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Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
93 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße bauliche Maßnahmen zügig umzusetzen und Interventionsmaßnahmen gegen falsch parkende Fahrzeuge einzuführen. Staatliche Behörden werden aufgrund mangelnder Kapazitäten kritisiert und es wird auf die Unzulässigkeit von Behinderungen auf Gehwegen hingewiesen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Kleyerstraße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße

  1. die in der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 447, bezeichneten "größeren baulichen Maßnahmen" schnellstmöglich umsetzen zu lassen;
  2. eine schnelle Zwischenlösung zum Schutz der zu Fuß Gehenden vor falsch parkenden Pkws einrichten zu lassen;
  3. kurzfristig an Freitagabenden und Samstagabenden durch die städtische Verkehrspolizei oder die Landespolizei falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen.

Begründung

Mutwillig falsch parkende Fahrzeuge in den Abendstunden blockieren regelmäßig den Gehweg. Ein Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist unmöglich. Das ist völlig inakzeptabel! Der "Hinweis" aus der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 477, in dieser Sache Ordnungsamt und Landespolizei herbeizurufen, erwies sich erwartungsgemäß aufgrund fehlender Kapazitäten als völlig wirkungslos. Der Magistrat wird aufgefordert, endlich zu handeln.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2024OFOF 1399/1Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 29. Oktober 2024OMOM 5994Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger StraßeDirektanregung
  3. 21. März 2025STST 447Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße /Weilburger StraßeStellungnahme
  4. 3. Juni 2025OFOF 1645/1Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im GallusOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 24. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7154Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus
    Direktanregung
  6. 9. Dezember 2025OFOF 1824/1Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen IIOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 20. Januar 2026OMOM 7951Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen IIDirektanregung
  8. 20. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 1111Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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