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Kosten der Schülerbeförderung zu Sportstätten

Vorlagentyp: ACDU
51 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

In dieser Anfrage wird die Thematik der Kosten für die Schülerbeförderung zu Sportstätten angesprochen. Es wird vorgeschlagen, die anfallenden Kosten für die Beförderung zu Sporthallen und Schwimmbädern in den Jahren 2023 bis 2025 rechtlich zu überprüfen und mögliche Alternativen zur Verbesserung der Bewegungszeiten der Schülerinnen und Schüler zu thematisieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Fragen an den Magistrat

Da zahlreiche Schulen keine eigenen Sportstätten besitzen und noch weniger Schulen über ein eigenes Schulschwimmbad verfügen, müssen immer wieder Busse für die Fahrten der Schülerinnen und Schülern zu anderen Sportstätten und Schwimmbädern angemietet oder Fahrkarten für den ÖPNV bezahlt werden. Dabei geht zum einen wichtige Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler verloren. Zum anderen könnte das Geld, das für die Schülerbeförderung ausgegeben wird, besser in die Sanierung vorhandener oder den Bau zusätzlicher Sportanlagen investiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Sporthallen oder Sportplätzen an?
  2. Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Schwimmhallen an?
  3. Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für provisorische Schul- und Auslagerungsstandorte an?
  4. Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für Schulen an, in deren Umfeld keine Sportstätten gebaut werden können?
  5. Welche vorhandenen Sporthallen und Schwimmbäder an Schulen sind derzeit für die Schulgemeinden nicht nutzbar und wann werden die betreffenden Sportstätten wieder geöffnet?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Juni 2025Sie sind hier
    AA 360Kosten der Schülerbeförderung zu Sportstätten
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 51 WochenBB 204Kosten der Schülerbeförderung zu SportstättenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 39 · 27.10.2025
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 360 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 42 · 23.02.2026
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 360 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne4 CDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung)

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