Kosten der Schülerbeförderung zu Sportstätten
Zusammenfassung
In dieser Anfrage wird die Thematik der Kosten für die Schülerbeförderung zu Sportstätten angesprochen. Es wird vorgeschlagen, die anfallenden Kosten für die Beförderung zu Sporthallen und Schwimmbädern in den Jahren 2023 bis 2025 rechtlich zu überprüfen und mögliche Alternativen zur Verbesserung der Bewegungszeiten der Schülerinnen und Schüler zu thematisieren.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Da zahlreiche Schulen keine eigenen Sportstätten besitzen und noch weniger Schulen über ein eigenes Schulschwimmbad verfügen, müssen immer wieder Busse für die Fahrten der Schülerinnen und Schülern zu anderen Sportstätten und Schwimmbädern angemietet oder Fahrkarten für den ÖPNV bezahlt werden. Dabei geht zum einen wichtige Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler verloren. Zum anderen könnte das Geld, das für die Schülerbeförderung ausgegeben wird, besser in die Sanierung vorhandener oder den Bau zusätzlicher Sportanlagen investiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Sporthallen oder Sportplätzen an?
- Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Schwimmhallen an?
- Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für provisorische Schul- und Auslagerungsstandorte an?
- Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für Schulen an, in deren Umfeld keine Sportstätten gebaut werden können?
- Welche vorhandenen Sporthallen und Schwimmbäder an Schulen sind derzeit für die Schulgemeinden nicht nutzbar und wann werden die betreffenden Sportstätten wieder geöffnet?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2025Sie sind hierAA 360Kosten der Schülerbeförderung zu SportstättenSTVV-Anfrage · CDU
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 51 WochenBB 204Kosten der Schülerbeförderung zu SportstättenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; 1 CDU (= Enthaltung)