Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführen
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Bisheriger Verlauf
08.06.2025
24.06.2025
Antrag Ortsbeirat
Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführen
Details im PARLIS OF_529-4_2025Ortsbeirat Magistratsvorlage
Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführen
Details im PARLIS OM_7136_202508.06.2025
Antrag Ortsbeirat
Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführen
Details im PARLIS OF_529-4_202524.06.2025
Anregung Ortsbeirat
Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführen
Details im PARLIS OM_7136_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7136 entstanden aus Vorlage: OF 529/4 vom 08.06.2025
Betreff: Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts mindestens bis zur Waldschmidtstraße weiterführen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Radweg in der Wittelsbacherallee stadteinwärts über die Einmündung der Wingertstraße hinaus mindestens bis zur Waldschmidtstraße verlängert werden kann. Hierfür wird künftig der rechte Fahrstreifen für Radfahrende ausgewiesen. Um Behinderungen des Straßenbahnverkehrs zu minimieren, wird durch eine Signalanlage in Höhe Einmündung Wingertstraße dem Schienenverkehr der Vorrang eingeräumt. Dem Kfz-Verkehr wird der linke Fahrstreifen bis zur Waldschmidtstraße zugewiesen. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten, über alternative Lösungsmöglichkeiten zu berichten. Begründung:
Dem Ortsbeirat werden immer wieder Klagen durch sachkundige Anwohner*innen über die gefährliche Situation, denen Radfahrende im genannten Bereich ausgesetzt werden, übermittelt. Um den Gefährdungen auszuweichen, kommt es beim Wechsel vom Radweg zum Mischverkehr häufig zum regelwidrigen Ausweichen von Radfahrenden auf den Bürgersteig, was wiederum zu Konflikten mit Fußgänger*innen führt. Um diese unbefriedigende Aufteilung des Straßenraums zu beenden, sollte der genannte Vorschlag durch den Magistrat geprüft oder gegebenenfalls Alternativen benannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4