Skip to main content

Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.09.2022

Sondernutzung für die Außengastronomie reformieren

Details im PARLIS NR_482_2022
26.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen

Details im PARLIS OM_6168_2024
28.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen

Details im PARLIS ST_523_2025
02.06.2025

Antrag Ortsbeirat

Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen

Details im PARLIS OF_522-4_2025
24.06.2025

Anregung Ortsbeirat

Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen

Details im PARLIS OM_7131_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7131 entstanden aus Vorlage: OF 522/4 vom 02.06.2025

Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
Vorgang: NR 482/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OM 6168/24 OBR 4; ST 523/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße im Abschnitt der Hausnummern 152 bis 174 auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Die oben genannte Stellungnahme weist der Ortsbeirat zurück. Neben der Querungsmöglichkeit wird darum gebeten, den im benannten Abschnitt befindlichen Briefkasten für Nutzer*innen zugänglich zu machen.

Begründung:

Die verabschiedete Vorlage NR 482 'Sondernutzung für die Außengastronomie' stellt klar: "...ist zu gewährleisten, dass 1. die Sondernutzung den öffentlichen Charakter der Flächen nicht beeinträchtigt und ausreichend Platz für den Aufenthalt zu Fuß gehender verbleibt. Zudem müssen Barrierefreiheit und Querungsmöglichkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben sowie die allgemeine Verkehrssicherheit gewährleistet sein; ...". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.09.2022, NR 482 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168
Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523