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Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.01.2025

Anregung Ortsbeirat

Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim

Details im PARLIS OM_6329_2025
22.04.2025

Stellungnahme des Magistrats

Finanzierung der Gedenktafel oder Gedenkstele an der Villa Wertheim

Details im PARLIS ST_669_2025
06.06.2025

Antrag Ortsbeirat

Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim

Details im PARLIS OF_525-4_2025
24.06.2025

Anregung Ortsbeirat

Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim

Details im PARLIS OM_7133_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7133 entstanden aus Vorlage: OF 525/4 vom 06.06.2025

Betreff: Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim
Vorgang: OM 6329/25 OBR 4; ST 669/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er zusätzlich zu dem vom Ortsbeirat eingeräumten Betrag von 4.000 Euro, der die Kosten für eine Edelstahltafel decken würde, bei einem möglichen Überschreiten der Kosten der in seiner genannten Stellungnahme vom 22.04.2025, ST 669, vorgeschlagenen Tafel einen finanziellen Zuschuss gewährt.

Begründung:

In der Anregung an den Magistrat, OM 6329, hatte der Ortsbeirat beschlossen, für eine Gedenktafel für Joseph Wertheim an dessen ehemaligem Wohngebäude in der Arnsburger Straße 1 eine Finanzierung von 4.000 Euro bereitzustellen. Die in der genannten Stellungnahme vorgeschlagene Umsetzung bewegt sich in dem vom Ortsbeirat gesetzten Kostenrahmen von 4.000 Euro. Da einige Punkte in der Planung zum gegebenen Zeitpunkt jedoch noch offen sind, wie die endgültige Textfassung, der konkrete Anbringungsort respektive die Anbringungsweise, die sich möglicherweise auf die Kosten auswirken, ist eine weitere Stellungnahme des Magistrats zu den final anfallenden Kosten und eine Darlegung möglicher Zuschüsse seitens des Magistrats erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6329
Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 669