Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
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Zusammenfassung
Die Verbesserung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße wird vorgeschlagen, um die Sicherheit insbesondere für Schüler und Radfahrer zu erhöhen. Durch die geplanten Gehwegvorstreckungen und Mittelinseln sollen die Gefahren an dieser Stelle gemindert werden, insbesondere im Kontext der Kanalbauarbeiten. Dies ermöglicht eine schnelle Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen ohne zusätzliche Kosten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Ackermannstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ackermannstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße entsprechend seines positiven Prüfergebnisses nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen. Bei der weiteren Planung sollte auch das Radfahrbüro einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie bereits mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle Verkehrsteilnehmenden profitieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen.
Begründung
Der Magistrat bestätigt in seiner Stellungnahme vom 12.05.2025, ST 769, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht werden. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen. "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg über diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall an dieser Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7159Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernenDirektanregung
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 147Pflastersteine im Grünstreifen entlang der Ackermannstraße entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0