Pflanzenkübel, Radbügel, Abstellzonen für Elektroroller und Poller) das Parken von Pkws in der Schwalbacher Straße vor der Hausnummer 47 in Höhe der Straßenbeleuchtung (Leuchtstellennummer 2186-0015) dauerhaft unmöglich zu machen. Begründung: Position von Leuchte Nr. 2186-0015 in der Schwalbacher Straße Quelle: OpenStreetMap/SRM-Rhein-Main.de Durch das Parken auf dem Gehweg ist die Fläche für zu Fuß Gehende in der Schwalbacher Straße häufig nicht ausreichend. Durch die Straßenbeleuchtung wird die Genwegbreite auf etwa 90 Zentimeter, je nach Geschick der Autofahrenden beim Einparken auch weniger, verringert. Gleichzeitig ist dieser Abschnitt der Schwalbacher Straße hoch frequentiert und es kommt immer wieder zu Behinderungen. Fotos: K. O. Tiffany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Matthäuskirche retten, Bausubstanz erhaltenOMOB 924.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7161 entstanden aus Vorlage: OF 1652/1 vom 07.06.2025 Betreff: Matthäuskirche retten, Bausubstanz erhalten Der Magistrat wird gebeten, auf den evangelischen Regionalverband zuzugehen, mit dem Ziel, auf den Abbruch erhaltenswerter Bausubstanz der Matthäuskirche und ihres Kirchturmes zu verzichten und kreative Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Begründung: Die Ergebnisse des Wettbewerbs zur Matthäuskirche überraschen nicht. Bereits vor Jahren wurde seitens der Eigentümerin und des Projektentwicklers Becken darüber nachgedacht, die bestehende ikonische Kirche abzureißen, anstatt das Kirchenschiff oder wenigstens den Turm als Landmark zu erhalten. Für viele Menschen im Gallus und Westend ist die Kirche ein vertrautes Zeichen für Andacht und Beständigkeit und ein Symbol der Nachkriegsmoderne, die allzu oft in Frankfurt weggerissen wird. Nun soll passieren, was nach wie vor in Frankfurt und überall passiert: Abbruch der gesamten Bausubstanz, Abtransport mit zahlreichen Lkw-Fahrten, Deponierung des Sondermülls und kompletter Neubau des Rohbaus an gleicher Stelle. Das alles ist weit entfernt von nachhaltigem Planen und Bauen und dient rein den wirtschaftlichen Interessen von Kirche und Investor. Der CO2-Ausstoss konventioneller Baustellen bleibt gigantisch. Und die zusätzlichen Lkw-Fahrten durch Abbruch und Rohbau verstopfen die Straßen rund um die Messe noch mehr als bisher. Hochhaus und Kirche bekommen darüber hinaus zahlreiche zusätzliche Pkw-Stellplätze, die ebenfalls mehr Autoverkehr anziehen, obwohl die Nähe zu Messe und Hauptbahnhof mit seiner hervorragenden ÖPNV-Anbindung in Frankfurt nicht zu toppen ist. Foto: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7382 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1703 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 326
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-AlleeOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7162 entstanden aus Vorlage: OF 1653/1 vom 03.06.2025 Betreff: Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee Der Magistrat wird gebeten, das verkehrswidrige Parken und Halten auf der Europa-Allee vor den Hausnummern 130 bis 132 vor dem dm-Markt zu unterbinden, damit die Gelenkbusse der Linie M46 nicht behindert werden. Hierzu möge das bestehende Halteverbotsschild in Richtung Fußgängerampel versetzt und auf der Fahrbahn zwischen Fußgängerampel und Haltebucht eine Zickzacklinie, Zeichen 299 StVO, auf gesamter Länge aufgebracht werden. Weiterhin möge der Magistrat im Umfeld eine Lade- und Lieferzone einrichten sowie die Landespolizei auf häufiges verkehrswidriges Halten und Parken in dem Bereich hinweisen und um Kontrollen bitten. Begründung: Mehrmals täglich parken Pkw und Lieferfahrzeuge verkehrswidrig vor dem dm-Markt auf der Fahrbahn. Da dieser Bereich im Wenderadius der Buslinie M46 liegt, können Gelenkbusse aus der Pariser Straße nicht mehr in die Europa-Allee einbiegen. Es kommt regelmäßig zu vollständigen Verkehrsblockaden, die erst enden, wenn das parkende Fahrzeug entfernt wird. Dies führt zu wiederkehrenden Verspätungen der M46, der einzigen ÖPNV-Anbindung im Europaviertel, die ohnehin massiv unter Verspätungen und Ausfällen leidet. Fotos: privat; Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1893 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradständer vor dem TegutSupermarkt in der KaiserstraßeOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7163 entstanden aus Vorlage: OF 1656/1 vom 04.06.2025 Betreff: Fahrradständer vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße Vorgang: OM 194/21 OBR 1; ST 1534/21 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62 bis 64 ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen, wie der Magistrat bereits in der Stellungnahme vom 3. September 2021, ST 1534, zugesagt hatte. Der Ortsbeirat begrüßt die erhebliche Steigerung der Radbügelmenge im Bahnhofsviertel in den vergangenen Monaten, bittet jedoch um die Umsetzung der lange geforderten Fahrradständer vor dem lokalen Nahversorger. Begründung: Der Bereich vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße ist bedauerlicherweise weiterhin unterversorgt mit sicheren Fahrradabstellgelegenheiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 194 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1534 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begrünung des Mittelstreifens in der HafenstraßeOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7164 entstanden aus Vorlage: OF 1657/1 vom 03.06.2025 Betreff: Begrünung des Mittelstreifens in der Hafenstraße Der Magistrat wird gebeten , den Mittelstreifen der Hafenstraße zwischen Gutleutstraße und Hafentunnel auf voller Länge intensiv zu begrünen. Begründung: Der Stabmattenzaun auf dem Mittelstreifen der Hafenstraße soll vermutlich dem Schutz der Fußgehenden dienen, die bisher selbstgefährdend die Straße querten. Eine Begrünung ist unter ökologischen und ästhetischen Gesichtspunkten sinnvoll und schafft eine natürliche Barriere. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1890 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Eine Hundeauslauffläche für das GutleutviertelOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1658/1 vom 03.06.2025 Betreff: Eine Hundeauslauffläche für das Gutleutviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Flächen im Gutleutviertel oder in dessen direktem Umfeld für die Einrichtung einer Hundeauslauffläche geeignet sind. Begründung: Während für Hundebesitzer*innen im Gallus mit der Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Lotte-Specht-Park ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität gegangen wurde, fehlt im Gutleutviertel bislang eine vergleichbare Möglichkeit. Eine Fläche im Gutleutviertel, auf der Hunde frei und sicher spielen können, würde ein Angebot für Hundebesitzer*innen schaffen und zur Entlastung anderer Grünflächen beitragen. Bild: Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1958 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beendenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7166 entstanden aus Vorlage: OF 1659/1 vom 07.06.2025 Betreff: Falschparken vor der Gutleutstraße 1 beenden Der Magistrat wird gebeten, die Absperrung vor der Liegenschaft Gutleutstraße 1 wieder instand zu setzen und in südwestlicher Richtung zu verlängern. Alternativ könnten dort auch Poller oder Fahrradbügel aufgestellt werden. Auch für die gegenüberliegende Seite der Gutleutstraße muss eine ähnliche Lösung gefunden werden, da auch dort oft illegal Autos parken, die den Lkw- und Busverkehr behindern. Begründung: An der genannten Stelle ist die Absperrung aus Betonblockaden defekt und in südwestlicher Richtung etwas zu kurz. Dadurch werden im Kurvenbereich oft Autos illegal geparkt oder abgestellt. Dies führt regelmäßig dazu, dass Reisebusse und Lkw, von denen manche erst an der Gutleutstraße/Ecke Mainluststraße merken, dass sie aufgrund ihrer Größe nicht in den Theatertunnel fahren können und deswegen nach rechts in die Gutleutstraße einbiegen müssen, nicht um die Kurve kommen. Ergebnis: Hinter ihnen staut sich der Verkehr und alle müssen rückwärts aus der Straße rausfahren. Nach Berichten von Anwohner:innen kommt dies leider sehr häufig vor. Auf der gegenüberliegenden Seite der Gutleutstraße nach der Ampel gibt es die gleiche Problematik. Auch dort parken oft Autos im absoluten Halteverbot. Dann haben die Busse und Lkw es vielleicht mit viel Glück um die erste Hälfte der Kurve geschafft und scheitern dann an der zweiten Hälfte. Gegenüberliegende Straßenseite (nach der Ampel) Pkw im absoluten Halteverbot Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gefahrenpunkt an der Einmündung des Rad- und Gehweges der Main-Neckar-Brücke und des Rotfeder Rings auf Höhe des Heizkraftwerks beseitigenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7167 entstanden aus Vorlage: OF 1660/1 vom 05.06.2025 Betreff: Gefahrenpunkt an der Einmündung des Rad- und Gehweges der Main-Neckar-Brücke und des Rotfeder Rings auf Höhe des Heizkraftwerks beseitigen Der Magistrat wird gebeten, den Gefahrenpunkt an der Einmündung des Rad- und Fußweges der Main-Neckar-Brücke und Weges vom Rotfeder Ring kommend in geeigneter Weise zu beseitigen. Er möge dabei insbesondere erwägen, das bestehende Hinweisschild für kreuzende Radfahrende ganzjährig sichtbar zu machen und in Einvernehmen mit der Mainova die den Weg einengende Mauer zurückzubauen. Begründung: Es gab an der Einmündung des Rad- und Gehwegs, welcher am nördlichen Mainufer aus östlicher Richtung in einem sehr spitzen Winkel auf den Rad- und Gehweg der Main-Neckar-Brücke trifft, schon mehrere Gefahrensituationen. Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass es an dieser Stelle schon zu mehreren Fast-Zusammenstößen zwischen Fußgängern, Rad- und E-Scooter-Fahrenden und einer Mauer, welche in den Einmündungsbereich ragt, kam. Verkehrsteilnehmer*innen, welche den Rad- und Fußweg zur Brücke benutzen, sollen durch das Verkehrszeichen 138 ("Achtung! Hier können Fahrradfahrer die Straße kreuzen") gewarnt werden. Auf diesem stark abschüssigen Teil des Brückenradweges fahren die vom Südufer des Mains kommenden Radfahrer*innen meistens sehr schnell. Genau an dieser Stelle befindet sich aber ein sehr hohes Gebüsch, welches das Verkehrszeichen von Frühling bis Herbst verdeckt. Auf der östlichen Seite beider Wege befindet sich der hohe Zaun des Mainova-Heizkraftwerks West. Ab dieser Stelle wird der weitere Rad- und Gehweg in nördlicher Richtung auf der östlichen Seite von einer ca.1,5 Meter hohen Mauer begrenzt. Seltsamerweise beginnt oder endet die Mauer direkt im Einmündungsbereich. Würde die Stadt Frankfurt den letzten sinnlosen Teil der Mauer und den großen Busch entfernen, würde der Einmündungsbereich größer und übersichtlicher werden und so ein Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. (Credit: Eigene Aufnahmen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1457 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 550
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestaltenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1674/1 vom 24.06.2025 Betreff: Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten Vorgang: OM 2043/17 OBR 1; ST 2349/17; OM 2778/18 OBR 1; ST 959/18 Der Ortsbeirat hat bereits im Jahr 2017 den Magistrat aufgefordert den Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke umzugestalten (siehe Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043), da die Rampe an dieser Stelle viel zu steil und damit nicht barrierefrei ist. In einem weiteren Antrag im Jahr 2018 bat der Ortsbeirat den Magistrat, die Planungen für den Umbau dem Ortsbeirat vorzustellen (Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778). In der Stellungnahme vom 28.05.2018, ST 959, antwortet der Magistrat, dass es noch keine Planungen gebe. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, nun umgehend mit den Planungen zu beginnen und den Ortsbeirat zu gegebener Zeit über den Stand zu informieren. Begründung: Auf der südlichen Seite der Main-Neckar-Brücke wurde vor einigen Jahren eine flache, barrierefreie Rampe für Fußgänger und Radfahrer installiert. Diese ermöglicht eine einfache und komfortable Nutzung für alle. Allerdings besteht auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke ein Problem: Die dortige Rampe ist sehr steil und stellt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - etwa Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren oder Kinderwagen - eine große Herausforderung dar. Viele können diese Rampe kaum ohne Hilfe bewältigen. Es ist daher dringend notwendig, eine bauliche Lösung zu finden, die sicherstellt, dass wirklich jeder die Brücke von beiden Seiten problemlos und sicher überqueren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2025, OF 1660/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 959 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1891 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Quartiersplatz Albusstraße gestalten und Ehrung von Anni und Erwin Levi ermöglichenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7169 entstanden aus Vorlage: OF 1662/1 vom 27.05.2025 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße gestalten und Ehrung von Anni und Erwin Levi ermöglichen Vorgang: V 829/24 OBR 1; ST 273/25; OI 107/25 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen zur Umgestaltung des Quartiersplatzes Albusstraße/Ecke Breite Gasse zügig voranzutreiben, der vom Ortsbeirat 1 in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" benannt wird. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, auf den Projektentwickler des angrenzenden Mainyard-Areals zugehen, um Möglichkeiten zu erarbeiten und umzusetzen, die bis zur endgültigen Einrichtung des Platzes auf die Geschichte und die Leben der Geehrten Anni und Erwin Levi hinweisen. Begründung: Die Fläche des Quartiersplatzes Albusstraße wird derzeit noch als Einrichtungsfläche des angrenzenden Mainyard-Areals benutzt, kann jedoch mit Abschluss der Bauarbeiten im kommenden Jahr seiner eigentlichen Bestimmung als öffentlicher Quartiersplatz zugeführt werden. Der Magistrat sollte daher zügig die Umgestaltung nach den Vorgaben des Leitfadens zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung vorantreiben. Weiterhin beschreibt der Magistrat in der Stellungnahme vom 17. Februar 2025, ST 237, dass der Investor des Mainyard-Areals sein Interesse bekundet hat, gegebenenfalls temporäre Maßnahmen zur Bespielung des Platzes nach seiner Freimachung von der Baustelleneinrichtung einzubringen. Dies sollte auch eine vorläufige Ehrung von Anni und Erwin Levi beinhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 829 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 273 Initiative vom 24.06.2025, OI 107 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 935 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringenOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7170 entstanden aus Vorlage: OF 1663/1 vom 07.06.2025 Betreff: Außenstelle der Julius-Leber-Schule im Einklang mit dem Wallservitut voranbringen Vorgang: V 1128/25 OBR 1; M 163/23 Der Magistrat wird an die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 18.02.2025, V 1128, erinnert und zusätzlich aufgefordert, 1. für die Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Bestandsbaus an der Seilerstraße 36, der künftig als Außenstelle der Julius-Leber-Schule genutzt werden soll, das Wallservitut einzuhalten. 2. z u prüfen und zu berichten, wo auf dem Areal die Erweiterung im Einklang mit dem Wallservitut geplant und umgesetzt werden soll. Begründung: Mit der Magistratsvorlage vom 22.09.2023, M 163, wurde die Sanierung und Erweiterung der künftigen Außenstelle der Julius-Leber-Schule beschlossen und das entsprechende Budget bewilligt. Diese liegt, wie das Hauptgebäude, in den Wallanlagen an der Grenze des Wallservituts, das die Grünanlagen schützt und für dessen Einhaltung der Ortsbeirat sich stets eingesetzt hat. Ein Eingriff in das Wallservitut ist nur aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung möglich, der aber in der M 163 nicht aufgeführt ist. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass der Magistrat das Servitut und die Grünanlagen nicht antastet. Darin möchte der Ortsbeirat den Magistrat bestärken. Hierzu besteht ein Informationsbedarf, wo die Erweiterung konkret stattfinden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 163 Auskunftsersuchen vom 18.02.2025, V 1128 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Taubenhaus im RömerOMOB 924.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7171 entstanden aus Vorlage: OF 1664/1 vom 03.06.2025 Betreff: Taubenhaus im Römer Der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorbild der Stadt Kassel ein ehrenamtlich betreutes Taubenhaus im Dach des Römers einzurichten. Begründung: Seit dem Jahr 2007 existiert erfolgreich im Dach des Kasseler Rathauses ein von Ehrenamtlichen betreutes Taubenhaus. Die Stadt Frankfurt verweigert ein Taubenhaus im Römer, da angeblich Taubenkot den Sandstein angreifen würde. Dies wurde aber bereits durch ein Gutachten der TU Darmstadt widerlegt. Nach Jahren erfolgloser Standortsuche und dem Abbau bestehender benachbarter Taubenhäuser erwarten die Bürger*innen, dass der Magistrat endlich mit gutem Beispiel vorangeht. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1489
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Goepfert-Brunnen entwässernOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7172 entstanden aus Vorlage: OF 1665/1 vom 03.06.2025 Betreff: Goepfert-Brunnen entwässern Der Magistrat wird gebeten, den außer Betrieb gesetzten Goepfert-Brunnen in einen solchen baulichen Zustand zu versetzen, dass das Wasser nach Regenfällen abfließen kann und sich kein stehendes Gewässer bildet. Begründung: Das Regenwasser im Brunnen steht oft tagelang und fließt nicht ab. Das Frankfurter Gesundheitsamt empfiehlt, stehende Wasserflächen abzudecken oder das Wasser regelmäßig zu wechseln, damit sich keine Brutstätten für Tigermücken bilden (https://frankfurt.de/themen/gesundheit/umwelt-und-gesundheit/umweltmedizin/tige rmuecke). Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradständer in die MarienstraßeOMOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7173 entstanden aus Vorlage: OF 1670/1 vom 03.06.2025 Betreff: Fahrradständer in die Marienstraße Der Magistrat wird gebeten, im Umfeld des Marienturms, insbesondere in der Marienstraße, ausreichend Fahrradbügel zu installieren. Der Magistrat möge dabei erwägen, einige der zahlreichen Poller durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Im Umfeld des Marienturms existieren kaum sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Bisher werden Baumeinfassungen und die wenigen Verkehrsschilder als Abstellmöglichkeiten genutzt. Insbesondere Nutzer*innen des Fitness-Studios und der Kita beschweren sich über die Schwierigkeiten Fahrräder im Umfeld sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1778 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ampelregelung Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee - Einfahrt zur U-Bahn-StationOMOB 1624.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7187 entstanden aus Vorlage: OF 321/16 vom 05.06.2025 Betreff: Ampelregelung Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee - Einfahrt zur U-Bahn-Station Der Magistrat wird gebeten, die Grün- und Rotphasen der Ampeln an der Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee über die U-Bahn-Gleise in Richtung A66 neu einzustellen. Während der Einfahrt der verlängerten U-Bahnen (vier Wagen) in die Station, wechselt die Ampel von Rot auf Grün, obwohl die U-Bahnen noch nicht ganz in die Station eingefahren sind, was ein klares Gefahrenpotenzial darstellt. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich den Einsatz der verlängerten U-Bahnen und möchte hier keine Veränderung, will aber ausdrücklich auf diese Situation hinweisen. Begründung: Seit Einführung der verlängerten U-Bahnen auf den Linien U4 und U7 kommt es regelmäßig zu Gefahrensituationen für Autofahrer und Fahrgäste der VGF. Während die U-Bahnen in die Station einfahren, wechselt die Ampel von Rot auf Grün und gewährt den Verkehrsteilnehmern aus der Straße Am Hessen-Center kommend Vorfahrt. Diese Gefahrenquelle muss schleunigst behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1771 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69-0
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kleinmüllplätze in Bergen-EnkheimOMOB 1524.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7188 entstanden aus Vorlage: OF 324/16 vom 11.06.2025 Betreff: Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten , den Ortsbeirat 16 über die Evaluation des digitalen Testbetriebs des Kleinmüllplatzes Landgraben zu informieren und bei Entscheidungen über die Zukunft des Betriebes der Kleinmüllplätze einzubinden. Obwohl der Ortsbeirat 16 das digitale Zusatzangebot für die späten Abendstunden begrüßt, so ist dem Ortsbeirat 16 wichtig, dass ein Konzept gefunden wird, das Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone eine (womöglich reduzierte, aber verlässliche) Möglichkeit gibt, den Kleinmüllplatz mit Personalbetrieb zu nutzen. Gerade in den Stoßzeiten (z. B. samstags) hat sich gezeigt, dass es schwer bis unmöglich ist, Termine kurzfristig zu buchen; daher sollte es insbesondere an Samstagen für alle die Möglichkeit geben, die Kleinmüllplätze auch spontan aufzusuchen. Gleichwohl sollten die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden verbessert werden. Begründung: Ein - von sporadischen Besuchen des Personals mehrmals in der Woche abgesehen - dauerhaft personalloser Betrieb des Kleinmüllplatzes Landgraben würde für Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone und E-Mail-Adresse eine Einschränkung der Nutzung bedeuten. Neben dem Nutzungsausschluss mancher Bürgerinnen und Bürger ist das Personal vor Ort auch aus anderen Gründen positiv zu bewerten, da sie bei der korrekten Mülltrennung behilflich sein könnten. Womöglich besteht hier sogar ein Zusammenhang darin, dass während der Testphase keine separaten Container für Metall und Plastik zur Verfügung standen, sodass diese Materialien im Sperrmüll entsorgt werden mussten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1294 Antrag vom 14.10.2025, OF 326/16 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2025, OM 7627 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grundstück Freiligrathstraße, ehemals HochbunkerVOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.06.2025, V 1214 entstanden aus Vorlage: OF 526/4 vom 30.05.2025 Betreff: Grundstück Freiligrathstraße, ehemals Hochbunker Vorgang: OM 4059/15 OBR 4; ST 991/15; OM 1403/17 OBR 4; ST 1230/17 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Baugenehmigung für das Grundstück noch besteht und wann der Eigentümer mit der Errichtung von Wohnraum beginnt. Begründung: Der Magistrat ging 2015 und 2017 von einer zeitnahen Bebauung des Grundstückes aus, siehe Stellungnahmen des Magistrats vom 10.07.2015, ST 991, und vom 17.07.2017, ST 1230. In den letzten 10 Jahren ist lediglich der Abriss erfolgt, Wohnraum fehlt weiterhin dringend in Frankfurt. Im Zuge der Baulandmobilisierung von 2021 soll die Stadt Frankfurt dem Eigentümer ein Baugebot für das Grundstück aussprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4059 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 991 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1403 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1358
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und SchwedlerstraßeVOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.06.2025, V 1215 entstanden aus Vorlage: OF 532/4 vom 09.06.2025 Betreff: Tempo 30 in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und Schwedlerstraße Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen Hanauer Landstraße und Schwedlerstraße Tempo 30, nicht Tempo 30-Zone, nach der Novellierung der StVO angeordnet werden kann. Begründung: Nach der Novellierung der StVO im Oktober 2024 ist es für die Kommunen einfacher geworden, Tempo 30 anzuordnen. Die Mehrheit der Mitglieder im Ortsbeirat und Anwohnende vor Ort können sich Tempo 30 gut vorstellen um die beängstigende Situation mit den vielen Lkws zu mildern. Vielen Dank an die Anwohnenden für den Hinweis auf die bedrohliche Situation in der Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1601
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Fragen zum geplanten Regionalbahnhalt im GallusVOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.06.2025, V 1217 entstanden aus Vorlage: OF 1644/1 vom 08.06.2025 Betreff: Fragen zum geplanten Regionalbahnhalt im Gallus Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen unter Beteiligung der Deutschen Bahn zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu einem weiteren Regionalbahnhalt im Gallus? 2. Bis wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? 3. Der zu bauende Bahnhof könnte z. B. mit der Bebauung des Teves-/Avaya-Geländes oder alternativ mit der Verlängerung der U5 zum Römerhof kombiniert werden, um einen intermodalen Umstieg zu ermöglichen. Wurden diese Varianten bereits geprüft? 4. Welche weiteren Varianten kommen als Standort für den Bahnhof in Frage? 5. Wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Begründung: Der letzte Stand war, dass der Regionalbahnhalt im Gallus Bestandteil des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2005" sei und eine spätere Realisierung weiterhin überprüft werde. Daher wäre eine aktuelle Auskunft wünschenswert, um die Bürger informiert zu halten. Möglicher Halt Rebstöcker Straße, Quelle: Google Maps Möglicher Halt Schmidtstraße, Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Aktueller Stand zum Goepfert-Brunnen am Eschenheimer TorVOB 124.06.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.06.2025, V 1218 entstanden aus Vorlage: OF 1666/1 vom 03.06.2025 Betreff: Aktueller Stand zum Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen: 1. Wie der Stand der aktuellen Planungen zum Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor ist? 2. Welche Aktivitäten hierzu noch in Arbeit oder notwendig sind? 3. Ob der Arbeitskreis zur Zukunft des Goepfert-Brunnens seit 2018 immer noch tagt? Begründung: Der Goepfert-Brunnen ist eine "kinetische Brunnenanlage" am Eschenheimer Tor. Seit Legislaturperioden wird über eine Instandsetzung des Goepfert-Brunnens oder eine mögliche Verlegung diskutiert. Seit dem Jahr 2005 ist die Brunnenanlage außer Betrieb. Inmitten der komplexen Verkehrssituation rund um das Eschenheimer Tor stellt sich an diesem Ort nach wie vor die Sinnfrage zu diesem ursprünglich 1968 in Betrieb genommenen Brunnen. Im Jahr 2018 wurde ein Arbeitskreis gebildet, der sich mit der Zukunft des Goepfert-Brunnens beschäftigen soll. Möglicherweise ist der Arbeitskreis nach sieben Jahren zu einem Ergebnis gekommen. Bild: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Der Bethmannhof hat die beste Lösung verdientB23.06.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 220 Betreff: Der Bethmannhof hat die beste Lösung verdient Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5819 - NR 1139/25 CDU - Der Magistrat steht mit dem Eigentümer in Kontakt, um den prämierten Entwurf weiter abzustimmen. Magistrat und Eigentümer sind sich einig, dass der veröffentliche prämierte Wettbewerbsbeitrag vor der Einreichung eines Bauantrags weiterentwickelt werden soll. Ein zweiter Wettbewerb soll daher nicht durchgeführt werden. Das Preisgericht des Architektenwettbewerbs von 2023 setzte sich aus anerkannten Fachleuten zusammen, unter anderem Prof. Gesche Grabenhorst, Prof. Jean Heemskerk, Sonja Moers, Prof. Dr. Werner Sobek, Petra Wörner und als stellvertretender Fachpreisrichter Benjamin Jourdan. Die Jury hat die Entwürfe der Teilnehmer mit großer fachlicher Sorgfalt und Expertise geprüft und bewertet. Ein erster Preis wurde nicht vergeben. Die Teilnehmer des Wettbewerbs waren renommierte, teilweise international erfolgreich tätige Architekturbüros mit einer anerkannten Fachkompetenz: BGF+ (zweiter Preis, ein erster Preis wurde nicht vergeben), Max Dudler (dritter Preis), C.F. Møller (vierter Preis), Christoph Mäckler, mia2 Architektur; Planinghaus Architekten, UN-Studio, Gruber + Kleine-Kraneburg, Kadawittfeld Architektur. Der Magistrat setzt die Gespräche mit dem Eigentümer fort und berichtet, sobald neue Erkenntnisse bzw. weiterentwickelte Planungen vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.02.2025, NR 1139 Bericht des Magistrats vom 13.07.2026, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6436, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung.